Ich möchte aber noch einmal ausdrücklich im Namen meiner Fraktion und auch nochmals zur Verdeutlichung der Rede des Innenministers sagen, dass das Hissen der Regenbogenfahne von uns nicht grundsätzlich abgelehnt wird,
nur sollte man sich dabei an Recht und Gesetz halten. Und wenn drei Fahnenmasten nun einmal für die offiziellen Landes- und Bundesflaggen bestimmt sind, dann ist das so
(Unruhe vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, und Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Oder Frau Gramkow würde die Chance nutzen und die Stadtkasse ein bisschen aufbessern, ganz nach dem Motto: Frischer Wind für Ihre Werbung.
Sie sehen also, es ist ganz gut, wenn unser Innenminister die Beflaggung vor öffentlichen Gebäuden im Blick behält. Wir sind hier nämlich nicht im Zirkus.
Frau Gajek, im Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes steht in Paragraf 1 Absatz 4: „Der Landtag setzt bei offizieller Beflaggung die Landesflagge und die Flaggen der beiden Landesteile.“ Der Landtag ist also auch nicht unabhängig von gesetzlichen Vorgaben, wie Sie glauben.
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann sollten wir uns selber damit befassen und etwas tun, meine Liebe.)
Im Punkt 2 Ihres Antrages fordern Sie erneut eine Bundesratsinitiative, die die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe zum Thema hat. Ein entsprechender Antrag wurde von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits im März 2013 gestellt, im Landtag abgelehnt, von der GRÜNEN-Fraktion auf Wiedervorlage gelegt und jetzt rausgeholt.
(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Genau so läufts! Genau so läuft das bei den GRÜNEN! – Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das Thema wird heiß und mit unterschiedlichen Argumenten diskutiert. Es ist gut, dass darüber diskutiert wird, denn Diskussionen führen letztendlich auch zu Entscheidungen. So hat die Bundesregierung bereits im Sommer 2013 für die Einkommenssteuer und erst im letzten Monat für eine Vielzahl von weiteren Gesetzen die steuerliche Gleichstellung der Lebenspartnerschaften mit der Ehe beschlossen – ein weiterer Schritt in Richtung Gleichstellung, der ohne Diskussionen aber sicher nicht möglich gewesen wäre.
Ich möchte abschließend noch etwas zitieren, und ich denke, damit ist dann auch alles gesagt. „Wir wissen, dass in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften Werte gelebt werden, die grundlegend für unsere Gesellschaft
sind. Wir werden darauf hinwirken, dass bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen be- endet werden. Rechtliche Regelungen, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften schlechter stellen, werden wir beseitigen.“ Seite 76 des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD vom 27. November 2013.
Ich denke, aus dem gerade Zitierten geht hervor, dass es weder einer Bundesratsinitiative noch des gesamten Punktes 1 des Antrages bedarf. Ihr Antrag ist komplett unnötig und wir werden ihn deshalb ablehnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In Schwerin hat der Zufall für eine interessante Symbolik gesorgt. Während die linke Oberbürgermeisterin Gramkow einerseits die Regenbogenflagge – nicht Fahne – hisste,
die angeblich für Toleranz steht, hat sie sich gleichzeitig mit aller Kraft für einen Meister der Intoleranz eingesetzt. Sie konnte es nicht ertragen, dass ein Bürgerrechtler das Antlitz der Lenin-Statue auf dem Großen Dreesch am 17. Juni für ganze vier Stunden verhüllen wollte. Das war gerade ein paar Tage vor Beginn,
(Beifall Udo Pastörs, NPD – Heiterkeit bei Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sind Sie jetzt der Verteidiger von Lenin, oder was?)
das war gerade ein paar Tage vor Beginn der schwullesbischen Kulturwoche. Da warf sie sich für diesen Massenmörder in die Bresche, der in Europa schon 1918 Konzentrationslager einführte,
(Heinz Müller, SPD: Ich kann das ganz gut geistig nachvollziehen. Ich bin ja nicht auf Ihrem Niveau.)
… und in dessen Staat unter seinem Nachfolger Stalin ab 1933 Homosexualität unter Strafe stand, womit wir wieder beim Thema wären. Es gab für homosexuelle Handlungen bis zu fünf Jahre Gulag oder später unter Breschnew Unterbringung in psychiatrischen Anstalten auf unbestimmte Zeit, während DIE LINKE, damals SED, noch jubelte, von der Sowjetunion lernen, heißt siegen lernen.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Wann ist der 175 abgeschafft worden in der DDR? Das müssten Sie als Anwalt wissen.)
Für all das steht Lenin. Wie glaubwürdig kann eine Verehrerin dieses Tyrannen für Toleranz eintreten mit der Regenbogenflagge?
Das Verbot der Verhüllungsaktion hat sie übrigens unter anderem damit begründet, dass sie verhindern würde, dass jemand von der Leiter fiele, während er da hochkletterte zur Lenin-Statue – geheuchelte Fürsorge und geheuchelte Toleranz. In Wirklichkeit geht es darum, Unzufriedene einzusammeln. Mit der Regenbogenflagge schmeißt DIE LINKE sich an die Schwulen und Lesben ran.