Protokoll der Sitzung vom 09.04.2014

(Jochen Schulte, SPD: 2007!)

2007 umgewandelt worden oder aufgegangen im sogenannten Entflechtungsgesetz nach der Föderalismusreform in der Bundesrepublik Deutschland und wir bekommen als Land etwa 81 Millionen über dieses Entflechtungsgesetz. 35 Millionen davon gehen etwa in den Verkehrsbereich und wir möchten durch eine gesetzliche Regelung eine gewisse Selbstbindung erreichen. In diesem Gesetz können wir festlegen, welcher Anteil geht in den ÖPNV/SPNV, welcher Anteil geht zum Beispiel in Richtung Radverkehr oder welcher Anteil in den motorisierten beziehungsweise in den Straßenbau, in den allgemeinen Straßenbau.

Wir erhoffen uns von einem solchen Gesetz, und ein solches Gesetz gibt es zum Beispiel in Niedersachsen

oder in Baden-Württemberg, dass wir erstens die Kommunen motivieren können, sich stärker an der Finanzierung zu beteiligen. Dort ist es so, dass die Fördersummen danach festgelegt sind, wie hoch der Eigenanteil der jeweiligen Kommunen an den Projekten ist. Aber wir hoffen auch, dass uns dann in Zukunft vielleicht nicht mehr solche Sachen passieren, wie sie uns mit der Südbahn passiert sind, wo wir einen jahrelangen Investitionsstau hatten. Wir haben die Hoffnung, dass über ein solches Gesetz ein solcher Investitionsstau, der eben über Jahre hinweg aufgetreten ist, in Zukunft vermieden werden kann, sodass dann nicht irgendwann die Frage steht, müssen wir jetzt 40 Millionen ausgeben oder lassen wir es lieber – und die Landesregierung hat sich in dieser Sache halt für „dann lassen wir es lieber“ entschieden. Wir werden das an anderer Stelle ja noch mal diskutieren.

Die Südbahn mag jetzt nicht ein zu 100 Prozent zutreffendes Beispiel sein, richtig ist aber …

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Allerdings! Allerdings, aber bemüht wurde es schon mal.)

Nein. Richtig, richtig, richtig …

(Heinz Müller, SPD: Aber nicht alles, was hinkt, ist auch ein Vergleich. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

Na, das will ich jetzt auch nicht sagen.

Aber es geht um das Thema ÖPNV-Finanzierung in unserem Bundesland, und das Grundproblem bleibt: Die Begehrlichkeiten auf die viel zu geringen Mittel, die übrigens auch seit Jahren konstant bleiben – das heißt, es gibt keinen Inflationsausgleich –, diese Begehrlichkeiten wachsen vonseiten der Kommunen, vonseiten der Gemeinden. Wir wünschen uns, dass die Landesregierung ein klares und deutliches Bekenntnis in Richtung ÖPNV abgibt, und das erhoffen wir uns von einem solchen Gesetz. Ein solches Gesetz könnte das klären. Wir wären an der Debatte hier mit beteiligt und wir hätten für die Zukunft eine durchsichtigere, transparentere Regelung für dieses Thema. – Ich danke Ihnen.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Jaeger.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat jetzt der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Herr Pegel. Bitte.

Herzlichen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag thematisiert in der Tat eine der vielen Nachwehen der Föderalismusreform. Nachwehen, die wir im Übrigen vielfältig spüren, egal, ob bei der Bildungskooperation zwischen Bund und Ländern oder in Ihrem Fall, Herr Dr. Jaeger, bei den Bundeshilfen …

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ich bin kein Doktor. Es gab einen Minister, der hieß Dr. Jäger und der war Doktor. Ich bin es nicht.)

Dann Herr Jaeger – und da ich sehe, momentan ist auch die Uni Rostock großzügiger, vielleicht haben wir beide ja noch Glück.

Auf jeden Fall, Herr Jaeger, auch bei den Bundeshilfen für ÖPNV-Mittel und kommunalen Straßenbau spüren wir in der Tat diese Nachwehen. Wir spüren es im Übrigen bei immer mehr Fragen, dass uns viele damalige Entscheidungen der Föderalismusreform jetzt Stück für Stück einholen. Da hilft dann auch der Hinweis, das Mecklenburg-Vorpommern sich damals – als einziges Bundesland im Übrigen – nicht im Bundesrat zu der Föderalismusreform durchgerungen hat, sondern dagegengestimmt hat, uns leider nicht viel weiter. Die Nachteile spüren wir nämlich genauso wie alle anderen, die zugestimmt haben.

