Protokoll der Sitzung vom 16.05.2014

(Zuruf aus dem Plenum: Richtig.)

sich also gegen die Rechtsprechung des OVG,

(Helmut Holter, DIE LINKE: Moment!)

die Bundesgesetzgebung und die kommunale Selbst- verwaltung zu stellen. Ich spiele dabei konkret auf die Ziffer II.1 des Antrages an, den Bauordnungsbehörden ein aussetzendes Vorgehen vorzugeben. Hierfür besteht keine rechtliche Handhabe. Eine Aufforderung des Landtages an die Landesregierung, den zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörden „zu ermöglichen, erteilte Nutzungsuntersagungen für Ferienwohnungsnutzung auszusetzen, begonnene Verfahren ruhen zu lassen sowie keine neuen Verfahren zu beginnen“, käme einer Aufforderung zum Rechtsbruch gleich.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Vincent Kokert, CDU: So ist es, Herr Schubert. – Andreas Butzki, SPD: So viel zum Thema Rechtsstaat.)

Indem Sie heute in diesem Hohen Hause mit einem Antrag den Wirtschaftsminister zum Rechtsbruch auffordern wollen,

(Zuruf von Dietmar Eifler, CDU)

wecken Sie zugleich – und das ist das Schlimme –, wecken Sie zugleich Hoffnungen,

(Regine Lück, DIE LINKE: Das stimmt ja gar nicht. Ich sag dazu noch was.)

denen eine verantwortungsvoll agierende Legislative nicht entsprechen kann. Mit einem solchen Antrag können wir nicht mitgehen. Unser Lösungsansatz oder eine mögliche Lösung,

(Helmut Holter, DIE LINKE: Na?)

da es eine kommunale Angelegenheit ist:

(Andreas Butzki, SPD: Genau. – Regine Lück, DIE LINKE: Das haben wir ja nun oft genug gehört.)

Nach unserer Auffassung könnte diese Angelegenheit nur vor Ort gelöst werden, indem wir noch mal unterstreichen, dass es eine kommunale Selbstverwaltung ist.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Die Möglichkeit, die es gibt, ist folgendermaßen: Der Kreistag kann den Landrat auffordern zu prüfen, ob er im Rahmen seines Ermessens – das ist nämlich die Frage –, des Ermessens der unteren Bauaufsichtsbehörde den Vollzug der Verfügung aussetzen kann, und zwar bis es eine andere Rechtsgrundlage gibt.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Na dann machen Sie doch einen Änderungsantrag! – Udo Pastörs, NPD: Rechtsfreier Raum.)

Wir brauchen über einen Änderungsantrag nicht zu sprechen, weil wir nicht dafür verantwortlich sind.

(Vincent Kokert, CDU: So ist es. Genauso ist es.)

Das muss der Landrat vor Ort entscheiden und das können auch nur die Kommunen vor Ort entscheiden, entweder die Gemeindevertretung oder der Kreistag, indem er jetzt die untere Aufsichtsbehörde auffordert und das …

(Unruhe bei Vincent Kokert, CDU, und Helmut Holter, DIE LINKE)

Also Vincent, mein Fraktionsvorsitzender, erläutert gerade noch mal, was da noch ist.

(Heiterkeit bei Vincent Kokert, CDU: Mach mal da weiter!)

Aber ich wollte noch mal erläutern, was das bedeutet, damit auch die Bürgerinitiative auf den Besucherbänken das hört. Das bedeutet, ob auf Bescheide, Bußgelder oder Untersagung der Ferienwohnungen, also auf die Durchsetzung eines Verwaltungsaktes verzichtet würde, und zwar bis zur Klärung der Rechtslage.

(Vincent Kokert, CDU: Haben Sie jetzt zugehört, Herr Holter? Das ist die einzige Möglichkeit. Das kann man nur auf der kommunalen Ebene.)

Aber ich möchte noch mal auf die rechtlichen Dinge zu sprechen kommen, weil mir das eigentlich hier ein bisschen durcheinandergegangen ist. Zunächst noch mal einige Worte zur Rechtsprechung.

Mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern vom 28. Dezember 2007 über die Unzulässigkeit von Ferienwohnungen in Wohngebieten und in unbeplanten Ortslagen ist eine Ferienwohnungsnutzung bauplanungsrechtlich keine Unterform der Wohnungsnutzung. Sie ist im allgemeinen Wohngebiet unzulässig.

Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes zur Thematik „Ferienhäuser und Ferienwohnungen“ vom 11. Juli 2013 handelt es sich bei der Nutzung von Gebäuden und Gebäudeteilen als Ferienwohnung um eine eigenständige Nutzungsart. Sie grenzt sich klar von einer Wohnungsnutzung ab. Dieses Urteil trifft neben der Behandlung von Wohnungen in einem Wochenendhaus- gebiet auch Aussagen zu den Darstellungen und Festsetzungen in einem Bauleitplan gemäß Baunutzungsverordnung. Es wurde entschieden, dass nach Paragraf 11 der Baunutzungsverordnung solche Gebiete darzustellen und festzusetzen sind, die nicht von einem in der Bau- nutzungsverordnung vorgegebenen Baugebiet gedeckt sind. Ein beliebiges Kombinieren der Festsetzungsmöglichkeiten aus dem Katalog der Baugebietsvorschriften ist nicht möglich.

