Protokoll der Sitzung vom 18.09.2014

Zugleich wird aber an dieser Zeitschiene auch deutlich, dass die Opposition hinreichend Zeit hatte, sich zu überlegen, welche demokratischen und rechtlich möglichen Alternativen sie ergreifen wird. Offensichtlich hat man sich für den falschen Weg entschieden, denn der eingebrachte Antrag auf Drucksache 6/3250 sah vor, die Landesregierung zu einem offenen Rechtsbruch auf- zurufen.

(Heiterkeit bei Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ein Quatsch.)

Aber die Regierung kann und darf den Vollzug von Gesetzen nicht einfach aussetzen. Als das auch von der Opposition erkannt wurde,

(Zurufe von Barbara Borchardt, DIE LINKE, und Torsten Koplin, DIE LINKE)

zauberte sie kurz vor der Angst am letzten Freitag noch das vorliegende Gesetz aus dem Hut. Warum sage ich „aus dem Hut zaubern“?

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: In Abstimmung mit den Koalitionsfraktionen.)

Die Opposition wirft den Gesetzesentwurf ohne Einhaltung jeglicher Fristen in den Ring. Die Geschäftsordnung sieht allerdings ausdrücklich vor, dass die Beratungsgegenstände 14 Tage vor der Sitzung angemeldet werden müssen.

(Vincent Kokert, CDU: Das hätte sich die Koalition mal trauen sollen, da wäre aber sonst was los gewesen.)

Aber sicher.

Eine Dringlichkeit, hiervon abzuweichen …

(Peter Ritter, DIE LINKE: Dann wäre es auf der Tagesordnung, wenn die Koalition es getan hätte. – Zuruf von Heinz Müller, SPD)

Genau, Herr Müller.

Eine Dringlichkeit, hiervon abzuweichen, ist nicht erkennbar. Das Gerichtsstrukturgesetz ist seit über einem Jahr bekannt. Für die Umsetzung der Gerichtsstrukturreform sind bereits zahlreiche notwendige Bau- und Umzugsmaßnahmen angelaufen.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ach so?)

Es besteht somit kein Anlass, hiervon abzuweichen.

Insbesondere gibt es auch keine Notwendigkeit, dem Ergebnis des Volksbegehrens und dessen Prüfung durch den Landeswahlleiter vorzugreifen. Sollte später doch etwas an der Gerichtsreform zurückgedreht werden, denke ich, sind wir Manns genug, das auch hinzunehmen. Denn dies ist der richtig saubere Weg, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Ihr Gesetzentwurf ist nicht nur eine Show. Er hilft in der Sache nicht weiter, aber das wissen Sie selbst. Die Koalitionsfraktionen lehnen die Dringlichkeit ab. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Was Sie da abziehen, ist eine Show.)

Vielen Dank, Herr Silkeit.

Wir stimmen jetzt darüber ab, ob die Tagesordnung um diese Vorlage erweitert werden soll. Wer stimmt für diesen Vorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Erweiterung der Tagesordnung bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und

NPD gegen die Stimmen von den Fraktionen der SPD und CDU abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Opferschutz justizpolitisch stärken, auf Drucksache 6/3262. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3298 vor.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Opferschutz justizpolitisch stärken – Drucksache 6/3262 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/3298 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Borchardt von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Jede erlittene Straftat, insbesondere ein Sexual- oder ein Gewaltdelikt, aber auch ein Wohnungseinbruch führt beim Opfer zu psychischen Belastungen. Nichts ist mehr wie vorher. Scheu, Misstrauen und Angst beeinträchtigen das Lebensgefühl oft für lange Zeit. Opfer tragen oft bis an ihr Lebensende an den seelischen und körperlichen Folgen der Verletzungen. Diese Menschen benötigen vor allem zeitnahe und leicht erreichbare fachlich qualifizierte Versorgung. Das stellte der WEISSE RING in seiner Erklärung anlässlich des 22. Mainzer Opferforums fest. Ich bin überzeugt davon, meine Damen und Herren der demokratischen Fraktionen, dass wir diese Formulierung alle unterstützen.

Ja, Opferschutz ist ein wichtiges Thema, auch darüber sind wir uns sicherlich einig. Meine Fraktion begrüßt ausdrücklich, dass sich die letzte Justizministerkonferenz mit diesem Thema aus unterschiedlichen Perspektiven beschäftigt und verschiedene Beschlüsse gefasst hat, so zum Beispiel zur Prüfung eines bundesweiten Anspruchs zur psychosozialen Prozessbegleitung oder zur Bündelung von Opferschutzrechten in Strafverfahren. Wir teilen auch die Auffassung der Justizminister, dass die Gesetzesänderungen der letzten Jahre deutliche Verbesserungen der prozessualen Rechte von Opfern gebracht haben. Das bedeutet aber nicht, und auch darüber sind wir uns sicherlich einig, dass damit alle Möglichkeiten ausgeschöpft worden sind und wir uns bequem zurücklehnen können. Auch das hat die Justizministerkonferenz deutlich zum Ausdruck gebracht.