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden die Folgen der Föderalismusreform auch nicht durch ein Landesgesetz beseitigen können. Denn genau diese Folgen der Föderalismusreform betreffen die hier angesprochenen sogenannten Entflechtungsmittel. Als quasi vergoldeter Handschlag hat der Bund sich für eine gewisse Zeit von Jahren damals im Zusammenhang mit der Föderalismusreform verpflichtet, uns finanziell zu unterstützen. Mit diesen Mitteln wollte er unter der Überschrift „Neugestaltung der Bund-Länder-Beziehungen“ zulasten der Länder und Kommunen eine Trennung von gewissen Aufgaben erreichen, im Übrigen – noch mal – mit dem Einverständnis von 15 anderen Bundesländern im Bundesrat.

Mecklenburg-Vorpommern erhält aus eben diesem Entflechtungsgesetz, das Sie gerade ansprachen, rund 35 Mil- lionen Euro jährlich. Landtag und Landesregierung wiederum unterstützen im Landeshaushalt 2014 und 2015 jeweils je Jahr mit 17,5 Millionen Euro auf der einen Seite den kommunalen Straßenbau und mit weiteren 17,5 Millionen Euro Investitionen den ÖPNV auf der anderen Seite, in summa also noch mal: 35 Millionen, zweimal 17,5.

Richtig ist, dass die konkreten Zweckbindungen, die das Entflechtungsgesetz uns aufgegeben hat, inzwischen zum vergangenen Jahresende weggefallen sind. Jetzt soll also nach Ihrer Vorstellung ein Landesgesetz her, das ein Bundesgesetz ersetzt. Und dann drängt sich die Frage auf: Was konkret würde so ein Gesetz zum Inhalt haben? Sie erlauben mir eine kurze Zuspitzung: Dass der Bund uns weiter auch über 2019 hinaus Entflechtungsmittel zahlen soll? Wohl kaum. Das wäre dann im Übrigen – sage ich als Vater von zwei kleinen Kindern – so etwas Ähnliches wie ein „Niveacremegesetz“. Das schadet nicht und das hilft nicht.

(Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dann könnten wir so ein Gesetz, meine Damen und Herren, auch sein lassen.

So ein Gesetz könnte auch regeln, dass das Land Geld, das ist ja Ihre Idee, vom Bund in einer gewissen Weise

einsetzt, nämlich für den ÖPNV, für Investitionen in den ÖPNV in den Kommunen. Als Fachminister müsste ich ja beinahe dankbar zustimmen, aber, meine Damen und Herren, ich hätte schon Sorge, dass das Schule macht. Wenn wir demnächst lauter Finanzierungsgesetze für alle möglichen Einzelaufgaben einzelner Ressorts hätten,

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist schon eine Relevanz, wenn wir überall ein Finanzierungsgesetz hätten.)

würde möglicherweise auch die Haushaltsaufstellung leichter werden, vielleicht sogar überflüssig, aber das Geld wäre dank vielfältiger Einzelfinanzierungsgesetze dann schon solide verplant, und die Haushaltsplanungen, aber auch neue Aufgaben unseres Hauses würden schwerer unterzubringen sein. Meine Damen und Herren, das kann keiner ernsthaft wollen.

Die Haushaltsplanung gehört in den Haushalt und dessen Verbindlichkeit ist nach unserer Einschätzung bei dieser Frage auch vollkommen ausreichend, auch bei dem, was wir aktuell betrachten. Dieser Landtag hat einen Doppelhaushalt beschlossen, in dem in summa, ich wiederhole es gern, weiterhin rund 35 Millionen Euro pro Jahr für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden vorgesehen sind. Und auch die Verabredung mit der Finanzministerin, mit dem Finanzministerium als Ganzem, ist hier klar. In der Mittelfristigen Finanzplanung finden Sie diese Summe weiterhin so fortgeschrieben.

Ganz knapp zusammengefasst: Es gibt keine aktuelle Not und der Haushaltsplan ist der richtige Ort für die hier angeregte Debatte.

