Protokoll der Sitzung vom 09.04.2014

(Torsten Renz, CDU: Das haben Sie doch getan. – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das wollen Sie nicht wirklich.)

Jetzt argumentieren Sie sicherlich, das haben Sie gerade getan, dieses Volksbegehren betreffe aber doch auch die Justiz.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Eben.)

Ja, das ist so, hilft aber nicht weiter, denn auch eine irgendwie geartete Betroffenheit der Justiz taugt nicht zur Begründung. Im Gegenteil, gerade deshalb muss ganz besonders jeglicher Anschein vermieden werden. Volksbegehren haben immer eine politische Frage als Hintergrund, sie sind immer ein Teil der politischen Auseinandersetzung der Opposition mit der Regierungsmehrheit. Und dass sich bei der Zulassung eine politische Wertung verbietet, versteht sich von selbst. Wer, bitte schön, sollte entscheiden, was gute und was schlechte Volksbegehren sind?

(Torsten Renz, CDU: So ist es.)

Meine Damen und Herren, natürlich verkenne ich nicht, dass die Einleitung eines Volksbegehrens ein in der Landesverfassung verankertes Recht ist und zur Ausübung dieses Rechtes bedarf es der Öffentlichkeit. Das notwendige Verfahren ist im Volksabstimmungs- gesetz des Landes geregelt. Von Gerichten und Justizbehörden steht da nichts, und zwar aus guten Gründen. Für die Justiz besteht vielmehr eine ganz besondere Neutralitätspflicht. Dies bedeutet, dass die Verbreitung und Unterstützung politischer Partikularinteressen, gleich welchen Ursprungs und welcher Zielrichtung, aus den Gerichten und Justizbehörden fernzuhalten sind. Insbesondere im Fall der Justiz darf nicht der Eindruck entstehen, ihre Inanspruchnahme hänge von der Unterstützung eines bestimmten politischen Zieles ab. Dies wird auch von der bundesgerichtlichen, vom Bundes- verfassungsgericht bestätigten Rechtsprechung so ge- sehen.

Bereits die Verteilung von Unterschriftenlisten einer Polizeigewerkschaft in Polizeidienststellen stellt danach einen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht dar. Es könnte der Eindruck entstehen, dass Bürgerinnen und Bürger, die die Dienststellen aus den unterschiedlichsten Gründen aufsuchen, den dort tätigen Beamten durch ihre Unterschrift einen Gefallen täten und dies dazu geeignet sei, das Verhalten der Beamten bewusst oder unbewusst zu beeinflussen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ist ja sehr interessant.)

Die Gefahr eines solchen Eindrucks besteht umso mehr bei Gerichten und Justizbehörden. Von der Justiz als Dritte Gewalt wird zu Recht ein ganz besonderes Maß an Neutralität erwartet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, natürlich gesteht die Verfassung auch den Richterinnen und Richtern ein Recht auf politische Betätigung zu, solange diese dem Ansehen des Amtes nicht schadet. Sie haben insbesondere das Recht, sich in berufsständischen Vereinigungen, wie etwa im Deutschen Richterbund, zu organisieren und politische Anliegen zu vertreten. Diese durch die Verfassung garantierte Koalitionsfreiheit gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Sie findet ihre Grenze dort, wo das Eintreten für ein politisches Anliegen mit anderen Rechtsgütern von Verfassungsrang, wie hier der Gesetzesbindung und der daraus resultierenden Neutralitätspflicht, nicht in Einklang zu bringen ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend noch auf einen Punkt eingehen, der nicht unwidersprochen bleiben kann. In der Antragsbegründung heißt es, die Gerichtsstrukturreform sei ohne Prüfung von Alternativen und ohne Analyse des Reformbedarfs beschlossen worden.

Meine Damen und Herren von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Unwahrheiten werden auch durch ständiges Wiederholen nicht zur Wahrheit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Ich kann mich kaum an ein anderes Vorhaben erinnern, bei dem eine so gründliche Analyse und Bewertung gemacht und das in einem so offenen Prozess diskutiert worden ist.

(Heinz Müller, SPD: Aber

es kam nicht das raus, was Sie

prüfen wollten?! Das ist das Problem. –

Das Ergebnis

stand schon vorher fest, Herr Müller. –

Unruhe vonseiten der Fraktionen

der SPD und CDU – Jürgen Suhr,

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Da musste das rauskommen.)