Es ist in erster Linie ein Verdienst des WEISSEN RINGES, dass sich die Betrachtungsweise des Opferschutzes in den letzten Jahren gewandelt hat. Für dieses Engagement möchte ich mich im Namen meiner Fraktion an dieser Stelle recht herzlich bedanken. Zur Erinnerung: Lange Jahre war in Deutschland die Entwicklung des Strafprozessrechtes geprägt durch das Bemühen, die prozessualen Beziehungen zwischen dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und den Beschuldigten sachgerecht zu regeln. Den Opfern von Straftaten wurde wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Opfer in Strafverfahren waren nur Beweismittel zur Überführung der Täter. Das hat sich zum Glück geändert.

Die psychosoziale Prozessbegleitung, der Täter-OpferAusgleich oder das Adhäsionsverfahren waren hier deutliche Schritte in die richtige Richtung. Das es weitere,

noch unbearbeitete Baustellen gibt, kann und wird hoffentlich niemand bestreiten. Eine Baustelle, die zum Beispiel mit der am 21. August 2014 gestarteten Onlinepetition „Opferschutz als Pflichtaufgabe“ hier deutlich wird.

Die Petition wurde initiiert vom Frauenrat MecklenburgVorpommern. Sie hat zahlreiche Unterstützer wie die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, den Allgemeinen Behindertenverband – Für Selbstbestimmung und Würde, die Gewerkschaft der Polizei/Lan- desfrauengruppe Mecklenburg-Vorpommern und den Bürgerschaftspräsidenten der Hansestadt Rostock. Man sehe es mir nach, wenn ich hier irgendjemanden vergessen habe.

Mit dieser Petition wird auf mehrere Missstände hingewiesen, und das in unterschiedlichen Bereichen. Zunächst sind es Themen, die in die Hoheit des Sozialministeriums fallen. Da geht es um den Wunsch nach der gesicherten Finanzierung oder um fehlende Barrierefreiheit. Aus Sicht meiner Fraktion Forderungen, die zu unterstützen sind. Wir hoffen, dass Sie unsere Auffassung diesbezüglich teilen. Mit den einzelnen konkreten Forderungen möchten wir uns an dieser Stelle nicht auseinandersetzen, sondern uns insbesondere auf die Aussage „Arbeit mit Tätern ist der beste Opferschutz“ konzen- trieren.

Auch der WEISSE RING hat in seinen kriminalpräventionspolitischen Forderungen auf diesen Zusammenhang hingewiesen und konkrete Forderungen gestellt. Forderungen, die beinahe auf allen Veranstaltungen zum Thema Opferschutz zu hören sind. Ein wirksamer Schutz von Opfern in der Zukunft ist die Arbeit mit den Tätern heute. Insofern halte ich es für falsch, Resozialisierungsarbeit in Justizvollzugsanstalten oder Therapieeinrichtungen als reine Täterarbeit zu begreifen. Sie ist auch präventiver Opferschutz.

Ein Leiter der Justizvollzugsanstalt unseres Landes brachte es einmal so zum Ausdruck: Irgendwann kommen sie alle wieder raus. Die Frage ist nur, wie möchten wir, dass sie wieder rauskommen. Genau so, wie sie reingegangen sind, oder therapeutisch behandelt? Insofern macht die Resozialisierung sogar einen großen Teil der Opferarbeit aus. Und auch das ist klar, diese Arbeit ist nicht zum Nulltarif zu haben. Nein, im Gegenteil, sie kostet den Steuerzahler richtig Geld. Aber – und ich finde, Frau Ministerin Kuder hat es in der letzten Sitzung des Rechtsausschusses ganz richtig festgestellt – hier ist die Gesellschaft als Ganzes gefragt.

Meine Damen und Herren, fragen Sie sich selbst: Haben wir diese gesellschaftliche Atmosphäre? Ich meine, nein. Das kann ich an den unterschiedlichsten Fragen festmachen, wie zum Beispiel beim Umgang mit Petitionen von Strafgefangenen oder, wie vor nicht allzu langer Zeit in Stralsund erlebt, bei der Einführung beziehungsweise dem Ausbau des offenen Vollzuges in der JVA.

Meine Damen und Herren, in den letzten zwei Jahren haben wir drei neue Vollzugsgesetze – Strafvollzug, Jugendstrafvollzug und Sicherungsverwahrvollzug – in unserem Land auf den Weg gebracht. In allen dreien wurde die Resozialisierung als Kernaufgabe festgeschrieben. Das haben wir auch in der Debatte und hier im Landtag immer wieder zum Ausdruck gebracht, dass wir das richtig finden. Was wir kritisiert haben und was

auch von den Sachverständigen in den Anhörungen zum Ausdruck gebracht wurde, ist die Annahme, dass diese Resozialisierung zum Nulltarif zu haben sei. Der Entwurf zum Strafvollzugsgesetz sollte zum Beispiel kostenneutral umgesetzt werden.

