Protokoll der Sitzung vom 03.07.2014

Auszeit können Sie beantragen, ich werde das beraten und entscheiden.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um es noch mal kurz zusammenzufassen: Die Oberbürgermeisterin Gramkow, Partei DIE LINKE,

(Helmut Holter, DIE LINKE: Ist eine gute Oberbürgermeisterin.)

hat rechtswidrig gehandelt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Und jetzt muss sie ins Gefängnis, oder was?)

Der Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpom- mern hat die Oberbürgermeisterin dieser Landeshauptstadt auf die Rechtslage hingewiesen. Sie hat die Rechtslage außer Acht gelassen und hat sich wider dem geltenden Recht verhalten. Darum geht es hier im Landtag. Es geht gar nicht darum, eine verschwindend kleine Minderheit hier in irgendeiner Weise zu diskreditieren oder Ähnliches, sondern diese verschwindend, zum Glück verschwindend kleine Minderheit wird als Gegenstand dafür genommen, Rechtsbruch in Deutschland zu begehen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Herr Köster, ich mache Sie erneut darauf aufmerksam, dass auch diese Äußerung eine Diskreditierung der Menschen mit bestimmten sexuellen Orientierungen beinhaltet, und ich habe das ausdrücklich eben ausgeschlossen, dass Sie dazu das Recht haben, sich in diesem Haus in der Art und Weise zu äußern. Dazu sind Sie nicht berechtigt. Ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf.

(Der Abgeordnete Udo Pastörs tritt an das Präsidium heran.)

Darf ich meine Rede fortsetzen, Frau Präsidentin?

(Tino Müller, NPD: Ja, darfst du. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

So, es ist eine Minderheit. Realität ist aber, dass diese kleine Minderheit mittlerweile das Leben hier in der Bundesrepublik Deutschland zu bestimmen versucht. Dagegen wehrt sich auch meine Fraktion und wir werden es nicht zulassen, dass eine Minderheit über das Wohl des Ganzen gestellt wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Herr Köster, ich erteile Ihnen den zweiten Ordnungsruf und ich verweise noch einmal darauf, dass nicht Sie darüber zu befinden haben, welchen Wert ein menschliches Leben besitzt.

(Stefan Köster, NPD: Das habe ich doch gar nicht gesagt.)

Das haben Sie eben getan.

(Stefan Köster, NPD: Da irren Sie sich, Frau Präsidentin.)

Das haben Sie eben getan mit Ihren Äußerungen. Wir werden das noch mal eingehend prüfen. Ich behalte mir weitere Ordnungsmaßnahmen gegen Sie vor.

(Stefan Köster, NPD: Kommen Sie mal bitte wieder runter!)

Herr Köster, Sie bekommen den dritten Ordnungsruf. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass bei einer weiteren Bemerkung auch Sie keine Gelegenheit mehr haben, an diesem Tag in diesem Hause zu reden.

(Michael Andrejewski, NPD: Annullieren Sie doch gleich das Wahlergebnis!)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Saalfeld für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, das Verhalten der NPD spricht für sich. Ich glaube, das grenzt schon langsam …, ja, ich möchte mich dazu nicht äußern. Ich möchte zu meiner Rede kommen und wieder überhaupt zum Antrag sprechen.

Frau Friemann-Jennert, Sie haben wie auch der Innenminister darauf hingewiesen, dass Rostock und Wismar sowie Greifswald vorbildlicherweise Ihre Regenbogenfahnen oder Regenbogenflaggen an anderen Masten gehisst haben. Ich muss Ihnen aber auch sagen, dass die Städte das getan haben, um den Innenminister sozusagen zu umgehen, um ihm eins auszuwischen. Ich glaube nicht, dass das eigentlich der Sinn der Sache sein soll. Und dass Sie darauf auch noch stolz sind, dass sich die Städte in Mecklenburg-Vorpommern über den Innenminister lustig machen und nach Ausreden suchen, dann ist es halt so. Es tut mir leid,

(Maika Friemann-Jennert, CDU: Das haben Sie jetzt völlig falsch interpretiert.)

aber es ist leider die Wirklichkeit in Mecklenburg-Vor- pommern.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das war die völlig richtige Einschätzung. Das war völlig richtig.)

Was wir in den vergangenen Tagen und Wochen aus dem Innenministerium gehört und gelesen haben, war ein schlimmes Herumgeeiere und an Widersprüchlichkeiten kaum noch zu übertreffen. Erstens behauptete Innenminister Caffier wie auch hier und heute noch mal, dass es sich bei der Schwulen- und Lesbenbewegung, deren internationales Symbol die Regenbogenfahne ist, um eine private Organisation handelt. Das ist natürlich großer Quatsch. Es ist keine Organisation, sondern eine Bewegung.

