Nichtsdestotrotz, auch da stimme ich mit Herrn Koplin überein, ist mir klar, dass wir uns um die finanzielle Ausstattung Gedanken machen müssen, etwa um die Angleichung der Vergütung EG9 an EG10, höhere Sachkosten und eine jährliche Dynamisierung, um Kostensteigerungen aufzufangen. Da es in der Summe in diesem Haushalt nicht mehr Fördermittel geben wird, bedeutet das ein Plus an der einen Stelle, ein Minus an der anderen Stelle. Da müssen wir diskutieren und zu dieser Diskussion sind wir bereit.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich glaube nicht, dass es viel bringt, jede Art der Beratung isoliert zu betrachten. Die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung ist ein Teil der gesamten Beratungslandschaft unseres Landes. Über die beugen wir uns in meinem Ressort gerade, um sie systematischer und besser aufeinander abgestimmt aufzustellen. Mehr Bündelung, mehr Koppelung, mehr Querverweise, mehr Durchblick für die Bürger, das ist unser Ziel. Erst vorgestern gab es dazu unter Federführung meines Ministeriums einen Workshop mit der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege M-V, um gemeinsame Wege dorthin auszuloten.
Ich bin mir sicher, dass das der richtige Ansatz dafür ist, auch die Schuldnerberatung auf gutem Niveau und für
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich insofern für diesen Antrag, weil er betont, wie wichtig die Aufgabe der Schuldner- und Insolvenzberatung ist, welche Leistung die Menschen erbringen, die mit großem Engagement die Beratungslandschaft aufrechterhalten, und zwar für jeden, der in eine Überschuldung gerät, sowie natürlich für die Gesellschaft insgesamt. Insofern sind wir wohl alle einer Meinung und müssen uns hier nicht mit überflüssigen Lippenbekenntnissen hervortun, der Titel Ihres Antrages und auch Ihre Pressemitteilung vom 09.11.2014 suggeriert jedoch – im Gegensatz zu Ihrer Einbringung eben –, dass es in Kürze gar keine Schuldner- beziehungsweise Insolvenzberatungsstellen mehr geben würde. Das ist natürlich Quatsch. Wir müssen die Sorgen, mit denen sich die Beratungsstellen konfrontiert sehen, genauer unter die Lupe nehmen.
Die Frage ist auch, lieber Torsten Koplin, wie Sie das Wort „viele“ auslegen. Ich habe Ihrer Kleinen Anfrage beziehungsweise der Beantwortung durch das Sozialministerium entnommen, dass zwei Beratungsstellen geschlossen wurden, beziehungsweise in der aktuellen Presse von einer weiteren Schließung zum Ende des Jahres gelesen. Nach Ihren Vorstellungen scheint es egal zu sein, ob sich das Beratungsangebot bei den Trägern rechnet, Hauptsache das Angebot bleibt, wie es ist. Vielleicht sollte man mal über die Verwendung des Begriffes „Wohlfahrtsverbände“ nachdenken. Ich glaube nicht, dass es der Diakonie zum Beispiel leichtgefallen ist, zu sagen, wir machen in Schwerin keine Schuldnerberatung mehr. Die Anfragen aus Schwerin laufen nämlich in Ludwigslust und in Hagenow auf, was die Mitarbeiter logischerweise mehr fordert, lässt man die neuen Themen, die Sie angesprochen haben, erst mal außer Acht.
Wohlfahrtsverbände müssen heute wie jedes Wirtschaftsunternehmen kostendeckend kalkulieren. Die aktuellen Entwicklungen zeigen aber auch, dass wir eine Über- prüfung der bestehenden Beratungslandschaft brauchen. Wir wollen eine bessere Vergleichbarkeit und eine zeitgemäße Finanzierung für die Einrichtungen. Wir als CDU-Fraktion haben uns aus diesem Grund bereits bei der letzten Haushaltsdebatte dafür eingesetzt, dass die Mittel zur Förderung dieser Beratungseinrichtungen weiter bereitgestellt werden und nicht anteilig einem Rotstift zum Opfer fallen. Schön, dass Sie jetzt auch auf dieses Thema aufmerksam geworden sind,
nur kommt die Forderung, mehr Geld für die Beratung in den Jahren 2014/2015, vielleicht ein wenig spät. Das wissen auch die Träger, zumindest nach dem Workshop.
