So gibt es finanzielle Mittel für Menschen, die sich entschließen, aus der Arbeitslosigkeit heraus sich selbstständig zu machen. Diese Mittel gibt es ebenfalls unabhängig vom Pass und das ist auch gut so und das soll auch so bleiben.
Auch wenn die Modalitäten zum Erhalt dieser Zuschüsse vom Bund nun geändert wurden, es wird weiterhin Geld geben.
Meine Herren von der rechten Fensterseite, da die gründliche Recherche nicht unbedingt Ihre Sache ist – Sie haben das nämlich nur teilweise ausgeführt, der Gründungszuschuss ist nun eine Ermessensleistung, das stimmt –, aufgrund fachlicher Prognosen zur Tragfähigkeit der Gründung und aufgrund der persönlichen Eignung zu einer selbstständigen Tätigkeit soll im Einzelfall geprüft werden, ob der Antragsteller die Mittel erhält. Zusätzlich werden Experten der Verbände, die IHK vor Ort die Tragfähigkeit von eingebrachten Gründungskonzepten einschätzen, und das ist auch gut so, denn auf diese Art und Weise erhoffe ich mir eine Erhöhung der Fördereffizienz.
Es ist richtig und wichtig, und das beziehe ich im Übrigen auf alle staatlichen Gelder, die ausgegeben werden,
beziehungsweise was sie wie lange bewirken. Die Zeitdauer der Förderphasen I und II wird getauscht. Die erste Förderphase, Arbeitslosengeld plus 300 Euro Pauschale, wird für neun Monate und
Potenzielle Gründerinnen und Gründer müssen sich zukünftig für eine Gründung entscheiden und erhalten aufgrund der schwierigen Haushaltslage weniger Fördermittel, auch wenn die Gesamtförderdauer von fünfzehn Monaten nicht beeinträchtigt wird. Zudem soll kontrolliert werden,
ob ein Gründungsvorhaben aufgrund der Kürzung der ersten Förderphase deutlich schneller als bisher Erfolge zeigen kann.
(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Udo Pastörs, NPD – Vizepräsidentin Regine Lück übernimmt den Vorsitz.)
Herr Schubert, eine richtige fundierte Begründung, weshalb Sie diesen Antrag ablehnen, habe ich nicht gehört. Es hörte sich eher an nach einer Werbebroschüre der Bundesregierung.
Herr Schubert, wir leben in Deutschland. Ich bin Deutscher und ich fühle mich aus natürlichen Gründen erst einmal meinem eigenen Volk verpflichtet. Gehen Sie doch zum Beispiel nach Polen und beantragen Sie als Deutscher da Fördermittel! Die jagen Sie hinaus, und das auch zu Recht.
Oder lassen Sie sich doch zukünftig Ihre Diäten in Zloty auszahlen! Damit tun Sie Ihrem Weltbürgertum endlich mal etwas Gutes.
(Udo Pastörs, NPD: Das wird sich in Zukunft vielleicht sogar lohnen. – Michael Andrejewski, NPD: Das könnte eine Verbesserung werden.)
Der von uns geplante Landeszuschuss geht einen besseren Weg als das, was die Bundesregierung plant. Die Gewährung ist nach unseren Vorschlägen eben nicht von einem Rechtsanspruch abhängig, sondern setzt nur die vorherige Arbeitslosigkeit in unserem Vorschlag von mindestens 90 Tagen voraus. Warum in aller Welt müssen Arbeitslose, die gegebenenfalls als Festangestellte weiter dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen wollen, unbedingt durch Fristen zur Selbstständigkeit genötigt werden und so unter Druck gesetzt werden.
Genau aber das bewirkt der Zuschuss der Agentur für Arbeit. Und Betroffene, die ihre Selbstständigkeit tatsächlich in Angriff nehmen und unter Umständen erhebliche Investitionen tätigen, starten unter Umständen mit Blick auf den Kalender mit womöglich unausgereiften Konzep
ten. Wer hier von einem gewissen Druck spricht, um arbeitslose Arbeitnehmer nicht nur zu fördern, sondern auch zu fordern, der hat den total falschen Ansatz.