Ich will heute nicht wiederholen, was ich bereits an dieser Stelle in zahlreichen Debatten alles dazu gesagt habe. Stattdessen sei mir nur ein Verweis auf die Stellungnahme des Präsidenten des Bundesfinanzhofes und Verfassungsrichters a. D. Professor Dr. Mellinghoff vor dem Europa- und Rechtsausschuss erlaubt. Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitiere ich: „Aus der Begründung des Gesetzentwurfs ergibt sich vielmehr eine außeror

dentlich sorgfältige und umfassende Ermittlung aller für die Gerichtsorganisation maßgeblicher Kriterien.“ Ende des Zitats.

(Heinz Müller, SPD: Das hat Frau Borchardt nicht gelesen. Die Seite hat da gefehlt.)

Weiter heißt es dann kurz darauf, ich zitiere: „Der Gesetzgeber hat sich – soweit ersichtlich – an einer sachgerechten und vertretbaren Beurteilung des erreichbaren Materials orientiert und die ihm zugänglichen Erkenntnisquellen ausgeschöpft, um die voraussichtlichen Auswirkungen seiner Regelung so zuverlässig wie möglich abzuschätzen.“ Ende des Zitats.

Zusammengefasst heißt es schließlich, ich zitiere erneut: „Der vorliegende Gesetzentwurf berücksichtigt umfassend die Vor- und Nachteile im Zusammenhang mit der Neuorganisation der Gerichte in Mecklenburg-Vor- pommern.“ Zitatende. Wäre es anders, hätte ich den Gesetzentwurf nicht vorgelegt.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Die anderen haben Sie auch nicht vorgelegt.)

Meine Damen und Herren, Sie tun gut daran, diesen Antrag abzulehnen. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Drese von der SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Justizministerin hat die Problemlage dargelegt: Die Neutralität der Justiz ist zu wahren – ohne Ausnahmen, ohne Wenn und Aber und ohne politische Deutung.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sehr richtig.)

Das Engagement und das Werben für ein Volksbegehren ist Privatangelegenheit und gehört nicht zum üblichen Dienstgeschäft. Dienstgebäude dienen Dienstangelegenheiten. Wenn in der Begründung des Antrages behauptet wird, das Volksbegehren gegen die Gerichtsstrukturreform sei keine Privatangelegenheit, so ist dies schlicht unzutreffend.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja.)

Überhaupt drängt sich bei dem vorliegenden Antrag der Eindruck auf, dass er nur aus der Oppositionsrolle der GRÜNEN heraus zu erklären ist. Was das Agieren der GRÜNEN nicht seriöser macht, ist ihre Haltung zu dem Ziel des Volksbegehrens. Da nimmt man es mit der Neutralitätspflicht der Justiz, die, so hoffe ich, auch von den GRÜNEN nicht infrage gestellt werden soll, nicht so genau.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Die sind sich für nichts zu schade. – Zurufe von Wolf-Dieter Ringguth, CDU, und Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn man die Thematik losgelöst von dem konkreten Volksbegehren betrachtet, müssen auch die GRÜNEN eingestehen, dass sich Frau Justizministerin Kuder genauso verhalten hat, wie wir es von einer Justizministerin verlangen können.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Gott sei Dank! – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Verlangen müssen.)

Stellen Sie sich nur einmal vor, es ginge um ein Volksbegehren, welches beispielsweise die Einführung von Studiengebühren zum Ziel hätte. Ich bin mir sicher, dass die GRÜNEN dann genau andersherum argumentieren und ein Einschreiten der Justizministerin fordern würden, weil sie die Neutralität der Justiz verletzt sehen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das ist so logisch, dass sie eigentlich jetzt zurückziehen sollten. – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Meine Damen und Herren von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Sie werden unschwer nachvollziehen können, dass der vorliegende Antrag nicht ganz ernst genommen werden kann.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Kurz und knapp. – Zurufe von Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, und Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Grunde wissen Sie das auch selbst. Wir lehnen den Antrag ab.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Borchardt von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte meine Rede mit einem Zitat beginnen: „Aufbauend auf den Erfolgen der vergangenen Wahlperiode wollen SPD und CDU die Aufgaben der Zukunft entschlossen angehen. Dafür brauchen wir die aktive Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, die sich für ihr Land engagieren wollen. In Zukunft wollen wir Bürgerinnen und Bürgern verstärkt die Möglichkeit bieten, sich in Planungsprozesse wirkungsvoll einzubringen.“ Zitatende.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Alles richtig, alles super, aber nicht im Gericht.)

Eine schöne Absichtserklärung, Herr Ringguth, festgeschrieben in Ihrer Koalitionsvereinbarung.