Protokoll der Sitzung vom 15.12.2011

und wenn es Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Regelung gibt, sehen wir es als Pflicht zu handeln.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Und weil Sie Schweriner Kommunalpolitik angesprochen haben, darf ich Sie daran erinnern, dass Ihr Sozialdezernent Dieter Niesen sich bis heute weigert, das Geld aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für die Einstellung zusätzlichen Personals zur Abarbeitung des Antragsstaus beim Bildungs- und Teilhabepaket einzusetzen.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Torsten Koplin, DIE LINKE: Hört, hört!)

Und weil es bei aller Kritik natürlich,

(Vincent Kokert, CDU: Kann sich Ihre Oberbürgermeisterin nicht durchsetzen, oder was ist der Grund dafür? – Zurufe von Minister Dr. Till Backhaus und Egbert Liskow, CDU)

und weil es bei aller Kritik natürlich auch darum geht, dass die Kinder das Geld aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bekommen, nur deshalb hat Frau Oberbürgermeisterin Gramkow eine andere Regelung vorgeschlagen.

(Zuruf von Bernd Schubert, CDU)

Ja, meine Damen und Herren, es ist immer wieder so, wenn man Ihnen den Spiegel vorhält, dann reagieren Sie häufig sehr dünnhäutig.

(Torsten Renz, CDU: Genau.)

Sparen Sie sich das ruhig mal auf, es wird noch einige Punkte in meiner Rede geben, die Ihnen nicht gefallen dürften.

(Heiterkeit und Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Oooch!)

Die vom Deutschen Gewerkschaftsbund in Auftrag gegebene Studie von Irene Becker und Professor Johannes Münder macht nämlich eines noch einmal ganz deutlich, dass dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes eben nicht entsprochen wurde. Das kann auch gar nicht verwundern, denn die Festlegung der Regelsätze folgte nicht dem Ansatz, tatsächliche Bedarfe zu berücksichtigen, sondern orientierte sich ausschließlich an finanzpolitischen Erwägungen. Es ist schon gesagt worden, vor diesem Hintergrund wurde kräftig getrickst und etliche Positionen aus der Verbraucherstichprobe, die dem Berechnungsverfahren zugrunde liegt, wurden gestrichen.

Ich werde jetzt hier nicht alle Argumente wiederholen und auch keine 100 Seiten Gutachten zitieren, aber zwei Sachverhalte darf ich beispielhaft noch mal benennen: Bei der Bestimmung einzelner Leistungen als nicht regelleistungsrelevant wurden beispielsweise lediglich die privaten Konsumausgaben berücksichtigt. Dies führte in der Konsequenz dazu, dass zum Beispiel Versicherungsbeiträge zur Hausrat-, Haftpflicht- oder privaten Unfallversicherung gar keine Berücksichtigung fanden. Wenn man mal davon ausgeht, dass gerade die Betroffenen aufgrund ihrer persönlichen Situation bei eintretenden Unglücksfällen keinerlei Rücklagen haben, dann wird schon klar, wie falsch eine solche Vorgehensweise ist. Selbst wenn in der Vergleichsgruppe diesbezüglich auch wenig investiert wurde, ist eine solche Entscheidung schon grundsätzlich verkehrt, denn man muss sich doch fragen, wer am Ende des Tages bei Eintritt von Schadensfällen einsteht, wenn es Versicherungen in Ermangelung entsprechender Vorsorge bei den Betroffenen nicht tun können.

Ein weiteres Beispiel aus der Praxis: Kraft- und Schmiermittel sind ja bekanntlich immer noch unabdingbare Notwendigkeit bei der Nutzung eines Pkws. Bei der Ermittlung des Bedarfes kam man zu dem Schluss, dass die Nutzung eines Pkws oder Motorrades nicht existenzsichernd und somit nicht zum Grundbedarf zu zählen sei. Das ist im Zeitalter umfassender Mobilitätsanforderungen eine sehr merkwürdige Feststellung. Die Betroffenen sollten stattdessen das Fahrrad, den ÖPNV und den SPNV nutzen. Für Letzteren wurden übrigens gerade die Preise erhöht. Allerdings verzichteten in den vergleichbaren Referenzgruppen auch nur 25 Prozent auf die Nutzung ihres Pkws, und die Gruppe der Vergleichsfamilien, die hier herangezogen wurde, ist mit 59 beziehungsweise

38 Fällen so klein, dass sie der Forderung des Bundesverfassungsgerichtes nach einer hinreichend breit gefassten statistischen Basis zuwiderläuft. Und auch ohne dass man sich im Detail mit dem Sozialrecht befasst, muss man sich doch bei Nutzung des gesunden Menschenverstandes fragen, wie sich Betroffene vor diesem Hintergrund jemals wieder in den Arbeitsmarkt integrieren sollen.

Zum Vergleich: Für Arbeitslose im SGB-III-Bezug ist festgelegt, dass bei Annahme oder Ausübung eines Vollzeitjobs bis zu zweieinhalb Stunden An- und Abfahrtsweg täglich zumutbar sind. Wie das ohne Auto in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern funktionieren soll, das müssen Sie uns mal erklären. Und möglicherweise greift selbst das Anliegen des Gesetzgebers, geringere Fahrtkosten in Ansatz zu bringen, zu kurz. Denn die Studie kommt zu dem Schluss, der fehlende Pkw verhindert häufig den Einkauf beim Discounter und führt an anderer Stelle dann wiederum sogar zu Kostensteigerungen.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Wenn also derartige Leistungen bei der Ermittlung des Regelbedarfes keine Berücksichtigung finden, müssen die Betroffenen schlussendlich versuchen, ihren höheren Bedarf bei bestimmten Verbrauchspositionen durch Einsparung bei anderen zu realisieren. In der Realität heißt das, Hilfsbedürftige verlieren die Entscheidungskompetenz über ihre Lebensführung.

