Protokoll der Sitzung vom 03.07.2014

2012 wird entschieden, dass homosexuelle Paare bei der Grunderwerbssteuer nicht benachteiligt werden dürfen.

2013 kam dann die Entscheidung, dass eingetragene Lebenspartnerschaften auch vom Ehegattensplitting profitieren müssen. Ebenfalls hat Karlsruhe im Jahr 2013 das Adoptionsrecht gleichgeschlechtlicher Paare gestärkt.

(Harry Glawe, CDU: Können Sie mal zum Thema reden?)

Im Wege der sukzessiven Zweitadoption können sie jetzt rechtliche Eltern werden. Das Adoptionsrecht ist allerdings noch nicht völlig geöffnet.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Was das mit der Beflaggungsordnung zu tun hat, ist unklar.)

Ja, wir haben aber noch zwei andere Punkte in unserem Antrag. Schauen Sie noch mal in unseren Antrag, Herr Ringguth!

Will die CDU eigentlich immer auf der Seite der historischen Verlierer stehen? Wollen Sie ernsthaft immer als diejenigen in die Geschichtsbücher eingehen, die Rechte von Menschen entlang biologischer Ausprägungen verkürzt haben? Das ist doch die logische Konsequenz. Schauen Sie doch mal zehn Jahre in die Zukunft!

Ich komme auf das widersprüchliche Verhalten des Innenministers zurück.

(Udo Pastörs, NPD: Ja, da graust es einem.)

Drittens hat er nämlich ebenfalls verkündet, dass er die Regenbogenfahne nicht abnehmen wird, wenn sie auf öffentlichen Gebäuden gehisst wird. Er duldet sie also. Ja, dann kann er sie doch auch genehmigen. Das kann doch rechtlich nicht ernsthaft begründet werden, warum die Fahne geduldet und nicht genehmigt wird. Vor allem, was ist das eigentlich für ein Zeichen? Etwa, dass Homosexuelle ebenfalls nur geduldet sind? Ich denke, nicht.

Da müssen wir uns nicht wundern, wenn in Boizenburg aus Hass die Regenbogenfahne heruntergerissen wird.

Vermutlich glaubten diese Kriminellen auch noch, etwas Legales zu tun, weil das Hissen ja eigentlich verboten ist. Merken Sie eigentlich, in was für eine schräge Rechtssituation der Innenminister das Land manövriert hat?

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ach, du liebe Zeit!)

Im Übrigen gibt das Land bekanntlich jedes Jahr Millionen Euro für seine Imagekampagne aus.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Diese Auslegung ist so was von daneben, dass es eigentlich nicht mehr zum Aushalten ist. Aber erklären Sie ruhig dem Innenminister die Welt! Er wird es ertragen.)

Herr Ringguth, alle Abgeordneten sind nach Abgeordnetengesetz gleich. Respektieren Sie das einfach!

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Erklären Sie mal den Abgeordneten da vorne die Welt!)

Im Übrigen gibt das Land bekanntlich jedes Jahr Millionen Euro für seine Imagekampagne aus. Zuletzt habe ich einen sehr lebensfrohen dreiminütigen Werbefilm unter dem Motto „Auf nach M-V“ gesehen, der sich speziell an junge Menschen richtet. „Abheben und Eintauchen“ hieß es da, das Land wurde freiheitlich, kreativ, individuell und jung dargestellt. Und genau das erwarten junge Menschen auch von ihrem Wohn- und Lebensort. Ich muss einfach feststellen, dass die bundesweite Berichterstattung über den kleinkarierten Flaggenstreit nicht dieses junge Image des Landes unterstrichen hat,

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

sondern den Mief des vergangenen Jahrhunderts verbreitet hat. Dieser millionenschwere Imageschaden geht auf Kosten des Innenministers. Ich finde das einfach peinlich.

