Aber ich denke, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen – damit möchte ich dann auch zum Ende kommen –, was wir haben tun können im Rahmen der Landtagsbefassung, was wir haben tun können durch den Wirtschaftsausschuss, ist, einen Weg aufzuweisen hier für die Beteiligten vor Ort, wie man dieses Problem mit den Menschen vor Ort, mit den Behörden, mit den Kommunen vor Ort angehen kann, um zumindest zu einer bestmöglichen Lösung im Rahmen der bestehenden Gesetze zu kommen. Und deswegen, denke ich – und das ist auch meine feste Überzeugung –, ist die Ihnen hier vorliegende Beschlussempfehlung tatsächlich eine gute Beschlussempfehlung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, ich bin froh und stolz, dass es gelang, einen von allen demokratischen Fraktionen getragenen Kompromiss herbeizuführen. Ich bin sicher, dass die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses heute breite Zustimmung finden wird, dabei sah es ja anfangs danach gar nicht so aus. Der Justizministerin …
(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist vor allem dein Verdienst, Regine, um das noch mal deutlich zu sagen. – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)
(Peter Ritter, DIE LINKE: Wer hat denn das zuerst thematisiert? Das waren doch wir. – Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)
Der Justizministerin Frau Kuder, die im Mai für den erkrankten Wirtschaftsminister die Rede vortrug, kann ich den Inhalt dieser Rede nicht vorwerfen. Heute komme ich jedoch nicht umhin, noch einmal mein Befremden über diese Rede zum Ausdruck zu bringen. Das war meiner Meinung nach keine sachliche Rede, sondern eine Rede, die gegenüber meiner Fraktion – so habe ich es persönlich auch gesehen – ein bisschen unter die Gürtellinie ging. Nach 25 Jahren müssten den Verfassern doch andere Argumente einfallen, davon war die Rede, als dass am Antragsinhalt noch ein leichter Widerhall aus DDR-Zeiten erkennbar sein soll.
Rechtsverständnis“ zeugen soll, welches „von Gewaltenteilung, Aufgabentrennung und Kompetenzzuweisung nicht so sonderlich getrübt“ sei.
Also aus meiner Sicht ist die Rede weder sachlich gewesen, die Auseinandersetzung mit unserem Antrag, muss ich sagen, hat es vermissen lassen. Und ich betrachte das so, dass Sie diese Thematik auch sehr einseitig gesehen haben. Deshalb mahne ich heute an – und ich habe das auch so verstanden von meinem Kollegen Jochen Schulte –, dass wir heute eine bessere Kultur und einen besseren Umgang miteinander pflegen. Mein Anspruch und der meiner Fraktion ist in jedem Fall eine sachliche und konstruktive Auseinandersetzung.
Erst durch Intervention des Ministerpräsidenten Erwin Sellering, wenn Sie sich erinnern können, kam es innerhalb der Debatte zu diesem Sinneswandel bei den Regierungsfraktionen. Aus der sicheren Ablehnung wurde eine Überweisung in den Wirtschaftsausschuss und nicht ganz unerheblich wird dabei die kurz bevorstehende Kommunalwahl auch gewesen sein. Es war jedenfalls unbestritten eine der wenigen Sternstunden des Parlaments, so möchte ich es mal bezeichnen. Zeugen waren auch Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinitiativen, einige von ihnen sitzen ja auch heute im Besucherbereich.
Wie auch immer, im Ergebnis der Anhörung und auch auf unser wiederholtes Drängen hin kam diese Beschlussempfehlung zustande und diese Beschlussempfehlung wurde am 2. Juli dann auch öffentlich gemacht.
Diese Beschlussempfehlung, das muss ich natürlich auch sagen, ist ein Kompromiss. Ein Kompromiss ist jedoch allemal besser als eine Ablehnung unseres Antrages. Ein Moratorium gibt es nicht, weil dies nach Auffassung der Regierungsfraktionen rechtswidrig sei.
