Protokoll der Sitzung vom 02.07.2014

Ich möchte das insbesondere an zwei Punkten festmachen. Herr Kollege Holter, da bin ich Ihnen dankbar und deswegen sage ich das auch an dieser Stelle, weil Sie es angesprochen haben und weil es etwas anderes in der Außenwahrnehmung ist, wenn es aus dem Munde eines Oppositionspolitikers und gerade des Fraktionsvorsitzenden der größten Oppositionspartei kommt, als wenn das jemand aus den Koalitionsfraktionen sagt: Das ist einmal

die Klarstellung im Hinblick auf die Begrifflichkeit „Fracking“, dass wir in diesem Land nicht über das reden, was allgemein unter „Fracking“ in der Diskussion verstanden wird.

Ich teile auch Ihre Auffassung, das möchte ich an dieser Stelle ganz klar und deutlich sagen, dass wir nicht Geld verteilen sollten, das wir frühestens, wenn überhaupt, erst in ein paar Jahren bekommen. Dass 13 Prozent möglicherweise für diesen Landeshaushalt immer noch relevant sind, das steht auf einem anderen Blatt.

Lassen Sie mich noch einen Satz zu dem Thema Beschlussempfehlung sagen, weil Sie sie angesprochen haben, Herr Kollege Holter, und sie ja Gegenstand der jetzigen Debatte ist. Ich bitte, die Punkte, die in der Beschlussempfehlung aufgeführt sind, nicht so zu verstehen, dass wir von der SPD-Fraktion blindäugig der Auffassung sind, wir stehen schon vor dem großen Geldsack, der muss sich nur noch auftun und das alles, was an Möglichkeiten in der Beschlussempfehlung aufgeführt worden ist, wird auch tatsächlich so eintreten. Wir, das kann ich für die SPD-Fraktion sagen, sehen das als Chancen. Wenn sich ein solches Vorhaben realisieren sollte, und zwar in einem Maße realisieren sollte, dass es eine wirtschaftliche Relevanz für dieses Land und für die betreffenden Regionen hat, dann könnten die aufgeführten Punkte der Beschlussempfehlung tatsächlich auch zu einem wirtschaftlichen Wachstum in diesem Land führen.

Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich auf einige andere Punkte, insbesondere im Zusammenhang mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, eingehen. Wir beziehen in Deutschland weit über 90 Prozent unseres Öls aus anderen Staaten. Die Ölförderung in anderen Regionen der Welt ist oft mit deutlich größeren Risiken und Umweltschäden behaftet, zum Beispiel mit dem Abbau von Ölsanden, der Ölförderung in Regenwaldgebieten, Permafrostgebieten und offshore. Die Ölförderung in anderen Ländern geht zum Teil mit Korruption und der Vernichtung angestammter Völker und ihrer Lebensweise einher, wie zum Beispiel im Nigerdelta.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, diese Äußerung ist nicht von mir. Sie ist der Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz der GRÜNEN dieses Landes vom 15.03. dieses Jahres. Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wer das nicht will, Herr Kollege Jaeger, was die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ja durchaus zutreffend angesprochen hat, der sollte sich, so, wie das die GRÜNEN auf ihrer Landesdelegiertenkonferenz weiter fordern, dafür einsetzen, dass weltweit wesentlich höhere ökologische und soziale Standards gelten und auch kontrolliert werden. Aber er sollte auch gegenüber sich selber so ehrlich sein und sich eingestehen: Solange dies beispielsweise in Ländern der sogenannten Dritten Welt nicht der Fall ist, muss ich im Zweifelsfall auf die Ressourcen zurückgreifen, die bereits heute unter Einhaltung der weltweit höchsten Umwelt- und sicherlich auch Sozialstandards abgebaut werden.

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau den Gedanken hatten wir.)

Diese Umwelt-, sehr geehrter Herr Kollege Jaeger, diese Umwelt-, aber auch die Sozialstandards sind sicherlich – ich glaube nicht, dass wir in diesem Rahmen darüber

diskutieren müssen – in Deutschland, weltweit betrachtet, mit die höchsten, wenn nicht sogar die höchsten.

