Protokoll der Sitzung vom 17.09.2014

Für diese Menschen müsste es eigene Wahllokale geben, in denen auch sichergestellt wird, dass sie nicht unter dem Einfluss böswilliger Dritter ihre Stimmzettel ausfüllen, sondern aus eigener Kraft, so gut sie es eben können. Bei der Briefwahl wären medizinisch geschultes Personal und Mitarbeiter der Wahlbehörden einzusetzen, die den Betreuern oder Pflegern auf die Finger sehen. Selbst wenn es bei einem Betroffenen infolge der Schwe

re seiner Erkrankung nur zu einer ungültigen Stimme oder gar nicht mehr zu einer Stimmabgabe reichen sollte, ist das immer noch besser, als wenn die Leitung eines Pflegeheimes – womöglich als verlängerter Arm einer Partei – die Patienten als Aufstockung des eigenen Wahlrechts benutzt und des eigenen Einflusses.

(Beifall Udo Pastörs, NPD)

Das wäre natürlich schwierig zu organisieren und erforderte zusätzliche Aufwendungen, Personal und Zeit. Womöglich müsste Demenzkranken die Möglichkeit eingeräumt werden, wesentlich früher als die ersten nicht erkrankten Briefwähler ihre Stimmen abzugeben, damit das überhaupt vernünftig ablaufen kann. Aber man kann sich nicht um dieses Problem herumdrücken, wie es diese vorgeblich große Reform des Wahlrechts macht.

Und, wie bereits gesagt, der jetzt schon stattfindende Missbrauch, beglaubigt von einer hohen SPD-Funktionärin und der FAZ, erfordert dringliches Handeln. Es besteht dringlicher Handlungsbedarf. Man kann nicht warten, bis sich irgendwann mal alle Bundesländer zusammengesetzt haben, denn sonst würden Wahlergebnisse in einer Weise beeinflusst, die sogar die Bildung von Landesregierungen bestimmen könnte. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete der CDU-Fraktion Herr Ringguth.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Es ist bemerkenswert, wenn Heinz Müller – obwohl er sich vor Kurzem noch, als es um die Kennzeichnungspflicht bei der Polizei ging, relativ deutlich anders geäußert hat –,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Er wollte eine Anhörung, im Gegensatz zu dir.)

indem er Segens- und Gesundheitswünsche an unseren Minister richtet, zeigt,

(Heinz Müller, SPD: Ich habe bei der Kennzeich- nungspflicht nichts gegen den Minister gesagt.)

wie 1a der Zustand dieser Koalition gerade ist. Danke schön, Heinz Müller, wir schließen uns dem natürlich an.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Und es ist in der Tat auch richtig, wenn schon in Erster Lesung ein Minister so kurz nach einer Operation in Krücken hier vorne steht, dann zeigt das nicht nur, welche Einstellung er gegenüber seiner eigenen Arbeit hat, sondern auch, wie wichtig ihm dieser Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und Landesgesetzes ist.

(allgemeine Heiterkeit und Unruhe)

Das ist einfach großartig.

(Beifall Vincent Kokert, CDU – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ah, das war jetzt aber so dick! Oh Mann!)

Herzlichen Dank, lieber Innenminister Lorenz Caffier, an dieser Stelle.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

So, wenn Jeannine Rösler dann etwas sagt, völlig zu Recht übrigens, zum Sommertheater, dann gebe ich Ihnen, Frau Rösler, ausdrücklich recht, da war einiges nicht mehr als Sommertheater. Und deshalb, weil es Sommertheater war, will ich auch gar nicht weiter darauf eingehen. Einiges, was da Kollegen, die vermeintlich die Basis der CDU darstellten, geäußert haben, war mir jedenfalls persönlich peinlich.

So, aber dann kommt der Kollege Saalfeld.

(Vincent Kokert, CDU: Nicht noch mal wiederholen! – Zuruf von Heinz Müller, SPD)

Ja, plötzlich wird es lebendig und alles ist schön. Ich hatte kurze Zeit den Eindruck gehabt, er hat die falsche Rede mitgenommen,

(Vincent Kokert, CDU: Hat er auch.)

denn als er dann wieder mit den vier Rettungspaketen anfing, und das im Zusammenhang mit einem Landes- und Kommunalwahlgesetz, und uns in seiner freundlichen und unnachahmlichen Art die Bedeutung der Frau in diesem unserem Land geschildert hat, habe ich gedacht, wow, ja das hat natürlich ganz unmittelbar mit dem Thema zu tun. Die Begeisterung in den Reihen hier war auch kaum zu toppen.

Ich jedenfalls möchte dazu nur sagen, es mag sein, dass es gerade bei bestimmten Punkten zum Wahlgesetz klug gewesen wäre, etwas vorzuberaten. Aber vielleicht, verehrter Kollege Saalfeld, lag es auch immer an den dann handelnden Personen, wenn das nicht geschah. Ansonsten hörten wir ja vom Kollegen Saalfeld, dass SPD und CDU nur noch das Allernötigste machen.

