Jetzt kommen wir aber zum entscheidenden Punkt. Hätten Frau Rösler und ich nicht darauf bestanden, dass uns die Koalition dieses Mal wenigstens eine Begründung für ihre Ablehnung gibt, wäre dieser Tagesordnungspunkt wohl wie so häufig ohne Aussprache beendet gewesen. Es war auch nicht ganz einfach, eine Begründung aus Ihnen herauszukitzeln, falls Sie sich noch erinnern können.
Im Übrigen hat die Koalition nicht etwa bessere Vorschläge zum Kommunalfinanzbericht unterbreitet, sondern sie hat gar keine Maßnahmen aus dem dicken Kommunalfinanzbericht abgeleitet.
Der Bericht wurde einfach „zur Kenntnis genommen“, so heißt das hier. In der Bürowelt würde man sagen, „zur Ablage P“ gelegt. Ja?
(Egbert Liskow, CDU: Sie wissen ja noch nicht mal das Verhältnis zwischen Rechnungshof und den Ministerien.)
Nun liegt uns hier aber ein Nachtragshaushalt für die Kommunen vor, der den Kommunen zwar Geld gibt, aber dieses Geld war den Kommunen vorher vorenthalten worden.
Jetzt feiert sich die Koalition natürlich als großer Gönner und vertagt die notwendigen Reformen zu den Kommunalfinanzen auf das Jahr 2018. Und bei der Halbzeitbilanz, um noch ein Beispiel anzuführen, feiert sich die Koalition, dass sie besonders fleißig und erfolgreich sei, und wirft der Opposition gleichzeitig vor, dass sie nichts mache,
Meine Damen und Herren, man muss die parlamenta- rische Demokratie schon leben und nicht mit Füßen treten
(Der Abgeordnete Johannes Saalfeld beendet seine Rede bei abgeschaltetem Mikrofon. – Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/2815 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte doch, im Abstimmungsvorgang von Wortmeldungen Abstand zu nehmen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der NPD – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 6/2838.
Gesetzentwurf der Fraktion der NPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg- Vorpommern (Abgeordnetengesetz Mecklenburg-Vorpommern – AbgG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 6/2838 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zumindest habe ich nicht vor, die parlamentarische Demokratie mit Füßen zu treten. Das hat Herr Saalfeld ja auch nicht uns vorgeworfen, sondern SPD und CDU, wenn ich es richtig gehört habe.
Aber nun zum Thema. Ein Gesetzentwurf muss nicht unbedingt ein komplettes neues Gesetz mit zahlreichen Paragrafen beinhalten. Eine kleine Änderung reicht auch, zum Beispiel die, die wir hier vorschlagen.
Das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern – kurz Ab- geordnetengesetz – soll folgendermaßen geändert werden: „Nach § 6 Absatz 2 wird folgender neuer Absatz 3 eingefügt“. Wortlaut: „Über die in Absatz 2 genannten zusätzlichen Entschädigungen hinausgehende Zahlungen für besondere parlamentarische Funktionen aus Mitteln der Fraktionen sind unzulässig.“ Das heißt, alle Abgeordneten sollen die gleichen Diäten erhalten mit nur ganz wenigen Ausnahmen, die in Paragraf 6 Absatz 2 des Abgeordnetengesetzes aufgeführt sind: Präsident und Vizepräsidenten des Landtags, Fraktionsvorsitzende und Parlamentarische Geschäftsführer. Keinesfalls sollen auch stellvertretende Fraktionsvorsitzende oder gar Arbeitskreisleiter irgendwelche Zulagen erhalten.
Die einzige Fraktion im Landtag, die solche Zulagen nicht zahlt, ist die NPD-Fraktion. Das vergisst die Qualitätspresse im Lande häufig zu erwähnen. Deswegen sage ich es hier mal. Stattdessen rollt bei den sich penetrant demokratisch nennenden Fraktionen der Rubel auch für stellver- tretende Fraktionsvorsitzende und Arbeitskreisleiter.
Solche Praktiken werden nicht nur – jedenfalls bei einigen – von dem bekannten Parteienkritiker von Arnim angeprangert. Sein Buch trägt den schönen Titel „Der Verfassungsbruch Verbotene Extra-Diäten – Gefräßige Fraktionen“. Diese Praktiken stehen auch im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes.
Auch Ihnen sage ich das jetzt noch mal ganz ruhig: Wenn Sie jetzt hier Äußerungen tätigen, die einzelne Abgeordnete beleidigen, dann lasse ich das nicht zu und werde Ihnen zukünftig auch einen Ordnungsruf erteilen.
In seiner Grundsatzentscheidung vom 21.07.2000 führte das Gericht unter anderem aus, ich zitiere: „Die Gleichheit aller Staatsbürger in der freien Ausübung ihres Wahlrechts findet im Parlament ihren Ausdruck in dem freien Mandat. Denn nur die rechtlich freie Entscheidung fördert das Denken in Alternativen, öffnet die Aufmerksamkeit für die Vielfalt der Interessen und ermöglicht deren Ausgleich.“ Zitatende. Also offensichtlich mag man in Karlsruhe keine Blockparteien, also Sie nicht.
Und weiter Zitat: „Dieses letztlich auf Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG fußende Freiheitsgebot des Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG verlangt, die Abgeordneten in Statusfragen formal gleich zu behandeln, damit keine Abhängigkeiten oder Hierarchien über das für die Arbeitsfähigkeit des Parlaments unabdingbare Maß hinaus entstehen.“ Zitatende.
Und neuer Zitatanfang: „Durch eine Vielzahl von besonders zu entschädigenden Funktionsstellen verstärkt sich die Abhängigkeit des einzelnen Abgeordneten von der politischen Gruppe, der er angehört.“ Zitatende.
Übersetzt ins Nichtjuristendeutsch heißt das: Alle Abgeordneten sollten gleich sein in ihren Rechten und auch in ihrer Bezahlung. Da sie sich aber irgendwie organisieren müssen, kann es ohne ein Mindestmaß von Hierarchie nicht gehen. Dieses Mindestmaß beschränkt sich auf die einzelnen Funktionen, die ich schon gesagt habe, erstreckt sich aber keinesfalls auf stellvertretende Fraktionsvorsitzende, die keine Zulagen erhalten sollten.