Protokoll der Sitzung vom 29.01.2014

Nein, Andacht, Entschuldigung, mit der Andacht. Ihr habt alle zugehört, das freut mich.

Also mit der Anhörung heute Morgen war das dann so, dass ich an irgendeiner Stelle, Peter, gesagt hatte, wir sollten vielleicht mal alle darauf achten, dass man die Meinung eines anderen nicht schon deshalb nicht gelten lässt, weil der andere aus einer anderen Fraktion stammt.

(Udo Pastörs, NPD: Heuchler!)

Da sage ich jetzt mal …

Ja, ja, Herr Pastörs. Also das müssen Sie mir gerade erzählen. Ist aber schick, toller Zwischenruf. Machen Sie weiter so, Herr Pastörs!

Jedenfalls habe ich mir gedacht, Peter, wir machen heute auf jeden Fall eins: Es soll unbedingt ins Protokoll, dass ich der Auffassung war, als Peter Ritter gesagt hat, er sieht hier einen...

Herr Ringguth, ich würde Sie bitten, dass Sie mal Ihre Rede unterbrechen.

Herr Pastörs, ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf. Sie wissen, wofür.

(Udo Pastörs, NPD: Nein, nicht so genau.)

Setzen Sie Ihre Rede fort, Herr Abgeordneter.

Danke schön.

Auf jeden Fall möchte ich doch ganz gerne, dass ins Protokoll kommt, dass ich der Auffassung bin, dass ich Peter Ritters Meinung sehr schätze und achte, wenn er sagt,

(Gelächter bei Udo Pastörs, NPD)

dass das, was die Landesregierung hier eingebracht hat, einen demokratiefördernden, großen Ansatz hat. Also das finde ich gut. Jetzt weiß ich auch, warum du das unbedingt wolltest.

Ich sage mal, ich kann meinen Kollegen Saalfeld wenig bis gar nicht verstehen, wenn er sich hier mit „Etikettenschwindel“, was diesen Gesetzentwurf betrifft, zu Wort meldet und dann unter Berufung auf Paragraf 25 Ab- satz 3, was die Sollvorschriften betrifft, immer wieder „soll“, „soll“, „soll“ wiederholt. Also das wissen wir doch ganz genau, das wissen auch Sie, „soll“ ist „muss“, wenn nichts Grundsätzliches entgegensteht. Hier reden wir nicht von Kannvorschriften, sondern wir reden von Sollvorschriften. Wir können uns die doch auch noch mal im Einzelfall angucken, ob man das möglicherweise an irgendeiner wirklich bedeutenden Stelle noch schärfer formuliert. Aber es kann ja auch immer etwas Wesentliches dem entgegenstehen.

Ich kann einen Etikettenschwindel jedenfalls nicht erkennen. Ich glaube, das kann vielleicht überhaupt keiner hier, außer Ihnen, Herr Saalfeld. Und wir sind der Meinung, dass eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung gerade in den Planungsvorhaben doch etwas Wichtiges ist. Das ist etwas grundsätzlich Wichtiges, das wir wollen. Das werden wir unterstützen. Ich glaube, wir werden zumindest dazu in den Debatten in der Innenausschusssitzung keinen großen Dissens haben.

Ein bisschen schwieriger mag es ja sein, wenn wir über die anderen Regelungsgehalte in diesem Gesetz reden. Denn wenn es um die rechtlichen Voraussetzungen für den weiteren Ausbau der elektronischen Kommunikation mit Behörden geht, dann kann es zu Zeiten von NSA natürlich irgendwo immer Besorgnis und Beschwerden geben. Das ist doch ganz normal. Da gibt es immer Nachdenklichkeit, auch bei uns.

Aber ich möchte Ihnen an einer Stelle schon mal widersprechen. Wenn Sie das De-Mail-Verfahren als weiteres Kommunikationsmittel mit Behörden ansprechen, dann muss ich Ihnen einfach sagen, die De-Mail ist auch ein sicherer Kommunikationsweg, denn, Herr Saalfeld, der Nutzer, er selbst, der User, wie man heute immer so schön sagt,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist besser als „Benutzer“.)

kann für die Übertragung nämlich eine sogenannte Endezu-Ende-Verschlüsselung wählen. Er kann es ja tun, wenn er es wünscht. Und wenn ihm die Vertraulichkeit so wich- tig ist, dass er an der einen Stelle, wo einmal decodiert wird, das nicht will, dann wählt er die Ende-zu-EndeVerschlüsselung. Ich bin immer der Meinung, wenn ich etwas selbst wählen kann, das habe ich so gelernt, dann bin ich froh darüber, dass ich es wählen kann und es mir nicht bestimmt wird. Ich finde das viel liberaler und besser.

