Protokoll der Sitzung vom 10.04.2014

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Bitte, Herr Dr. Backhaus.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Meine sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, manchmal muss man sich schon im Zaum halten, wenn man so bestimmte Reden hört,

(Harry Glawe, CDU: Richtig. – Egbert Liskow, CDU: Das fällt uns schwer.)

welche Forderungen da ausgesprochen werden oder vielleicht auch Informationen aufgenommen werden, die den Tatsachen nicht entsprechen.

Morgen im Bundesrat wird es um die Direktzahlungsgesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland gehen. In diesem Zusammenhang geht es auch um die ökologischen Vorrangflächen. Ich bin wirklich sehr dankbar, dass wir innerhalb dieser Koalition auch dazu Einigkeit haben, Frau Karlowski. Und schreiben Sie sich das bitte auf:

(Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU)

Der Antrag – ich prophezeie es Ihnen –, der Antrag der GRÜNEN-geführten Ministerien der Bundesrepublik

Deutschland wird morgen keine Mehrheit finden.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Ich glaube – ich hoffe, Sie kennen den, ich hoffe, Sie kennen den –, ich hoffe und wünsche mir sehr, sowohl von unserem Ministerpräsidenten aber auch vom Innenminister, dass der Antrag des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern eine Mehrheit findet. Der ist nämlich realistisch und er bringt auch den Grundsatz, die ökologischen Vorrangflächen so zu behandeln, wie wir es für richtig halten, zum Ausdruck. Ich will da nur eines sagen: Wie ich zitiert werde, wo Sie es auch immer herhaben, ist nicht korrekt. Wir sprechen uns bei den ökologischen Vorrangflächen dafür aus, dass eine Grunddüngung – das heißt, damit Pflanzenarten auch eine Möglichkeit haben, überhaupt zu wachsen – ermöglicht wird. Und wir lehnen den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ab.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Gut.)

So, damit das klar ist.

Und wenn Sie mich hier verkehrt zitieren – im Übrigen habe ich gerade auf der letzten Agrarministerkonferenz in

Cottbus wieder sehr gut mit den GRÜNEN-geführten Ministerien zusammengearbeitet und wir haben richtungsweisende, auch in der Sache orientierte Beschlüsse gefasst –, erkundigen Sie sich da mal bei Ihren Kolleginnen und Kollegen, dann wird man Ihnen das auch bestätigen!

Aber nun komme ich, nun komme …

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das ist doch erfreulich zu hören. – Zuruf von Heinz Müller, SPD)

Ja, ich will da auch gar keine Schärfe reinbringen,

(Heinz Müller, SPD: Nein, das liegt uns ja fern.)

aber vor Ostern ein Umweltthema auf die Tagesordnung zu setzen, finde ich natürlich gut. Und ich wünsche mir sehr, dass wir zu Ostern den Osterspaziergang in der wunderbaren Natur erleben dürfen,

(Stefanie Drese, SPD, und Dr. Norbert Nieszery, SPD: „Vom Eise befreit sind Strom und Bäche“.)

und dass man auch erkennt, jawohl, Mecklenburg-Vor- pommern ist nach wie vor eines der artenreichsten Bundesländer, die wir haben. Im Übrigen haben wir den gesündesten Wald nach Brandenburg in Deutschland, wir haben die sauberste Luft in Deutschland und wir haben das reinste Wasser in Deutschland.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Also so schlecht kann es auch nicht sein.

So, und wenn wir uns mit den NATURA-2000-Gebieten auseinandersetzen, dann ist es richtig, Frau Karlowski, jawohl, die von mir hochgeschätzte Bundesumweltministerin hat exakt am 26.03. den Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung des Erhaltungszustandes der Arten und Lebensraumtypen vorgelegt und dieses innerhalb des Bundes zusammengefasst. Damit ist klar, dass die europäischen Ökologieschutzgebietsnetze der NATURA2000-Gebiete Deutschlands veröffentlicht worden sind, und auf der Homepage ist das ja auch erkennbar. Ich habe es mir mehrfach angesehen.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gut.)

