Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt. An der Abstimmung haben insgesamt 58 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 22 Abgeordnete, mit Nein stimmten 36 Abgeordnete, es gab keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3250 abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Un- terrichtung durch die Landesregierung – Europapolitische Schwerpunkte des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2014 – Auswertung des Arbeitsprogramms 2014 der Europäischen Kommission, Drucksache 6/2717, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses, Drucksache 6/3278.
Unterrichtung durch die Landesregierung Europapolitische Schwerpunkte des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2014 – Auswertung des Arbeitsprogramms 2014 der Europäischen Kommission – Drucksache 6/2717 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses (3. Ausschuss) – Drucksache 6/3278 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Europa- und Rechtsausschusses Herr Detlef Müller.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Auf der von Frau Präsidentin aufgerufenen Drucksache liegt vor Ihnen die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses zu der Unterrichtung durch die Landesregierung „Auswertung des Arbeitsprogramms 2014 der Europäischen Kommission“. Und es liegt vor Ihnen, hoffe ich zumindest, mein ausführlicher schriftlicher Bericht.
Die Unterrichtung beruht auf einem Landtagsbeschluss. Darin hat uns die Landesregierung darüber informiert, welche der Regelungspläne der Europäischen Union sie für besonders bedeutsam hält für unser Land. Darüber haben wir in allen Fachausschüssen, wie ich finde, sehr intensiv beraten. Im Europa- und Rechtsausschuss haben wir wie in jedem Jahr aus den dabei erarbeiteten mitberatenden Stellungnahmen die nun vor Ihnen liegende Beschlussempfehlung zusammengestellt. Das ist, lieber Kollege Ritter, ja auch mittlerweile schon eine sehr bewährte Praxis in jedem Jahr.
So bleiben wir, wie ich finde, auch immer am Ball, was die europapolitischen Entwicklungen betrifft.
Und das möchte ich hier auch ruhig noch einmal sagen: Einige Kolleginnen und Kollegen aus anderen Landesparlamenten schauen schon ganz aufmerksam zu bei dem, was wir hier inhaltlich hinbekommen. Das habe ich auch gerade vorgestern wieder am Rande einer Sitzung des Ausschusses der Regionen in Brüssel erfahren können, denn dort hat mich ein Kollege aus einem der größten deutschen Landesparlamente ausdrücklich darauf angesprochen und darum gebeten, dass wir ihm unsere Beratungsergebnisse zukommen lassen.
Ich glaube, das ist auch ein Ergebnis der guten Arbeit in unseren Fachausschüssen. Darum möchte ich mich ganz besonders in diesem Jahr bedanken beim Finanzausschuss, beim Kollegen Koplin, den ich im Moment nicht sehe, beim Kollegen Professor Dr. Tack, den ich sehe, und beim Energieausschuss, beim Herrn Kollegen Borchert, sowie beim Kollegen Eifler, den ich im Moment auch nicht sehe.
Mit Ihren ausführlichen Stellungnahmen haben diese Ausschüsse in entscheidendem Maße zu Inhalt und Umfang unserer Beschlussempfehlung beigetragen.
Das diesjährige Arbeitsprogramm – ich glaube, das verwundert keinen – müssen wir im Lichte der Neuwahlen des Europäischen Parlaments und dem Auslaufen der Amtszeit sehen. Es beschränkt sich insoweit auf einzelne Schwerpunkte und Initiativen. Einen wesentlichen Teil nimmt dabei der Abschluss laufender Gesetzgebungsverfahren ein, aber auch Umsetzungsmaßnahmen der neuen Programmperiode 2014 bis 2020 und das Stabilitäts- und Wachstumspaket sind enthalten.
Lassen Sie mich insbesondere auf einen Themenkomplex noch kurz eingehen, der im Wirtschaftsausschuss, im Agrarausschuss sowie bei uns im Europa- und Rechtsausschuss eine Rolle gespielt hat und sicher auch weiter spielen wird: die Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft, das sogenannte TTIP. Ich denke, hier ist es wichtig, dass wir als Landtag auch im Interesse unserer Kommunen aktiv bleiben. Dafür müssen wir diesem Themenkomplex, wie ich finde, hier bei uns ein Forum bieten. Das haben auch der Wirtschafts- und der Agrarausschuss ganz offensichtlich deutlich so gesehen.