Man erwartet also mehr Arbeit durch das Personal, ohne dass zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Das ist jedoch nicht möglich. Insofern sehe ich das Resozialisierungsziel gefährdet, wenn nicht entsprechend Geld in die Hand genommen wird. Aus diesem Grund steht zu befürchten, dass die Resozialisierung trotz aller Bemühungen in den JVA eine leere Worthülse bleibt. Das bringen auch die Petitionen, die wir im Petitionsausschuss bearbeiten beziehungsweise persönliche Briefe von Strafgefangenen zum Ausdruck. Vor Kurzem erreichte mich der Brief eines JVA-Insassen. Er beschwerte sich nicht über seine Strafe, er meinte sogar, er habe sie verdient. Worüber er sich beschwerte, war die Tatsache, dass für ihn seit Jahren Vollzugspläne erstellt werden, ohne dass tatsächlich irgendetwas umgesetzt werde. Er schrieb mir, dass bei ihm in der JVA eine Psychologin für 80 bis 90 Gefangene zuständig sei. Im letzten Jahr habe sie pro Monat etwa 14 Tage gefehlt. Seit Januar 2014 sei sie gar nicht mehr da.

Meine Damen und Herren, unter diesen Bedingungen ist es natürlich schwierig oder, besser gesagt, unmöglich, die Vollzugspläne und damit eine erfolgreiche Resozialisierung umzusetzen. Wenn ich Straftäter resozialisieren will, muss ich auch entsprechendes Personal vorhalten. Es ist nicht neu, dass der Personalschlüssel in der Justiz auf Kante gestrickt ist. Es heißt dann immer, man könnte ja kein Personal in der Reserve halten. Aber es geht hier nicht darum, jemanden in Reserve zu halten, sondern einen Personalschlüssel zu haben, der auch Urlaub und krankheitsbedingte Ausfälle auffängt. Urlaub und Krankheit sind keine Fälle von höherer Gewalt, sondern ganz gewöhnlich, und treten immer wieder auf. So etwas muss dann auch berücksichtigt werden. Natürlich kostet das Geld, aber es ist nötig, um die Ziele des Strafvollzugs nicht zu gefährden. Und dabei sind wir noch gar nicht bei der Frage, wie effektiv eine psychosoziale Begleitung, Betreuung ist, wenn eine Psychologin für 80 bis 90 Häftlinge verantwortlich ist.

Wenn wir über Resozialisierung reden, gehören aber auch Rahmenbedingungen in den JVAs, wie Wohngruppenvollzug oder die Schaffung von ausreichenden Arbeitsplätzen dazu. Auch das kostet Geld, ist aber nötig. Meine Damen und Herren, wir bleiben dabei: Resozialisierung und damit Opferschutz kostet Geld und wir hoffen, dass wir in den kommenden Haushaltsberatungen hier deutlich mehr tun.

Meine Damen und Herren, im Rahmen des NSUProzesses ist ein weiteres Problem deutlich geworden, hier insbesondere zu der Frage, wie Opfer definiert werden. Sind es ausschließlich die Geschädigten oder gehören nicht auch die Familienangehörigen als Ganzes dazu? Auch hier ist unbedingt ein Umdenken erforderlich.

Meine Damen und Herren, zum Abschluss noch ein paar Bemerkungen zu den Opferschutzregelungen, wo nicht nur aus unserer Sicht, sondern aus Sicht des WEISSEN RINGES noch dringender Handlungsbedarf besteht. Sicher, das sind bundespolitische Forderungen, aber nichtsdestotrotz besteht die Notwendigkeit, etwas zu tun, etwa wenn es um strafprozessuale Rechte im Nebenkla

geverfahren geht. Beispielsweise gibt es keine Beschwerdemöglichkeiten gegen die Ablehnung als Nebenkläger oder kein Beschwerderecht des Nebenklägers bei Versagung von Prozesskostenhilfe. Auch hinsichtlich der Informationspflichten gegenüber den Opfern muss gearbeitet werden, etwa an der Möglichkeit der Eröffnung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung von Fristen.

Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass wir zu einer sachlichen Debatte kommen im Sinne der Opfer, die durch Gewalttaten geschädigt worden sind. Ich hoffe, dass Sie unserem Antrag zustimmen, und bin gespannt auf Ihre Beiträge. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Borchardt.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst die Justizministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Frau Kuder.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Ihr Antrag, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, schnürt ein recht buntes Paket,