In der Vergangenheit haben die Gemeinden in Bebauungsplänen von der Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Wohnen/Ferienwohnen oder Wohnen/Wochen- endwohnen“ Gebrauch gemacht. Nach dem Urteil ist dies eine nicht erlaubte Mischung, da hier Baugebietskategorien der Baunutzungsverordnung gemischt werden, die jede für sich in der Baunutzungsverordnung aufgeführt sind. Nunmehr besteht für die Gemeinden Handlungsbedarf. Sie sind gehalten, Pläne mit derartigen Darstellungen und Festsetzungen gegebenenfalls aufzuheben oder zu überplanen.

Vor dem Hintergrund dieser eindeutigen Rechtslage haben sich Konfliktparteien und entsprechende Bürger- initiativen herausgebildet, die sich an alle demokratischen Fraktionen des Landtages gewandt haben. Am 29. April fand bei uns in der CDU-Fraktion so ein Gespräch statt.

Welches sind die Interessen?

Erstens. Betreiber von Ferienwohnungen, die zum Teil Kredite für den Bau eben dieser aufnehmen mussten und nun vor der Herausforderung stehen, dass eine Amortisierung durch oben genannte Begrenzung infrage gestellt wird.

Zweitens. Anwohner, die sich durch die Rechtsauffassung, unter anderem des Oberverwaltungsgerichtes, bestätigt fühlen. Sie sehen sich durch die Ferienwohnungen in direkter Nachbarschaft gestört. Anwohner, die zudem auf die Problematik dunkler Dörfer, die nur am Wochenende beziehungsweise in der Hauptsaison be- legt sind, verwiesen. Diese Interessen wurden in Ihrem Antrag übrigens so gut wie nicht gewürdigt. Das nur nebenbei.

Und, Frau Lück, ich muss da ganz widersprechen.

(Regine Lück, DIE LINKE: Ach, haben Sie was gefunden?! Da irren Sie sich. Das kommt noch in meiner Rede jetzt. – Zuruf von Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)

Es gibt auch auf der Insel Usedom nicht eine Bürgerinitiative für Ferienwohnungen, sondern da gibt es, wenn Sie den Zeitungsartikel vom 14.05. lesen, und zwar steht es im „Insel-Kurier“, da wird Folgendes gesagt – das war eine Gesprächsrunde mit den Bürgermeisterkandidaten und dem jetzigen Bürgermeister dort vor Ort und da spricht ein Kandidat für die Unabhängige Wählergemeinschaft an –, ich zitiere mit Genehmigung der Präsidentin:

(Regine Lück, DIE LINKE: Die wollen alle gewählt werden.)

„Usemann hingegen plädiert für eine Stärken-SchwächenAnalyse und mehr Qualität im Tourismus.“ Und jetzt kommt es, wörtlich von ihm: „Auf alle Fälle müssen wir dem heimlichen Vermieten von Ferienwohnungen“

(Regine Lück, DIE LINKE: Heimlich!)

„einen Riegel vorschieben. Hier bedarf es stärkerer Kontrollen.“

(Peter Ritter, DIE LINKE: Er hat bestimmt auch Ferienwohnungen. – Zuruf von Regine Lück, DIE LINKE)

„Wenn die Gemeinde Hinweise bekommt, muss sie reagieren und das melden.“ Und jetzt sagt der jetzige Bürgermeister, auch von einer Bürgerinitiative, Herr Wulff darauf: „Wir sind an den Kreis herangetreten, auch im Zusammenhang mit den Ferienwohnungen im Salzhorstweg, bislang hat der Kreis aber geschlafen.“

Und dazu noch mal: Was wir heute hier im Landtag initiieren, es kann sich auswirken, und das erreichen Sie damit, dass die in anderen Bereichen, wo bis jetzt noch keiner reagiert hat, aufgefordert werden, sofort zu handeln. Ich glaube, das kann nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger sein.

(Regine Lück, DIE LINKE: Was beim Füßestillhalten rauskommt, wissen wir.)

Aber ich zitiere weiter aus den gesetzlichen Grundlagen. – Das nur mal zwischendurch, um gleich eine Antwort auf Ihre Darstellung zu geben, dass es nur die dort betrifft.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zweifelsohne hat das OVG-Urteil aus 2007 zu erheblichen Verunsicherungen insbesondere bei Vermietern von Ferienwohnungen geführt. Das sehen wir genauso. Wir haben die Bürgerinitiative „pro Urlauber als Nachbarn“ in unserer Fraktion zu Gast gehabt und mit ihr entsprechende Initiativen aus Teilen des Landes. Übrigens wurde seitens dieser Bürgerinitiative sehr deutlich darauf hingewiesen, dass auch sie die unteren Bauaufsichtsbehörden und die Gemeinden in der Pflicht sieht.

(Vincent Kokert, CDU: Ach so? Herr Ritter, haben Sie jetzt zugehört? – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Wir wissen, dass solche Gespräche auch mit anderen Fraktionen stattgefunden haben. Ich denke mal, mit allen demokratischen Fraktionen haben diese Gespräche stattgefunden. Vor diesem Hintergrund und vor dem Hintergrund der Berichterstattung des Wirtschaftsministers während der letzten Landtagssitzungswoche, aber auch vor dem Wirtschaftsausschuss vor einer Woche liegen allen Fraktionen identische Informationen vor. Meine Damen und Herren, jetzt ist es an der Zeit, aus den identischen Informationen auch die logischen Schlüsse zu ziehen.

(Regine Lück, DIE LINKE: Da haben Sie recht. Da gebe ich Ihnen ja recht.)

Der vorliegende Antrag tut dies leider nicht.

Es wurde doch ganz deutlich, dass die Fälle jeweils sehr unterschiedlich gelagert sind.