Da sind wir auf Informationen von unserer Landesregierung angewiesen, die über den Bundesrat auf Bundesebene einbezogen ist. Und da sind wir auch auf den Dialog mit der Europäischen Kommission angewiesen, denn die sitzt unmittelbar am Verhandlungstisch.
Wir haben das als Ausschuss bereits im Rahmen einer Brüssel-Reise vertieft und wir haben im Europa- und Rechtsausschuss vereinbart, zwei Anhörungen zu diesem Thema noch in diesem Jahr durchzuführen. Die erste am 4. November wird ein Expertengespräch mit einem Mitarbeiter der EU-Kommission sein, der unmittelbar am Verhandlungstisch sitzt, und die zweite am 3. Dezember wird unter Beteiligung eines breiten Teilnehmerkreises und auch der kommunalen Spitzenverbände durchgeführt werden. Sie sehen, wir bleiben auf Ballhöhe und setzen selbst das um, was wir in der Beschlussempfehlung verarbeitet und von der Landesregierung eingefordert haben.
Außerdem fordern wir die Landesregierung dazu auf, auch zukünftig das jeweilige Arbeitsprogramm der Kommission auszuwerten. Dies hat ja, wie bereits gesagt, mittlerweile eine gute Tradition bei uns.
Und schließlich schlagen wir unter Ziffer 4 der Beschluss- empfehlung vor, dass die jeweiligen Fachausschüsse des Landtages auch weiterhin Legislativ- und Politikplanungen der Europäischen Union hohe Aufmerksamkeit widmen und dem Landtag hierzu gegebenenfalls Beschlüsse empfehlen. Ich glaube, man kann sagen, unser System im Umgang mit europäischen Angelegenheiten hat sich grundsätzlich bewährt.
Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN beschlossen worden.
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, Frau Präsidentin, ich darf Sie nun im Namen der Mehrheit des Ausschusses um Zustimmung für die Beschlussempfehlung bitten und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wer der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/3278 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/3278 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrages der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Landesweites Moratorium für vorhandene Ferienwohnungen bzw. -häuser in Wohngebieten und unbeplanten Innenbereichen, Drucksache 6/2967, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses, Drucksache 6/3280.
Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landesweites Moratorium für vorhandene Ferienwohnungen bzw. -häuser in Wohn- gebieten und unbeplanten Innenbereichen – Drucksache 6/2967 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Ritter sagte eben schon, das Thema Ferienwohnungen wäre der politische Dauerbrenner hier im Landtag. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist zumindest so – ich habe das auch nicht despektierlich verstanden –,
es ist tatsächlich so, dass wir uns heute nicht zum ersten Mal mit diesem Thema beschäftigen, und deswegen gestatten Sie mir an dieser Stelle, dass ich jetzt auch nicht noch einmal in die tiefsten Tiefen des Themas einsteigen möchte, sondern vielleicht ganz kurz etwas zu dem Prozess sagen kann und sagen möchte, der jetzt zu diesem Ergebnis geführt hat, das Ihnen auch vorliegt und das vor der Sommerpause schon von den demokratischen Fraktionen insgesamt vorgestellt worden ist.
Einen Satz vielleicht vorweg: Das muss ich selber ge- stehen, es hängt vielleicht auch damit zusammen, dass man selbst als wirtschaftspolitischer Sprecher in diesem Land – und ich glaube, das geht Ihnen in Ihren einzelnen Fachbereichen ähnlich – nicht jedes Thema gleichermaßen auf der Agenda haben kann. Deswegen an dieser Stelle auf der einen Seite natürlich auch das Lob oder den Dank an all die Kolleginnen und Kollegen im Hause, die dieses Thema tatsächlich in den Fokus der politischen Debatte hier gestellt haben.
Aber an der Stelle möchte ich mich bei einer Kollegin aus meiner eigenen Fraktion noch ganz besonders bedanken, die anders als diejenigen, die an dieser Beschlussempfehlung mitgewirkt haben, nicht Mitglied im Wirtschaftsausschuss ist, sondern im Rechts- und Europaausschuss. Ich spreche hier von meiner Kollegin Steffi Drese. Und an der Stelle möchte ich auch deutlich machen, dass es gerade Ihr Engagement innerhalb der SPD-Fraktion gewesen ist und auch Ihre Bemühungen, auch mir gegenüber zu verdeutlichen, wie wichtig dieses
Thema für viele Bereiche und für viele Menschen in diesem Land ist. Das vielleicht vorweg an dieser Stelle.
