„Die Präsidentin wird beauftragt, diese Genehmigung – soweit Maßnahmen zum Vollzug in den Räumen des Landtags Mecklenburg-Vorpommern erfolgen sollen – mit der Auflage zu verbinden, dass bei dem Vollzug ein von ihr benanntes, anderes Mitglied des Landtags anwesend ist.“
Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Beschlussempfehlung und der sofortigen Abstimmung darüber zu, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Der Erweiterung der Tagesordnung um diese Beschlussempfehlung und die sofortige Abstimmung darüber ist mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Justiz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten (Europa- und Rechtsausschuss, 3. Ausschuss) gemäß § 70 GO LT (Immunitätsangelegenheiten) Antrag auf Genehmigung zum Vollzug von gerichtlichen Durchsuchungsbeschlüssen – Drucksache 6/2970 –
Wer der von mir verlesenen Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. –
bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen. Die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses wird Ihnen auf Drucksache 6/2970 so schnell wie möglich vorgelegt.
Ich unterbreche an dieser Stelle die Sitzung für zehn Minuten. Oder sollen wir gleich für 30 Minuten unterbrechen? – Ich unterbreche an dieser Stelle die Sitzung für 30 Minuten, damit ich die Vollzugsorgane unmittelbar über die Beschlussfassung des Landestages unterrichten kann.
Wir setzen fort mit der Rede von Frau Friemann-Jennert für die Fraktion der CDU zum Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Bericht der Landesregierung zur Umsetzung des Landes- programms „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!“, Drucksache 6/2383.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es kommt ja nicht so häufig vor, dass aus so wichtigem Grunde wie staatsanwaltliche Untersuchungen eine Rede unterbrochen wird. Es ist dann schwierig, auch für den Redner, den Einstieg wieder zu finden und den Zusammenhang zum vorher Gesagten wiederherzustellen. Ich hoffe, es ist mir gestattet, dass ich zwei Sätze aus meinem vorher Gesagten wiederhole, und zwar war ich gerade bei den Mahn- und Gedenkstätten Wöbbelin.
Ich möchte noch einmal die hervorragende Arbeit der Mahn- und Gedenkstätten im Landkreis Ludwigslust-Parchim und speziell in Wöbbelin erwähnen. Frau Ramsenthaler, die da sehr rührig ist, hat mir in einem Telefonat berichtet, was mit der Programmarbeit bewirkt wird. Imposantes Beispiel sind jedes Mal die Aktivitäten zum Jahrestag der Befreiung des KZs Wöbbelin im Rahmen der Internationalen Begegnung der Generationen. Da wird richtig Forschungsarbeit geleistet und die Arbeit entfaltet lokale, regionale, überregionale sowie auch internationale Wirksamkeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Demokratie bedeutet „Herrschaft des Volkes“. Typische Merkmale der Demokratie sind dabei freie Wahlen,
das Mehrheitsprinzip, die Respektierung politischer Opposition, Verfassungsmäßigkeit, Schutz der Grundrechte und Achtung der Menschenrechte.
Es gibt inzwischen nicht nur unzählige Redebeiträge der Herren von der Fensterfront, aus denen sich zweifelsfrei ableiten lässt, dass sämtliche dieser für unser Gesellschaftssystem kennzeichnenden Eigenschaften nicht deren Gesellschaftsbild entsprechen. Jeder Einzelne, der der braunen Truppe den Rücken kehrt, den Klauen der Rechtsextremisten, Gewaltbereiten und Ausländerfeindlichen entrissen werden kann, soll es uns wert sein. Deshalb ist es richtig und wird von der CDU-Fraktion und, ich
denke, auch von allen anderen demokratischen Fraktionen hier im Landtag ausdrücklich unterstützt, dass sich der Bundesrat am 14. Dezember 2012 zur Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der NPD nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes entschlossen hat. Der Antrag ist bereits im Dezember 2013 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gestellt worden. Damit sind wir seit der Erstellung des letzten Berichtes zum Umsetzungsstand des Landesprogrammes „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!“ Anfang des Jahres 2011 weiter vorangekommen.
Zu der damaligen Unterrichtung hatte mein Kollege Dr. Armin Jäger gesprochen und in seiner Rede sein Bedauern darüber zum Ausdruck gebracht, dass noch nicht bei allen die Erkenntnis hinreichend gereift ist, dass gegen rechtes Gedankengut nur ein Verbot der verfassungsfeindlichen Partei hilft. Deshalb ist es zu begrüßen, dass in der Zwischenzeit dieser Antrag gestellt werden konnte.
