Protokoll der Sitzung vom 15.05.2014

Seit der Verabschiedung des Notfallsanitätergesetzes im Bundestag am 22. Mai 2013 wissen wir, dass die Landesregierung die Ausbildung der Rettungsdienstmitarbeiter neu regeln muss, da bundesweit der Beruf des Notfallsanitäters eingeführt wurde. Ihre Ausbildung ist nun in weiterem Umfang als bisher an andere Gesundheitsberufe angelehnt. Sie erstreckt sich über einen Zeitraum von drei Jahren, bisher waren es zwei. In der Notfallsanitäterausbildung werden Theorie und Praxis besser verknüpft.

Die Landesregierung hat aber bis jetzt weder die Schulen benannt, die diese Ausbildungen durchführen dürfen, noch die Finanzierung der neuen Ausbildung geregelt, obwohl die Ausbildung der bisherigen Rettungssanitäter und Rettungsassistenten bundesweit 2015 endet. Wenn die Landesregierung jetzt tätig wird, haben wir die ersten neuen Notfallsanitäter Ende des Jahres 2017. Es entsteht also eine Personallücke beim Rettungsdienst,

(Julian Barlen, SPD: Quatsch.)

die sich mit jeder späteren Regelung der Ausbildung durch die Landesregierung vergrößert.

(Julian Barlen, SPD: Wann werden die Weitergebildeten fertig?)

Unser Bundesland ist zweifellos landschaftlich sehr schön,

(Thomas Schwarz, SPD: Ah!)

es besteht aber dennoch wenig Hoffnung, dass Hunderte Notfallsanitäter aus anderen Bundesländern zu uns kommen.

(Julian Barlen, SPD: Wie lange dauert denn die Weiterbildung?)

Wir sollten unsere Fachkräfte selbst ausbilden.

(Zuruf von Ralf Mucha, SPD)

Das Sozial- und das Bildungsministerium müssen diesbezüglich unverzüglich tätig werden! Die absehbare Lücke bei der notfallmedizinischen Versorgung darf nicht noch größer werden. Deshalb bitte ich um Zustimmung. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Bernd Schubert, CDU: Kann man nur ablehnen.)

Danke, Frau Stramm.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

In den Startlöchern steht schon die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales. Frau Hesse, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich sehr über die Gelegenheit, so kurz vor dem Start der Badesaison ein paar Worte zum Thema Wasserrettung zu sagen. Ich gehe davon aus, dass auch einige von Ihnen in den kommenden Wochen die Gelegenheit nutzen werden, baden zu gehen,

(allgemeine Heiterkeit – Heinz Müller, SPD: Kommt darauf an, wie man das meint.)

sodass es nicht schaden kann, auch hier im Landtag auf die damit verbundenen Gefahren hinzuweisen. Gemeinsam mit allen Wasserrettungsorganisationen, also DLRG, DRK, ASB und der Wasserschutzpolizei habe ich in der vergangenen Woche unsere Sicherheitskampagne „Max und Vivi“ vorgestellt. Die Ostsee ist nicht die heimische Badewanne. Baden im Meer, aber auch in den Binnengewässern birgt Gefahren, darüber informieren wir die Badegäste.

Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal meinen ausdrücklichen Dank an alle freiwilligen Rettungs- schwimmerinnen und Rettungsschwimmer aussprechen, die mit großem Engagement bei der Sache sind.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Sie sehen, wir arbeiten auf das Engste mit den Praktikern und den vielen Freiwilligen zusammen, die für die Sicherheit an den Stränden und Seen in MecklenburgVorpommern sorgen. Das gilt auch für die Novellierung des Rettungsdienstgesetzes. Deshalb ist der vorliegende Antrag unnötig. In der Novelle, die ich bereits im Rahmen des Rettungsdienstkongresses in den Grundzügen vorgestellt habe, werden auch die erforderlichen Änderungen zur Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes und zur Wasserrettung enthalten sein.

(Heinz Müller, SPD: Aha!)

Voraussichtlich im Oktober können wir das Gesetz an dieser Stelle ausführlich diskutieren. Ein gesondertes vorgezogenes Gesetzgebungsverfahren, wie im Antrag gefordert, ist allein schon wegen des auch dafür erforderlichen Zeitrahmens nicht sinnvoll.

Aber viel wichtiger ist: Aus fachlicher Sicht ist es nicht sinnvoll und nötig, die einzelnen Punkte gesondert zu regeln. Denn das Rettungsdienstgesetz enthält bereits jetzt eine Verpflichtung der Krankenkassen zur Übernahme der Kosten für die Ausbildung von Notfallsanitätern. Diese Auffassung hat mein Haus auch den Kostenträgern übermittelt und das Sozialministerium steht dazu mit den gesetzlichen Krankenkassen in Verhandlungen. Im Rahmen der Novellierung soll diesbezüglich lediglich eine Klarstellung erfolgen und auch das Bundesgesundheitsministerium wird eine Klarstellung in diesem Sinne vornehmen.

Auch der Einsatz von Notfallsanitätern im Rettungsdienst muss nicht vorzeitig gesetzlich geregelt werden. Es stimmt, die ersten primär ausgebildeten Notfallsanitäter stehen bei Ausbildungsbeginn im September 2014 frühestens in drei Jahren zur Verfügung. Aber, sehr geehrte Frau Stramm, die Weiterqualifizierung vom jetzigen Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter bedarf keiner lan

desgesetzlichen Regelung. Die ersten Ergänzungsprüfungen haben bereits stattgefunden.

