der Haushaltsansatz für die Schuldnerberatungsstellen um jährlich 200.000 Euro erhöht worden. Das war eine Initiative der SPD.
(Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Genau. – Regine Lück, DIE LINKE: Darum geht es ja jetzt gar nicht.)
Wir haben es damals gemacht, um die Eigenanteile nach unten zu drücken, weil wir glauben, dass das Thema „Erwirtschaftung von Eigenanteilen“ in Schuldnerberatungsstellen noch schwieriger ist als an anderen Stellen. Die Bereitschaft, beispielsweise für Schuldnerberatungsstellen zu spenden, die hält sich bei vielen in Grenzen. Da gibt es attraktivere Angebote, und deswegen haben wir das getan.
Frau Friemann-Jennert hat darauf aufmerksam gemacht, dass dieser Ansatz auch im letzten Doppelhaushalt auf
rechterhalten worden ist, obwohl es die klare Absicht gab, hier ein Stück weit zu reduzieren und anzupassen. Das erst einmal zu den Tatsachen.
Was die Würdigung der Schuldnerberatungsstellen betrifft, Herr Koplin, haben wir als SPD-Fraktion keine andere Position als Sie. Ganz, ganz wichtige Arbeit, das muss fortgesetzt werden, aber bei der Herangehensweise, da gibt es dann doch schon deutliche Unterschiede.
Ich will noch mal auf Folgendes eingehen: Die Ministerin hat darauf hingewiesen, dass im Augenblick unter Einbeziehung der LIGA und anderer Akteure ein Prozess stattfindet zum Thema „Neuordnung und Evaluation der Beratungslandschaft“. Wenn man sich die Beratungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern ansieht, haben wir keine homogene Situation. Wir haben ein sehr heterogenes Bild. Dieses heterogene Bild betrifft sowohl die Ausstattung, die Ausrichtung, die Lage, das Angebot und die Qualität dieser Beratungslandschaft.
Ich habe mich in der letzten Zeit intensiver mit Fragen beispielsweise der räumlichen Verteilung auseinandersetzen müssen. Wenn man sich alleine mal unter dem Gesichtspunkt der räumlichen Verteilung die Beratungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern ansieht, dann kommt man zu folgendem Ergebnis: Wir haben Konzentrationen auf die Zentren und in der Fläche dünnt sich das Beratungsangebot immer weiter aus. Das, finde ich, kann kein Ziel sein, weil das Thema Überschuldung beispielsweise nicht nur die Leute in den Zentren trifft, sondern es trifft die Leute in der ländlichen Peripherie im gleichen Umfang, vielleicht sogar noch stärker, das weiß ich nicht. Also muss ein Ziel sein, sich die Beratungslandschaft anzugucken und der Frage nachzugehen, wie kriegen wir eine Struktur hin, die letztendlich gewährleistet, dass Beratungsangebote gleichermaßen allen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung stehen. Das geht nur, wenn man Beratungsangebote mobil macht. Mobilität werde ich nur herstellen können, wenn ich versuche, Beratungsangebote auch zu bündeln.
Wenn Sie sich beispielsweise die Stellenausstattungen in manchen Beratungsangeboten ansehen, ist ja nicht einmal eine ganze Stelle dafür vorgesehen, um meinetwegen allgemeine Sozialberatung oder sonstige Dinge zu gewährleisten. Mit einem solchen Angebot werde ich niemals eine flächendeckende Beratung abdecken können, sodass ein Ziel sein muss: Wie kriege ich die Dinge besser miteinander in Verbindung?
Die Ausstattung der Schuldnerberatungsstellen ist an der Stelle besser. Und was das Thema mit dem Schlüssel betrifft, Herr Koplin, wir haben einen Schlüssel von 1 : 25.000 Einwohnern, das heißt, auf 25.000 Einwohner kommt ein Schuldnerberater. Wenn die Einwohner weniger werden, dann wird das natürlich auch … Bleiben wir mal beim Beispiel von Schwerin: Wenn in Schwerin die Einwohner weniger werden, kommt letztendlich dabei auch eine geringere Anzahl von Schuldnerberatungsstellen raus. Das ist so.
Eine bessere Alternative, als an dem Einwohnerschlüssel festzuhalten, die mag es geben, aber so richtig durchgedrungen ist da zu mir noch nichts. Deswegen sind wir als SPD-Fraktion der Meinung, man muss das Ganze in zwei Richtungen betreiben: Die eine Richtung heißt, wir unterstützen den Prozess der Neuausrichtung/Neuorientierung der Beratungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern
der vor ein paar Tagen stattgefunden hat, ist hingewiesen worden. Und das andere ist: Wie gehen wir mit Schuldnerberatungsstellen um, die letztendlich in Not geraten, wo das Thema „Aufrechterhaltung der Arbeit“ nicht mehr gewährleistet ist? Da sind wir der Meinung, dass man sich das im Einzelfall auch ansehen muss und im Einzelfall klären muss: Wie können hier noch Hilfen zur Verfügung gestellt werden, damit dieses Beratungsangebot nicht aus dem Fenster fällt? Aber dazu ist es meines Erachtens erforderlich, dass sich auch im Detail die Zahlen angeguckt werden. Also pauschal zu sagen, alle kriegen jetzt noch mal einen Schluck obendrauf, das finde ich nicht den richtigen Ansatz.
