Allerdings, wenn meine Vermutung richtig sein sollte, hätte Frau Berger die Studie „Möglichkeiten einer Ermittlung des Unterrichtsausfalls an den Schulen in Nordrhein-Westfalen“ kennen müssen. Immerhin ist dieses von der grünen Bildungsministerin Sylvia Löhrmann bei der Ruhr-Universität Bochum und der Fachhochschule Nordwestschweiz in Auftrag gegeben worden.
Für mich waren die Erkenntnisse dieser Studie sehr aussagekräftig. Auch die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ berichtete über das Gutachten wie folgt, und genau zuhören, Frau Berger, ich zitiere von der waz.de vom 21.02. dieses Jahres: „Was die von Sylvia Löhrmann beauftragten Gutachter schwarz auf weiß vorlegten, hat nicht nur Sylvia Löhrmann selbst überrascht, sondern dürfte auch Eltern, Lehrern und Politikern neue Erregung über ein altes Reizthema verursachen: den Unterrichtsausfall in Nordrhein-Westfalen. Erstmals raten Wissenschaftler von einer stichhaltigen Erhebung der Fehlstunden ab, weil sie ,hoch aufwendig und sehr kostenintensiv‘ sei. Statt Stundenausfall zu messen, sollte das Geld ausgegeben werden, um ihn zu vermeiden.“ Ende des Zitats.
Entweder die GRÜNEN hier im Landtag haben sich damit nicht beschäftigt oder die Bildungsexpertin ist beratungsresistent, weil wir den Antrag hier vorliegen haben.
(Vincent Kokert, CDU: Das kann ich gar nicht glauben, Herr Butzki. – Heinz Müller, SPD: Doch, ich glaub das.)
In meinen nächsten Ausführungen möchte ich mich auf dieses Gutachten konzentrieren und die wichtigsten Ergebnisse dieser Studie aus meiner Sicht auch dar- stellen.
Für mich war neu, dass es im deutschsprachigen Raum kaum Forschung zum Thema Unterrichtsausfall gibt. Zwar führen verschiedene Bundesländer Erhebungen zum Umfang des Unterrichtsausfalls durch, aber mit den Auswirkungen des Ausfalls auf Schülerleistungen beschäftigte sich lediglich die MARKUS-Studie von 2002 in Rheinland-Pfalz. Und es ist auch sehr spannend, sich mit den Erkenntnissen da mal zu beschäftigen. Im angloamerikanischen Raum gibt es dagegen zahlreiche Studien und Untersuchungen zu diesem Thema.
Da es im Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um die Datenerhebung und die Veröffentlichung der Unterrichtsversorgung sowie die Ausfall- und Vertretungsstatistik geht, möchte ich einmal kurz darstellen, wie es in anderen Bundesländern gemacht wird. Auch dies kann man sehr gut aus dem Gutachten herausfinden.
Hochinteressant ist, dass von den Bundesländern Hessen, Niedersachsen und dem Saarland keine Daten vorliegen. Übrigens, in Hessen und Niedersachsen sind GRÜNE an der Regierung beteiligt. Einige ausgewählte Bundesländer will ich einmal kurz vorstellen, ich zitiere aus dem Gutachten: „Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport in Baden-Württemberg“, auch grüner Ministerpräsident, „stellt keine Daten zum Unterrichtsausfall auf seiner Internetseite bereit.“
„Stattdessen liegen Stellungnahmen des Ministeriums zu Anfragen des Landtags für verschiedene Regierungsbezirke vor,“
„denen Informationen zum Unterrichtsausfall und der Erhebung in Baden-Württemberg zu entnehmen sind.“
(Heinz Müller, SPD: Aber die sind doch sonst immer so für Transparenz. – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)
„Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung in Berlin legt in ihrer Bildungsstatistik weder ihr Verständnis von Unterrichtsausfall noch ihr Erhebungskonzept und die Erhebungsmodalitäten offen.“
„Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport in Brandenburg gibt auf seiner Internetseite Informationen zu der Zusatzerhebung ,Unterrichtsausfall und Vertretungsunterricht‘.“ „Die Senatorin für Bildung und Forschung“ – in Bremen – „legt ihr Verständnis von Unterrichtsausfall, ihr Erhebungskonzept und die Erhebungsmodalitäten nicht auf ihrer Internetseite offen.“
Und jetzt kommen wir zu unserem Bundesland. Wie wird das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern von den Bildungswissenschaftlern in diesem Gutachten gesehen? Genau zuhören, im Gutachten von Frau Löhrmann steht:
„Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur veröffentlicht sehr differenziert die Ergebnisse zum Unterrichtsausfall für jedes Schuljahr.“ Also ausdrückliches Lob.
