Protokoll der Sitzung vom 09.04.2014

Und es ist auch richtig, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dass bis 2013 – aber das ist jetzt immerhin schon ein Dreivierteljahr her –, es ist genau Mitte 2013 gewesen, ich glaube, im Juni oder Juli letzten Jahres, dass sich Bund und Länder darauf verständigt haben, dass auf der einen Seite natürlich die Mittel fortgesetzt werden, aber die bis dahin bestehende Zweckbindung eben nicht fortgeführt wird. Seit Ende 2013 ist es tatsächlich so, dass die bestehenden Mittel den Ländern weiterhin nach dem entsprechenden Schlüssel des Entflechtungsgesetzes für investive Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden, aber die entsprechende Zweckbindung, so, wie sie vorher war, halt nicht mehr besteht. Auch da kommt dieser Antrag, um es gelinde zu sagen, ein Dreivierteljahr zu spät.

Der Punkt „GVFG-Bundesprogramm“, lieber JohannGeorg, was 2019 zu Recht auslaufen wird, hat mit den Entflechtungsmitteln, über die wir ansonsten reden, überhaupt nichts zu tun, weil das GVFG-Bundesprogramm läuft nebenher. Und es gibt, glaube ich, wenn ich jetzt richtig informiert bin – aber das könnte vielleicht der Verkehrsminister noch mal genauer sagen –, es gibt in ganz Mecklenburg-Vorpommern nicht ein einziges Investitionsvorhaben, das nach dem GVFG-Bundesprogramm überhaupt finanziert wird. Das hat einen ganz einfachen Grund, liebe Kolleginnen und Kollegen: Ich brauche förderfähige Kosten von über 50 Millionen Euro.

Mir ist ein einziges Vorhaben – nicht durchgeführtes Vor- haben, muss man dazusagen – in Mecklenburg-Vorpom- mern bekannt. Das ist die Initiative, die aus der Stadt, der

Region Rostock vor ein paar Jahren gestartet worden ist zur Umsetzung eines Stadtbahnkonzeptes. Das hätte damals ungefähr 100 Millionen Euro gekostet – ich denke, dass ich die Zahl richtig im Kopf habe – und es ist unter anderem, lieber Johann-Georg, auch an den Rostocker GRÜNEN gescheitert, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja.)

Das ist das einzige Programm oder der einzige Punkt, von dem mir bekannt wäre, dass die Mittel des GVFGBundesprogramms tatsächlich hier in Mecklenburg-Vor- pommern hätten eingesetzt werden können. Das läuft, wie gesagt, außerhalb der Entflechtungsmittel. Das muss man auch entsprechend auseinanderhalten. Das ist jetzt auch nicht böse gemeint,

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nö.)

es ist halt, wie es ist.

Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist tatsächlich richtig so, dass es keine Dynamisierung gibt. Das ist bedauerlich. Aber wenn man sich überlegt, dass die Länder und der Bund 2013 lange darüber verhandelt haben, ob es überhaupt eine Fortsetzung der Mittel gibt, und der damalige Bundesfinanzminister sich wiederholt geäußert hat, dass er keine weiteren Mittel im Rahmen des Entflechtungsgesetzes in der bisherigen Höhe zur Verfügung stellen will, dann ist es zwar bedauerlich, dass es die Dynamisierung nicht gibt, weil das tatsächlich bedeutet, jedes Jahr gibt es weniger Kaufkraft für die Länder, aber letztendlich ist es ein Erfolg der Länder, auch dieser Landesregierung, dass es die entsprechenden Mittel überhaupt noch weiter gibt.