(Heinz Müller, SPD: Ach!)

Deswegen gibt es schon elf Notfallsanitäter in Mecklenburg-Vorpommern. Einer von ihnen ist beispielsweise Ronny Brösemann aus Behrenhoff.

(Udo Pastörs, NPD: Oh, der Ronny!)

Für die Ergänzungsprüfung haben sich derzeit 40 Rettungsassistenten angemeldet. Es können aber noch mehr werden. Die Prüfungen sollen bis Jahresende 2014 abgelegt werden. Ferner gibt es für die Erstausbildung bereits die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vom 16.12.2013, sodass die Schulen, wie zum Beispiel das DRK-Bildungszentrum in Teterow, die entsprechenden Vorbereitungen für die Ausbildung getroffen haben.

Hinsichtlich der Wasserrettung streben wir im Rettungsdienstgesetz eine Finanzierungsregelung nach dem Beispiel Brandenburgs an. Die Wasserrettungsorganisationen erhalten dort nach lebensrettenden Einsätzen eine mit den Krankenkassen vereinbarte Kostenpauschale. Das wollen wir auch für Mecklenburg-Vorpommern, um die engagierte Arbeit der Wasserrettungsorganisationen zu unterstützen und den ehrenamtlichen Einsatz der Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer zu würdigen.

Das heißt jedoch nicht, wie im Antrag unterstellt, dass die Rettungsschwimmer derzeit unter unklaren Bedingungen arbeiten würden. Das Kurortgesetz verpflichtet Seeheilbäder, Seebäder und als Erholungsort anerkannte Gemeinden dazu, bewachte Badestrände vorzuhalten. Diese Orte schließen mit den Wasserrettungsorganisationen entsprechende Verträge. Darüber hinaus ergibt sich aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht für Eigentümer von Gewässern und Betreibern von Badestellen unter bestimmten Voraussetzungen die Verpflichtung, für eine Badeaufsicht zu sorgen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich denke, ich habe Ihnen sehr eindrucksvoll erklären können, dass wir diesen Antrag nicht benötigen. Ich wünsche uns allen eine schöne Badesaison 2014. Machen Sie mit, werben Sie in Ihren Regionen für die Baderegeln und die Sicherheit an unseren Stränden! – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Schubert von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Erst mal vielen Dank, Frau Ministerin, für die ausführlichen Erläuterungen. Ich glaube, Frau Stramm, wenn Sie sich den „Medienspiegel“ vom 14. Mai angesehen hätten, da steht nämlich etwas über den Rettungsdienst, dass Sie da so eine Polemik verbreitet haben, sodass die Leute verunsichert sind,

(Heiterkeit bei Karen Stramm, DIE LINKE)

und es wurde auch auf die Fragen geantwortet. All das, was die Ministerin hier heute gesagt hat, stand in diesem Zeitungsartikel. Somit war der Antrag schon damals hinfällig, als wir uns zu einer gemeinsamen Beratung und Tagung beim Deutschen Roten Kreuz getroffen haben. Die Ministerin hat in dieser Beratung gesagt, wie mit dem Zeitplan verfahren wird und was in der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes stehen wird.

Ich könnte es heute ganz kurz machen und sagen, wenn wir den Antrag von Ihnen lesen und darauf eingehen, besonders auf den Punkt II.1: „Die Landesregierung wird aufgefordert, unverzüglich zu prüfen, ob und inwieweit aus der geplanten Novellierung des Gesetzes über den Rettungsdienst für das Land Mecklenburg-Vorpommern die Bereiche der Wasserrettung und der Ausbildung der Notfallsanitäter vorgezogen werden können“ – das war im Satz eins –, und nach den Ausführungen der Ministerin sind das Ministerium und wir Landtagsabgeordnete von den Regierungsfraktionen zu der Erkenntnis gekommen, es ist nicht notwendig. Das wäre eine ganz schnelle Variante.

Ich beziehe mich, Frau Vizepräsidentin, auf Ihre Ausführungen unter TOP 19, Arbeits- und Gesundheitsschutz. Wir haben gesagt, Arbeits- und Gesundheitsschutz, betriebliches Management, Gesundheitsmanagement sollten auch bei uns Abgeordneten anfangen. Wir sollten daran denken, nicht von morgens bis abends hier in der Sitzung zu sitzen und uns mit Themen, sage ich jetzt mal – das ist meine Sprache –, zu befassen, die eigentlich schon erledigt sind. Deswegen werde ich meine Ausführungen beenden und sagen, okay, wir brauchen diese Novellierung nicht

(Udo Pastörs, NPD: Sehr gute Idee.)

und wir brauchen auch kein vorgezogenes Gesetzgebungsverfahren. Das hat die Ministerin eindeutig beantwortet. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Jochen Schulte, SPD)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Köster von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Schubert hat gesagt, er will sich kurzfassen. Ich fasse mich noch kürzer:

(Egbert Liskow, CDU: Oi!)

Die NPD-Fraktion hält diesen Antrag für total überflüssig und wird ihn ablehnen. – Danke schön.

(Beifall Udo Pastörs, NPD)