Und da zeigt sich auch das Grundproblem: Man hat nämlich eins gar nicht berücksichtigt, es ging nicht um tatsächliche Bedarfe, sondern es ging darum, was ein Haushalt in Sachen Lebensführung maximal ausgeben kann. Übersetzt heißt das: Wenn der Betroffene beispielsweise auf seinen Beitrag im Fußballverein verzichtet und damit letztlich auf ein Stück Lebensqualität durch soziale Teilhabe, dann kann er sich unter Umständen auch mal ein Stück Kuchen leisten, wenn ihn Freunde oder die Familie besuchen.

(Burkhard Lenz, CDU: Das stimmt doch nicht. – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Fazit eins: Die Festlegung der Regelsätze beruht in vielfacher Hinsicht nicht auf der vom Bundesverfassungsgericht geforderten breit gefassten

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

und belastbaren statistischen Basis. Sie blendet Realitäten bewusst aus und ist deswegen verfassungsmäßig bedenklich.

Kritisch gesehen wird vor allem auch das Bildungs- und Teilhabepaket. Mit dem in der kommunalen Familie parteiübergreifend schon oft als viel zu bürokratisch bezeichneten Paket – ich könnte jetzt wieder anführen, dass das auch der O-Ton des SPD-Fraktionsvorsitzenden in Schwerin am 12.12. in der Beratung zu diesem Thema war –

(Torsten Renz, CDU: Das lassen Sie lieber weg, ne?)

wurde eben versucht, die lächerlich geringe Anhebung der Regelsätze zu kaschieren. Folglich kommt auch der DGB zu dem Schluss, dass man das Bildungs- und Teil

habepaket aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht gegen die vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Notwendigkeit der Anhebung der Regelsätze stellen kann.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Sehr richtig.)

Man sieht die Problematik vor allem darin begründet, dass die Inanspruchnahme von Leistungen nur dort rechtsverbindlich vorgesehen ist, wo diese auch ange- boten werden können. Hier muss man sich als Einwohner eines Flächenlandes wie Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls fragen, wie das insbesondere in strukturschwachen ländlichen Räumen funktionieren soll. Praktisch be- deutet das doch Folgendes: Gibt es keinen Sportverein oder keine Musikschule vor Ort, wo der Betroffene die 10 Euro pro Monat für sein Kind einlösen kann, dann schaut er in die Röhre, und zwar nicht nur, weil er sich den Aufwand, in die nächste Kreisstadt zu fahren, nicht leisten kann – Sie erinnern sich, statt Auto soll ja Fahrrad, Bus oder Bahn gefahren werden –,

(Zuruf von Beate Schlupp, CDU)

sondern weil der Bildungsanteil im Regelbedarf unter Verweis auf das Bildungs- und Teilhabepaket gekürzt wurde.

(Beate Schlupp, CDU: Von welchen Orten reden Sie denn? – Peter Ritter, DIE LINKE: Von Plöwen zum Beispiel. – Heinz Müller, SPD: Da gibts auch ‘ne Musikschule.)

Unterm Strich nimmt man einem Kind in solchen Regionen also gänzlich die Möglichkeit, Sport und Musik außerhalb eines Vereines oder einer Schule zu betreiben.

(Zuruf von Rudolf Borchert, SPD)

Das führt dann zu Fazit zwei: Auch das ist verfassungsmäßig bedenklich, denn das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland fordert gleichwertige Lebensbedingungen im ganzen Land.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Sehr richtig.)

Die Systematik des Bildungs- und Teilhabepaketes manifestiert also eine andere Logik. Insofern ist aus unserer Sicht eine Überprüfung im Zuge eines Normenkontrollverfahrens angeraten.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Und wie nun weiter? Natürlich kann man es nun wieder den Gerichten überlassen, auf die Verfassungskonformität und in der Konsequenz auch auf einen anderen Regelsatz hinzuwirken. Aber zum einen dauert das Jahre – zur Erinnerung, allein hier in Mecklenburg-Vorpommern waren Ende letzten Jahres noch 12.000 offene Verfahren in Sachen SGB II anhängig –

(Zuruf von Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)

und zum anderen ist es aus unserer Sicht der falsche Weg, den Betroffenen Individualklagen zu empfehlen, denn der Kampf vor den Gerichten würde viele schlichtweg überfordern.

(Zuruf von Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)

Besser wäre es, die Erkenntnisse aus den wissenschaftlichen Gutachten endlich ernst zu nehmen und als Landesregierung selbst mal aktiv zu werden.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Richtig.)

Wenn die Politik in fünf Jahren nämlich aufgrund der Rechtsprechung zu Individualklagen erneut bescheinigt bekommt, dass sie es nicht verstanden hat, die Voraussetzungen zur Festlegung eines verfassungskonformen Regelsatzes zu schaffen, dann müssen wir doch hier zukünftig nicht mehr ernsthaft über Politikverdrossenheit diskutieren.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, alle demokratischen Fraktionen dieses Hauses haben kundgetan, dass die Politik etwas tun muss, um niemanden zurückzulassen, wie es der Ministerpräsident formulierte, oder das gesamte Arbeitskräftepotenzial inklusive der von Langzeitarbeitslosigkeit …

Herr Foerster, kommen Sie bitte zum Schluss.

… betroffenen Menschen zu erschließen, …

Herr Foerster!