Hier möchte ich insbesondere darauf hinweisen, dass zusätzliche Aufwendungen gedeckt sein müssen, und
wenn ich das richtig sehe, ist das hier nicht der Fall. Aber vielleicht – nein, das glaube ich eher nicht – zaubert das Sozialministerium noch kurzfristig etwas aus dem Hut, oder gar das Finanzministerium.
Meine Damen und Herren von der Linksfraktion, eine fundierte Kenntnisnahme der Antworten der Landesregierung auf Ihre Kleine Anfragen wäre der vielleicht sachlich bessere Weg gewesen. Dann nämlich wäre genau das, was schon reichhaltig durch die Medien gewandert ist, nochmals klar geworden: Wir wollen nicht die isolierte Betrachtung eines Beratungsangebotes, wir wollen die Beratungslandschaft zeitgemäß, auskömmlich und bedarfsgerecht. Und wenn Sie bedarfsgerecht, Herr Koplin, nicht verstehen, dann darf ich vielleicht einmal darauf hinweisen, wie sehr wir in der Enquetekommission darum ringen, auch künftig Angebote verschiedener Art für alle zu erhalten.
Trotz des Bevölkerungsrückganges wird die Förderung der SIBs aus dem Landeshaushalt unvermindert fortgesetzt.
Die Ergebnisse des Zensus im Jahr 2011 haben in der Tat zu einer geänderten Verteilung der Fördermittel zwischen den einzelnen Beratungsstellen im Land geführt. Schuldnerberatungsstellen in den Kommunen mit einem Bevölkerungszuwachs erhalten mehr, während Beratungsstellen in Kommunen mit einem Bevölkerungsrückgang weniger Geld bekommen. Und eines ist auch festzustellen: Kommunen und Träger sind selbst dabei, neue Ansätze zu finden, um nicht nur die wichtige Arbeit der Schuldnerberatung weiterhin zu gewährleisten.
Vielleicht auch noch etwas zu den Schuldnern selbst, meine Damen und Herren. Der mit Abstand häufigste Grund für die Überschuldung ist unstreitig die Arbeits- losigkeit. Das geht auch aus dem Jahresbericht 2013 der Sozialen Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung in Mecklenburg-Vorpommern hervor und lässt die Schlussfolgerung zu, dass weniger Arbeitslose weniger überschuldete Haushalte bedeuten, ergo weniger Beratungsbedarf. Ist natürlich sehr kurz.
Schauen wir uns aber nun die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit an: In Mecklenburg-Vorpommern waren im August 2014 nach deren Angaben 85.400 Menschen arbeitslos gemeldet, 4.600 weniger als im August 2013. Der Rückgang der Beratungsfälle um etwa 550 ist auch eine Folge der weitaus besseren Lage auf dem Arbeitsmarkt. Lesen Sie es nach! Hoch komplizierte Statistiken kommen zu keinem anderen Ergebnis.
Die zweithäufigsten Gründe für die Überschuldung von privaten Haushalten, da werde ich Ihnen hoffentlich nichts Neues erzählen, sind kreditfinanziertes Konsumverhalten, unwirtschaftliche Haushaltsführung, fehlende finanzielle Bildung und fehlendes Verantwortungsbewusstsein. Im Jahr 2013 waren 1.944 Beratungsfälle der Schuldner- und Insolvenzberatung genau darauf zurückzuführen. Die- se 1.944 Fälle machten 47 Prozent – Sie haben richtig gehört –, 47 Prozent der gesamten Beratungsfälle aus.