Erwähnt sei, dass Professor Dr. Manssen, von der CDU als Anzuhörender benannt, darauf hinwies, dass vorbehaltlich entgegenstehender Rechte Dritter die Behörden schon heute die Möglichkeit haben, auch Verfahren ruhen zu lassen, auszusetzen oder auch nicht zu beginnen. Und genau das wollten wir erreichen,
(Vincent Kokert, CDU: Da haben wir einen guten Anzuhörenden benannt. – Zuruf von Andreas Butzki, SPD)
Auch genauso konnte kein wirklicher Vertrauens- oder Bestandsschutz für bestehende Ferienwohnungen und Ferienhäuser erreicht werden, die vor dem Urteil von 2007 bestanden oder vermietet wurden, sozusagen eine Stichtagsregelung. Zudem wollten wir eine Landesregelung, die den Kommunen bei Wohnungsnot Möglich- keiten eröffnet, die Zweckentfremdung von Wohnraum verbieten zu können beziehungsweise auch einem Genehmigungsvorbehalt zu unterziehen. Dieses Steuerungsinstrument wird den Kommunen vorenthalten nach
wie vor trotz unseres Kompromisses, weil CDU und SPD es nicht wollen. Ich bringe es mal auf den Punkt.
Dennoch bin ich froh, dass der Wirtschaftsausschuss heute diese Beschlussempfehlung dem Landtag vorlegt, und ich werbe dafür, dass sie mit breiter Mehrheit auch heute beschlossen wird. Der heutige Landtagsbeschluss ist kein Selbstzweck, ich will das noch einmal deutlich machen. Wirkliche Rechtssicherheit ist nur mit einer klarstellenden Änderung der bundesweit geltenden Bau- nutzungsverordnung zu erreichen.
Notwendig ist eine begriffliche Klarstellung von Ferienwohnungen und in welchen Baugebieten diese ausnahmsweise und allgemein zulässig sind, und zwar bundesweit einheitlich. Da sind wir uns ja auch, glaube ich, einig.
Ein Erfolg ist schon, dass sich die Fachkommission „Städtebau“ der Bauministerkonferenz überhaupt mit dieser Problematik befasst, und ich hoffe, dass dies die Bauministerkonferenz auch tun wird. Denn glaubt man einem Brief des SPD-Bundestagsabgeordneten Frank Junge, zeigte sich die Bauministerin Dr. Barbara Hendricks sehr erstaunt über die Rechtsauslegung in Mecklenburg-Vorpommern. Ich gebe ehrlich zu, ich hoffe da auf Aktivitäten des Landes Schleswig-Holstein, denn mein Eindruck ist, dass das Wirtschaftsministerium unseres Bundeslandes da doch etwas schaumgebremst agiert. Chefsache ist dieses Thema bisher nicht, dabei tragen die privaten Kleinstvermieterinnen und -vermieter erheblich zum Gästeaufkommen bei.
Ernüchternd sind auch die Aussagen des Kollegen Jochen Schulte in der vergangenen Sitzung des Wirtschaftsausschusses.
So seien die von verschiedenen Verwaltungsrechtlern aufgezeigten Möglichkeiten, Ferienwohnungen den Beherbergungsbetrieben oder nicht störenden Gewerbebetrieben zuzuordnen, irrelevant, weil die Rechtsprechung im Land eine andere ist. Dabei ist sich das OVG Greifswald selbst nicht sicher. Es ließ deshalb bei einem einschlägigen Urteil vom Februar 2014 ausdrücklich die Revision zu. Leider ist diese nicht genutzt worden und somit die Chance auf eine höchstrichterliche Entscheidung verpasst worden. Deshalb appelliere ich an die Bürgerinitiativen, einen Musterprozess anzustreben und bis zum Ende zu begleiten und auch zu unterstützen. Auf die Landesregierung dürfen sie dabei nicht hoffen, wie auf meine Nachfrage im Ausschuss in der vergangenen Woche zu hören war. Weil in anderen Bundesländern nicht so einschränkende Urteile vorliegen, finden sich schwer Mehrheiten für die Änderung der Baunutzungs
verordnung. Außerdem nehmen andere tourismusorientierte Länder gern die Gäste auf, die hier in MecklenburgVorpommern keine Ferienwohnungen mehr anmieten können.
