Protokoll der Sitzung vom 11.04.2014

Ich finde, wir müssen es harmonisieren, und dafür stehen wir zur Verfügung. Wir werden uns bei diesem Antrag enthalten. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Regine Lück, DIE LINKE: Alles in einen Topf, Frau Gajek.)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Barlen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Liebe Kollegin Gajek, ich bin Ihnen ausgesprochen dankbar dafür, dass Sie die Debatte hier ein bisschen versachlicht haben

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und auch mal vom Kopf auf die Füße gestellt haben.

(Regine Lück, DIE LINKE: Das haben wir nicht.)

Liebe Frau Oldenburg von der Fraktion DIE LINKE, Sie haben in Ihrem Vortrag sehr häufig das Wort „unglaubwürdig“ in den Mund genommen. Unglaubwürdig finde ich insbesondere eins, auf das ist auch der Kollege Schubert eingegangen: Wir haben gerade am Mittwoch das Öffentliche Gesundheitsdienst-Gesetz hier im Landtag beraten

(Regine Lück, DIE LINKE: Das macht uns alles sprachlos.)

und wir haben das hier beschlossen. Wir haben vorher mit allen demokratischen Fraktionen, im Sozialausschuss mit der Fachöffentlichkeit, mit den Ärztinnen und Ärzten im Gesundheitsdienst, mit den Landkreisen,

(Karen Stramm, DIE LINKE: Es geht um die Umsetzung des Gesetzes.)

mit den anderen Beteiligten über dieses Gesetz gesprochen und haben uns sehr ernsthaft auch mit den Herausforderungen beschäftigt.

(Karen Stramm, DIE LINKE: Darum gehts doch gar nicht. – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

Die Fraktion DIE LINKE hat keinen einzigen Änderungsantrag zu diesem Öffentlichen Gesundheitsdienst-Gesetz gestellt

(Heinz Müller, SPD: Ach, schau einer an!)

und haut hier heute so auf den Putz. Das ist Demagogie und das ist unglaubwürdig, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

So, und jetzt möchte ich mir tatsächlich ein Beispiel an Frau Gajek nehmen und das ein bisschen versachlichen,

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Regine Lück, DIE LINKE: Das glaube ich jetzt nicht!)

weil meines Erachtens die bisherige Debatte deutlich gemacht hat, dass wir als demokratische Fraktionen doch sehr weitgehend einig sind, nämlich darin, dass die schulärztlichen und auch die schulzahnärztlichen Untersuchungen wichtige, sehr wertvolle und von der Grundanlage her auch sehr wirksame Angebote sind, um den

Gesundheitszustand von Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern in den Blick zu nehmen – mehr noch, das sind auch sehr wirksame Instrumente, um aktiv darauf Einfluss zu nehmen, dass Erkrankungen im Kinder- und Jugendbereich, dass auch Entwicklungsverzögerungen im Kinder- und Jugendbereich frühzeitig erkannt werden, dass sie behandelt werden können und dass eine besondere individuelle Förderung stattfinden kann.

Auch helfen die Befunde, die im Rahmen der schulärztlichen und der schulzahnärztlichen Untersuchungen festgestellt werden, dabei, die bestehenden Präventionsprogramme und die Gesundheitsprogramme kontinuierlich besser zu machen. Die Stichworte hierbei sind zum Beispiel die Kindergesundheitsziele – darüber haben wir gesprochen noch in dieser Woche –, die Programme „Gesundheitskompetenz bei Kindern in der Schule“, „Bewegte Kinder“, „Die gute gesunde Schule“. Alle diese Programme profitieren auch von den Erkenntnissen aus den schulärztlichen und den schulzahnärztlichen Untersuchungen. Da sind wir uns einig.

Und, meine Damen und Herren, darüber hinaus sind wir uns einig – und das haben die, nicht alle, aber zumindest einige Debattenbeiträge gezeigt, das haben auch die Stellungnahmen in der Anhörung der Expertinnen und Experten im Sozialausschuss, Frau Kollegin Oldenburg, Sie waren nicht dabei, gezeigt –, dass die Normen und Festlegungen, also das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst und auch die Schulgesundheitspflegeverordnung, in ihrer Anlage keine Defizite aufweisen und für tauglich befunden werden. Das muss man, finde ich, feststellen, dass die Fachöffentlichkeit in Mecklenburg-Vorpommern sagt, die rechtlichen Regelungen zur schulärztlichen und schulzahnärztlichen Untersuchung sind tauglich.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Aber, Herr Barlen, das ist nicht der Punkt, das ist doch nicht der Punkt.)

Das hat die Fraktion DIE LINKE ja dadurch bestätigt, dass kein Änderungsantrag dazu gekommen ist.

(Zuruf von Simone Oldenburg, DIE LINKE)

Hätten Sie befunden, dass es etwas zu ändern gibt,

(Regine Lück, DIE LINKE: Es geht doch um die Umsetzung des Gesetzes.)

hätten Sie natürlich einen Änderungsantrag gestellt. So.

