Und was jetzt hier ein Hinderungsgrund zu sein scheint, ist – Herr Minister hat es betont –, alles und jeden, der etwas Künstlerisches produziert hat, oder die, dann auch zu erfassen, das steht ausdrücklich so in unserem Antrag nicht drin. Ich darf kurz zitieren aus dem Punkt II.1. In der Mitte heißt es: „Möglichkeiten einer wirksamen Förderung derartiger Initiativen auszuloten“.
Frau Berger hat es mit ihren Worten ganz deutlich gemacht, was man dahinter im Einzelnen versteht. Möglichkeiten auszuloten, heißt nicht, alles und, wie Sie früher mal sagten, von allem noch mehr zu fordern, sondern letztendlich erst mal zu schauen, was kann geleistet werden. Aber eine Strategie da reinzubringen und es systematisch anzugehen, das ist der Anspruch, den wir haben, den halten wir aufrecht, auch wenn Sie selbstverständlich ablehnen werden. – Schönen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3339. Wer dem zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe, bitte. – Danke. Und die Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3339 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU sowie der Fraktion der NPD und bei keinen Stimmenthaltungen.
Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 14: Das ist die Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Klagerecht für Tierschutzverbände einführen, Drucksache 6/3334.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Klagerecht für Tierschutzverbände einführen – Drucksache 6/3334 –
Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Gerkan von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es kommt zwar gelegentlich vor, aber nicht allzu oft, meine Damen und Herren, dass unsere Fraktion Ihnen, sehr geehrter Herr Backhaus, im politischen Tagesgeschäft Beifall zollt.
(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Nicht mit den Augen rollen, Herr Backhaus! Das fällt auf. – Peter Ritter, DIE LINKE: Ist das Mikro an? Man hört Sie ganz schlecht.)
Mit Ihrem Vorstoß, dem Deutschen Tierschutzbund Klagerechte einzuräumen, ist es mal wieder so weit. Respekt, Herr Minister, für diesen Lernprozess! Sie haben erkannt, Tierschutzverbände kümmern sich nicht nur um Streichelzoos oder um Kuscheltiere.
Nein, sie verfügen über Expertise und sie engagieren sich als Anwälte für Tiere, deren Schutz mit dem Grundgesetz bereits fixiert ist. Nun ist es allerdings an Peinlichkeit kaum zu überbieten, wie sich Ihr hiesiger kleiner Koalitionspartner reflexartig gegen alles zur Wehr setzt, was nach der Unterstützung für politisch engagierte Tierschutzverbände nur riecht, so auch gegen Ihren Vorschlag, dem Deutschen Tierschutzbund Klagerechte zu gewähren.
Und wenn selbst Sie, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, Ihren Parteifreund maßregeln, mag Sie das zwar als wackeren Koalitionssoldaten erscheinen lassen, doch diesem Land haben Sie damit keinen Dienst erwiesen.
Zudem ist Ihr Verhalten erstaunlich auch angesichts der Tatsache, dass die Bundestagsfraktion Ihrer SPD vor gut eineinhalb Jahren –
(Vincent Kokert, CDU: Da gucken wir mal auf Ihre Bundesebene, was die so alles erzählen in den letzten Tagen.)
also es liegt ja noch im Bereich des Erinnerungsvermögens – im Bundestag noch selbst einen Antrag gestellt hat, der als Überschrift die Forderung enthielt „Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände einführen“. Offenbar sind für Sie die Koalitionsdisziplin und der korrekte Dienstweg so bedeutend, dass Sie Ihren Fachminister Backhaus sofort zurückpfeifen, wenn der Koalitionspartner nur hüstelt, selbst wenn Herr Dr. Backhaus mal einen durchaus sehr guten Vorschlag macht. Wer da bei der Absprache irgendetwas vermasselt hat, werden wir wohl nie erfahren, und eigentlich ist das auch komplett uninteressant, denn aus unserer Sicht ist einzig und allein wichtig, dass der per Grundgesetz als öffentliche Aufgabe fixierte Tierschutz ein neues wirksames Instrument erhält.
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung“
„und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ Tiere werden also auch durch die Rechtsprechung geschützt. Doch wo kein Kläger, da kein Richter. Tiere können nicht allein für ihre Rechte vor Gericht streiten.
