Protokoll der Sitzung vom 30.01.2014

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das hat Herr Schubert doch gezeigt, dass es nicht gerechtfertigt ist. – Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Gajek, dass man das in den Ausschuss holt und in die Anhörung mit einbindet und sich dann im Komplex darüber verständigt.

Bei Ihrem Redebeitrag, Herr Schubert, hätte nur noch gefehlt, dass Sie ein Bonussystem vorschlagen, nachdem den Kindern eine Zuckerstange gereicht wird, wenn wir die Prophylaxe hier durchführen.

(Zuruf von Bernd Schubert, CDU)

Im Übrigen, Ihr Zahlenspiel – es sind 50.000 Ausweise ausgereicht worden.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Genau. Und die 50.000 liegen zu Hause, Torsten.)

Bei wohl mehr als einer viertel Million Kindern und Jugendlichen in diesem Land 50.000 – na halleluja! Das sind doch hier nur Tropfen auf den heißen Stein. Es geht um Verbindlichkeit, um das Meldeverfahren, hatte ich gerade zitiert.

Also in diesem Zusammenhang sagte die Frau Ministerin, Zahlen sprechen für sich. Da hole ich an dieser Stelle das noch mal raus, was Frau Stramm vorhin schon angesprochen hat, und verweise mit freundlicher Genehmigung, Frau Präsidentin, auf die Drucksache 6/2201, eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Simone Oldenburg zu den zahnärztlichen Untersuchungen. Und das spricht doch Bände:

Kindertagesstätten – wir erreichen hier bei den Unter- suchungen aktuell in Nordwestmecklenburg 22 Prozent der Kinder, in Parchim 46,3 Prozent der Kinder, bei den Klassen 1 bis 4 in Nordwestmecklenburg 25,1 Prozent der Kinder, also reichlich ein Viertel, davor waren es sogar noch weniger. Bei den Klassenstufen 5 bis 6 in Schwerin sind es 12,9 Prozent, in Nordwestmecklenburg – immer wieder Nordwestmecklenburg – 33,7 Prozent. Bei den Klassenstufen 7 bis 12 in Rostock sind es 24,3 Prozent, Ludwigslust-Parchim 21,2 Prozent. Das muss uns doch aufrütteln.

Es ist doch berechtigt vorhin darauf hingewiesen worden, die Versäumnisse, die man an dieser Stelle in dieser frühkindlichen Phase zulässt, sind irreparabel. Da kann man späterhin nichts mehr machen. Da kann man allenfalls noch gegensteuern durch zahnärztliche Kunst. Aber da sind wir in der Pflicht, politisch zumindest in der Pflicht. Und wenn gesagt wird, na ja, die U-Unter-

suchungen, die werden doch – Herr Schubert hat davon gesprochen, es sind zwölf Untersuchungen. Ja, selbstverständlich sind es zwölf Untersuchungen, aber das sind meistens aufklärende Gespräche, das ist keine zahnmedizinische Untersuchung, …

(Bernd Schubert, CDU: Wer sagt das?)

Ich sage Ihnen das.

… auch bei den Kindern unter dem 30. Monat, weil das hier berechtigt eine Rolle gespielt hat.

Frau Ministerin sprach auch an, das war das dritte Argument, die Kindergesundheitsziele. Da ist gesagt worden, die Kinderkaries bei Milchzahngebiss um 80 Prozent zu senken. Das ist das Ziel und das ist auch ein hehres Ziel. Wie wollen Sie das bloß nachvollziehen, wenn das gar nicht erhoben wird, wenn das gar nicht im Spektrum der Untersuchung verbindlich geregelt ist? Also was wir wollen, ist, von den Kindergesundheitszielen zu einer konkreten Umsetzung zu kommen. Und dann sind wir auch dabei, noch mal festzustellen, was bei den Kindern unter dem 30. Monat ist. Da sagt uns die Stellungnahme der Zahnärztekammer, sofern die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen sich auch auf einen Zeitraum vor dem 30. Lebensmonat erstrecken, halten wir die Einführung eines Meldeverfahrens für sinnvoll. Sie empfehlen ausdrücklich, vorher, und zwar verbindlich mit einem Meldeverfahren hier einzusteigen. Und das wollen wir.