Wir haben die Finanzministerin bei uns am Tisch sitzen, die achtet immer sehr stark darauf, dass vorsichtig mit dem Geld umgegangen wird, und dann muss man im Einzelfall prüfen, ob hier zur Aufrechterhaltung eines wichtigen Beratungsangebotes Hilfen erforderlich sind. Das, denke ich, ist eine sehr sachgerechte Herangehensweise, die tragen wir als SPD-Fraktion auch nach unten durch. Das ist jetzt hier keine Position, die nur im Landtag wahrgenommen wird, sondern das versuchen wir, auch nach unten auf die kommunale Ebene zu geben. Und da muss ich Ihnen sagen, ich komme ja aus Schwerin, was ich da erlebe, das sind Sachen, die finde ich ein bisschen schwierig.
Ich kenne unsere Oberbürgermeisterin, die kenne ich als sehr aktive und agile Oberbürgermeisterin, die die Belange der Landeshauptstadt überall mit Nachhaltigkeit vertritt. Aber das mit dem Antrag der LINKEN die hiesige Oberbürgermeisterin noch aufgefordert wird, also zum Jagen getragen wird, nach dem Motto: Für die Schuldnerberatungsstelle „LichtBlick“ rappeln wir noch mal am Gitter beim Sozialministerium,
(Henning Foerster, DIE LINKE: Das war ein interfraktioneller Antrag. Sie waren die Einzigen, die nicht dabei waren.)
Das ist schön, dass Sie mich darauf aufmerksam machen, Herr Foerster. Ich würde mir auch bei unserem Koalitionspartner eine stringentere Herangehensweise an eine solche Thematik wünschen.
Also hier, Frau Friemann-Jennert, finde ich, hat eine klare Linie. Aber wenn sich die CDU in Schwerin quasi mit einem solchen Antrag gemeinsam mit den anderen in die Büsche schlägt, obwohl hier auf Landesebene, wo die Dinge entschieden werden, die CDU an der Stelle eine klare Linie vertritt, dann erschließt sich mir das nicht so richtig und ich habe ein Stück weit das Gefühl, dass hier auch ein bisschen Populismus mit im Spiel ist,
Wir teilen Ihre Auffassung, dass das ein ganz wichtiges Angebot ist, das unbedingt aufrechtzuerhalten ist angesichts der sozioökonomischen Situation in MecklenburgVorpommern. Deswegen wollen wir das so machen, wie wir das gerade beschrieben haben. Der nächste Haushalt, der wird verhandelt für die Jahre 2016 und 2017, und da müssen wir gucken, wie wir das dann machen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Finanzierung der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung für die Jahre 2014 und 2015 ist also nicht völlig gesichert. Das nötige Geld wäre da, aber woanders, bei der Unzahl von Antirechts-, Toleranz- und Vielfaltgedönsprojekten. Allein der „Demokratiebahnhof“ in Anklam hat mal eben von einer Bundesbehörde für den Anfang circa 120.000 Euro Fördergelder zugesagt bekommen. Da könnte man eine Menge Verbraucher und Schuldner beraten. Dazu muss die leidgeprüfte Stadt auch noch einen Demokratieladen ertragen und Stolpersteine dürfen selbstverständlich auch nicht fehlen. Das alles schluckt enorme finanzielle Mittel in rauen Mengen,
Es ist nun mal vonseiten aller etablierten Parteien die Grundsatzentscheidung gefallen, dass hinter dem, was man zu SED-Zeiten „Rotlichtbestrahlung“ nannte, alles andere zurückzustehen hat. Der Schuldner bekommt vielleicht keine vernünftige Beratung, dafür bekommt er aber immerhin politische Gesinnungsbelehrung satt. Wenn man da nicht zu einer Umschichtung bereit ist, dann soll man auch nicht rumjammern, wie es DIE LINKE hier tut.
Was relativ billig zu haben wäre, wäre eine Popularisierung und weitere Bekanntmachung des Pfändungsschutzkontos. Viele wissen nicht, dass die Möglichkeit besteht, das eigene Konto in ein solches umzuwandeln mit der Folge, dass das Guthaben bis zu einem Betrag von aktuell 1.045,04 Euro je Kalendermonat vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt sind. So wird wenigstens der Lebensunterhalt, sprich die nackte Existenz, gesichert und es wäre nicht so tragisch, wenn man nicht sofort und blitzartig einen Beratungstermin beim Schuldnerberater bekommt.
