Jetzt könnte ich es kurz machen: Das wars, ich füge das hinzu, was ich schon mal gesagt habe. Aber, Frau Lück, da Sie immer wieder mit den gleichen Argumenten kommen,
Lassen Sie uns heute mit einem vielleicht ungewöhnlichen Versuch starten: Gucken wir einmal, was wir gemeinsam haben. Gemeinsam finden wir – mit einem Blick auf die Mietrechtsnovelle von Bundesjustizminister Maas –, dass es hier Änderungsbedarf gibt. Das ist aber auch die einzige Gemeinsamkeit, die wir dabei haben.
Wir denken, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bemängelt nicht zu Unrecht, das kann man so sagen, dass der Gesetzentwurf vom Bundesminister in die Ressortabstimmung der Ministerien gegeben wurde, ohne die Wünsche aller Bundesregierungsfraktionen zu berücksichtigen. Ich denke, das kann man anders machen. Der erste Referentenentwurf sah unter anderem entgegen der Vereinbarung des Koalitionsvertrages keine Befristung von Mietpreisbremsen vor.
Mietpreisbremsen können, wenn überhaupt, aber nur ein kurzfristiges Instrument sein. Langfristig sorgen nur, Frau Lück, Investitionen in Neuwohnungen für niedrige Mieten – und das ist das einzige, das einzige wirksame Mittel, um Mietpreissteigerungen entgegenzuwirken,
indem Sie tatsächlich Wohnraum schaffen. Das ist die einzige Möglichkeit, alles andere ist nur rumlaborieren, und das ist alles eine regionale Aufgabe. Ich denke, es gibt noch Bedarf nachzubessern und dieser Nachbesserungsbedarf wird sich sicher auch im Rahmen der Ressortabstimmung aus den Stellungnahmen des Bundesministeriums ergeben.
An dieser Stelle möchte ich eine Gemeinsamkeit von CDU und SPD betonen. Auch wir vertrauen auf das Struck’sche Gesetz. Es besagt, kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es reingekommen ist.
Meine Damen und Herren, kommen wir aber zu den weiteren Unterpunkten Ihres Antrages und da bleiben wir bei unserer Auffassung. Wohnungsmärkte, ich sagte es vorhin schon, sind regionale Märkte,
und auf Mecklenburg-Vorpommern bezogen, lassen die Zahlen etwa der Arbeitsgemeinschaft mecklenburgischvorpommerscher Wohnungsunternehmen auch gar keinen anderen Schluss zu. Hinsichtlich des Leerstandes und des Mietpreises unterscheiden sich die Unistädte Rostock und Greifswald von Schwerin oder Neubrandenburg, auch ist die Situation innerhalb der Landkreise vollkommen unterschiedlich. Vor allem ist Mietraum in Mecklenburg-Vorpommern, ob in Rostock oder in Anklam, kostengünstiger zu haben als in den Ballungszentren wie Berlin, München oder Hamburg, so, wie Sie uns das immer erzählen wollen.
Und deswegen überrascht es nicht, dass sogar der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Dr. Franz-Georg Rips, am vergangenen Samstag beim Landesverbandstag des Deutschen Mieterbundes in Warnemünde zu folgendem Urteil gelangte: „Mecklenburg-Vorpommern ist ein entspannter Wohnungsmarkt.“ Das hat er dort gesagt.
(Regine Lück, DIE LINKE: Ja, man kann sich einen einzelnen Satz rausnehmen, aber alles andere zu zitieren, wäre besser gewesen.)
Und die von Ihnen geforderte Entbehrlichkeit der Länderermächtigung – da hat er sich komplett dagegen ausgesprochen. Er hat für eine Länderregelung gesprochen, Frau Lück.
Meine Damen und Herren, wenn also selbst hochrangige Interessenvertreter der Mieterseite einräumen, dass Mecklenburg-Vorpommern ein entspannter Wohnungsmarkt ist, dann frage ich mich, was dieser Antrag wieder einmal soll. Das bedeutet aber doch eins: Zu hohe Mietpreise in Mecklenburg-Vorpommern sind ganz eindeutig kein Problem, das zentral geregelt werden muss. Wenn überhaupt einmal gegengesteuert werden müsste, dann doch lokal. Damit erübrigt sich übrigens gleich die in Ihrem Punkt I aufgemachte Forderung nach der flächendeckenden und wirksamen Dämpfung des Mietpreisanstiegs von Wohnraum.
Ich hatte übrigens bereits in der Vergangenheit gesagt, Klagen von Kommunen sind uns bis dato nicht zu Ohren gekommen.
Vielleicht können Sie, Frau Lück, ja in der Aussprache Gegenbeispiele bringen, etwa Klagen über die Mietpreise
Aber ich nehme Ihnen das jetzt vorweg. Diese Beispiele aus solchen Äußerungen werden Sie nicht bringen können,
die gibt es nämlich nicht. Und die WIRO in Rostock, hundertprozentiges Tochterunternehmen der Stadt, vermag 15 Millionen Euro von ihrem Gewinn an die Stadt abzuführen.
