Na ja, das wünsche ich mir auch. Wollen wir hoffen, dass es wirklich kommt. Im Moment ist das Ganze sehr unterschiedlich.
Eines muss man deutlich sagen, und das ist, finde ich, für die Bürgerinnen und Bürger wirklich wichtig: Man darf keinem vormachen, dass dies zu einer Senkung der Kosten führen wird, sondern wir werden den Kostenanstieg bestenfalls dämpfen können. Wir müssen damit rechnen, dass die Kosten weiter steigen, aber hoffentlich wird es dann zu einer Dämpfung der Kosten kommen.
Lassen Sie mich einige Fragen ansprechen, die es natürlich gibt, und das ist völlig normal. Wenn ein solches Gesetzeswerk angegangen wird, dann gibt es eine Reihe von Fragen und es gibt natürlich auch Interessen, die jedes Land für sich vertreten muss. Sie kennen ja die Aktivitäten. Die im Süden sind schon voll dabei und schmieden ihre Allianzen. Das muss man zur Kenntnis nehmen.
Erstens. Die Absenkung der durchschnittlichen Förderung von 17 auf 12, da muss erklärt werden, was das am Ende für welchen Energieträger heißt. Da muss man
Man muss meines Erachtens auch noch stärker die Frage stellen, ob nicht die effiziente Produktion von erneuerbaren Energien noch stärker in den Vordergrund gerückt werden muss. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass Fotovoltaik zumindest für den Norden Deutschlands problematisch ist.
Im Übrigen glaube ich, immer wieder wird hier ein Knicks gemacht vor dem bayerischen Voranpreschen. Aber das wird man noch sehen.
Zweitens. Was bedeutet der „atmende Deckel“ bei Windenergie, wenn 2.500 Megawatt installierte Leistung überschritten sind? Was heißt das dann? Wohin geht dann die Förderung? Auch das muss natürlich konkretisiert werden.
Drittens. Wie wirkt sich die Verlängerung des Stauchungsmodells bis 2019 bei Offshore-Wind aus? Was hat es zur Folge, wenn dort 2018 und 2019 1 Cent pro Kilowattstunde heruntergenommen werden soll? Was bedeutet es, wenn dort steht, dass die Anlagen, die eine Anschlusszusage haben, bevorzugt werden sollen? Ist das eine Bevorzugung der Nordsee? Da soll es solche Zusagen geben. Das muss natürlich konkretisiert werden und da werden wir uns auch entsprechend einsetzen müssen, denn ich glaube, die Offshoreindustrie ist nach wie vor für uns von besonderer Bedeutung.
Und viertens. Welche Wirkung wird ein Stichtag für die Windenergie haben? Da steht zwar drin: wenn Anlagen bis zum Ende des Jahres gebaut sind. Klein und im Nebensatz steht dann aber: wenn sie am 22. Januar dieses Jahres – der ist gewesen – bereits eine Genehmigung hatten. Das ist ein bisschen problematisch, dass kann ich mir schon lebhaft vorstellen. Ich glaube, diesen Punkt muss man sich ansehen.
Meine Damen und Herren, insgesamt wird bei den vorliegenden Eckpunkten deutlich, dass mehr Besonnenheit, mehr Verantwortung gegenüber Verbrauchern und Wirtschaft die Oberhand gewinnen, und das ist, glaube ich, wirklich gut so. Nun könnte man natürlich meinen, dass diese Vorgehensweise für das Land der erneuerbaren Energien, für Mecklenburg-Vorpommern nicht gut ist, weil Arbeitsplätze – so sagen ja manche –, weil Einkommen gefährdet werden. Ich verweise da auch auf die Aussagen des IG-Metall-Chefs Küste in der Zeitung, in der SVZ von gestern.