Meine Damen und Herren, unsere Rathäuser in den Gemeinden und Städten sind nicht nur Verwaltungssitze, sondern sind auch immer Zentren zivilgesellschaftlichen Lebens. Wenn in der fünften Jahreszeit zum Beispiel die Narren symbolisch die Rathäuser übernehmen und streng genommen durchaus für den Ausfall von Arbeitszeit verantwortlich sind, dann verbietet das auch kein Innenminister und erklärt, dass die Karnevalsvereine private Organisationen seien

(Peter Ritter, DIE LINKE: Tärä! Tärä!)

und man müsse ja die symbolische Übernahme der Rathäuser allen Organisationen und Unternehmen ermög- lichen.

(Harry Glawe, CDU: Können Sie mal zum Thema reden?!)

Also bitte, das macht niemand, das will niemand. Warum regt sich der Innenminister dann über eine kleine bunte Flagge auf? Das kann doch niemand mehr nachvollziehen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Sie schimpfen hier, weil Sie es selbst nicht mehr nachvollziehen können. Das ist doch die Wahrheit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, was spricht denn dagegen, die Kommunen selbst darüber entscheiden zu lassen,

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Meine Entscheidung war da aber ganz klar, das kann ich Ihnen sagen.)

ob Sie die Regenbogenfahne auf ihren Rathäusern hissen wollen? Was spricht denn dagegen?

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Wir halten uns ans Gesetz.)

Warum muss das zentralstaatlich aus Schwerin geregelt werden? Ist das nicht ein klassischer Fall für das hier so hochgehaltene Subsidiaritätsprinzip? Das ist doch ein Grundprinzip unserer Verfassung. Und das Hissen einer Fahne wird doch wohl den Kommunen zugerechnet werden können, dass sie das schaffen.

Ich empfehle der CDU, sich nicht weiter als Verbotspartei zu profilieren.

(Michael Silkeit, CDU: Das müssen Sie gerade sagen! Das müssen Sie gerade sagen!)

Geben Sie den Kommunen die Freiheit und den Menschen die entsprechenden Rechte, ihr Leben frei und selbstbestimmt führen zu können. – Ich danke Ihnen hier für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um einzelne Abstimmung der drei beantragten Ziffern.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Michael Andrejewski, NPD: Das sagt die Menschenrechtspartei.)

Vielen Dank, Herr Saalfeld.

Das Wort hat jetzt noch einmal der Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern Herr Caffier.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete!

Herr Saalfeld, vielen Dank für den inhaltsreichen Vortrag und den belehrenden Vortrag vor allen Dingen. Was wären meine Kolleginnen und Kollegen ohne Ihre Ausführungen hier?!

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ja, was wären wir ohne ihn?!)

Ich bin sehr erstaunt über Ihre Ausführungen, über Ihr Rechtsverständnis.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Das scheint aber Ihr Rechtsverständnis zu sein und insofern kann ich sagen, es ist nicht mein Rechtsverständnis.

Zum Rechtsverständnis: Ich bin dankbar, dass es durchaus noch Werte gibt, die dementsprechend so noch umgesetzt und gehandhabt werden.

Zu den Ausführungen will ich noch so viel sagen: Wenn sie der Unwahrheit entsprechen, dann muss ich das natürlich richtigstellen. Der Unwahrheit entspricht, dass Kommunen wie Greifswald, Stralsund oder Anklam mir eins auswischen wollten. Die haben einen ordnungsgemäßen Antrag gestellt und selbstverständlich können sie das, wenn es nicht die für die Beflaggungsverordnung vorgesehenen Masten sind.

(Heiterkeit bei Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die stehen direkt vor dem Rathaus.)

Wenn sie die Anträge ordnungsgemäß ausgefüllt haben, ist es dementsprechend auch richtiges Verhalten. Und im Übrigen habe ich gesagt, dass ich sie nicht abnehmen werde, das ist korrekt. Aber ich habe nicht gesagt, dass wir keine Ordnungsmaßnahmen einleiten werden. Also insofern stellen Sie hier nicht Behauptungen auf, die nicht umgesetzt werden. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Ritter für die Fraktion DIE LINKE.