Ich weiß nicht, warum Sie darauf jetzt nicht eingehen, warum Sie das so explizit dann hier als den Beschluss noch mal herbeiführen wollen. Gut, wenn Sie ziffernweise oder nach Anstrichen abstimmen lassen wollen, dann, glaube ich, spricht nichts dagegen, dem zuzustimmen. Wenn wir aber die weiteren Punkte nehmen, dann kommt ja wahrscheinlich der eigentliche Kern Ihres Antrages.
Durch mehrere Gutachten, zuletzt durch zwei wissenschaftliche Studien und so weiter beim DGB haben Sie ja jetzt völlig neue Erkenntnisse. Und dann habe ich mir natürlich mal die Mühe gemacht und die Gutachten entsprechend durchgearbeitet, auf die Sie sich berufen. Da will ich doch mal auf das Gutachten der Frau Dr. Irene Becker etwas näher eingehen. Ich gehe davon aus, Sie haben das auch gelesen.
Die Punkte, die sie hier zusammenfasst unter a) bis k) – ich habe das jetzt nicht nachgezählt, der wievielte Buchstabe k im Alphabet ist –, auf alle Fälle ist es so, dass bei 90 Prozent, das ist jetzt meine Auffassung als Nichtjurist, bei 90 Prozent ihrer zusammenfassenden Feststellung immer wieder Türen offen gelassen werden, indem man dann entsprechende Formulierungen findet. Ganz wichtig ist zum Beispiel mal der Einstieg: „Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe stellt eine geeignete Datenbasis dar, um den Bedarf, der mit regelmäßigen Ausgaben verbunden ist, zu messen.“
Also die Grundrichtung stimmt schon mal. Dann nimmt man zum Beispiel die Thematik der Referenzhaushaltstypen, es ging ja da um vier. Sie formuliert dann: „wäre die Bezugnahme auf nur einen Referenzhaushaltstyp gegenüber dem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales angewandten Verfahren methodisch stringenter“. Wäre methodisch stringenter – ja, was heißt das?
Unter c): „Die verwendeten Schlüssel zur personellen Zurechnung von Haushaltsausgaben sind noch akzeptabel. Sie sollten allerdings … überarbeitet werden.“
Also, wir wollen ja darauf hin, zu dem Ziel, weil Sie sagen, es wird nicht verfassungskonform sein, obwohl wir jetzt auch die Auffassung der Frau Ministerin schon mal gehört haben, und wenn Sie das so fortführen, unter d): „Die … Bereinigung der Grundgesamtheiten der vier Haushaltgruppen (ist)“ nach diesem Datenverfahren „EVS durchaus möglich“.
Unter e): „Die Herausnahme von BAföG-Beziehenden“ ist „möglicherweise zur Überschätzung“ angelegt. Möglicherweise! Also Sie werden immer wieder in den Formulierungen hier entsprechende Einschränkungen finden.
Unter g): „Das Ergebnis der für Einpersonenhaushalte durchgeführten Berechnungen kann als signifikant bezeichnet werden. Einschränkend ist zu beachten …“
So können wir, und die Zeit nehmen wir uns dann auch, hier weitermachen. Unter h): „Die Gesetzesbegründungen dafür, dass zahlreiche Güter und Dienstleistungen als ,nicht regelbedarfsrelevant‘ gewertet werden, sind zu einem erheblichen Teil nicht sachgerecht bzw. nicht stichhaltig.“ Zu einem erheblichen Teil! Als Nichtjurist gehe ich immer davon aus, das hat dann alles immer noch Beurteilungsspielraum.
Dann geht es weiter: „Die Höhe der Schulbedarfspauschale (100 Euro p. a.) kann als realistisch bezeichnet werden, während die der Teilhabepauschale (10 Euro monatlich) nicht sachgerecht begründet“ ist. Das heißt ja auch, logisch für mich als Nichtjurist: Das Ergebnis mit den 10 Euro wird erst mal nicht infrage gestellt, sondern man setzt sich juristisch mit der Begründung auseinander. Also es wird in dem Sinne ja eher gar nichts gesagt. Es wird dann zwar noch nachgeschoben von der wissenschaftlichen Mitarbeiterin hier, dass es eher „gering erscheint“. – Auch wieder so ein typisches Juristendeutsch.