Meine Damen und Herren, ich glaube das nicht. Auch für Mecklenburg-Vorpommern ist das Thema Versorgungssicherheit besonders wichtig, auch für MecklenburgVorpommern ist das Thema Bezahlbarkeit für die Bürger von besonderer Bedeutung, und man muss an dieser Stelle natürlich immer auf die Einkommen hinweisen, auf die kleinen Firmen, die kleinen Betriebe, die bei uns im Lande eben nicht mit dem Bau von Windrädern befasst sind. Die müssen natürlich auch sehen, wie sie klarkommen. Insofern will ich deutlich sagen, es macht nach meiner Auffassung überhaupt keinen Sinn, eine Industrie nach vorne zu puschen, die am Ende nur darauf schaut, haben wir jetzt 1 Cent mehr Förderung oder nicht. Das bringt uns nicht weiter, diese Erfahrung haben wir alle
lange weg. Wir brauchen eine Industrie, die am Markt bestehen kann. Das ist von entscheidender Bedeutung.
So gesehen gehe ich davon aus, und das ist auch ganz klar, Mecklenburg-Vorpommern muss sich hier engagiert einbringen, aber ich bin mir ziemlich sicher, und das umso mehr, nachdem ich den neuen Minister im Ausschuss erlebt habe, dass dies der Fall sein wird. Ich glaube, wir müssen unsere Interessen vertreten und das wird die Landesregierung tun. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Mitglieder des Landtages! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das gewählte Thema der von Ihnen vorgeschlagenen Aktuellen Stunde ist in der Tat aktuell, wie eben vorgetragen, hochaktuell. Es ist so aktuell, dass wir gerade erst am Anfang einer beginnenden Debatte stehen, sodass sich echte Schlussfolgerungen nach meiner Überzeugung zum jetzigen Zeitpunkt nur schwerlich ziehen lassen.
Morgen werde ich erstmalig Gelegenheit haben, in Berlin an einer ersten Abstimmung des Bundeswirtschaftsministers mit seinen Länderkollegen teilzunehmen, um die Eckpunkte zur EEG-Novelle das erste Mal zu erörtern. Gestern Abend hatte ich Gelegenheit, in Rostock mit den Akteuren der Erneuerbaren-Energien-Branche hier im Land einen ersten Austausch zu eben diesen Eckpunkten zu führen, und parallel haben am gestrigen Tage auch die Regierungschefs der norddeutschen Länder in Hamburg gemeinsam mit den Gewerkschaften eine Erörterung zu diesem Thema geführt. Sie sehen, das Thema ist in der Tat brandaktuell.
Es ist aber nicht nur brandaktuell, es ist vor allen Dingen auch von breitem Interesse, nicht nur für die angesprochene Industrie. Es ist nicht verwunderlich, dass es von breitem Interesse ist, denn das EEG ist das zentrale Werkzeug zur Gestaltung und Steuerung der Energiewende, um sie voranzubringen. Es ist aber ebenso das zentrale Instrument, um die Entwicklung der Strompreise in unserem Land zu gestalten.
Ich bin deshalb dankbar, dass die Bundesregierung so schnell den ersten Auftakt für die Reform des EEG gemacht und dieses Eckpunktepapier schon wenige Wochen nach Amtsantritt vorgelegt hat, im Übrigen nach Amtsantritt unterbrochen von einer Weihnachtspause. Damit ist ein erster wichtiger Aufschlag in der Diskussion gemacht. Jetzt wird es darum gehen, gemeinsam einen bundesdeutschen Weg zu definieren, einen gemeinsamen bundesdeutschen Weg.
Dabei wird sich Mecklenburg-Vorpommern, ebenso wie schon während der Verhandlungen des Bundeskoalitionsvertrages, erneut konstruktiv und kritisch in die Diskussion einbringen. Kritisch, weil wir natürlich als Energieland wichtige Anliegen an die Reform haben, für die wir engagiert eintreten werden. Konstruktiv, weil wir wol
len, dass es weitergeht mit der Energiewende, dass es konsequent weitergeht, und weil wir wissen, dass wir am Ende des Tages einen breiten bundesweiten Konsens zu diesen Fragen brauchen.