Es geht ja gerade nicht darum, Langzeitarbeitslose zu mehr Bewerbungen anzuhalten, um eine Festanstellung zu finden, sondern hier wird Druck ausgeübt, sich ge- fälligst zügig selbstständig zu machen und gegebenenfalls zu verschulden, Hauptsache, die Arbeitslosengeld-IStatistik wird bereinigt. Darum geht es im Grundsatz und um nichts anderes. Ihre Lügenstatistiken sollen noch weiter bereinigt werden.
Unser Vorschlag ist deutlich flexibler. Wer will, kann früh in die Selbstständigkeit, wer will, kann aber auch alle anderen Wege ohne Fristendruck vorher gehen. Folgerichtig gilt das Angebot auch für Empfänger von Arbeitslosengeld II. Warum auch sollten diese schlechtergestellt werden, wie das bei dem Modell der Bundesagentur für Arbeit nachweislich der Fall ist? Der Landeszuschuss soll auch gehaltsunabhängig sein. Wenn überhaupt, könnte man eine Obergrenze einführen. Wer zum Beispiel schon mehr als 2.000 Euro vom Arbeitsamt erhält, der benötigt nicht unbedingt einen Landeszuschuss.
Die Agentur für Arbeit geht bekanntlich den umgekehrten Weg. Wer schon wenig Arbeitslosengeld I bezieht, der benötigt auch weniger Gründungszuschuss. So ist die Denkweise bei Ihren Behörden. Diese Logik ist bezeichnend in diesem Land. Wer viel verdient, kann viel steuerlich absetzen. Wer wenig versteuert, kann, wenn er Pech hat, noch nicht einmal seine Fahrtkosten zur Arbeit voll geltend machen.
Durch den vorherigen Bezug von Arbeitslosengeldleistungen im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern soll einem Gründungstourismus, zum Beispiel aus Polen, die auch sehr schnell mittlerweile hier in Deutschland die Staatsbürgerschaft bekommen, vorgebeugt werden. Ähnliches gilt zum Thema „deutsche Staatsbürgerschaft“. Nicht, dass am Ende die Neugründungen im Kosovo oder in Timbuktu ihre Entfaltung und Nachhaltigkeit finden! Wir kennen es ja von Ihren polnischen Unternehmen, die Sie fördern, fördern, fördern, und die verhalten sich dann kriminell und ziehen das ganze Geld nach Polen.
Ich kann es aus ihrer Sicht verstehen, denn Sie und Ihre ganzen Gesetze sind hirnlos und so volksfeindlich, dass es aus Sicht eines Polen selbstverständlich und natürlich nachvollziehbar ist.
Mit dem Landeszuschuss soll ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden. Die Konstruktionsfehler, teilweise falschen Ansätze und die Kürzung des Bundeszuschusses sollen zumindest teilweise aufgefangen werden.
Der Gründungszuschuss auf Landesebene führt zudem noch zu einer Entlastung der Kommunen, da einer Verlagerung der Kosten für Arbeitslose, wenn diese, statt zu gründen, in die Langzeitarbeitslosigkeit abrutschen, begegnet wird. Und da uns dieses Thema sehr wichtig ist, beantrage ich im Namen meiner Fraktion namentliche Abstimmung.
(Udo Pastörs, NPD: Welche denn? – Stefan Köster, NPD: Welche? – Udo Pastörs, NPD: Ach so, alle, kannst du dir aussuchen.)
Wir haben jetzt eine namentliche Abstimmung, meine Damen und Herren. Dazu werden Sie vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben.
Damit Ihr Votum korrekt erfasst werden kann, bitte ich Sie, sich nach Aufruf, wenn möglich, von Ihrem Platz zu erheben und Ihre Stimme laut und vernehmlich abzugeben. Darüber hinaus bitte ich alle im Saal Anwesenden, während des Abstimmungsvorganges von störenden Gesprächen Abstand zu nehmen.