Zu glauben, dass es damit getan sei, ist allerdings weit gefehlt. Unabhängig davon, wie dieser Antrag beim Bundesverfassungsgericht ausgeht, werden jedoch die von dem Beratungsnetzwerk „Demokratie und Toleranz“ übernommenen Aufgaben dadurch nicht beendet werden. Die Beratung und Unterstützung von Projekten, Konzepten und Modulen im Bereich der Demokratieförderung und Demokratiebildung müssen auch weiterhin von uns Abgeordneten der demokratischen Fraktionen mit ausreichend finanziellen Mitteln unterstützt werden, um auch der zum Teil bestehenden Politikverdrossenheit zu begegnen und die Menschen wieder stärker für Demokratie zu begeistern. Das braucht nicht frontal zu sein, das kann bunt und vielfältig ablaufen, so, wie das Leben eben ist. Controlling, Evaluation, Normierungen, Zielvereinbarungen, die Gründung eines Qualitätszirkels, Weiterbildung von Konzepten, all das ist gut und richtig, damit die Doppelstrategie von Integration und Prävention sowie von Intervention und Repression volle Wirkung entfalten kann. Mögen die Koordinatoren im Alltag bitte nicht so theoretisch daherkommen!
Abschließend möchte ich die Gelegenheit nutzen, all den engagierten und häufig ehrenamtlich in den Projekten tätigen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Engagement zu danken. Dies stellt einen unschätzbaren Wert für ein tolerantes und friedliches Zusammenleben in unserer Gesellschaft dar. Und gerade in der heutigen Situation mit den auch in Europa bestehenden außenpolitischen Herausforderungen ist es wichtig, sich immer wieder die Bedeutung der Worte „Demokratie“ und „Toleranz“ vor Augen zu führen. Dadurch wird es auch in Zukunft möglich sein, für das gesamte Gebiet Europas ein friedliches Zusammenleben zwischen den Nationen zu gewährleisten. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als sich im Jahr 2005 der damalige Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Dr. Armin Jäger, der Vorsitzende der SPD-Landtags- fraktion Volker Schlotmann und ich auf den Weg mach
und dem Landtag zur Beschlussfassung vorzuschlagen, war dies das erste Mal, dass sich partei- und weltanschauungsübergreifend die Erkenntnis durchsetzte, dass dieser Prozess eine Querschnittsaufgabe allen politischen Handelns ist und alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens und der politischen Bildung gleichermaßen ineinandergreifen müssen.
In der Begründung des Antrages zum Landesprogramm auf Drucksache 4/2169 vom 22.03.2006 heißt es, ich zitiere: „Ziel eines Landesprogramms ‚Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!‘ ist zum einen, die positive Einstellung und das Eintreten für den freiheitlich demokratischen Rechtsstaat und dessen Menschen- bzw. Gesellschaftsbild zu fordern und zu fördern. Zum anderen ist der Schutz des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates vor Verfassungsfeinden und extremistischen Gewalttaten und Terrorangriffen sicherzustellen und zu fördern.“
In dem dem Programm vorangestellten Leitbild heißt es, ich zitiere wiederum: „Wir sind dazu verpflichtet, die Grundlagen unserer Gesellschaftsordnung gegen Feinde zu schützen und zu sichern. Maßnahmen gegen Extremismus, Rassismus und Gewalt müssen dort ansetzen, wo Demokratie abgelehnt wird und Toleranz nicht vorhanden ist. … Der Staat darf Provokationen nicht hinnehmen. Demokratie muss wehrhaft sein. Den Feinden des Grundgesetztes müssen Grenzen aufgezeigt werden. Es kann nicht angehen“, heißt es in dem Leitbild, „dass aus Angst vor NPD-Demonstrationen der Marktplatz in einer Stadt für alle Demonstrationen gesperrt wird.“
„Im Gegenteil, gerade die Demokraten müssen dort Flagge zeigen dürfen. Allerdings brauchen wir keine Demonstrationen, bei denen sich die Toleranten gegenseitig ihre Toleranz versichern, sondern die Demokraten müssen dort demonstrieren, wo sie die Nicht-Demokraten sehen und deren potenzielle Wähler erreichen können.“ Zitatende.
Die Realität, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Realität im Jahr 2014 will ich mit einem kurzen Auszug aus einer Pressemitteilung der IG Metall Stralsund/Neubranden- burg zu den Ereignissen am 8. Mai in Demmin beschreiben. Darin heißt es unter anderem: „Völlig überrascht waren die Gewerkschafter über den nach ihrer Meinung überzogenen und am Hafen unkoordinierten Polizeieinsatz … Der Einsatz der Polizeihunde und das Auffahren der Wasserwerfer führte zum Aufheizen der Stimmung“, so die Gewerkschafter, Zitatende.
Und im Frontberichterstattungsorgan MUPINFO heißt es dazu, ich kann es Ihnen nicht ersparen, ich zitiere: „Einige Sitzblockaden wurden elegant umgangen und ansonsten sorgte die Polizei für den gebührenden Abstand,