Wir werden bei diesem wichtigsten nationalen Thema dieser Bundeslegislaturperiode nur gemeinsam vorankommen können: Hand in Hand mit dem Bund, aber auch den anderen Bundesländern, und vor allem – weil Sie nach Allianzen gefragt haben – Seite an Seite mit unseren norddeutschen Partnern. Wichtig ist mir vor allem, dass es an dieser Stelle zügig vorangeht, denn wir brauchen möglichst schnell verlässliche Rahmenbedingungen, damit die wirtschaftlichen Potenziale, die die Energiewende zweifelsfrei hat, sich insbesondere auch in Mecklenburg-Vorpommern möglichst schnell entfalten können.
Diese Investitionen, die dort beabsichtigt sind, brauchen sehr klare Rahmenbedingungen. Die Hängepartie, die sich insbesondere in der vorherigen Bundesregierung über mehr als ein Jahr durchgezogen hat, hat jetzt dankenswerterweise sehr schnell durch einen schnellen Aufschlag ein Ende gefunden. Hierfür ist mit dem Eckpunktepapier der erste wichtige Schritt gemacht. Es ist nach meiner Überzeugung, auch das klang beim Abgeordneten Seidel schon an, konsequent, dass dabei Vergütungssätze für Windstrom angepackt werden.
Die Signale, die wir aus der Branche während des gesamten letzten Jahres erhalten haben, waren an der Stelle ziemlich eindeutig. Es hat bei Onshore-Wind in den vergangenen Jahren einen sehr guten Lernprozess gegeben. Wir haben deshalb jetzt hier Luft für Anpassungen. Man kann auch künftig bei Onshore-Wind mit geringeren Ver- gütungssätzen immer noch gutes Geld verdienen. Aber natürlich muss am Ende ein Ertrag möglich bleiben. Ohne entsprechende wirtschaftliche Erfolgsaussichten würde der Ausbau der Windenergie ins Stocken geraten
und damit nach unserer Überzeugung auch die gesamte Energiewende. Insbesondere – das ist mir ein besonderes Anliegen – lässt es sich aber nur auf diese Weise erreichen, dass die Energiewende zugleich auch eine Bürgerwende ist und bleibt. Wir wollen, dass sich die betroffenen Kommunen und die in der Nähe von beispielsweise Windanlagen wohnenden Bürgerinnen und Bürger mit kleinen Beiträgen an den Anlagen, die sie umgeben, beteiligen können. Die Grundlage eines jeden Beteiligungsmodells ist es aber, dass dabei erstens Sicherheit über die Rahmenbedingungen herrscht und zweitens auch finanziell ein Anreiz bleibt, der für die Bürgerinnen und Bürger erkennbar ist.
Deshalb, noch mal, unterstütze ich ein Absenken der Vergütung, aber, und das ist jetzt der entscheidende Punkt, mit Augenmaß. Hier steckt nach meiner Überzeugung der Teufel im Detail und hier werden wir im Dialog mit den Akteuren in unserem Land ganz aktiv an der Diskussion teilnehmen. Bei ehrlicher Einschätzung wird die aber nur und erst denkbar sein, wenn wir die ganz konkreten Vergütungssätze im neuen Gesetzentwurf kennen, weil erst auf der Grundlage diese Bewertungen stattfinden können.
Meine Unterstützung finden bei diesem Vorgehen insbesondere Pläne, Boni auf den Prüfstand zu stellen. Das gilt umso mehr bei den Boni, die eher einem Mitnahmeeffekt ähneln, als dass sie wirkliche Steuerungsinstrumente im EEG sind. Aber die Entwicklung der Onshorewindkraft braucht neben zukunftsfähigen und verlässlichen Vergütungsregeln auch weiterhin Entwicklungsmöglichkeiten durch ausreichenden Zubau neuer Anlagen.
Zugegeben, der eben schon angesprochene Korridor im Eckpunktepapier von 2.400 bis 2.600 Megawatt im Jahr beim Zubau von Onshore-Wind ist in den vergangenen Jahren nicht erreicht worden. Aber wenn man sich die Grafiken anschaut: Die Kurve steigt deutlich nach oben – das Jahr 2013 ist noch nicht ausgewertet –, und das, dieses Ansteigen der Kurve, in den letzten drei Jahren auch deshalb, weil die einzelnen Anlagen immer leistungsstärker werden, sodass die Angabe einer Gesamtmegawattzahl über die Jahre dazu führen würde, dass es immer weniger Anlagen netto wären.