Jetzt könnte man natürlich ganz spitzfindig formulie- ren und die Frage stellen, ob das 15 Millionen zu viel Miete sind, die in Rostock bezahlt werden. Selbst wenn man aber irgendwann einmal in der Hansestadt zu dieser Auffassung gelangen sollte, dass man regional weniger Gewinne machen möchte, dann müsste doch dort regional und nicht flächendeckend gegengesteuert werden.
Hören Sie also bitte auf, aus den immer gleichen falschen Argumenten die immer gleichen und falschen zentralistischen Schlussfolgerungen zu ziehen!
Meine Damen und Herren, eine Problemlage in Ihren Antragspunkten I und II, die die Unterpunkte 1 und 2 notwendig macht, können wir beim besten Willen nicht erkennen. Deswegen sehen wir auch keine Veranlassung, uns für Ihr Ansinnen zur Dämpfung des Mietanstiegs einzusetzen, denn die Mieten in MecklenburgVorpommern bewegen sich ohnehin auf niedrigem Niveau. Wir haben Ihnen das hier vor der Bundestagswahl auch in etlichen Beispielen vorgerechnet.
Jetzt möchte ich einräumen, für Mecklenburg-Vorpom- mern sind die Unistädte durchaus zu beobachten. Das Wirtschaftsministerium macht dies übrigens und hat mit der Mietrechtsnovelle aus 2013 auch die Möglichkeit, mit Rechtsverordnungen gegebenenfalls regional gegenzusteuern.
Lassen Sie uns, basierend auf den Zahlen der Arbeitsgemeinschaft der Wohnungsunternehmen und des Mietspiegels zweier Beispiele, München und Freiburg,
doch auch einmal ganz genau durchrechnen, über welches Mietniveau, Frau Lück, wir eigentlich reden. Die Greifswalder Mieten betragen exakt 29,87 Prozent des Münchener Niveaus und in Rostock sind es exakt 33,58 Prozent, also etwa ein Drittel der Unistadt München.
(Rainer Albrecht, SPD: Das kann man aber nicht vergleichen. Das geht gar nicht! – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Oh, oh, oh!)
dass diese Verhältnisse aus den Großstädten München oder Hamburg hier bei uns auch so wären, und das ist eben nicht der Fall.
(Regine Lück, DIE LINKE: Ich hab nie Bezug auf München genommen. Ich weiß gar nicht, wie Sie darauf kommen.)
Nehmen wir das Beispiel aus Baden-Württemberg. Die Miete in der Unistadt Greifswald beträgt demnach 40 Prozent der Durchschnittsmiete der Unistadt Freiburg und die Miete in der Stadt Rostock beträgt 45 Prozent des Freiburger Beispiels. Für die anderen Hochschulstädte in Mecklenburg-Vorpommern, Stralsund, Neubrandenburg oder Wismar, würde dieser Vergleich noch deutlicher ausfallen. Und bei diesen Vergleichen müssen wir deutlich darauf hinweisen, dass Wohnraum in den anderen Landkreisen und kreisfreien Städten noch günstiger zu haben ist. Ein zentrales Problem kann ich selbst bei engagiertesten Versuchen nicht erkennen.
Wenn es aber kein, sagen wir, zentrales Problem gibt, warum sollten wir dann einen zentralen Lösungsansatz anstreben? Wenn also selbst der oberste Interessen- vertreter, der Präsident des Deutschen Mieterbundes Dr. Rips, von einem entspannten Wohnungsmarkt spricht und sich für die Länderzuständigkeit explizit ausspricht, Sie in Ihrem Antrag aber genau das Gegenteil fordern, dann sollten Sie bitte hinterfragen, wessen Interessen Sie vertreten.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der sich vielleicht bei Ihrem Antrag im Hinterkopf, Frau Lück, befundene Wunsch, wieder eine staatliche Wohnraumbewirtschaftung einzuführen, wird das Problem nicht lösen. Aber der Antrag ist durchaus berechtigt, denn man muss feststellen, dass wir in Deutschland in ganz bestimmten Städten und in ganz bestimmten Regionen einen Zuwachs an Mietkosten haben, den die Leute mit mittleren und mit unteren Einkommen ganz einfach nicht mehr bezahlen können. Das ist unbestritten. Nur was wir nicht ausblenden dürfen, ist, dass nicht nur die Vermieter diese hohen Mieten zu verantworten haben, sondern dass auch der Staat in den vergangenen Jahren seiner Aufgabe nicht nachgekommen ist, nämlich den sozialen Wohnungsbau zu fördern in dem Maße, wie das notwendig gewesen wäre.
Ich habe mir vorhin mal angeschaut, wie denn die Entwicklungen bei den staatlichen Investitionen im sozialen Wohnungsbau aussehen. Die sind von 1960 bis heute
mehr als halbiert worden. Das heißt, man hat gesagt, der Staat hat gesagt, der Markt regelt das, und das Ergebnis des Marktes beklagen wir jetzt zu Recht auf ganz bestimmten Gebieten, in ganz bestimmten Städten, in ganz bestimmten Wohnvierteln, in erster Linie in den Ballungszentren. Und was hat der Staat denn sonst versäumt? Wenn er schon nicht massiv dieses Problem erkannt und gegengesteuert hat, dann tut der Staat genau das, was auch die Privatinvestoren tun: Die nehmen, was sie kriegen können.