Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um es noch mal kurz zusammenzufassen: Die Oberbürgermeisterin Gramkow, Partei DIE LINKE,
Der Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpom- mern hat die Oberbürgermeisterin dieser Landeshauptstadt auf die Rechtslage hingewiesen. Sie hat die Rechtslage außer Acht gelassen und hat sich wider dem geltenden Recht verhalten. Darum geht es hier im Landtag. Es geht gar nicht darum, eine verschwindend kleine Minderheit hier in irgendeiner Weise zu diskreditieren oder Ähnliches, sondern diese verschwindend, zum Glück verschwindend kleine Minderheit wird als Gegenstand dafür genommen, Rechtsbruch in Deutschland zu begehen.
Herr Köster, ich mache Sie erneut darauf aufmerksam, dass auch diese Äußerung eine Diskreditierung der Menschen mit bestimmten sexuellen Orientierungen beinhaltet, und ich habe das ausdrücklich eben ausgeschlossen, dass Sie dazu das Recht haben, sich in diesem Haus in der Art und Weise zu äußern. Dazu sind Sie nicht berechtigt. Ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf.
So, es ist eine Minderheit. Realität ist aber, dass diese kleine Minderheit mittlerweile das Leben hier in der Bundesrepublik Deutschland zu bestimmen versucht. Dagegen wehrt sich auch meine Fraktion und wir werden es nicht zulassen, dass eine Minderheit über das Wohl des Ganzen gestellt wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Köster, ich erteile Ihnen den zweiten Ordnungsruf und ich verweise noch einmal darauf, dass nicht Sie darüber zu befinden haben, welchen Wert ein menschliches Leben besitzt.
Das haben Sie eben getan mit Ihren Äußerungen. Wir werden das noch mal eingehend prüfen. Ich behalte mir weitere Ordnungsmaßnahmen gegen Sie vor.
Herr Köster, Sie bekommen den dritten Ordnungsruf. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass bei einer weiteren Bemerkung auch Sie keine Gelegenheit mehr haben, an diesem Tag in diesem Hause zu reden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, das Verhalten der NPD spricht für sich. Ich glaube, das grenzt schon langsam …, ja, ich möchte mich dazu nicht äußern. Ich möchte zu meiner Rede kommen und wieder überhaupt zum Antrag sprechen.
Frau Friemann-Jennert, Sie haben wie auch der Innenminister darauf hingewiesen, dass Rostock und Wismar sowie Greifswald vorbildlicherweise Ihre Regenbogenfahnen oder Regenbogenflaggen an anderen Masten gehisst haben. Ich muss Ihnen aber auch sagen, dass die Städte das getan haben, um den Innenminister sozusagen zu umgehen, um ihm eins auszuwischen. Ich glaube nicht, dass das eigentlich der Sinn der Sache sein soll. Und dass Sie darauf auch noch stolz sind, dass sich die Städte in Mecklenburg-Vorpommern über den Innenminister lustig machen und nach Ausreden suchen, dann ist es halt so. Es tut mir leid,
Was wir in den vergangenen Tagen und Wochen aus dem Innenministerium gehört und gelesen haben, war ein schlimmes Herumgeeiere und an Widersprüchlichkeiten kaum noch zu übertreffen. Erstens behauptete Innenminister Caffier wie auch hier und heute noch mal, dass es sich bei der Schwulen- und Lesbenbewegung, deren internationales Symbol die Regenbogenfahne ist, um eine private Organisation handelt. Das ist natürlich großer Quatsch. Es ist keine Organisation, sondern eine Bewegung.
Zudem ist die Regenbogenfahne kein eingetragenes Markenzeichen von irgendjemandem, sondern steht eigenständig für sich als Zeichen für Toleranz und Vielfalt in der Gesellschaft.
ist ein Bekenntnis zu und Ausdruck von Solidarität. In gewisser Weise entzieht sich die Regenbogenfahne auch damit der Beflaggungsverordnung, weil es sich nicht um ein klassisches Hoheitszeichen einer institutionalisierten Körperschaft handelt, sondern um ein politisches Symbol.
(Udo Pastörs, NPD: Das ist ja gerade der Grund, warum man sie nicht öffentlich hissen kann. Das ist ja gerade der Grund.)
Und wenn Innenminister Caffier unseren Kommunen das Hissen der Regenbogenfahne verbietet, dann greift er schlicht und einfach in die Freiheit der Kommunen ein und verbietet ihnen die freie politische Meinungsäußerung. Ich bin über dieses Verhalten unseres Innenministers beschämt, denn ich glaube, wir hätten unseren Kommunen durchaus mehr zugetraut oder zutrauen können.
Zweitens hat Innenminister Caffier jetzt kürzlich in der SVZ eine ganz bemerkenswerte Feststellung getroffen,
weil die Gleichstellung homo-, bi-, trans- und intersexueller Menschen bereits erfolgt sei. Auch heute haben wir das noch mal gehört. In welcher Parallelwelt leben Sie eigentlich, Herr Caffier? Wissen Sie eigentlich, was auf der Welt los ist?
Und auch in Deutschland liegt vieles im Argen. Das sollte Herrn Caffier wenigstens als Sportminister aufgefallen sein, als sich kürzlich Thomas Hitzelsperger als erster Bundesligaprofi kurz nach Karriereende geoutet hat. Die noch bestehenden Ressentiments im Sport werden ganz bestimmt nicht weniger, wenn der zuständige Sportminister die Schwulen und Lesben öffentlichkeitswirksam ausgrenzt und mit einem Verbot überzieht. Das ist leider das Symbol, das nach außen dringt.
Eine volle rechtliche Gleichstellung ist im Übrigen auch noch nicht erreicht. Falls es Ihnen noch nicht aufgefallen ist, Herr Caffier, die Gleichstellung scheitert bekanntlich immer wieder an der CDU. Und solange der Staat bestimmten Gesellschaftsgruppen entlang biologischer Ausprägungen Rechte vorenthält, öffnet er Tür und Tor für Diskriminierung und Ausgrenzung innerhalb der Gesellschaft. Und ich will die CDU mal ernsthaft fragen, ob sie glaubt, dass sie die Gleichstellung der Menschen in unserer Gesellschaft wirklich aufhalten kann. Es ist doch völlig klar, dass, wenn wir die Grundrechte des Grundgesetzes konsequent auslegen, dann die Gleichstellung nicht aufzuhalten ist.
Ich weiß auch nicht, warum Sie unbedingt die Ehe schützen wollen, indem Sie homosexuellen Paaren verbieten wollen zu heiraten. Kein Ehemann wird seine Frau verlassen, nur weil auf einmal die Homo-Ehe, also sprich die Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern, ermöglicht wird. Ich weiß gar nicht, wie Sie auf die Idee kommen, dass so die Ehe zu schützen ist. Also es ist schon ein bisschen eigenartig.
Das hat Ihnen übrigens auch das Bundesverfassungs- gericht in den vergangenen Jahren eindrucksvoll bewiesen. Ich zähle mal allein die Urteile der letzten fünf Jahre auf, bei denen die Ideologie der CDU krachend gescheitert ist:
2009 erklärte das Bundesverfassungsgericht eine Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der Hinterbliebenenrente des öffentlichen Dienstes für verfassungswidrig.
2010 entscheidet Karlsruhe, dass homosexuelle Lebenspartner bei der Erbschaftsteuer nicht gegenüber Ehepaaren benachteiligt werden dürfen.
2012 wird entschieden, dass homosexuelle Paare bei der Grunderwerbssteuer nicht benachteiligt werden dürfen.