Das neue EEG, ich habe gelernt, neudeutsch wohl EEG 2.0, muss an dieser Stelle auch Ambitionen und Perspektiven zulassen. Deshalb halte ich für die kostengünstige und für Mecklenburg-Vorpommern wertschöpfungsmäßig wichtigste Branche, Onshore-Wind, einen großzügigeren Deckel für dringend notwendig, sofern denn ein Deckel tatsächlich unvermeidbar sein sollte.
Auch dessen Durchsetzung durch einen sogenannten schon angesprochenen „atmenden Deckel“ halte ich für zumindest diskussionswürdig. „Atmender Deckel“ meint untechnisch, wenn der Ausbaukorridor von 2.400 bis circa 2.600 Megawatt in einem Jahr überschritten wird, sinken im nächsten Jahr die Vergütungssätze für WindOnshore stärker oder ganz stark. Die Planungsvorläufe für Windprojekte onshore laufen aber in der Regel deutlich länger als bei der Solarenergie, bei der mal dieser „atmende Deckel“ erfunden worden ist. Damit drohen Investoren, die mit ihren kostenintensiven Projekten be- gonnen haben, in eine ungewisse Planung und insbesondere ungewisse Kalkulationssituation hineinzulaufen. Meiner Überzeugung nach verstärkt sich dieses Problem des „atmenden Deckels“ onshore insbesondere bei gewollten Bürgerprojekten. Gerade hier brauche ich in der Regel mehr Zeit für die Vorbereitung, um Leute einzubinden, und ich brauche deshalb mehr Planungssicherheit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein weiterer Eckpunkt, der sicherlich noch intensive Gespräche zwischen Bund und Ländern verdient hat, ist die schon angesprochene Vertrauensschutzregelung. Anlagen, die bis zum 22. Januar 2014 – das ist schon einige Tage her – nicht genehmigt wurden, sollen nach dem Eckpunktepapier bereits nach dem neuen bisher völlig unbekannten EEG 2014 vergütet werden. Bei fortgeschrittenen Projekten werden wir dadurch möglicherweise erhebliches Holpern spüren. Die wissen, dass sie möglicherweise nicht mehr 2013 und vorhergehende Jahre EEG genießen können. Die wissen aber auch noch nicht, auf welcher Grundlage sie zurzeit konkret kalkulieren sollen. Ich befürchte deshalb eine Phase der Verunsicherung und im schlimmsten Fall für einzelne bisher erfolgreich verlaufende Projekte eine Vollbremsung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, neben On- shore-Wind ist für unser Land vor allem auch der Off-
shorestrom nach meiner tiefen Überzeugung eine Riesenwirtschaftschance. Ohne Offshorestrom wird nach meiner Überzeugung zudem die Energiewende deutschlandweit nicht gelingen. Offshore beginnt gerade, nach einer langen Durststrecke Fahrt aufzunehmen, nachdem es über mehrere Jahre schleppend voranging.
Da gab es zum einen technische und finanzielle Probleme bei der Netzanbindung, insbesondere in der Nordsee. Es gab aber auch offene Haftungsfragen, die im Falle von fehlenden Netzanschlüssen bei Fertigstellung von Windparks ungeklärt waren. Diese hat der Gesetzgeber nach langem Hin und Her zwischen früherem Wirtschafts- und Umweltminister erst vor knapp einem Jahr gelöst. Und über diesen Investitionsstau lief den Off- shoreinvestoren die Zeit davon, das sogenannte Stauchungsmodell nutzen und davon profitieren zu können.