Wenn Sie die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung zur Hand nehmen, werden Sie feststellen, dass die Deutsche Gesellschaft für Geowissenschaften – der wohl älteste und vielleicht renommierteste Zusammenschluss von Geologen und Geowissenschaftlern in Deutschland – im Rahmen der durch den Wirtschaftsausschuss durchgeführten Anhörung zusammengefasst zu folgender schriftlicher Stellungnahme durch ihren stellvertretenden Vorsitzenden Herrn Prof. Dr. Meschede kam:

Die vorgesehene „Exploration auf Erdöl und die daraus resultierende Erdölförderung, die nach den derzeit in Deutschland gültigen Umweltstandards durchgeführt werde, (sei) komplett unbedenklich. Deutschland habe die beste und für die Umwelt verträglichste Gesetzgebung.“ Und die beabsichtigte „Exploration (habe) nach derzeitigem Forschungsstand keine Auswirkungen auf das Ökosystem.“ Weder sei „eine direkte schädliche Auswirkung auf die Umwelt“ gegeben, noch würden „ausgewiesene Schutzgebiete, deren Schutzzwecke solche Arbeiten ausschließen“ würden, berührt. Weiterhin „könnten geologische Risiken weitestgehend ausgeschlossen werden“ und auch technologische Risiken bestünden nicht, da die vor Ort „verwendete Bohrtechnik ausgereift sei“.

Die von dem Unternehmen vor Ort angewandte sogenannte hydraulische Stimulierung werde darüber hinaus oft mit dem Fracking verwechselt, habe aber damit nichts zu tun. Die Erdölförderung werde vielmehr in bewährter Weise auf konventionelle Art und Weise erfolgen. Soweit aus der Beschlussempfehlung.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, man kann die Aussagen von qualifizierten Fachleuten natürlich in Zweifel ziehen, man kann sie auch einfach unberücksichtigt lassen, weil sie einem vielleicht politisch nicht in das Konzept passen oder das eigene Weltbild infrage stellen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bin weder Geowissenschaftler noch Geologe, sodass ich aus eigenem naturwissenschaftlichem Kenntnisstand nicht in der Lage bin, Umweltrisiken – egal ob bei der Erdölförderung oder aber auch beispielsweise beim Sandabbau im Zusammenhang mit der Herstellung und Nutzung von Beton – aus eigenem Wissen beurteilen zu können.

Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen – und das erwarte ich auch von Ihnen –, ich kann zumindest feststellen, dass auch die durchgeführte Anhörung keinerlei Anhaltspunkte dafür ergeben hat, dass es Gründe gibt, an der fachlichen Meinung der dort gehörten Experten zu zweifeln. Deswegen bleibt es dabei, dass meine Fraktion eine in Vorpommern in Betracht kommende weitere On- shoreerdölförderung – denn dort wird ja schon seit Jahrzehnten Erdöl gefördert, ohne, dass es zu relevanten Beeinträchtigungen der Umwelt gekommen ist – weiterhin positiv begleiten wird.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es gibt auch gar keinen Grund, eine solche Chance zur wirtschaftlichen Entwicklung von Teilen unseres Landes ungenutzt und zum Schaden der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes verstreichen zu lassen. Auf diese doch etwas absurde Idee, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, kommt beispielsweise auch nicht das Land Niedersachsen, und dort stellt die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit

Stefan Wenzel den für Umweltbelange zuständigen Minister.

Aber, sehr geehrte Kollegen von der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN, vielleicht ist es auch so, dass, wenn man wie der Kollege Wenzel Verantwortung übernommen hat, die Dinge ideologisch etwas wertfreier und sachorientierter gesehen werden, als das der Fall ist, wenn man aus der Opposition heraus Anträge stellt.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das gilt übrigens auch für den von Ihnen bereits im Rahmen der Antragsbegründung angeführten Erlass oder den Entwurf eines Erlasses des Niedersächsischen Umweltministeriums. Anders als Sie in Ihrem Antrag vermuten lassen, wird durch den ernannten Erlass – wenn er denn das Entwurfsstadium überleben sollte – keinerlei neues Umweltrecht geschaffen.

Der Erlass fasst lediglich – und mehr kann ein Erlass auch nicht, weil für ein Gesetzgebungsverfahren oder für die Gesetzgebung brauchen Sie in Deutschland, und ich glaube, das ist auch gut so, das sehen vielleicht nur die Kollegen von der NPD etwas anders, immer noch einen durch Wahl legitimierten Gesetzgeber, selbst bei einer Rechtsverordnung –, dieser Erlass fasst lediglich die bestehenden umweltrechtlichen Bestimmungen aus Sicht des Niedersächsischen Umweltministeriums zusammen. Auch in Niedersachsen wird keine zusätzliche Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen, wo sie nicht ohnehin aufgrund bestehender Gesetze erforderlich ist. Das ist auch in Mecklenburg-Vorpommern nicht anders.