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind im Übrigen verpflichtet, auf Grundlage eines Überwachungssystems im Abstand von sechs Jahren – Sie sprechen hier vom Ausgangsjahr 92, das ist richtig – das zu überprüfen und letzten Endes damit auch im Abstand von drei Jahren einen Bericht nach den EU

Vogelschutzrichtlinien vorzulegen. In Deutschland werden drei Bereiche des Artikels 17 FFH-Richtlinie getrennt nach atlantischen, kontinentalen und alpinen biografischen Regionen dargestellt. Ich gehe davon aus, dass Sie das wissen. Und dass Mecklenburg-Vorpommern in einer Sondersituation ist, dass wir nur zum kontinentalen Bereich gehören innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, das wirft nämlich im Übrigen eine Reihe von Fragen auf. Das Land Mecklenburg-Vorpommern gehört damit zu den Regionen, die vergleichbar sind mit Polen, mit

Teilen Frankreichs, Italiens, Österreichs oder auch weiteren Mitgliedsstaaten; eben rein kontinental geprägtes Klima.

Für die FFH-Berichte wurden in den zurückliegenden sechs Jahren – in sechs Jahren, Frau Karlowski – 500.000 Einzeldaten zu 195 Arten und 92 Lebensraumtypen erhoben, und dies deutschlandweit erstmals nach einheitlichen wissenschaftlichen Methoden. Dass es dort Veränderungen gibt – Sie sind ja Wissenschaftlerin –, wissen Sie. Sie wissen auch, dass wir hier einen neuen Ansatz haben, der im Übrigen von der Europäischen Union verändert worden ist, und wir kleinteiliger, wenn man es so will, alles nach kleineren Strickmustern überprüfen und dabei sehr interessante neue Erkenntnisse zutage treten.

Die Übertragung der standardisierten Bewertung, das Ampelschema Grün-Gelb-Rot, zeigt besonders plakativ, ob sich ein Lebensraumtyp oder eine Art in einem besonders guten – damit Grün oder Gelb, oder schlechten, damit Rot – Erhaltungszustand befindet. Natürlich wissen wir aufgrund fortlaufender Untersuchungen und auch aufgrund des gezielten Monitorings heute über die Schutzgüter besser Bescheid als in dem vorangegangenen Berichtszeitraum.

Und ich will an dieser Stelle unterstreichen, jawohl, wir haben keinen tendenziellen deutlichen Auftrieb, was die Arten anbetrifft. Die Interpretation ist aber auch relevant, dass Aussagen auf aggregierter Bundesebene keine eindeutigen Rückschlüsse auf die Landesebene Mecklenburg-Vorpommern oder gar auf die Ebene der einzelnen Gebiete zulassen. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis!

Für den FFH-Berichtszeitraum 2000 bis 2006 oder jetzt 2007 bis 2013 ist deutschlandweit der Anteil der bewerteten Arten annähernd gleich geblieben. Das ist schon mal im Weltmaßstab ein Erfolg, dass er gleich geblieben ist, das heißt, dass der Artenschwund nicht noch dramatisch weiter zurückgegangen ist. Der Anteil als Grün bewerteter Arten lag in dem Berichtszeitraum bei 25 Prozent, also in einem guten Zustand, aber, da gebe ich Ihnen recht und das ist wichtig, 29 Prozent lagen im roten Bereich.

(Präsidentin Sylvia Bretschneider übernimmt den Vorsitz.)

Dagegen wurden bei der Bewertung der Lebensraum- typen in der Bilanz insgesamt mehr Rot-Erhaltungs- zustände mit dem Anstieg von 25 auf 31 Prozent festgestellt. Deswegen, so glaube ich, war es wichtig – die Umweltverbände hatten mir das zugesagt, Frau Karlowski, das wissen Sie auch –, dass eine Biodiversitätsstrategie vorgelegt wird.