Nach engagiertem Eintreten der norddeutschen Regierungschefs während der Koalitionsverhandlungen im Bund hat man den Offshorebetreibern und deren Banken zugesagt, dass die neue Bundesregierung das Stauchungsmodell verlängern wird. Nun findet sich in den Eckpunkten die Überlegung, innerhalb des Stauchungsmodells in den Jahren 2018 und 2019 die Vergütung jeweils um 1 Cent zu reduzieren. Damit drohen wir nachhaltig in die Kalkulationsgrundlagen der Offshorebetreiber einzugreifen. Die haben in der Regel ihre Anlagen bereits bestellt, die sie in ein, zwei Jahren aufstellen wollen. Wenn sich die Vergütungen jetzt nachträglich ändern, droht hier ein Investstopp.
Auch das vorgetragene Argument, hier würden lediglich künftige Kostensenkungen aufgrund von Technikfortschritten abgeschöpft, überzeugt mich auf den ersten Blick zumindest nicht. Die Windparks der Jahre 2007 bis 2019 werden aufgrund der langen Vorlaufzeiten über Planungen und Vorbereitungen noch zur ersten Generation der Windparks gehören. Wir werden also sicherlich künftig von diesen Windparks lernen können und dann einen Technik- und Finanzvorteil haben. Diese selbst werden aber nicht von sich lernen können, sie werden die ersten sein, von denen man lernen soll.
Zudem droht die Politik mit diesem Vorschlag gegen- über der Industrie in eine Glaubwürdigkeitslücke zu geraten. Wir brauchen deshalb nach meiner Überzeugung die Abreden aus den Bundeskoalitionsverhand- lungen, erstens Verlängerung des Stauchungsmodells bis 2019, zweitens Ausbaukorridor von 6,5 Gigawatt bis 2020. Dieser bereits im Koalitionsvertrag des Bun- des festgeschriebene Zubau von 6,5 Gigawatt ist im Übrigen nach allen Gesprächen mit den Offshorebetreibern auch die realistische Größe, die bis 2020 nach den derzeitigen Vorbereitungen erreichbar ist. Sie muss aber auf die in Nord- und Ostsee geplanten Windparks so aufgeteilt werden, dass die bis dahin realistisch umsetzbaren Windparks tatsächlich auch unter diese Regelung fallen.
Wenn das Eckpunktepapier für die in den 6,5-GigawattRahmen fallenden Windparks stattdessen auf die nach heutiger Gesetzeslage gar nicht mehr benötigten Netzanschlusszusagen abstellen will, dann gerät nach meiner Einschätzung das Ziel von 6,5 Gigawatt bis 2020 in Gefahr. Nicht wenige der bis 2020 nach derzeitigen Planungen realistischen Windparks haben gar keine Netzanschlusszusage, weil sie sie auch gar nicht mehr brauchen. Und einige, die diese mal auf Vorrat beschafft
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sicher wird die Energiewende auch und gerade durch und mit Wind, on- wie offshore. Sicher wird die Umsetzung der Energiewende, weil klare Ausbauziele und Korridore den synchronen Netzausbau erleichtern. Mit der Reform des EEG werden wir endlich wieder einen dafür erforderlichen sicheren Rahmen schaffen und nach meiner Einschätzung – das ist auch schon angeklungen – einen fairen Rahmen. Hierzu trägt das Versprechen des Eckpunktepapiers bei, künftig nur noch tatsächlich im internationalen Wettbewerb stehende stromintensive Unternehmen von der EEG-Umlage zu befreien.
Entscheidend wird es in den kommenden Wochen sein, die Chancen für unser Land aus dem Eckpunktepapier umzusetzen. Gemeinsam mit – und nicht gegen – Bundesregierung und den weiteren 15 Bundesländern wollen wir das erreichen, selbstbewusst für unsere Interessen, aber im klaren Wissen: Es geht nur gemeinsam. Und dieser Dialog, meine Damen und Herren, wird morgen in Berlin beginnen, womit ich wieder bei meinen Eingangsworten bin. Die Energiewende ist in der Tat ein brandaktuelles Thema, bei dem wir aber erst ganz, ganz am Anfang stehen. Ich freue mich auf die weiteren Debatten dazu. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.