So, und deswegen sagen wir – anders als Sie, Herr Saalfeld –, die De-Mail wird für Nachrichten und Dokumente über das Internet eine Möglichkeit sein, vertraulich, sicher und nachweisbar zu versenden und zu empfangen. Das ist bei Verwaltungen ein Sachverhalt, der wirklich wichtig ist. Und anders als Sie sage ich, ich bin schon der Auffassung, das wird eines Tages zur heutigen Briefpost ein sicheres elektronisches Gegenstück sein. Das sehe ich wirklich anders als Sie.

Meine Damen und Herren, es gibt auch noch eine andere Möglichkeit der Behördenkommunikation, die jetzt hier geschaffen wird mit diesem Gesetzentwurf, nämlich zukünftig können Bürger auch mit den Behörden über Onlineformulare im Internet sicherer kommunizieren, als es heute der Fall ist. Der Minister hat ja darauf hingewiesen. Und das ist doch auch logisch, damit sich da keiner mit fremdem Namen, vielleicht mit meinem Namen irgendwo meldet und einen Antrag stellt. Da muss es natürlich auch eine Onlineausweisfunktion des Personalausweises geben, die man dann nutzten kann, denn ich hätte darauf wenig Lust, wenn ein anderer in meinem Namen irgendwelche Anträge stellt. Also auch das wird möglich sein. Wir werden die rechtlichen Voraussetzungen dafür mit diesem Gesetzentwurf schaffen und gerne werden wir im Innenausschuss dazu debattieren, verehrter Kollege Ritter.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, bitte?!)

Ob wir das heute schon unbedingt hätten machen müssen, darüber bin ich immer noch im Zweifel. Aber wir haben jetzt im Protokoll …

(Peter Ritter, DIE LINKE: Es gibt kein Zurück mehr.)

Nein, es gibt kein Zurück mehr.

Wir haben jetzt im Protokoll, dass DIE LINKE gesagt hat, das ist ein Gesetz mit einem großen demokratiefördernden Ansatz,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ansatz.)

und das ist schon schön. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Peter Ritter, DIE LINKE)

Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/2578 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen von SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN angenommen, bei Enthaltung der Fraktion der NPD.

Meine Damen und Herren, die Fraktionen haben sich darauf verständigt, den Tagesordnungspunkt 16 in der morgigen Sitzung nach dem Tagesordnungspunkt 27 aufzurufen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung und zur Änderung anderer Gesetze, Drucksache 6/2610.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsver- sorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Erste Lesung) – Drucksache 6/2610 –

Das Wort zur Einbringung hat die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Frau Hesse. Bitte schön.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Na denn!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Hinter diesem Tagesordnungspunkt verbergen sich drei Dinge:

1. Umsetzung der Europäischen Richtlinie über die Aus

übung der Patientenrechte in der grenzüberschrei- tenden Gesundheitsversorgung, kurz Richtlinie zur Patientenmobilität

2. Aufnahme der J1 in das Regelerinnerungssystem

und

3. eine Änderung über die Überwachung von Badege

wässern

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, lassen Sie mich diesen Artikelgesetzentwurf in ein paar kurzen Worten näher ausführen.

Zum ersten Punkt. Mit der Übernahme der Richtlinie zur Patientenmobilität bauen wir weitere Hürden im europäischen Einigungsprozess ab. Nehmen wir einmal an, Herr Müller fängt sich in seinem Frankreich-Urlaub eine Fischvergiftung ein

(Heinz Müller, SPD: Wer, ich?)

und muss ärztlich behandelt werden.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Wenn das mal nicht die Ausschussreise war oder die des Ältestenrates. – allgemeine Heiterkeit)

Früher hätte er auch als gesetzlich Versicherter mitunter zunächst eine teure privatärztliche Versorgung zahlen müssen. Mit der neuen Richtlinie wird ihm der Zugang zur Regelversorgung für gesetzlich Versicherte erleichtert. Im Kern betrifft diese Richtlinie insbesondere die Anforderungen an die Information der Patientinnen und Patienten durch die Gesundheitsdienstleister, die Verwaltungszusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Behörden der Mitgliedsstaaten der EU sowie die einzurichtenden nationalen Kontaktstellen.

Außerdem wird die Pflicht für Gesundheitsdienstleister, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, verschärft. Deshalb erfordert die Umsetzung der Richtlinie auch Änderungen sowie Neuregelungen des Heilberufsgesetzes und des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Die im Heilberufsgesetz aufgezählten Kammern sollen den Status der Kammermitglieder zur Berufshaftpflicht überwachen. Wie, das wird mit der Richtlinie konkretisiert. Auch für Angehörige von nicht verkammerten Gesundheitsberufen wird eine Berufshaftpflichtversicherung Pflicht.