(Heinz Müller, SPD: Was ist denn hier los? – Regine Lück, DIE LINKE: Es geht um die Um- setzung des Gesetzes und um nichts anderes. – Zuruf von Simone Oldenburg, DIE LINKE)

Und jetzt, Augenblick, kurz beruhigen, meine Damen und Herren! Ich weiß, es ist Freitagmittag, alle freuen sich, dass bald Wochenende ist, aber ich würde Ihnen gerne vorher noch was sagen. Wenn Frau Oldenburg dann hier am Pult, ich hatte wirklich den Eindruck, mit Schaum vorm Mund,

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ja, ich kann es wirklich nicht verstehen. Dass Sie keinen haben, irritiert mich.)

was ich nicht sachgerecht finde bei diesem Thema, wenn Frau Oldenburg hier am Pult sagt, dass wir als Land, Zitat, weder die „Rahmenbedingungen schaffen“,

(Egbert Liskow, CDU: Ja, genau.)

und gleichzeitig einige Tage vorher im Sozialausschuss die gesamte Fachöffentlichkeit sagt, die Rahmenbedingungen sind gut, dann drehen Sie der Fachöffentlichkeit selber das Wort im Munde um und isolieren sich selber.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

Ich glaube, das kriegen Sie hier auch gerade gespiegelt, meine Damen und Herren.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Zehn Stellen nur für Schuluntersuchungen und diese zehn Stellen muss doch nicht der Kreis schaffen.)

So, und darüber hinaus: Wenn wir sagen, die Untersuchungen an sich sind sehr wertvoll, wenn wir sagen, die Rahmenbedingungen dafür im Bereich der Normen und Verordnung sind gesetzt, dann komme ich zu einem Punkt, wo wir auch einig sind – und das bitte ich Sie auch zur Kenntnis zu nehmen, Ministerin Hesse hat das sehr deutlich gesagt –, dann komme ich zum kritischen dritten Punkt, dass wir nämlich weitgehend darüber übereinstimmen, dass es bei der Umsetzung, bei der Häufigkeit und auch bei der Reichweite der schulärztlichen und schulzahnärztlichen Untersuchungen, die durch die Gesundheitsämter in den Landkreisen und in den kreisfreien Städten durchgeführt werden, sehr unterschiedliche Situationen gibt und dass es wirklich sprichwörtlich Luft nach oben gibt. Damit geben wir uns nicht zufrieden. Das ist eine Situation, die wir gemeinsam verbessern müssen. Da ist aber nicht die Fraktion DIE LINKE die einzige, die sagt, da gibt es ein Problem, und alle anderen stecken irgendwie den Sand in Kopf oder andersrum,

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

sondern wir erkennen gemeinsam, dass es dort Potenzial gibt und dass wir daran arbeiten müssen. So.

Wenn ich diese weitgehende Übereinstimmung bei dem Punkt Nutzen, bei dem Punkt Normen und auch bei den Herausforderungen bündele, bringt mich das zu der notwendigen Prüfung der Frage, ob der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE geeignet ist, die gewünschten und die in der Tat – auch meiner Meinung nach und auch der Meinung der Fraktion der SPD nach – erstrebenswerten Ziele zu erreichen. Und zu Ihrer vermutlich sehr großen Verwunderung, meine Damen und Herren der Fraktion DIE LINKE, komme ich zu dem Schluss: Ihr Antrag ist es nicht.

Das will ich Ihnen auch gerne kurz begründen. Wir sind nämlich trotz der Auffassung, dass die Situation in den Landkreisen und kreisfreien Städten tatsächlich verbessert werden muss, nicht der Meinung, dass die Landesregierung per Antrag aufgefordert werden muss, auf die konsequente Anwendung und die Einhaltung von Recht und Gesetz hinzuwirken.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Nee!)

Das ist nämlich die Aufgabe der Exekutive

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Richtig.)

und diese wird von allen Ressorts und auch von dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales erfüllt.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Nein.)

Ich erinnere – und Ihnen ist das alles bestens bekannt, weil nicht zuletzt auch den Kleinen Anfragen im Detail zu entnehmen –, ich erinnere dabei an den durch das Sozialministerium herbeigeführten Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz 2010 und die erneute Gesundheitsministerkonferenzinitiative aus dem Jahr 2013, für bessere Vergütungen und für höhere Anreize für Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst zu arbeiten. Darum geht es, daran krankt es in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Diese Initiative hat bisher noch nicht den gewünschten Erfolg gezeigt, aber diese Initiative richtet sich notwendigerweise an die zuständigen Tarifparteien, und das Land ist an der Stelle leider keine Tarifpartei.

Ich erinnere an die Initiative des Sozialministeriums, mit den Gesundheitsämtern und den Verbänden der Ärzte im öffentlichen Dienst und den Zahnärzten im Lande einen Leitfaden zur Ermittlung eines sachgerechten Personalbedarfes zu erstellen. Okay, das ist eine konkrete Maßnahme.