Nachdem der Bundesgerichtshof klargestellt hat, dass Banken für Konten dieser Art, für Pfändungsschutzkonten, auch keine erhöhten Gebühren berechnen dürfen – und wenn man die bezahlen musste, die sogar zurückfordern kann –, braucht auch niemand mehr zu befürchten, er könne sich das nicht leisten. Hätte jeder so ein Pfändungsschutzkonto, wäre das eine wesentliche Ergänzung der Verbraucher- und Insolvenzberatung, könnte diese auch wesentlich entlasten und da ein bisschen zeitlichen Druck rausnehmen. Dazu müsste man nur eine
Negativ wirkt sich in dem Zusammenhang auch aus, dass die Landesregierung unbedingt die Amtsgerichte plattmachen muss. Es steht ja in der Begründung des Antrags, die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzstellen dürfen ihre Kunden jetzt durch das Verbraucherinsolvenzverfahren führen und sie auch vor Gericht begleiten. Aber leider wird es in vielen Städten keine Amtsgerichte mehr geben und die weiteren Wege werden dann ein Problem sein.
Neue Schuldner kommen auch ständig nach, gerade unter jungen Leuten. Das Internet wimmelt von Kostenfallen, die sich überall verstecken können. Unseriöse Abmahnanwälte treiben zusätzlich ihr Unwesen. Und so sehr sich viele, gerade junge Leute mit den technischen Möglichkeiten ihres Smartphones, Tablets, Laptops und Computers auskennen mögen, so schleierhaft sind ihnen häufig die Verhältnisse und Bedingungen des Internetrechts. Zu den nötigen Beratungsfachkräften in den Verbraucherinsolvenzberater- und Schuldnerstellen müssten natürlich dann auch Leute gehören, die Fachkenntnisse auf diesem Gebiet haben, die vielleicht in der Prävention tätig sein und die Leute vor solchen Kostenfallen und Internetgeldvernichtungsmaschinen warnen können. Das würde natürlich Geld kosten und wäre nach unserer Meinung im Zweifel wichtiger als „Demokratiebahnhöfe“, deswegen stimmen wir dem Antrag zu.
Herr Abgeordneter Andrejewski, Sie haben in Ihrem Redebeitrag die Verlegung von Stolpersteinen eingeordnet als Zirkus. Damit verletzten Sie das Gedenken an viele Millionen Menschen, die dem Holocaust zum Opfer gefallen sind, den Ihre geistigen Vorväter angezettelt haben. Vor diesem Hintergrund kann ich natürlich nicht umhin, Ihnen dafür einen Ordnungsruf zu erteilen. Wir werden Ihren Redebeitrag daraufhin noch einmal eingehend prüfen und ich behalte mir vor, weitergehende Maßnahmen anzuwenden, wenn sich das erforderlich macht.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich danke Ihnen persönlich noch mal. Ich möchte gern auf die Redebeiträge und Positionierungen der demokratischen Fraktionen eingehen und auf den Redebeitrag der Ministerin.
Zunächst zum Änderungsantrag der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Wir werden den mittragen. Er ergänzt unseren Antrag, und wenn es der Sache dient, dass wir uns im Fachausschuss noch mal dezidiert dazu unterhalten wollen, dann gerne. Gleichwohl ist es wichtig zu betonen, dass wir nicht viel Zeit haben.
Frau Ministerin erwiderte in Bezug auf unseren Antrag, dass in anderen Bundesländern ein anderer Verteilungsschlüssel vorherrschen würde, Thüringen, glaube ich, 1 : 100.000, wir 1 : 25.000. Ich glaube, der Schlüssel ist erst mal nur eine abstrakte Zahl. Die Frage ist, auf welche Fördersumme er sich bezieht und auch, welche Fallzahlentwicklung dahinter steht. Also einer verschulde
ten Person oder einer verschuldeten Familie zu sagen, wir können dir nicht helfen, wir müssen auf einen anderen Ort verweisen, wie du den erreichst, wissen wir nicht genau, beziehungsweise du kommst auf eine Warteliste mit dem Argument, sei froh, dass ich noch da bin, in Thüringen ist ein ganz anderer Schlüssel, das hilft wenig. Das hilft wenig und ist schon an der Grenze des Zynischen.
Nun sagt Frau Friemann-Jennert, es wären ja nicht so viele. Dann haben Sie vorhin nicht zugehört bei der Einbringung. Es geht nicht allein um Schwerin, aber auch um Schwerin. Es gibt aber Besorgnisse in Ludwigslust-Parchim, es gibt Ansagen in Waren zu schließen, es gibt die Absicht der Caritas in Neubrandenburg, das will ich nur noch mal betonen. Und was ich nicht erwähnt habe, dass sich zum Beispiel in Demmin und Neustrelitz die Träger – das wäre dann schon die komplette Mecklenburgische Seenplatte –, die behalten sich vor, ob sie unter den Konditionen wirklich nächstes Jahr noch an den Start gehen können.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ist nicht das erste Mal. Das ist nicht das erste Mal, Herr Koplin. Das wissen Sie auch. Wir haben immer geholfen.)
Also die Bedrohungslage für die Beratungslandschaft ist größer, als wenn man jetzt nur den Fokus auf Schwerin richten würde.
Und zu Schwerin, Herr Heydorn, darauf gehe ich gern ein: Sie haben darauf verwiesen und sind in Ihrem Redebeitrag damit gestartet, dass Sie sagten: „Wir waren die Guten.“ Ja, wenn Sie die Guten waren, das ist ja unstrittig an der Stelle, dann dürfen Sie aber auch nicht ermatten,