Es gibt zwei Wege, meine Damen und Herren, diese Problematik anzugehen. Entweder es werden weiter die Symptome dieser Fehlentwicklung behandelt, was Sie
mit diesem vorliegenden Antrag als Lösung vorschlagen, es wird also zunächst eine Überschuldung zugelassen, um aus dieser anschließend mit der von mir sehr geschätzten Hilfe der Beratungseinrichtungen wieder herauszukommen, oder es wird ein anderer Weg eingeschlagen. Ich weiß, auch da unterscheiden sich unsere Ansichten.
Prävention, Aufklärung zum Konsum, ja auch Sparsamkeit, liebe Silke Gajek, sollte wieder ein Wert sein, der gelernt werden muss.
Dieser Weg scheint mir auch der bessere zu sein. Daher auch von mir die Forderung – ich weiß gar nicht, was es da zu lachen gibt –, wir müssen das Beratungsangebot für Schuldner- und Verbraucherinsolvenzen erhalten, aber wir müssen es den aktuellen Ansprüchen anpassen.
Dies wird aber nicht, wie bei Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, einfach mit höheren Zuwendungen erreicht, sondern vorwiegend durch eine Überarbeitung der jetzigen Konzepte, die im Rahmen einer ganzheitlichen Prüfung entwickelt und vernetzt sein sollen. Aus diesem Grund lehnt die CDUFraktion den vorliegenden Antrag ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Das Wort hat jetzt die Abgeordnete und Vizepräsidentin Gajek für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Guten Morgen, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! DIE LINKE hat den Antrag „Gemeinnützige Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung im Land sichern“ auf die Tagesordnung gestellt. Ich denke, ein Anlass war, wie Herr Koplin das schon gesagt hat, die Debatte in der Stadtvertretung am Montag hier in Schwerin.
Lassen Sie mich einige grundsätzliche Dinge zur Beratungslandschaft sagen. Ich denke, bei der Schuldner- und Insolvenzberatung wird eines deutlich, dass die Beratungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern möglicherweise dem Bedarf nicht mehr gerecht wird, weil, nicht nur die Schuldnerberatung hat keine Dynamisierung, sondern fast alle anderen Beratungsdienste bekommen keine Dynamisierung, haben keine Sachmittel so differenziert ausgewiesen wie bei der Schuldnerberatung. Auch den Personalschlüssel, der 1 : 25.000 ist, gibt es meines Wissens nur bei der SchuldnerInnenberatung.
Wenn ich den ersten Punkt sehe, ich denke, da sind wir uns alle einig, dann können wir das unterstützen und sagen, ja, die Schuldnerberaterinnen und -berater machen einen klasse Job. Der ist häufig sehr schwierig, weil wir eine Entwicklung haben, dass das eben nicht nur die Schuldenberatung ist, sondern jeder Schuldnerberater
wird eine sehr komplexe Beratung machen, die dann möglicherweise noch in andere Beratungsdienste greift.
Das, was aber im Antrag steht, Herr Koplin, ist für mich zu kurz gegriffen. Sie schreiben zum Beispiel in dem Punkt 2.a), „die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel sichern“. Wir wissen alle, dass Eigenanteile gezahlt werden. Die Schuldnerberatung ist eine von vielen. Alle Beratungsstellen müssen Eigenanteile leisten. Das kann man, gerade wenn man im Non-Profit-Bereich tätig ist, und das sind kleine Vereine häufig, überhaupt nicht leisten. Ich glaube, es ist eine grundsätzliche Frage, wenn wir uns hier im Landtag damit beschäftigen: Wie soll die Beratungslandschaft der nächsten zehn, fünfzehn Jahre aufgestellt sein? Von daher ist mir der Punkt, der in 2.a) beschrieben wird, zu kurz gegriffen.
Den zweiten Punkt mit der Richtlinie, den Doppelhaus- halt 2016/2017 höher zu stellen, können wir mitgehen. Ich weiß, dass es dort auch die Diskussion gab. Ich erinnere mich an den letzten Doppelhaushalt, da war es, glaube ich, DIE LINKE, die die Erhöhung der Schuldnerberatung eingefordert hat. Von daher, Frau FriemannJennert, das stimmt nicht so ganz, was Sie da gesagt haben, sondern das war eine Diskussion, die wir im Sozialausschuss geführt haben. Aber die Richtlinie sagt heute: 1 : 25.000.