(Zurufe von Egbert Liskow, CDU, und Peter Ritter, DIE LINKE)

Na ja, das kann man so sagen, glauben muss man das nicht. Und wenn man sich mal überlegt, dass dieses Landes- und Kommunalwahlgesetz, ein noch sehr junges Gesetz, vom Ende der letzten Legislaturperiode stammt und jetzt schon der zweite Gesetzentwurf zur Änderung dieses Gesetzes vor uns liegt, dann zeigt das natürlich, dass SPD und CDU reinweg gar nichts machen.

(Zuruf von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nein, das Gegenteil ist der Fall. Wir achten sehr genau auf das, was die Gesetzesanwender, das sind die Damen und Herren, die zum Beispiel an den Wahltagen da sitzen und im Ehrenamt etwas für unsere Gesellschaft tun, uns sagen. Das, was sie uns sagen, auch über die kommunalen Verbände, wird von uns – von der CDU, von der SPD – aufgenommen und das wird von uns natürlich geändert. Wir halten es für wichtig, das Wahlgesetz immer auf dem aktuellen Stand zu halten. Das machen wir auch.

(Zurufe von Barbara Borchardt, DIE LINKE, und Peter Ritter, DIE LINKE)

Übrigens, Herr Saalfeld, wenn es darum geht, mehr zu tun, dann mache ich Ihnen jetzt mal einen Vorschlag: Wir haben uns seinerzeit bei der ersten Änderung, das war im Oktober 2013, um die praktische Umsetzung von Stichwahlen bemüht. Wir könnten einmal gemeinsam im Innenausschuss darüber nachdenken, dass wir Stichwahlen ganz und gar abschaffen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Bitte?!)

Das wäre ja eine Überlegung, die wir mal gemeinsam anstellen könnten, denn eins steht doch fest, wir haben …

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das solltest du vielleicht vorher mal mit deinem Koalitionspartner besprechen.)

Ja, ich will bloß, dass er das vielleicht mal als Vorschlag macht. Das wäre ja ganz spannend. Wir könnten jedenfalls darüber nachdenken. Das wäre eine Änderung, die sicherlich dieses Gesetz ganz besonders bedeutsam machen würde.

Hier bei diesem Zweiten Änderungsgesetz geht es um Änderungsvorschläge aus der Praxis, da geht es um die Landtagswahlkreise. Und ich will nur sagen, hier betrifft es natürlich auch Wahlkreise von CDU-Abgeordneten. Hier vorne sitzt ein Schwergewicht, und ich sage ausdrücklich, ein politisches Schwergewicht: Harry Glawe, der ist auch unmittelbar betroffen. Mehrere CDU-Wahl- kreise sind hier betroffen und wir sagen ganz deutlich, es ist eine dringende Angelegenheit, es darf nicht aufgeschoben werden, und wir passen auch an, wenn wir direkt betroffen sind.

Ein zweiter wichtiger Bestandteil des Gesetzes sind die Erfahrungen aus der Praxis. Das sind die Änderungen, die im Standarderprobungsgesetz zum Beispiel schon im Mai erprobt wurden, die sich dann auch bewährt haben. Natürlich wollen wir sie jetzt ins Gesetz schreiben. Dafür haben wir diese Arbeit mit dem Standarderprobungsgesetz gemacht.

Sie sehen, meine Damen und Herren, der Landesinnenminister und meine Fraktion stehen Vorschlägen und Neuerungen grundsätzlich positiv gegenüber. Der Fraktionsvorsitzende der SPD, habe ich eben gerade mitbekommen, ist bei …

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Er möchte nur informiert werden, Herr Kollege, mehr nicht.)

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Vorher. Nicht, dass immer die große Posaune angeschmissen wird.)

… einem Vorschlag, den ich eben mal ganz vorsichtig gemacht habe, vielleicht noch nicht ganz so weit, aber darüber können wir gemeinsam reden. Wichtig ist uns, dass wir insgesamt dem Wahlverdruss entgegenwirken müssen,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Na, da bin ich ja gespannt.)

denn wenn wir uns mal die Wahlbeteiligung in Brandenburg anschauen – so lange ist es ja noch nicht her –, dann waren das ganze 48 Prozent. Fast 20 Prozent weniger Wahlberechtigte als zur letzten Landtagswahl sind dort zur Wahl gegangen.

(Udo Pastörs, NPD: Schnauze voll!)

Ich glaube, wir haben jeden Grund, darüber nachzudenken – und zwar für den Wähler, aber auch für ehrenamtliche Wahlhelfer –,

(Vincent Kokert, CDU: Das Wahlalter mit 16 in Brandenburg war ja ein voller Erfolg.)

dass wir alle Vereinfachungen überprüfen und einführen, wo wir nur können – wenn sie denn Sinn machen, lieber Fraktionsvorsitzender Kokert.

(Zuruf von UIrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und genau das Wahlalter mit 16 ist aus unserer Sicht eben keine Änderung, die besonderen Sinn macht, deswegen stehen wir auch nicht dazu.