(Vincent Kokert, CDU: Frau Gerkan, Hauptsache, Sie können das Echo nachher vertragen, wenn Sie mich hier maßregeln wollen die ganze Zeit. – Zuruf von Jochen Schulte, SPD)
die die Einhaltung der bestehenden tierschutzrechtlichen Bestimmungen überwachen und sanktionieren. Dem Rechtsapparat der Judikative kommt wiederum die Aufgabe zu, die Ausübung der Gesetze durch die Behörden zu kontrollieren.
(Vincent Kokert, CDU: Na, das hört sich aber sehr hölzern an. Sagen Sie doch mal ein paar inhaltliche Schwerpunkte dazu!)
Das ist eine durchaus große Aufgabe und sie entstammt der Erkenntnis, dass ein Recht nur so viel Wert hat, wie seine gerichtliche Durchsetzbarkeit entsprechend gesichert ist. Und deshalb garantiert das deutsche Grundgesetz eben diesen Rechtsweg.
Um jedoch eine Überlastung der Gerichte zu verhindern – also keine Sorge, es wird keine Klagewelle geben –, sind
nur diejenigen befugt zu klagen, die in ihren eigenen Rechten verletzt werden. Das kann, wie gesagt, bei Tieren naturgemäß nicht funktionieren. Sie können nicht für sich selbst sprechen. Ähnlich verhält es sich mit der schutzbedürftigen Umwelt. Und deshalb hat sich der Gesetzgeber entschieden, dieser schutzbedürftigen Umwelt Anwälte in Form der Umweltverbände beizustellen. Aufgrund ihrer Expertise dürfen anerkannte Umweltverbände im Interesse von Natur- und Umweltschutz klagen. Dieses Klagerecht ist mehrfach durch den Europäischen Gerichtshof bestätigt worden. Mit diesem Klagerecht gehen die Verbände sehr verantwortungsvoll um.
(Vincent Kokert, CDU: Das ist auch nur Ihre Sichtweise. Für meine Fraktion möchte ich das zurückweisen, Frau Gerkan.)
Professor Dr. Alexander Schmidt von der Fachhochschule Anhalt, der das Klageverhalten der Umweltverbände untersuchte, kommt zu folgendem Urteil, Zitat: „Die Umweltverbände sondieren sehr genau, ob die Entscheidungen einer Behörde tatsächlich gegen umweltrecht- liche Vorschriften verstoßen. Nur wenn ausreichend Anhaltspunkte hierfür vorliegen, gehen sie in eine gerichtliche Auseinandersetzung.“
„Die hohe Erfolgsquote spricht auch für die erreichte Professionalität der deutschen Umweltverbände.“
(Vincent Kokert, CDU: Tja, die sind ja auch Mitglied, die halbe Fraktion, ne? – Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wenn also andere Stimmen, auch hier in unserem Parlament, immer wieder das Gegenteil behaupten, nämlich dass Umweltverbände klagewütig jedes erdenkliche Vorhaben boykottieren und damit ihr Klagerecht missbrauchen, dann ist das schlichtweg falsch, meine Damen und Herren.
Ebenso wie diese anerkannten Umweltverbände arbeiten zahlreiche Tierschutzverbände und Tierschutzorganisationen und nicht nur der Deutsche Tierschutzbund auch fachlich und organisatorisch auf hohem Niveau. Dazu gehört der Bundesverband Tierschutz e. V., dazu gehört die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt oder die Organisation „Vier Pfoten“. Vertreterinnen und Vertreter dieser Organisationen arbeiten aktiv in zahlreichen kommunalen Gremien für den Tierschutz in Tierheimen, bringen Expertisen in andere zahlreiche Fachgremien und bei den Gesetzesvorhaben ein.
Wir können auf diesen Sachverstand verzichten. Wenn es um Klageverfahren geht, dann sind Sie nicht nur schief gewickelt, sondern Sie sind zeitlich einfach nicht mehr auf der Höhe. Ich rate Ihnen dringend, sich in dieser Angelegenheit mit Ihrem Fraktionskollegen im Landtag des Saarlands, mit Herrn Klaus Meiser zu unterhalten. Also ich kann Ihnen auch gern die Kontakte vermitteln.