Die Argumente, Herr Barlen, die Sie brachten, das war sehr interessant zuzuhören, das waren alles Argumente, die für unseren Antrag sprechen. Und ich kann jetzt einfach nur konstatieren, dass Sie ein weiteres Mal aus rein machtpolitischem Kalkül sagen,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist inhaltlich begründet.)

nein, den Antrag der LINKEN wollen wir nicht, um sich anschließend auf das Thema zu stürzen – genauso wie wir auch – und darüber nachzudenken, was man machen kann.

Wir werden bei dem Thema nicht lockerlassen. Wir werden das dann letztendlich wieder in der Diskussion im Ausschuss in der Anhörung massiv bemühen, dass wir am Ende in der Novelle des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst auch zur Zahngesundheit einen Fortschritt machen. Darum geht es uns. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Ich schließe die Aussprache.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2622 zur Beratung an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen von SPD und CDU abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2622. Wer

dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2622 mit den Stimmen von SPD und CDU abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 23: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Sucht und Prävention im Alter, Drucksache 6/2613.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sucht und Prävention im Alter – Drucksache 6/2613 –

Das Wort zur Begründung hat die Vizepräsidentin Frau Gajek von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Suchterkrankungen im Alter sind keine Seltenheit und bleiben doch oft unbemerkt. Das hat eine ganze Reihe von Ursachen. Zum einen wird Sucht häufig verknappt auf den Missbrauch von Drogen als vermeintlich typisches Jugendphänomen wahrgenommen. Kiffende Teenager, da haben viele gleich ein Bild vor Augen. Medikamentenabhängige Seniorinnen und Senioren, alkoholkranke Senioren, das passt nicht ins Bild.

Hinzu kommt die Scham der Betroffenen, die, leider oft nicht grundlos, das Unverständnis oder die Ablehnung ihrer Umwelt fürchten und deshalb Hilfsangebote nicht oder selten nutzen. Das treibt sie weiter in die Einsamkeit und in die Sucht – eine Spirale, die oft nur durch Hilfe von außen durchbrochen werden kann.

Und hinzu kommt oft auch mangelnde Kenntnis und mangelnde Kooperation zwischen denjenigen, die als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für ältere Menschen zur Verfügung stehen. Die in der Suchthilfe Tätigen wissen oft nicht oder nur unzureichend Bescheid über die Belange der Altenhilfe und umgekehrt. Und auch Angehörige können Anzeichen nicht richtig deuten oder verschließen die Augen vor unangenehmen Wahrheiten. In unserem von radikalen sozialdemografischen Wandlungsprozessen geprägten Flächenland stellen dann oft auch noch lange Anfahrtswege und mangelnde Mobilität Hindernisse dar, die nur schwer überwindbar sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sucht macht nicht an Altersgrenzen halt. Diese Tatsache gehört stärker ins öffentliche Bewusstsein. Deshalb haben wir den vorliegenden Antrag gestellt. Wir möchten dabei ganz konkret bei einem Modellprojekt ansetzen, das in unserem Bundesland erfolgreich durchgeführt worden ist. Ich spreche von dem Bundesmodellvorhaben „Sucht im Alter – Sensibilisierung und Qualifizierung von Fachkräften in der Alten- und Suchthilfe“, das in Mecklenburg-Vorpommern unter der Federführung der Landesstelle für Suchtfragen Mecklenburg-Vorpommern e. V. stand. Modellregionen waren Rostock und Greifswald. Erarbeitet wurde eine Vielzahl von Materialien, darunter Schulungsunterlagen zu unterschiedlichen Aspekten des Themas „Sucht und Prävention im Alter“, Unterrichtsmodule für die Altenpflegeausbildung, ein Handlungsleitfaden für Vernetzungs- und Kooperationsstrategien.

Wir fangen also in unserem Bundesland nicht bei null an, wenn wir die große Aufgabe der verbesserten Prävention und der Suchterkennung und -bekämpfung angehen. Wir können aufbauen auf guten Vorarbeiten. Eine solche Chance nicht zu nutzen, wäre aus unserer Sicht fatal.

Um welche Schritte geht es konkret? Es geht zunächst um eine Anpassung der bereits bestehenden Präventions- und Beratungsangebote für ältere Menschen an die Gegebenheiten unseres Flächenlandes. Vorhandene Ressourcen müssen genutzt und gebündelt werden.