Man kann ein solches Vorgehen, einen entsprechenden Erlass zu fertigen, für sinnvoll bezeichnen, man kann es auch – zu dieser Auffassung neige ich dann eher –, man kann es auch Aktionismus nennen, der lediglich den Zweck hat, die eigenen Parteifreunde ruhigzustellen. Was man aber nicht sagen kann, ist, dass es irgendeinen qualitativen Mehrwert in Bezug auf eine Ausdehnung von beispielsweise Umweltverträglichkeitsprüfungen hat. Es ist halt, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, und das müssen auch Sie zur Kenntnis nehmen, bestenfalls ein Placebo. Aber wenn das das Anliegen der GRÜNEN auch hier im Landtag ist und es nicht weiter reicht, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dann soll das halt so sein. Wir allerdings, die Fraktion der SPD, werden bei dem Verteilen von grünen Zuckerpillen nicht behilflich sein.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sehr gut. Sehr richtig.)

Dass solche Forderungen nicht mehr als grüne Zuckerpillen sind, das weiß übrigens auch das niedersächsische Umweltministerium. Schließlich – Sie haben selber die Seite angegeben, wo man sich das anschauen kann – schreiben diese selbst in dem Erlassentwurf, dass der Erlass eben nur für solche Vorhaben gilt, bei denen bereits eine Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht besteht. Mehr wird da auch nicht ausgeführt.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, was die Erhöhung des für das Land festzulegenden Förderabgabensatzes für Erdöl angeht, wissen Sie spätestens seit den Ausführungen des Energieministers im Energieausschuss, dass Ihr Antrag bereits von den Geschehnissen überrollt wurde. Deswegen gestatten Sie mir auch vor

dem Hintergrund der Ausführungen des Kollegen Holter und der grundsätzlichen Frage, ob man Geld verteilen sollte, das man noch nicht eingenommen hat, dass ich darauf nicht weiter eingehe.

Aber ich möchte noch einmal, wenn Sie mir das an dieser Stelle gestatten, auf die ersten beiden Punkte Ihres Antrages eingehen. Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wollen also die Aufsuchung und Förderung von Erdöl mit hydraulischer Stimulation unter Einsatz von umwelt- und gesundheitsgefährdenden Verfahren grundsätzlich ablehnen, da die Risiken für Menschen und Umwelt derzeit nicht abschätzbar sind. Meine Fraktion – und gestatten Sie mir, wenn ich das an dieser Stelle in aller Deutlichkeit sage – steht auf dem Standpunkt, dass wir in diesem Land keinen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brauchen. Wir als SPD lehnen den Einsatz von umwelt- und gesundheitsgefährdenden Verfahren nicht nur grundsätzlich, wir lehnen ihn immer ab.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Dr. Norbert Nieszery, SPD: So ist es.)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wer sich mit der Frage beschäftigt, der wird erkennen, dass „grundsätzlich“ im Ergebnis nichts anderes bedeutet, dass man eben „grundsätzlich“ an einer Aussage festhält, aber zu Ausnahmen bereit ist.

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Die Dosis macht das Gift. Schon mal davon gehört?)

Nein, Herr Kollege Jaeger, ich meine, ich will sie Ihnen hier unbenommen lassen, Ihre medizinischen Ausführungen. Ob das jetzt Homöopathie ist oder tatsächlich Medizin, will ich mal dahingestellt sein lassen, auch was die Frage der Dosis von Giften angeht, aber …

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist auch gar nicht zu bewerten.)

Nein, das will ich auch gar nicht, Herr Kollege Suhr.

… ich stehe auf dem Standpunkt, wenn man sagt, die ist umwelt- und gesundheitsgefährdend, dann ist das eine Feststellung, dass die Dosis, von der ich spreche, eben zur entsprechenden Gefährdung führt. Dann kommt es hinterher nicht mehr auf die Frage an: Wie hoch ist die Dosis? Wenn ich jemanden erschlagen habe, muss ich hinterher nicht darüber diskutieren, ob der Hammer fünf Kilo oder zehn Kilo gewogen hat,

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Es ist ein Unterschied zwischen Dosis und jemanden erschlagen.)

dann war der Hammer tödlich, um das mal ganz einfach zu sagen an einem Beispiel, das vielleicht etwas praktischer ist.

(Zuruf aus dem Plenum: Einschlägig.)