Und einen letzten Punkt, das ist die Ziffer 4 des Antrages: Dass die zukünftige Herausforderung hier im Nahverkehr im Bereich der ÖPNV-Infrastruktur – übrigens nicht nur, was die Infrastruktur angeht, sondern auch die Fahrzeugvorhaltung –, dass das die Sicherung des Ausbaus der Barrierefreiheit zum 01.01.2022 ist, lieber Johann-Georg, das ist richtig. Das ist richtig, aber auch da gilt, das ist nicht neu. Die Aufgabenträger – an die richtet sich nämlich im Rahmen der Erstellung der Nahverkehrspläne die entsprechende Verantwortung – sind dabei, sie sind gefordert. Und wenn ich das richtig in Erinnerung habe, hat sich schon der damalige Verkehrsminister Volker Schlotmann im ersten Halbjahr 2013 öffentlich so geäußert, dass das Land im Zweifelsfall auch die kommunalen Aufgabenträger dabei unterstützen wird. Aber erst mal – und das muss man ganz deutlich sagen – ist es eine kommunale Aufgabe, es ist auch eine Aufgabe der Verkehrsunternehmen vor Ort, die beauftragt werden. Ich glaube nicht, dass es Aufgabe des Landes ist, jetzt schon zu erklären, dass wir dann in diese Aufgabe eintreten, ohne zu wissen, welche Anstrengungen dort auf der kommunalen Ebene tatsächlich bereits umgesetzt worden sind.

Auf der anderen Seite, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, muss man ganz deutlich sagen, auch dem Bundesgesetzgeber ist bekannt, weil diese Regelung nämlich im PBefG, also im Personenbeförderungsgesetz, getroffen ist, dass die Kommunen, die kommunalen Aufgabenträger, die Verkehrsunternehmen möglicherweise

in der einen oder anderen Region – nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern auch in anderen Teilen der Bundesrepublik Deutschland – vielleicht bei der Umsetzung Schwierigkeiten haben können. Deswegen gibt es in diesem Paragrafen 8 – Absatz 3 ist es, wenn ich das richtig im Kopf habe – einen weiteren Satz, und da gibt es eine entsprechende Ausnahmeregelung zu diesem Grundsatz der Barrierefreiheit, nämlich dass unter bestimmten Voraussetzungen dieser Stichtag nicht unbedingt eingehalten werden muss. Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, da würde ich doch vorschlagen, schauen wir erst mal, was die kommunalen Aufgabenträger in diesem Lande in der Lage sind zu leisten.

Dann lassen Sie mich ganz kurz noch auf die Textziffer II eingehen. Das Wesentliche dazu, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, hat Herr Minister Pegel eben schon gesagt. Es gibt im Endeffekt zwei Wege, in der Bundesrepublik Deutschland die Mittelabsicherung für den Nahverkehr – ich will das mal so formulieren – gesetzlich zu gestalten. Der eine Weg ist, Baden-Württemberg geht diesen Weg, die haben ein Landes-GVFG-Gesetz oder ein Landes-GVFG, weil das „G“ steht ja schon für Gesetz, und der andere Weg, der von anderen Bundesländern gewählt wird, ist der über den Landeshaushalt. Auch der Landeshaushalt ist ein Gesetz – also ich meine, darüber müssen wir nicht diskutieren, das wissen wir beide – und entsprechend ist die gesetzliche Bindung, die dort vorhanden ist. Deswegen ist der Weg, der in Mecklenburg-Vorpommern gewählt worden ist, schon mit der Haushaltserstellung 2014/2015 die entsprechenden Mittel tatsächlich zweckdienlich zu binden, eigentlich genau das, was hier mit dem Gesetzentwurf verfolgt wird, vor allem, wenn ich dann hinterher lese, dass, bis ein entsprechendes Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz vorliegt, über den Landeshaushalt entsprechende Regelungen durchgeführt werden sollen.

Lieber Johann-Georg, das ist das, was wir haben. Herzlichen Glückwunsch dazu.

Vielleicht einen Satz noch zum Schluss: Sehr geehrte Frau Kollegin Schwenke, ich glaube, auch wenn das hier nicht so drinsteht unter der Textziffer II, ich vermute schon, dass der Antragsteller gemeint hat, dass die Zweckbindung sich auf den Anteil beziehen soll, der tatsächlich für den Bereich Nahverkehr gedacht ist, also diese 35 Millionen und nicht die gesamten 81 Millionen, die über das Entflechtungsgesetz dem Land zur Verfügung gestellt werden. Aber ich schätze mal, der Kollege Jaeger wird das gleich noch richtigstellen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Vielen Dank, Herr Schulte.

Das Wort hat jetzt noch einmal der Abgeordnete Herr Jaeger für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank für die Hinweise.