Weil also die Änderung der Baunutzungsverordnung scheitern könnte und zudem Zeit braucht, liegen die Hoffnungen der Kommunen auf dem Handlungsleitfaden des Fachministeriums. Aber leider schadet der Handlungs- leitfaden des Wirtschaftsministeriums vom 10. Juli 2014 zur bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit von Ferienwohnungen mehr, als dass er nützt. Sehr zutreffend ist die Einschätzung des Bürgerbeauftragten Matthias Crone in seiner Halbzeitbilanz 2014. Ich zitiere: „,Nicht in allen Fällen ist ein Einschreiten geboten. Nicht in allen Fällen sind Nachbarn in ihren Rechten verletzt. Manche Entscheidung der Bauaufsicht ist unverständlich, unklug und unnötig. Ich erwarte hier Maßhalten und Umsicht im Einzelfall.‘“ Matthias „Crone wertete“ die „Handreichung … als ,enttäuschend, mutlos und eng geführt‘. Sie nutze nicht die Möglichkeiten, die das Recht biete, und zeige zu wenig Gestaltungswillen.“
Seitens der Landesregierung ist ein Erfahrungsaustausch zum Umgang mit dem Handlungsleitfaden mit den unteren Baubehörden und den Kommunen geplant. Über das Ergebnis werden wir im Wirtschaftsausschuss unterrichtet werden. Auch der Bürgerbeauftragte wird in diesem Rahmen Gelegenheit bekommen, seinen Standpunkt zu äußern. Unser erklärtes Ziel ist es auf jeden Fall, dass dieser Handlungsleitfaden grundlegend überarbeitet wird. Und in diesem Fall sollten externe Fachleute beauftragt und/oder zumindest einbezogen werden. Mit den Herren Professoren Wilhelm Söfker, Gerd Schmidt-Eichstaedt, Gerrit Manssen und auch Karsten Simoneit stünde geballter Sachverstand bereit.
Der vorliegende Handlungsleitfaden negiert den Geist des heute zu fassenden Beschlusses. Beispielsweise im Landkreis Rostock wird noch verschärfter gegen Vermieterinnen und Vermieter vorgegangen als zuvor. Dies rechtfertigt der Landrat Sebastian Constien mit diesem Handlungsleitfaden, der vom Wirtschaftsministerium
herausgegeben worden ist. Danach besteht schon Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten, auch wenn selbst keine unzumutbare Beeinträchtigung vorliegt. Es reicht also schon – und das will ich einfach mal als Beispiel bringen, Herr Kokert –, es reicht schon, ein Schild „Zu vermieten“, und man fährt da vorbei und man meldet diese Adresse bei der Bauaufsicht
(Vincent Kokert, CDU: Es gibt gar nicht so viel Leute in der Bauaufsicht, um sich mit so einem Quatsch zu beschäftigen.)
Es gibt sogar Leute, die schon über ein Jahr nicht mehr vermietet haben, wo es solche Anzeigen gibt.
Auch gilt schon eine Vorbildwirkung als Grund, dass eine sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse ist. Der Beschluss setzt auf Einzelfallprüfung und Ausschöpfung des Ermessensspielraums,
Ein weiteres Beispiel ist die sogenannte Fremdkörperausweisung. Nach dem Leitfaden wäre so eine Ausweisung nur möglich, wenn ohnehin eine Duldung oder eine Genehmigung existiert. Für solch eine B-Plan-Änderung brauchen die Kommunen wirklich kein Geld in die Hand zu nehmen. Mutiger wäre es, dass sich das Land an- deren Rechtsauffassungen anschließt, wonach eine Fremdkörperausweisung nicht unbedingt eine materiell rechtliche Genehmigung voraussetzt. Diese Möglichkeit hat Professor Dr. Karsten Simoneit in seinem Gutachten für Kühlungsborn aufgezeigt. Damit könnten wirklich mehr Ferienwohnungen Bestandsschutz erreichen. In diesem Handlungsleitfaden geht es eher darum, Schadensersatzansprüche von den Behörden abzuwenden, als wirklich pragmatische Hilfe den unteren Bauaufsichtsbehörden oder auch den Kommunen zu bieten.
Der heutige Beschluss, meine ich, ist ein wichtiger Schritt. Umgesetzt werden muss er im Handeln der Fachaufsicht. Meine Fraktion bleibt dabei: Wir werden weiter dranbleiben.