Dann nehmen wir mal Punkt k): „Hinsichtlich der neuen Dynamisierungsregeln sind zwei Aspekte zu berücksichtigen. – Die Fortschreibung der Regelleistungen … entspricht einem sachgerechten Verfahren.“
(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Haben Sie mal das zweite gelesen, von dem Juristen Johannes Münder? Der stellt das eindeutig fest.)
und dann kann jeder – ich weiß nicht, ob das dann auch wieder so sein wird – sagen: Das Motto „Zwei Juristen,
Insofern will ich Ihnen sagen, solche pauschalen Dinge hier in den Raum zu stellen, das kann man natürlich machen. Wenn man sich damit inhaltlich auseinandersetzt, kann man vielleicht zu anderen Schlussfolgerungen kommen.
(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Sie hätten die Gutachten alle beide lesen sollen, auch das von dem Juristen!)
Kommen wir mal zurück zu Ihrem Antrag, Anstrich 3: „auch das Bildungs- und Teilhabepaket sowie andere um die Regelsätze herum ausgehandelte Kompromisse“, dass die „einen Rechtsverstoß nicht legitimieren“. Also, da sage ich mal, wenn ich das jetzt analysiere und logisch herangehe, dann sagen Sie im ersten Teil bei Anstrich 3, das Bildungs- und Teilhabepaket ist gut und richtig.
Sie versuchen das nachher in der Schlussbemerkung noch etwas zu relativieren, aber Sie sagen für mich eindeutig, das Teilhabepaket ist gut und richtig, und beziehen das dann auf seinen Rechtsverstoß.
Und ich habe ja heute Morgen in der Debatte schon dargestellt, wie sich manchmal die Realität darstellt, dass es eben so ist, dass wir schon vor Ort sozialpolitisch parteiübergreifend Verantwortung übernehmen. Als Beispiel habe ich Ihnen die Gebührensatzung der Musikschule Güstrow genannt, dass die eben einen Erlass auf null Gebühren vorsieht, und das ist auch gut so.
Wenn Sie dann im vierten Anstrich sagen: „eine weitere Untätigkeit der Landesregierung“ und so weiter und so fort, dann möchte ich in diesem Zusammenhang noch mal darauf verweisen, dass, vielleicht mehr politisch geprägt, sich die Landesregierung am Ende doch auch in den Diskussionsprozess eingebracht hat, nämlich im Vermittlungsausschuss, und es zu einem Ergebnis gekommen ist, das dann aus Sicht von MecklenburgVorpommern – auch aus meiner Sicht – besser ist als das, was vorher im Bundestag auf den Weg gebracht wurde.
Was ich dann immer so ein bisschen erstaunlich finde, ist die Tatsache, dass so getan wird, als ob nur die SPD dort im Vermittlungsausschuss abgestimmt hat. Insofern ist das Ergebnis des Vermittlungsausschusses doch ein Ergebnis von allen Beteiligten.
Und auch da möchte ich mir einfach mal erlauben, Frau Schwesig zu zitieren, die in der Sitzung des Bundestages am 25. Februar 2011 zu Recht gesagt hat, und das freut mich, dass ich das hier noch mal so nachlesen und vortragen darf: „Ich bin froh darüber, dass wir in der letzten Sitzung des Vermittlungsausschusses parteiübergreifend mit den Ländern knallhart waren und die Istkostenerstattung durchgesetzt haben.“ Da sage ich, das ist gut so, und insofern, Frau Tegtmeier, auch wir waren dabei, um das Ergebnis dann noch zu verbessern.