Aber lassen Sie mich einen anderen Punkt, den Sie jetzt mündlich zumindest aufgegriffen haben, trotzdem noch einmal konkret aufgreifen und lassen Sie mich dafür den Blick auf die bisherige Aufteilung der Summe richten. Noch mal wiederholt: 17,5 Millionen wurden und werden für ÖPNV-Investitionshilfen ausgegeben. Das ist der Punkt, den Sie sehr konkret im Antrag aufgreifen. Aber weitere 17,5 Millionen werden für den kommunalen Straßenbau bereitgestellt. Diese letztgenannten, für die Kommunen im Übrigen unglaublich wichtigen Hilfen des Landes bei kommunalen Straßen-, aber auch Radwegebauprojekten bleiben in Ihrem Antrag weitgehend verborgen, unerwähnt. Dabei sind wir uns sicherlich einig, mündlich haben Sie es ja eben auch ganz kurz angerissen, dass beide bisher durch die Zweckbindung angesprochenen Aufgaben wichtig sind, Straßen- und Radwegebau genauso wie der ÖPNV. Und wir sind uns sicherlich gleichermaßen einig, dass die Investitionshilfen für den kommunalen Straßen- und Radwegebau für viele Kommunen die wichtige Finanzierungsquelle sind,

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: So ist es.)

um diese Straßen und Radwege überhaupt errichten zu können. Ohne diese Hilfen wären viele kommunale Straßenbaumaßnahmen gar nicht erst möglich.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, soweit der Antrag irgendwo zwischen den Zeilen erkennen lässt, dass Sie dem Ausdruck Sorge verleihen wollten, dass die Mittel nicht bestmöglich eingesetzt werden könnten, scheint mir das unbegründet. Dabei ist es für die Kolleginnen und Kollegen im Energieministerium genauso wie

für die entscheidenden Kolleginnen und Kollegen im Landesamt für Straßenbau und Verkehr, aber auch für mich selbst selbstverständlich, dass die zur Verfügung stehenden Mittel, weil sie so knapp sind, möglichst effizient eingesetzt werden müssen. Das gilt im Übrigen für alle Verkehrsträger, natürlich auch für den Straßenbau. Daher planen wir auch die Anpassung der Förderpraxis und genau in diese Förderrichtlinien – weil Sie ja mehrere Punkte ansprachen, die Sie für regelungsbedürftig halten –, genau in diese Förderrichtlinien und Erlasse gehören solche Änderungen und gehören solche Regelungen, und darin befinden sich auch schon solche Regelungen. Wir geben ja momentan das Geld auch nicht aus Goodwill heraus, sondern es gibt sehr detaillierte Förderbestimmungen.

Das per Gesetz zu statuieren, macht nach meiner Überzeugung das Verfahren unglaublich unflexibel, und ich glaube auch, dass es ein falsches Signal an die Kommunen sendet. Es wirkt ein Stück weit so, als ob wir als Land deren bisherige Mittelverwendung für dermaßen fatal falsch halten, dass jetzt sogar per Landesgesetz Vorgaben gemacht werden. Die erkennbar gewordenen Anpassungsbedarfe, die ich ansprach, sind eben auch durch die Förderrichtlinien möglich und genau dort richtig. Deren Verankerung in den Förderrichtlinien ist im Übrigen auch der übliche Weg. Alle, die Fördermittel haben, wissen, dass das üblicherweise in Richtlinien- erlasssituationen geschieht.

Aber um ein Beispiel anzusprechen: Wir werden im kommunalen Straßenbau die Fördermöglichkeiten ein Stück weit den Realitäten anpassen. Bislang wird der kommunale Straßenbau nur dann gefördert, wenn damit eine Verbesserung der Verkehrsleistung einhergeht. Viel zu oft bedeutet das, dass Straßen, einfach um die Förderung zu erhalten, breiter ausgebaut werden müssen, als sie bisher waren, nur um die Förderung sicherzustellen.

Im Rahmen eines Werkstattgespräches Straßenbau in Vorbereitung auf den Integrierten Landesverkehrsplan, auf den ich ja morgen früh noch zu antworten habe, haben wir mit den Kommunen gerade diese Frage sehr ausführlich diskutiert – die Kolleginnen und Kollegen bei uns im Hause – und haben uns geeinigt, dass eine gezieltere Hilfe bei Erhaltungsmaßnahmen, bei der Erhaltung, bei der Sanierung benötigt wird, und zwar, ohne dass Straßen und Brücken höher, schneller, weiter werden, nur um Fördermittel zu bekommen.