Ich habe Ihnen ja ein paar Beispiele von anderen Bundesländern gesagt. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sich die Erhebungsmethode je nach Bundesland deutlich unterscheidet und dass es an bundesweit einheitlichen Kriterien zur Erfassung des Ausfalls fehlt. Manche Bundesländer veröffentlichen die Statistiken sehr ausführlich, wie beispielsweise MecklenburgVorpommern, andere erheben nur Stichproben und veröffentlichen diese Daten. Und wiederum andere Bundesländer thematisieren die Unterrichtsausfälle überhaupt nicht. Deshalb kann man die Ergebnisse der einzelnen Bundesländer auch nur schwer vergleichen.
Fazit der beiden Gutachter dieser renommierten Bildungsforschungseinrichtung ist, dass man die Ressourcen nicht in die Erfassung, sondern in die Vermeidung von Unterrichtsausfall stecken sollte. Das Land kann so seine Schulen auch noch zusätzlich motivieren, Konzepte zum Thema „Vermeidung von Unterrichtsausfall“ weiterzuentwickeln, und eine Zertifizierung, zum Beispiel Gütesiegelung, und individuelle Förderung vornehmen. Schulen, die das entsprechende Zertifikat erwerben wollen, müssen sich mit aussagefähigen Konzepten zur Vermeidung von Unterrichtsausfall bewerben.
Ich persönlich halte das für einen sehr interessanten Vorschlag. Man soll also Schulen mit einem hohen Anteil an Unterrichtsausfall nicht an den digitalen Pranger stellen, sondern Schulen, die gute Konzepte zur Ausfallvermeidung entwickeln, öffentlich positiv darstellen. Die Landesregierung hat sehr entschlossen gehandelt und ein Konzept zur Unterrichtsausfallvermeidung vorgelegt. Erste Maßnahmen wurden bereits im Mai 2012 durch den Bildungsminister Mathias Brodkorb vorgestellt und weitere folgten. Ich will mal einige aufzählen:
Dieses Programm wurde an Grundschulen gestärkt und durch das 50-Millionen-Paket auch an weiterführenden Schulen ausgeweitet.
Verbesserung der Planung von Wanderfahrten an den einzelnen Schulen und Konzentration auf bestimmte Tage
Wie ich gestern schon sagte, besuchte ich in den Sommerferien fast alle Schulen, freie wie staatliche Schulen, in meinem Wahlkreis und führte dabei interessante Gespräche mit den Schulleiterinnen und Schulleitern. Dabei erfuhr ich, dass unisono alle die eingeführten Maßnahmen – der Minister hat es ja vorhin auch noch mal dargestellt – und damit die Anstrengungen der Landesregierung im Bildungsbereich sehr begrüßten.
Die ausführliche Dokumentation des Unterrichtsausfalls und der Vertretungsstunden in den staatlichen Schulen gehören aber nicht dazu, denn der Abbau von Bürokratie in den Schulen ist ein wichtiges Thema und Ziel der Koalition. Bei der Erhebung der Statistiken stellt sich natürlich die Frage, ob wir wirklich so viele Datensätze benötigen. Wer soll vor allem die Kennziffern auswerten und ver- walten?
Ich war am Freitag noch mal bei mir an der Schule und habe mir so einen Erfassungsbogen geben lassen. Was muss da alles dokumentiert werden? Ich muss Ihnen mal dazu sagen, da haben wir wirklich Möglichkeiten, das können wir gern im Ausschuss diskutieren, was wir da überhaupt erheben müssen. Neben der sehr ausführlichen Erfassung der zur Vertretung anfallenden Stunden – das heißt Krankheit der Lehrkräfte, Krankheit der Kinder, Fort- und Weiterbildungen, Kur- und Sanatoriumsaufenthalt, Mutterschutzfrist, Elternzeit, Sonderurlaub, Exkursionen, Wandertage, Klassenfahrten einer Klasse, Prüfung der Berufsreife, sonstige Gründe – wird auch die Vermeidung von Unterrichtsausfall erfasst, die befristete Erhöhung des Vertragsstundenmaßes, befristet eingestellte Lehrkräfte, Mehrarbeit, Überstunden tätiger Lehrkräfte, Kurs- und Klassenzusammenlegungen, zusätzlicher Unterricht von Referendaren und sonstige Maßnahmen davon fachbezogen.
hier gibt es auf jeden Fall große Möglichkeiten des Bürokratieabbaus. Wer braucht all diese Werte? Den Eltern und den Schülern ist es völlig egal, warum eine Unterrichtsstunde ausfällt, zumindest die Eltern – bei den Schülerinnen und Schülern bin ich mir da nicht so sicher – wollen eine möglichst gute Vertretung.