Dann kommen wir mal zum Punkt 2 des Antrages der LINKEN. Da geht es dann endlich um Ihre vielzitierte Normenkontrollklage, auf die Sie sich ja hier berufen, die Sie auf den Weg bringen wollen. Nachdem Sie also die Hürde dort im Bund mit den Fraktionen von SPD und GRÜNEN nicht auf den Weg bekommen und auch die 25 Prozent dann im Bundestag nicht zustande bekommen haben, versuchen Sie das hier. Und dann ist es eben so, Artikel 93 besagt: „bei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln über die förmliche und sachliche Vereinbarkeit“ und so weiter und so fort. Da möchte ich ganz einfach für uns feststellen: Es gibt hier keine Meinungsverschiedenheiten. Die Frau Ministerin hat das auch zum Ausdruck gebracht, dass es aus ihrer Sicht jetzt keine Meinungsverschiedenheiten mehr gibt,
und es gibt auch keine Zweifel bei der CDU-Landtags- fraktion, dass hier noch verfassungsrechtliche Bedenken bestehen. Und insofern, weil es keine Meinungsverschiedenheiten und keine Zweifel bei der Landesregierung gibt, lehnen wir Ihren Antrag ab, weil wir – die Auffassung habe ich jetzt dargestellt – in diesem Punkt keine Handlungsnotwendigkeit und keine Sinnhaftigkeit erkennen, dass das zum Erfolg führt. Deshalb schließe ich mich dem an, was Frau Schwesig gesagt hat: Wir sollten auf anderen Gebieten im Bereich der Familienpolitik handeln und dann Erfolge vor Ort aufweisen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Ermittlung der Regelsätze für Bezieher von Arbeitslosengeld II kann nicht als isoliertes Problem betrachtet werden.
Diese Frage ist im Zusammenhang mit anderen Sachverhalten zu sehen – und möglichst gleichzeitig zu regeln –, zum Beispiel mit Mindestlöhnen, aber auch mit der Unterbesetzung der Sozialgerichte. Denn das sogenannte Lohnabstandsgebot ist an sich ja ein nachvollziehbarer Gedanke, dass einer, der arbeitet, deutlich mehr bekommen soll als einer, der, aus welchen Gründen auch immer, nicht arbeitet.
Wenn zu Recht die Regelsätze so angehoben werden sollen, dass es zu einem menschenwürdigen Dasein reicht, werden sich viele Kleinverdiener und sogar untere Mittelverdiener fragen, warum zum Teufel sie morgens eigentlich noch aufstehen. Und Kleingewerbetreibende, die am Rand der Selbstausbeutung balancieren, werden sich diese Frage auch stellen. Also müsste gleichzeitig mit einer Regelsatzerhöhung ein Mindestlohn kommen, der auch durchgesetzt wird gegen ausbeuterische Arbeit-
geber – die leicht höhere Löhne zahlen könnten, wenn sie wollten – mit Zwang, bei dem kleinen Frisörmeister – der Pleite ginge, wenn er höhere Löhne zahlen würde – mit staatlicher Hilfe und für den kleinen Ladenbesitzer – der für die Versorgung seiner Nachbarschaft unentbehrlich geworden ist, aber trotzdem als Aufstocker Hartz IV bezieht – mit großzügigeren Selbstbehaltsregelungen und weniger Papierkrieg.
Außerdem nützen höhere Regelsätze wenig, wenn das Jobcenter aus irgendwelchen Gründen die Leistung kürzt oder gar nichts auszahlt und es dann mindestens vierzehn Tage dauert, bis die Sozialgerichte selbst im Eilverfahren eine Entscheidung getroffen haben, weil es immer noch zu wenige Sozialrichter gibt, trotz der Personalaufstockung. Dann stehen ganze Familien zwei Wochen ohne Geld da. Um soziale Verhältnisse in diesem Staat und auf diesem Gebiet zu schaffen, muss das alles gleichzeitig gemacht werden, damit es eine gerechte Lösung gibt für alle betroffenen Bevölkerungsgruppen, nicht nur für Hartz-IVBezieher, sondern auch für Kleinverdiener, untere Mittelverdiener und kleine Ladenbesitzer. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was wir von den Rednern der Regierungsfraktionen gehört haben, war wenig überraschend. Wieder einmal ist deutlich geworden, Leistungsbezieher nach dem SGB II haben keine Lobby bei den Hartz-IV-Parteien,
Frau Ministerin Schwesig, vielleicht noch eine Bemerkung zu Ihren Ausführungen vorneweg. Wir sind für die Einhaltung des Grundgesetzes