Wir haben auch darüber diskutiert, dass Kommunen an einigen Stellen Straßen sogar zurückbauen wollen, was durchaus sinnvoll ist. Auch dafür werden wir Fördermöglichkeiten brauchen und in der Richtlinie ermöglichen. Deshalb müssen wir in der Tat unsere Förderpraxis neu ausrichten, aber keinesfalls werden wir den Straßenbau dabei vergessen. Im Landeshaushalt ist dieser Straßenbau natürlich auch nicht vergessen worden, sondern er ist berücksichtigt mit 17,5 Millionen.

Was die Investitionen in die Infrastruktur des ÖPNV angeht, werden wir ebenfalls die Fördergrundsätze angehen. Bei Fahrzeugen, die beschafft werden, müssen Barrierefreiheit und Klimaeffizienz entscheidende Kriterien sein. Bei der Förderung von Infrastruktur im ÖPNV muss neben der eben genannten Barrierefreiheit auch die Intermodalität noch stärker im Fokus stehen als bisher. Übrigens insgesamt, auch ohne Gesetz, nur mit

Förderrichtlinien, werden in diesem Jahr 13 Vorhaben begonnen, die wir im Sinne Ihres Antrages fördern. 22 geförderte Vorhaben werden in diesem Jahr fortgeführt, beispielsweise die Umsetzung von Haltestellenkonzeptionen in den ehemaligen Landkreisen Güstrow, Bad Doberan und Uecker-Randow.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen integrierten Verkehr. Wir wollen verkehrsträgerübergreifende Ansätze nach vorne bringen. Das muss sich natürlich in den Förderpraxen, in den Förderrichtlinien widerspiegeln, aber, meine Damen und Herren, dafür brauchen wir kein deutlich unflexibleres Gesetz. Dafür müssen wir im Dialog mit den jeweiligen Adressaten die entsprechenden Förderrichtlinien neu anfassen.

Natürlich hat ein Gesetz, so, wie Sie es vorschlagen, den Charme, dass man glaubt, Finanzmittel in Größenordnungen über das Jahr 2019 hinaus festzuschreiben. Aber mal Hand aufs Herz, uns ist doch allen klar, dass im Zweifel ein Gesetz den finanziellen Möglichkeiten mit einem Haushaltsbegleitgesetz angepasst würde. Deshalb bin ich fest davon überzeugt, dass wir mit unseren Energien nicht in einem Gesetzgebungsverfahren vorgehen sollten, sondern dass wir Energien im Wettbewerb um kluge Ideen für barrierefreien, bedarfsgerechten, integrierten Verkehr einsetzen sollten. Ich wäre sehr dankbar, wenn wir es weiterhin bei der geübten Praxis lassen: Fördervoraussetzungen in die Förderrichtlinien. – Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Eifler von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

Ja sorry, meine Damen und Herren von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Antrag wurde eben in Bausch und Bogen geredet vom Minister. Eine Gesetzesinitiative ist …

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kann man unterschiedlich sehen.)

Ja, so ist das deutlich gekommen.

… überhaupt nicht erforderlich.

Aber die Koalitionspartner von CDU und SPD im Deutschen Bundestag haben sich in der Koalitionsvereinbarung dahin gehend festgelegt, dass sie den gemeindlichen Verkehrswegebau und den öffentlichen Personennahverkehr weiterhin effektiv unterstützen werden. Dass dies notwendig ist, wird an den Beschlüssen der Föderalismuskommission I deutlich.

So wurde im Gesetz zur Entflechtung – das ist auch gerade angesprochen worden – von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen, dem sogenannten Entflechtungsgesetz vom 5. September 2006 festgelegt, dass ab dem 1. Januar 2007 die Länder als Ersatz für weggefallene Gemeindeverkehrsfinanzierungsbeiträge aus dem Bundeshaushalt Mittel in Höhe von insgesamt jährlich 1.335.000.000 Euro erhalten. Ab diesem Jahr 2014 ist für diese Mittel die verkehrliche Zweckbindung weggefallen. Die Mittel müssen nun von den Ländern lediglich zweck