Die in den Regionen Rostock und Greifswald gewonnenen Erfahrungen mit Kooperationsstrukturen zwischen Sucht- und Altenhilfe sind selbstverständlich nicht eins zu eins, aber durchaus ihrer Struktur nach auf die übrigen Regionen des Landes übertragbar. Klar ist, um Betroffenen wirkungsvoll helfen zu können, muss die Zusammenarbeit zwischen Altenhilfe und Suchthilfe flächendeckend besser werden. Wenn es uns gelingt, Altenpflegekräfte zu befähigen, Suchtprobleme nicht nur zu erkennen, sondern auch zu wissen, wo sie beziehungsweise die Betroffenen die fachlich passende Hilfe finden, dann sind wir schon ein gutes Stück auf dem Weg vorangekommen.

Natürlich können und sollten solche Themen berufsbegleitend vermittelt und auch im Laufe einer langen Berufstätigkeit jeweils aufgefrischt werden. Entsprechende fachliche Angebote sind im Rahmen des Modellprojekts erarbeitet und auf Fachtagungen und Schulungen vorgestellt worden. Das Thema Suchtverhalten und Suchtbewältigung muss aber auch verbindlich in die Ausbildung für Altenpflegerinnen und Altenpfleger integriert werden. Im Moment geschieht dies über einen Diskurs im Rahmen der Altenpflegeausbildung. Das ist der Bedeutung des Themas nicht angemessen und fachlich auch nicht ausreichend. Schließlich geht es um teilweise komplexe Wirkungszusammenhänge und neben der Wissensvermittlung auch um eine stärkere Sensibilisierung für die Gesamtproblematik.

Ein Ausbildungsmodul, beispielsweise „Sucht im Alter“, sollte deshalb in das Kurrikulum zukünftiger Altenpflegekräfte verbindlich Eingang finden. Meiner Kenntnis nach liegt ein entsprechendes Modul im Ergebnis des Modellprojektes ausgearbeitet vor. Es wäre jetzt an dem zuständigen Ressort, sich der Thematik anzunehmen und die Verankerung der Thematik voranzutreiben. Das ist aufgrund der Landeszuständigkeit für die Altenpflegeausbildung fachlich auch möglich. Parallel erwarten wir, dass sich die Landesregierung auch auf Bundesebene für eine Adaptierung der Ausbildungsinhalte einsetzt.

Dringend erforderlich ist aus unserer Sicht auch die Anpassung der Struktur der Suchtberatungsstellen. Wir müssen den Mut haben, die Sinnhaftigkeit und die Leistungsfähigkeit des bestehenden Systems nicht nur kritisch zu überprüfen, sondern daraus auch die notwendigen Schlüsse zu ziehen. Macht es Sinn, an allen Orten der Suchtberatung ein breites Portfolio vorzuhalten, ohne dass fachliche Vertiefungen möglich sind? Sicher wäre beides wünschenswert, aber das wird realistischerweise nicht flächendeckend möglich sein.

Deshalb regen wir an, die Struktur der Beratungsstellen in unserem Bundesland so weiterzuentwickeln, dass über die an allen Standorten zu gewährleistende Grundbera

tung hinaus regional begründete Spezialisierungen möglich wären. Diese arbeiten dann in enger Vernetzung zusammen, kooperieren und pflegen, idealerweise fallbezogen, einen personellen Austausch. Zur Anpassung der Strukturen gehört aus unserer Sicht auch ein gezielter Ausbau der Angebotspalette aufsuchender Beratung. Weshalb, das muss ich allen, die in unserem Land unterwegs sind, nicht noch gesondert erläutern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, Pflegerinnen und Pflegern kommt bei der Erkennung von Sucht im Alter eine Schlüsselrolle zu. Oft sind sie die Ersten, die gesundheitliche Probleme oder Veränderungen im Verhalten ihrer Patientinnen und Patienten erkennen. Ein erfolgreicher Ausstieg aus dem Suchtverhalten ist dann am ehesten möglich, wenn Pflegende, Ärztinnen und Ärzte und die Angehörigen gemeinsam mit den Betroffenen handeln. Dazu braucht es eine gesellschaftliche Bewusstseinsveränderung, und die kommt nicht von allein.

Wir Bündnisgrüne fordern deshalb die Landesregierung auf, eine landesweite Informationskampagne „Sucht im Alter“ zu initiieren. Sie soll nicht nur Betroffenen Mut machen, sich aktiv um Hilfe zu bemühen, sondern auch Angehörigen Unterstützungs- und Präventionsstrategien aufzeigen. Das gezielte Ignorieren von Problemen bringt uns nicht weiter. Stellen Sie sich, meine Damen und Herren von der Landesregierung, der Thematik und tragen Sie zu einer nachhaltigen Verbesserung der Lebenssituation älterer und alter Menschen mit Suchtgefährdung bei!

