Liebe Frau Gajek, Sie haben hier öfter die Worte „Wir erinnern uns“ bemüht im Zusammenhang der Geschichte der Regenbogenfarbe. Da möchte ich auch mal kurz erinnern: Die Regenbogenfahne wurde in Berlin 1996 eigentlich erstmals gehisst und da brach der sogenannte Flaggenkrieg in Berlin aus.
Ja, der damalige Innensenator Schönbohm hat jahrelang versucht, das zu verhindern. Seit 2001, seitdem Herr Wowereit Bürgermeister von Berlin ist,
(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist vor allen Dingen ein Zeichen nach draußen, ein Zeichen.)
Natürlich hat der Innenminister, was die Erlass- und Verordnungssituation angeht, recht. Rechtsgrundlage für das Hissen von Flaggen gibt es in dem Zusammenhang. Der Staat hat eine Neutralitätspflicht. Und es gab ja auch schon im Zusammenhang mit der Flaggenhissung anlässlich des Todes von Johannes Paul, 2005 war das, wohl eine Untersuchung der Uni Tübingen, die gesagt hat, ganz klarer Rechtsverstoß, hier wird das Neutralitätsgebot verletzt. So werten könnte man in diesem Zusammenhang auch, aber ein Fragezeichen kann man da zumindest setzen. Ich denke, eine Auseinandersetzung mit der rechtlichen Voraussetzung ist durchaus geboten, wie weit die Neutralitätspflicht des Staates im Zusammenhang hiermit steht. Ich weiß zum Beispiel auch, es gibt andere Gelegenheiten, da wird eine Flagge genehmigt und man könnte das Neutralitätsgebot hier sicherlich auch sehen.
Und Ihre Einschätzung, dass sich die CDU hier im Land um die Auseinandersetzung mit dem Thema „Homophobie“, dem Thema „Gleichgeschlechtliche Liebe“ oder anderen Ausprägungen so ein bisschen drückt, den Eindruck kann man haben.
Frau Friemann-Jennert wird gleich dazu sprechen. Sie hat an anderer Stelle hier schon mal vor gar nicht allzu langer Zeit gesagt, ja, diese Auseinandersetzung gab es bei uns noch nicht so konkret. Aber ich denke, unserer Landesregierung kann man wirklich nicht vorwerfen, sich nicht für eine offene Gesellschaft einzusetzen.
Das würde ich auch nicht nur bestreiten, sondern wir wissen ganz genau, dass das nicht so ist. Sie und ich sind zum Beispiel im Netzwerk Homophobie. Da ist unser Sozialministerium, da ist auch das Bildungsministerium, da ist aber auch der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung. Dieser Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung, dem gehören 90 Behörden, Verbände, Vereine und so weiter, aber auch Einzelpersonen an. Also das ist schon eine ganz schöne Zahl. Was ist daran besonders bemerkenswert? Vorsitzender ist der Innenminister.
Das ist auch gut so, genau. Das finde ich auch. Das hat er hier gar nicht gesagt. Damit hätte er ja ruhig noch mal punkten können.
Aber, sehr geehrte Damen und Herren, wir haben vorhin im Zusammenhang mit „Glyphosateinsatz beschränken“ die Äußerung unseres geschätzten Landwirtschaftsministers gehört. Er hat sich nämlich für einen Schutz der biologischen Vielfalt ausgesprochen und dafür spreche ich mich auch aus, dafür spreche ich mich hier seitens der Fraktion der SPD aus. Als SPD-Fraktion respektieren wir die Vielfältigkeit der Natur und in der Natur gibt es eben auch nicht nur die scharfe Abgrenzung der Geschlechter, wie das in unserer Kultur mit dem anerzogenen sozialen Geschlecht suggeriert wird. Das ist anerzogen, das ist nicht in der Natur, und wissenschaftlich ist das auch schon längst belegt,
dass es nicht nur beim Menschen, sondern auch bei vielen Tierarten durchaus Ausprägungen anderer sexueller Ausrichtungen gibt.
Also man muss sich hier wirklich schon in die Tasche lügen und die Realität vollkommen ausblenden, wenn man homo-, bi-, trans- oder intersexuelle Menschen anders als normal bezeichnet. Das möchte ich ganz ausdrücklich hier noch mal sagen.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Udo Pastörs, NPD: Das ist normal.)
Und so haben wir als SPD zum Beispiel ja auch im Regierungsprogramm drin gehabt, dass wir die Homo-Ehe gleichstellen wollen.
aber ich weise in dem Zusammenhang auf Seite 105 der Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene hin, weil da ganz klar formuliert ist, „dass bestehende Diskriminierungen“ abgebaut und gesetzliche „Regelungen, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften“ benachteiligen, beseitigt werden. Auch der Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus wird um das Thema „Homophobie und Transphobie“ erweitert.
Sehr geehrte Frau Gajek oder vielmehr Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, ich denke, die beiden ersten Punkte Ihres Antrages werden bereits
Beim Punkt 3 sehen wir die Einfachheit, das Setzen der Regenbogenfahne rechtlich umzusetzen hier im Land, nicht so, weil wir auch unseren Koalitionspartner da sicherlich nicht mit im Boot haben.
(Torsten Renz, CDU: Das könnten Sie jetzt aber mal weglassen! – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das hat jetzt aber überhaupt keine Bedeutung. Man könnte auch mal eine andere Begründung finden.)
(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wir haben es ja schon geahnt. – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)
ganz konkret, weil der Gleichbehandlungsgrundsatz oder vielmehr der Neutralitätsgrundsatz der Regierung hier an oberster Stelle steht, was den Flaggenerlass und die Verordnung angeht. Ich denke mal, darum kommt man so ohne Weiteres nicht herum. Flagge hissen ist gut, ob man das unbedingt an Dienstgebäuden machen muss, dahinter kann man ein Fragezeichen setzen. Ich denke mal, wir haben vielfältige Möglichkeiten, die Regenbogenflagge gut sichtbar überall zu hissen,
davon werden wir verstärkt Gebrauch machen. Wir haben es am Willy-Brandt-Haus getan. Wir werden das sicherlich ausweiten. Das ist eine gute, sichtbare Sache dafür. Das finde ich auch in Ordnung. Den Antrag können wir leider nicht befürworten.
(Torsten Renz, CDU: Chefsache. – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nee, er ist der gleichstellungspolitische Sprecher.)
Allerseits üblich, Kollege Renz. Ich werde jetzt nicht auf Ihren Zwischenruf eingehen, weil die Redebeiträge, die vorher hier gehalten worden sind, schon höchst interessant waren.