Ansonsten, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Beschlussempfehlung ist Ihnen nun schon seit längerer Zeit bekannt und es ist Ihnen inzwischen auch bekannt, zumindest den Kollegen und den Kolleginnen aus dem Wirtschaftsausschuss, die durch das Wirtschaftsministerium erarbeitete Handreichung zu diesem Prozess. Ich glaube, allen Beteiligten muss eins klar sein, und das ist auch etwas, was vielleicht mit dazu geführt hat, dass es zwischen den demokratischen Fraktionen in diesem Punkt doch relativ schnell zu einem Konsens gekommen ist. Es war, das muss ich an dieser Stelle auch mal sagen, ein angenehmes Arbeiten. Ich habe diesen Prozess ja etwas moderieren dürfen. Es war ein angenehmes Arbeiten mit den Kolleginnen und Kollegen aus den demokratischen Fraktionen, die daran beteiligt waren.
Aber ich glaube, der Hintergrund war auch, dass allen sehr schnell bewusst gewesen ist, dass weder der Landtag noch die Landesregierung dieses Problem letztendlich vollkommen für alle Parteien zufriedenstellend lösen kann. Das muss man so sehen und das wird natürlich die weitere Arbeit des Wirtschaftsministeriums hier begleiten, auch die weitere Arbeit vor Ort durch die Landkreise, durch die Kommunen. Wer erwartet, dass entweder die Beschlussempfehlung des Landtages oder aber die Handreichung, die die Landesregierung für die davon betroffenen Behörden und Kommunen erarbeitet hat, letztendlich zu einer vollständigen Lösung des Problems führen wird, dem muss bewusst sein, dass er dort irrt.
Es ist ein bisschen schade – lassen Sie mich das an dieser Stelle auch sagen –, es ist ein bisschen schade, dass wir hier in Mecklenburg-Vorpommern an einer ganz spezifischen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, ich will jetzt mal das Wort „leiden“ in Anführungszeichen setzen, weil man soll natürlich keine Richterschelte betreiben. Aber es hat sich, und das ist ja auch durch den Wirtschaftsminister,
und das ist ja auch durch den Wirtschaftsminister im Wirtschaftsausschuss deutlich gemacht worden, es ist halt das spezifische Problem, dass diese Rechtsprechung in den anderen Bundesländern nur auf ein begrenztes Verständnis stößt, und es natürlich dann schwieriger macht, die von uns allen gewünschte Veränderung der Baunutzungsverordnung im Interesse der hier Betroffenen auf den Weg zu bringen.
Trotzdem – diese Bitte und diese Aufforderung richtet sich dann natürlich an den Wirtschaftsminister und ich habe an sich auch keine Bedenken, dass Herr Minister Glawe das auch in der Zukunft weiter entsprechend forciert betreiben wird – gehe ich davon aus, dass die Landesregierung dieses Interesse des Landes weiterverfolgt, eine entsprechende Baunutzungsverordnungsänderung auf den Weg zu bringen. Und ich bin jetzt mal etwas gehässig an dieser Stelle, ich vertraue da auch ein bisschen darauf – und das zeigt sich ja, dass das durchaus so kommen könnte –, ich vertraue ein bisschen darauf, dass sich vielleicht andere Verwaltungsgerichte dann der
Rechtsprechung bei uns im Land anpassen. Ich habe gehört, dass in Schleswig-Holstein ähnliche Prozesse laufen. Und vielleicht führt das ja dann zu einer Bewusstseinsänderung und auch zu der Bereitschaft, in anderen Bundesländern dieses Thema nicht nur als mecklenburgspezifisch aufzunehmen, sondern tatsächlich hier gemeinsam zu einer Lösung zu finden. Manchmal muss man etwas dickere Bretter bohren, um zu seinem Ziel zu kommen.
Aber ich denke, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen – damit möchte ich dann auch zum Ende kommen –, was wir haben tun können im Rahmen der Landtagsbefassung, was wir haben tun können durch den Wirtschaftsausschuss, ist, einen Weg aufzuweisen hier für die Beteiligten vor Ort, wie man dieses Problem mit den Menschen vor Ort, mit den Behörden, mit den Kommunen vor Ort angehen kann, um zumindest zu einer bestmöglichen Lösung im Rahmen der bestehenden Gesetze zu kommen. Und deswegen, denke ich – und das ist auch meine feste Überzeugung –, ist die Ihnen hier vorliegende Beschlussempfehlung tatsächlich eine gute Beschlussempfehlung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.