Abschließend möchte ich auf eine weitere Baustelle im Zusammenhang mit der Thematik „Sucht im Alter“ hinweisen. Es gibt bisher nur wenige belastbare Datenquellen zur Abhängigkeitserkrankung im Alter. Die von der Landesregierung in Beantwortung meiner Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/2445 dargelegten Zahlen korrelieren in keiner Weise mit den Ergebnissen der bundesweiten Studien, etwa des Robert Koch-Instituts. Eine eindeutige Datenlage bildet jedoch nicht nur die Basis für eine Erarbeitung nachhaltig wirksamer Maßnahmen, eine valide statistische Bestandsaufnahme sendet auch das Signal aus, die hier dargelegte und dokumentierte Thematik ist wichtig und verdient Beachtung.

Gerade die Schwachen in unserer Gesellschaft brauchen unsere Unterstützung. Dazu braucht es den Mut, auch unbequeme Themen in den Fokus zu nehmen. Holen wir gemeinsam das Thema aus seinem Schattendasein! Verstehen Sie unseren Antrag als Angebot, dem Thema „Sucht und Prävention im Alter“ den richtigen Stellenwert zuzumessen, und stimmen Sie unserem Antrag zu!

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales. Bitte, Frau Ministerin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!

Mit diesem Antrag, liebe Frau Gajek, sprechen Sie ein wichtiges Thema an, denn alte Menschen können psychisch wirkende Substanzen genauso missbräuchlich verwenden wie junge, wir blenden das nur gerne aus. Das betrifft sowohl die Suchtmittel Alkohol als auch Medikamente, aber im Alter stellen die Medikamente eine größere Gefahr dar. Hier spielt auch das Verordnungsverhalten der Hausärzte eine maßgebliche Rolle. Risikofaktoren für die Entwicklung einer Medikamentenabhängigkeit bei älteren Menschen sind neben früher Suchterfahrung, langer Behandlungsdauer und Dosissteigerung auch psychosoziale Belastungen wie Einsamkeit nach Partnerverlust, Einschränkung sozialer Beziehungen, Belastung durch Pflege des Partners, Schlaflosigkeit und chronische Schmerzen.

Sucht im Alter unterscheidet sich sowohl im Umgang als auch in der Behandlung von der Sucht jüngerer Menschen. Die Lebenslagen im Alter und der Lebens- alltag alter Menschen sind einerseits durch spezifische Risiken geprägt. Es gibt andererseits aber auch spezifische Anknüpfungspunkte für Prävention, Therapie und Rehabilitation. Zwar gleichen die Symptome einer Suchterkrankung bei älteren Menschen oft denen bei jüngeren, sehr unterschiedlich ist jedoch die Suchtmitteltoleranz.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, die in der Begründung zum Antrag genannte statistische Ungereimtheit ist keine, vielmehr geht es um unterschiedliche Zahlen. Den in der Kleinen Anfrage veröffentlichten Zahlen liegen Menschen zugrunde, die in einer Beratungs- und Behandlungsstelle für Sucht- und Drogenkranke und -gefährdete erfasst wurden. Es handelt sich also nicht um die Gesamtheit alter Menschen, die in gesundheitsgefährdender Weise psychisch wirkende Substanzen missbrauchen. Im Antrag wird zutreffend darauf hingewiesen, dass nur ein Teil dieser Gruppe eine Beratungsstelle aufsucht.

Ich werde mich gern für die verbesserte statistische Datenerfassung auch auf Bundesebene einsetzen. Bei der Weiterentwicklung bestehender Datensätze müssen alle Aspekte sorgsam abgewogen und mit allen Ländern diskutiert werden. Die Tatsache, dass nur ein Teil der suchtgefährdeten alten Menschen in die Beratungsstellen kommt, weist schon darauf hin, dass die notwendigen Kompetenzen in das Altenpflegehilfesystem integriert werden müssen. Das gilt auch für den gesamten Bereich der Gerontopsychiatrie. In der Altenhilfe ist die Thematik bereits Bestandteil der Ausbildung und dieser Ausbildungsteil muss und wird stärker ausgebaut werden. Es ist wichtig, dass die Beschäftigten für Suchtfragen sensibilisiert sind.