Und da bin ich bei Ihnen, Herr Koplin, noch mal darüber zu diskutieren: Ist diese Zuordnung der 1 : 25.000 noch das, was wir perspektivisch brauchen, oder muss die Richtlinie nicht an sich verändert werden? Die LIGA hat damals gesagt, als die Richtlinie auf den Weg gebracht wurde: Wir wollen diesen Zuschnitt haben. Sie sind nicht davon ausgegangen, wie der Schuldenindex ist. Sie wollten nur die Pro-Kopf-Zuweisung.
Wir sehen aber, und das, denke ich, wird in der Enquetekommission immer deutlicher, dass wir Unterschiede haben: einerseits in der Stadt, andererseits die Bedarfe in den ländlichen Räumen. Wenn ich jetzt auf Schwerin zu sprechen komme, da ist es durch den neuen Mikrozensus entstanden. Das Geld ist ja nicht weniger geworden im Land, sondern die Verteilung ist eine andere. Von daher ist tatsächlich zu hinterfragen, ob diese 1 : 25.000 noch bedarfsgerecht sind und wie wir das perspektivisch verändern können.
Von daher schlagen wir vor, zum einen den Antrag in den Sozialausschuss zu überweisen und zum anderen zu prüfen – das ist ja unser Änderungsantrag –, inwiefern es noch andere Finanzierungsmöglichkeiten gibt. Gleichwohl spricht sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eindeutig gegen eine private Beratung aus, wie es der Städte- und Gemeindetag teilweise vorsieht. Ich denke, das, was wir brauchen, ist eine unabhängige Schuldner- und Insolvenzberatung. Ich denke, da sollten wir auch alle beieinanderstehen.
Ich möchte noch zwei Punkte sagen, das ist ja eine Möglichkeit, gerade im Zusammenhang mit den Beratungsdiensten darüber zu reden. Alle Beratungsdienste des Landes, auch in anderen Bereichen, klagen darüber, dass das LAGuS, das der Zuwendungsträger ist und die Abrechnung macht, so eine derartige Bürokratie auf den Weg bringt, dass zum Teil mehr bürokratische Arbeit zu leisten ist als Beratungsarbeit. Also, ich denke, es wird notwendig sein, dass wir die Beratung der Menschen stärken und nicht den Verwaltungsaufwand. Von daher
fordern wir natürlich die Landesregierung auf – das, was Sie im Koalitionsvertrag geschrieben haben –, die Entbürokratisierung endlich voranzubringen! Das ist auch etwas, was dann im Ausschuss diskutiert werden muss.
Dann hat Frau Hesse darauf hingewiesen, zu Recht, dass es zurzeit die E9-Einstufung gibt. Da gibt es schon lange die Diskussion, endlich die Tarife anzupassen, und das eben nicht nur bei der Schuldnerberatung, sondern das betrifft alle anderen Beratungsdienste.
Frau Friemann-Jennert, wenn Sie von Prävention sprechen, dann müssen wir mal mit dem Innenminister reden, wie das denn ist mit den freiwilligen Leistungen, denn diese Beratungsdienste gehören auf kommunaler Ebene leider immer noch zu den freiwilligen Leistungen. Und wenn es eine Haushaltskonsolidierung gibt wie in Schwerin, dann kann Schwerin das nämlich nicht kompensieren. Dann ist es folgerichtig, dass man sagt, okay, dann haben wir das Geld nicht.
Wir müssen hier auch in der Enquetekommission – und da nehme ich die CDU beim Wort – eben nicht nur großtönig sagen, wir müssen was verändern, sondern dann tatsächlich mit uns zusammen die Empfehlung bis zum Jahr 2030 auf den Weg bringen. Dafür kämpfe ich und ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich will erst einmal für Klarstellung sorgen: Wir waren es! Wir waren es! Auf Initiative der SPD ist 2010