(Zuruf von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Leider haben sie das nicht gemacht. Die Umweltverbände haben es nicht gemacht. Wir haben sie selbst erarbeitet und sie trägt auch Früchte. Im Übrigen warte ich auch immer noch auf den Masterplanprozess.

(Zuruf von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Da haben ja die GRÜNEN und auch die Umweltverbände zugesagt, dass sie mir das vorlegen werden.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Seit wann sind die GRÜNEN Teil der Gruppe vom Masterplan?)

Bis heute ist das nicht geschehen.

Ich glaube auch, dass man sehr wohl zur Kenntnis nehmen darf, ob es sich nun um eine echte oder methodenbedingte Veränderung handelt, lässt sich in einem reinen Vergleich zwischen dem vorherigen Verfahren nicht feststellen. Aber ich will unterstreichen, eine detaillierte Kommentierung und Auswertung dieser umfänglichen Berichte sowie die sich daraus ergebenden Ableitungen sind an dieser Stelle nicht möglich.

Wenn die Landesregierung vonseiten der GRÜNEN aufgefordert wird, detailliert eine Schutzgebietsverordnung für alle 235 FFH-Gebiete in Kraft zu setzen, dann müssten sie und müssen wir diesem Ansinnen eine Absage erteilen. Es gilt in Mecklenburg-Vorpommern, in Deutschland, in Europa das Verschlechterungsverbot. Ich glaube, das ist richtig, und das werden wir auch weiter umsetzen. Ordnungsrechtliche Maßnahmen wie die Aufnahme konkreter Ge- und Verbote entsprechen außerdem nicht dem von uns präferierten kooperati- ven Ansatz zur Akzeptanzsteigerung und dienen damit auch nicht der Querverbindung zur allgemeinen Bevölkerung.

Aufgrund der eingeleiteten Pilotverfahren der Kommission gegen Deutschland und weitere 13 Mitgliedsstaaten wegen unzureichender Ausweisung von besonderen Schutzgebieten innerhalb der 6-Jahres-Frist nach Artikel 4 der FFH-Richtlinie ist dieses Vorhaben ungeeignet, da zusätzlich ein Vertragsverletzungsverfahren droht. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis! Und Mecklenburg-Vorpommern hat ja über 32 Prozent seiner Landesfläche unter Schutz gestellt. Es gibt keine Region in Deutschland, die diesem Ansatz nur annähernd gleiche Bedeutung zugemessen hat.

(Zuruf von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Umsetzung soll gebündelt werden über eine FFHLandesverordnung und wir arbeiten mit Hochdruck daran, ähnlich wie im Vergleich zu der Vogelschutzgebietslandesverordnung. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mit Hochdruck bei der Arbeit und da wäre ich schon dankbar, wenn Sie uns dabei auch unterstützen. Ich nehme zur Kenntnis, dass weite Teile dieses Hohen Hauses das unterstützen.

Für 43 große komplexe FFH-Gebiete liegen flächendeckend durch die StÄLU erarbeitete Managementpläne vor. Weitere 13 befinden sich aktuell in der Fertigstellung, sodass damit rund 54 Prozent der terrestrischen FFH-Gebietsfläche in Kürze geplant sind. 207 unserer 235 FFH-Gebiete sind anteilig mit Wald bestückt. Für diese Gebiete wurden Fachbeiträge durch die Landesforstanstalt erarbeitet,

(Zuruf von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

im Übrigen auch ein einmaliges Verfahren in Deutschland, was hervorragend funktioniert. In der gesamten Managementplanung flossen bislang rund 9 Millionen Euro allein in diese Planung und Sie wissen, dass der

eine oder andere davon profitiert hat, wobei wir uns da von Planungsbüros sehr gut beraten fühlen.