(Michael Andrejewski, NPD: Deswegen soll sie mehr Rechte haben?)

Zudem ist die Regenbogenfahne kein eingetragenes Markenzeichen von irgendjemandem, sondern steht eigenständig für sich als Zeichen für Toleranz und Vielfalt in der Gesellschaft.

(Michael Andrejewski, NPD: Wer sagt das?)

Diese Fahne zu hissen,

(Udo Pastörs, NPD: Auserwähltes Zeichen ist das.)

ist ein Bekenntnis zu und Ausdruck von Solidarität. In gewisser Weise entzieht sich die Regenbogenfahne auch damit der Beflaggungsverordnung, weil es sich nicht um ein klassisches Hoheitszeichen einer institutionalisierten Körperschaft handelt, sondern um ein politisches Symbol.

(Udo Pastörs, NPD: Das ist ja gerade der Grund, warum man sie nicht öffentlich hissen kann. Das ist ja gerade der Grund.)

Und wenn Innenminister Caffier unseren Kommunen das Hissen der Regenbogenfahne verbietet, dann greift er schlicht und einfach in die Freiheit der Kommunen ein und verbietet ihnen die freie politische Meinungsäußerung. Ich bin über dieses Verhalten unseres Innenministers beschämt, denn ich glaube, wir hätten unseren Kommunen durchaus mehr zugetraut oder zutrauen können.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Alles klar.)

Zweitens hat Innenminister Caffier jetzt kürzlich in der SVZ eine ganz bemerkenswerte Feststellung getroffen,

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Klare Kante.)

nämlich dass es der Regenbogenfahne an öffentlichen Gebäuden gar nicht bedarf,

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

weil die Gleichstellung homo-, bi-, trans- und intersexueller Menschen bereits erfolgt sei. Auch heute haben wir das noch mal gehört. In welcher Parallelwelt leben Sie eigentlich, Herr Caffier? Wissen Sie eigentlich, was auf der Welt los ist?

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Fangen Sie bloß nicht an, irgendjemanden zu belehren. Mein Gott!)

Ich glaube, Frau Gajek hat das eindrücklich dargestellt.

Und auch in Deutschland liegt vieles im Argen. Das sollte Herrn Caffier wenigstens als Sportminister aufgefallen sein, als sich kürzlich Thomas Hitzelsperger als erster Bundesligaprofi kurz nach Karriereende geoutet hat. Die noch bestehenden Ressentiments im Sport werden ganz bestimmt nicht weniger, wenn der zuständige Sportminister die Schwulen und Lesben öffentlichkeitswirksam ausgrenzt und mit einem Verbot überzieht. Das ist leider das Symbol, das nach außen dringt.

Eine volle rechtliche Gleichstellung ist im Übrigen auch noch nicht erreicht. Falls es Ihnen noch nicht aufgefallen ist, Herr Caffier, die Gleichstellung scheitert bekanntlich immer wieder an der CDU. Und solange der Staat bestimmten Gesellschaftsgruppen entlang biologischer Ausprägungen Rechte vorenthält, öffnet er Tür und Tor für Diskriminierung und Ausgrenzung innerhalb der Gesellschaft. Und ich will die CDU mal ernsthaft fragen, ob sie glaubt, dass sie die Gleichstellung der Menschen in unserer Gesellschaft wirklich aufhalten kann. Es ist doch völlig klar, dass, wenn wir die Grundrechte des Grundgesetzes konsequent auslegen, dann die Gleichstellung nicht aufzuhalten ist.

Ich weiß auch nicht, warum Sie unbedingt die Ehe schützen wollen, indem Sie homosexuellen Paaren verbieten wollen zu heiraten. Kein Ehemann wird seine Frau verlassen, nur weil auf einmal die Homo-Ehe, also sprich die Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern, ermöglicht wird. Ich weiß gar nicht, wie Sie auf die Idee kommen, dass so die Ehe zu schützen ist. Also es ist schon ein bisschen eigenartig.

Das hat Ihnen übrigens auch das Bundesverfassungs- gericht in den vergangenen Jahren eindrucksvoll bewiesen. Ich zähle mal allein die Urteile der letzten fünf Jahre auf, bei denen die Ideologie der CDU krachend gescheitert ist:

2009 erklärte das Bundesverfassungsgericht eine Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der Hinterbliebenenrente des öffentlichen Dienstes für verfassungswidrig.

2010 entscheidet Karlsruhe, dass homosexuelle Lebenspartner bei der Erbschaftsteuer nicht gegenüber Ehepaaren benachteiligt werden dürfen.

2012 wird entschieden, dass homosexuelle Paare bei der Grunderwerbssteuer nicht benachteiligt werden dürfen.