Was von der Statistik nicht erfasst wird, ich will Ihnen dazu mal drei Beispiele aus meiner eigenen Praxis darstellen. Wir haben zum Beispiel eine extreme Wetterlage und es gibt hitzefrei. An diesen Tagen kann sich die Schulleiterin oder der Schulleiter immer sehr beliebt oder auch unbeliebt bei seinen Schülern beziehungsweise der Lehrerschaft machen. Einige Schulen machen nach der 4. beziehungsweise 5. Unterrichtsstunde Schluss. Der restliche Unterrichtstag fällt aus. Andere Schulen wählen einen anderen Zeitplan, zum Beispiel 35Minuten-Stunden und einen verkürzten Pausenplan. Beide Schulen haben zum gleichen Zeitpunkt Schluss. Wie wollen Sie das statistisch erfassen?
Ein anderes Beispiel: Die Schule hat statistisch gesehen einen Unterrichtsausfall von 2,5 Prozent. Das kann aber bedeuten, dass bei zwei parallelen Klassen bei einer Klasse kein Unterricht ausfällt, bei der anderen Klasse kommt es durch kurzfristige Erkrankung oder die Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften zu Vertretungsunterricht oder Stundenausfall. Das subjektive Empfinden
Ein weiteres Beispiel, ich habe es selbst durchgeführt: Ein Lehrer unterrichtet parallel in zwei Klassen Mathematik. Beide Klassen arbeiten gut. Ist es nun Ausfall oder Vertretung oder Klassenzusammenlegung? Nichts von allem und trotzdem fehlt ein Lehrer.
Deshalb spreche ich mich gegen eine schulscharfe Veröffentlichung des Unterrichtsausfalls und des Vertretungsunterrichts aus. Das ist ein höchstsensibles Thema, denn viele Daten sind erklärungsbedürftig.
Bei langfristigen Erkrankungen von Lehrkräften gibt es relativ schnell Vertretungslehrkräfte. Schwierig wird es, wenn morgens der Anruf kommt, ich bin krank, und das nicht nur einmal, sondern mehrmals zum Unterrichtsanfang. Es muss schnell um- oder neugeplant werden. Bei Erkältungswellen sind das meist mehrere Kolleginnen und Kollegen. Die Lehrkräfte, die dann noch zur Verfügung stehen, müssen umgehend informiert werden. Man muss jetzt auch die Belastung jedes einzelnen Kollegen und jeder einzelnen Kollegin im Blick haben. Manche Schulen können durch so eine Momentaufnahme schnell einen schlechten Ruf erhalten. Deshalb rege ich an, so hat es zum Beispiel Sachsen gemacht, mit dem Schulleiterverband, den Lehrerverbänden, dem Landeselternrat, dem Landesschülerrat über Möglichkeiten einer Veröffentlichung vielleicht zu diskutieren. Auf jeden Fall müssen die Verantwortlichen vor Ort gehört werden.
Frau Oldenburg hat es ja vorhin auch schon in ihrer Rede gesagt, verantwortungsvolle Schulleitungen werten bereits jetzt regelmäßig in den Lehrerkonferenzen, den Schulelternratssitzungen, den Tagungen der Schulkonferenz die erhobenen Ausfallstatistiken aus und stellen eingeleitete Maßnahmen vor. Es wird dabei bei den Eltern Vertrauen und vor allem auch Verständnis für die eingeleiteten Maßnahmen geweckt. Wenn wir dann noch ein Zertifikat oder ein Gütesiegel für Schulen mit innovativen Vertretungskonzepten vergeben können, wie es die Gutachter in der NRW-Studie vorschlagen, wäre die Akzeptanz bei allen Beteiligten noch größer. Gelungene Modelle sollten veröffentlicht werden und zur Nachahmung animieren. Dies wäre allemal besser als der digitale Pranger, den die GRÜNEN hier vorschlagen oder der ihnen vorschwebt.
Erstens. Seit Antrittsbeginn des Bildungsministers Mathias Brodkorb wird engagiert an den Problemen gearbeitet und die Landeregierung hat entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung von Unterrichtsausfall bereits eingeleitet. So gibt es in diesem Schuljahr – der Minister sagte die Zahl, ich will sie aber ruhig noch mal wiederholen – 73 Vertretungslehrerinnen und Vertretungslehrer, davon 50 unbefristete und 23 befristete Lehr- kräfte.