Ja „einschlägig“, im wahrsten Sinne des Wortes, vielen Dank.

Deswegen ganz klar die Aussage von dieser Stelle für meine Fraktion: Wir lehnen es ab, wenn entsprechende

Stoffe umwelt- beziehungsweise gesundheitsgefährdend sind. Das ist aber auch schon geltendes Recht, Herr Kollege Jaeger, das muss man an der Stelle ganz deutlich sagen. Da kann ich mich nur den Ausführungen von Herrn Minister Pegel anschließen, dass man dann natürlich auch fragen muss: Wie sieht die Situation konkret aus? Welche Stoffe sind es? Und wenn Sie der Meinung sind, einer der Stoffe, die heutzutage eingesetzt werden, obwohl sämtliche entsprechenden Experten sagen, dass dieser Stoff nicht gesundheitsgefährdend ist, dass er es doch ist, dann führen Sie das an, machen Sie entsprechende Darlegungen dazu, geben Sie entsprechende Untersuchungen in Auftrag!

(Zuruf von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich denke mal, dann wird die Bundestagsfraktion darüber entscheiden, weil das letztendlich Bundesrecht ist.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich auf einen zweiten Punkt eingehen, noch mal auf den Punkt „Fracking“. Ich will das relativ kurzfassen, weil ich schon zu Beginn meiner Ausführungen gesagt habe, dass ich mich dort inhaltlich sehr nahe fühle an den Ausführungen des Kollegen Holter.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, was das Fracking angeht, kann man natürlich immer eine differenzierte Meinung haben. Man muss dann aber auch wissen, worüber man eigentlich redet. Reden wir darüber, wenn wir den Begriff „Fracking“ benutzen, was heute auch häufig durch die Presseberichte geht, dass dann von Schiefergasförderstätten oder allgemein gesprochen von sogenannten unkonventionellen Förderstätten die Rede ist, oder reden wir darüber, was nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland, sondern weltweit nicht nur seit Jahrzehnten, sondern deutlich längere Zeit schon erprobte Technik ist, sich immer wieder in Anwendung befindet und halt eben in Deutschland, aber auch in anderen Industrieländern, wo Erdöl gefördert wird,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Oder Erdwärme.)

nicht zu wirklich relevanten Umweltschäden geführt hat? Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn man das so sieht, dann muss man vielleicht auch differenzierter an die Sache herangehen.

Gestatten Sie mir in dem Zusammenhang, mich noch mal auf den bereits benannten Umweltminister des Landes Niedersachsen zu beziehen. Wie gesagt, vielleicht hängt es damit zusammen, dass der Kollege inzwischen nicht nur parteipolitische, sondern auch landespolitische Verantwortung übernommen hat, denn auch er sieht es offensichtlich inzwischen differenzierter. Wenn Sie die Presseberichte vom heutigen Tag nehmen, dann wird er unter anderem dafür kritisiert – ich glaube, es ist der BUND gewesen –, dass er eine differenzierte Auffassung zur, ich nenne es jetzt mal nicht Fracking, sondern hydraulischen Stimulation hat. Er hat sich wohl offensichtlich klipp und klar dazu positioniert, dass er bei den sogenannten konventionellen Förderstätten durchaus weiterhin bereit ist, eine sogenannte hydraulische Stimulation – eben genau das, was auch hier im Land gemacht wird – zu akzeptieren, weil sie dem technischen und wissenschaftlichen Standard entspricht. Und sowohl dort in Niedersachsen als auch hier in Mecklenburg-Vorpommern reden wir nicht über unkonventionel

le Förderstätten und entsprechendes abschreckendes Fracking – so will ich es mal nennen, weil wir die Bilder aus den USA oder aus anderen Ländern vor Augen haben –, sondern wir reden darüber, dass Erdöl gefördert wird, so, wie es auch in Deutschland seit 150 Jahren und länger getan wird.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, vor dem Hintergrund dieser Ausführungen gestatten Sie mir, wenn ich sie in einem Punkt zusammenfasse: Aus Sicht meiner Fraktion gibt es keinerlei Anlass, dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zuzustimmen, und daher, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werden wir es auch nicht tun. – Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat nun die Abgeordnete Frau Dr. Schwenke von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Zunächst eine Vorbemerkung. Hier wurde von mehreren Rednern eine rationale Argumentation eingefordert und da, denke ich, ist es auch angemessen zu sagen, dass selbst der Minister dem nicht so ganz gefolgt ist.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ja, habe ich auch gemerkt.)