Ich will erst mal das Ziel eines solchen Gesetzes deutlich machen. Niedersachsen und Baden-Württemberg sind jetzt nicht irgendwelche Bundesländer, die nichts zu tun

haben, sondern die haben schon die Idee, wie kriegen sie ihren ÖPNV in Zukunft sinnvoll und sachgerecht finanziert. Die haben ein solches Instrument gewählt. Ich kann das nachvollziehen und deswegen haben wir diesen Antrag gestellt, weil ich glaube, das ist ein mögliches und richtiges Mittel dazu.

Der Antrag – Mignon, du hast darauf aufmerksam gemacht, diese Geschichte mit Mitteln aus dem Ent- flechtungsgesetz für andere Vorhaben soll nicht möglich sein –, ich finde auch, das ist ein absolut missverständ- licher. Ich könnte das jetzt richtigstellen, dass es um die 35 geht, aber selbst das reicht nicht, weil die 35 auch den Straßenbau mit vorsehen. Ich stelle hiermit den Änderungsantrag, diesen Absatz einfach komplett zu streichen.

(Jochen Schulte, SPD: Mach das doch zum 1. April!)

Das heißt, Ziffer II Absatz 3, dieser Absatz wird einfach komplett gestrichen, dann müssen wir uns darüber nicht streiten. Der Kern bleibt aus meiner Sicht erhalten.

Dann die Frage: Warum Förderrichtlinie kontra Gesetz? Das hat einfach etwas mit dem Selbstbewusstsein eines Parlamentes zu tun, weil über Förderrichtlinien verhandeln wir hier in aller Regel nicht, sondern wir reden über Gesetze. Und wenn mir das Thema ÖPNV in diesem Land so wichtig ist, weil ich sehe, dass angesichts knapper Kassen das Thema immer mehr unter Druck gerät, dann ist doch klar, dass ich als Parlamentarier sage, ich hätte es gerne als Gesetz, dann könnten wir das hier miteinander besprechen.

Und, Herr Eifler, zu unserer kommunalpolitischen Erfahrung: Ich war viele Jahre lang Fraktionsvorsitzender in der Rostocker Bürgerschaft und ich kann Ihnen einfach aus der Haushaltsdebatte berichten,

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Du bist ja auch eine löbliche Ausnahme. Hör auf!)

ich kann Ihnen aus der Haushaltsdebatte berichten, der Druck ist erheblich in allen Kommunen, weil die Finanzen nirgendwo reichen. Und in dem Moment, wo das Land klar sagt, 50 Prozent geben wir aus im Bereich ÖPNV, es ist jetzt euch überlassen als Kommune, ob ihr dafür Anträge stellt oder ob ihr euch alle auf den Straßenbau konzentriert, sorry, da ist der Topf dann aber relativ schnell leer. Das führt natürlich in so einer Kommune wie in Rostock dazu, und ich hoffe, auch in vielen anderen Kommunen, dass die sagen, klar, für uns hat im Moment als Erstes der Straßenbau die Priorität, aber weil wir ÖPNV-Mittel kriegen können und der Meinung sind, die Investitionen sind auf jeden Fall sinnvoll bei uns, fangen wir an, in dieser Richtung stärker zu überlegen und Fördermittelanträge zu stellen. Das ist natürlich eine gewisse Steuerung über so ein Gesetz und genau das wollen wir mit einem solchen Gesetz erreichen. Deswegen haben wir den Antrag so gestellt.

Ich habe einen entsprechenden Änderungsantrag ge- stellt – ich denke, da können Sie alle zustimmen – und hoffe auf Zustimmung, dass wir als Parlament uns mit dieser Frage weiterbeschäftigen können als Gesetz. Und, wie gesagt, bei den zeitlichen Rahmenbedingungen, da sind wir auch gerne bereit, noch ein paar Monate hintendran zu hängen. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse zunächst über den mündlich vorgetragenen Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abstimmen, der die Streichung des Absatzes 3 in Ziffer II des Antrages beinhaltet. Wer diesem mündlich vorgetragenen Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der mündlich vorgetragene Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU abgelehnt.

(Stefan Köster, NPD: Wir haben auch dagegengestimmt.)

Sie haben auch dagegengestimmt? Entschuldigung. Dann auch bei Gegenstimmen der NPD-Fraktion. Das ändert aber nichts am Ergebnis, der Antrag ist abgelehnt.

Wer dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2835 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2835 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU, der NPD und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Donnerstag, den 10. April, 9.00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. – Schönen Abend.