Protokoll der Sitzung vom 16.10.2014

Der Bürgerbeauftragte hat in seiner Einbringung darauf aufmerksam gemacht, dass es offensichtlich noch immer Landkreise gibt, die die Entscheidungen des Bundesozialgerichtes zu Kosten von Unterkunft und Heizung nicht akzeptieren. Ich gehe davon aus, meine lieben Damen und Herren, dass die Mitglieder des Landtages, die gleichzeitig in Kreistagen tätig sind, sich hierzu genau erkundigen, um welche Landkreise es sich handelt, und dem Bürgerbeauftragten bei der Lösung dieses Problems Hilfe und Unterstützung geben.

Mit Unverständnis haben wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass in Bezug auf die Lösung des Problems des

vorgesehenen Übergangs der Trägerschaft der Förderzentren für Kinder mit schwersten Seh-, Hör- und Körperbehinderungen mehr als anderthalb Jahre gedauert hat, und ganz vom Tisch ist ja das Problem auch noch nicht. Unser Dank gilt dem Bürgerbeauftragten dafür, dass er kontinuierlich an der Lösung des Problems gearbeitet hat, im Interesse der Kinder drangeblieben ist.

Aber, meine Damen und Herren, das ist im Allgemeinen keine Lösung und leider scheint das auch weiterhin dabei zu bleiben. Schauen wir uns die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses an.

Zunächst möchte ich feststellen, dass sowohl die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als auch wir ein großes Interesse daran hatten, eine gemeinsame Beschlussempfehlung im federführenden Ausschuss hinzubekommen. Deshalb haben wir bereits in der letzten Landtagswoche im September unseren Vorschlag sowohl an die SPD als auch an die CDU übergeben. Leider haben wir keine Antwort diesbezüglich bekommen. So gelang es dann – das sehen Sie in der Beschlussempfehlung und auch in dem Beitrag –, dass es nun zwei Anträge im federführenden Ausschuss gegeben hat. Leider ist es uns auch da nicht gelungen, einen gemeinsam abgestimmten Antrag zur Beschlussempfehlung hier einzubringen. Das bedauern wir sehr und wir hoffen, dass wir das in Zukunft besser und anders hinkriegen, denn eins steht fest, mit unterschiedlichen Beschlussempfehlungen werden wir dem Petitionswesen und auch dem Bürgerbeauftragten in Zukunft nicht gerecht.

Nun ist es aber so, und wenn Sie sich die unterschiedlichen Beschlussempfehlungen ansehen, dann gibt es sicherlich auch andere Akzente. Auch wir begrüßen die weitere Verbesserung der Zusammenarbeit des Petitionsausschusses mit dem Bürgerbeauftragten. Aber ich denke, das ist normal. Ich glaube, wir sind diesbezüglich gemeinsam einen Schritt weiter gekommen. Dem Gerücht, dass wir eine Doppelbesetzung haben – einmal den Petitionsausschuss, einmal den Bürgerbeauftragten –, dass wir doppelt arbeiten, glaube ich, kann man immer wieder entgegentreten. Diesbezüglich, und das insbesondere im sozialen Bereich, glaube ich, ist die Abgabe von Petitionen, die die Fragen der Hartz-IV-Empfänger zum Inhalt haben, dringend notwendig, weil der Bürgerbeauftragte hier schneller reagieren kann.

Sehr deutlich wird der Unterschied in dem Punkt 2. Mit der Ihnen nun vorliegenden Beschlussempfehlung soll der Landtag beschließen, den Bürgerbeauftragten zu bitten, sich weiter um die offenen Themen zu kümmern. Das halten wir für falsch. Aus unserer Sicht ist es dringend erforderlich, dass nicht der Bürgerbeauftragte – was er sicherlich auch weiterhin tun wird – sich um offene Fragen und Probleme kümmert, sondern dass wir konkret gesagt hätten, dass die Landesregierung sich dieser offenen Fragen und Probleme annimmt.

Ich will es an einem Beispiel deutlich machen, das aus meiner Sicht die Notwendigkeit zeigt, dass wir eine an- dere Entscheidung gebraucht hätten. Der Bürgerbeauftragte macht in seinem Bericht auf die Probleme des Schülerverkehrs aufmerksam. Das Problem konnte nicht abschließend geklärt werden. Der Bürgerbeauftragte forderte in seiner Einbringungsrede, ich zitiere: „Die Landespolitik sollte die Landkreise, die Eltern und die Schüler … nicht allein lassen und das Gesetz“ muss „nachjustiert“ werden.

Nun frage ich Sie ernsthaft: Was soll eine Rückgabe des Problems an den Bürgerbeauftragten? Sicher, er wird auch dieses Problem weiter ansprechen, mit den Landkreisen sprechen, aber auch mit der Landesregierung, damit das Gesetz nachjustiert wird. Aber wäre es nicht eindeutiger gewesen, wir hätten als Landtag der Landesregierung einen deutlichen Auftrag gegeben, sich dieses Problems anzunehmen? Ich denke, ja. Und dann soll der Bürgerbeauftragte, so steht es jetzt in der Beschlussempfehlung, dem Petitionsausschuss über die Ergebnisse seiner Bemühungen um die offenen Probleme berichten. Ja, das kann er sicherlich tun. Aber was macht dann der Petitionsausschuss damit, über eine Empfehlung? Wir können die Fachausschüsse nicht beauftragen, sich weiter darum zu kümmern. Eigene Anträge aus dem Petitionsausschuss können wir nicht stellen, also versickert es. Ich denke schon, dass es hier angebracht ist, konkrete Probleme, die wir gemeinsam erkannt haben, an die Landesregierung zur weiteren Bearbeitung zu übergeben.

Aus den einzelnen Fachausschüssen – und das finde ich sehr erfreulich – gibt es auch ganz konkrete Forderungen, die die offenen Probleme noch mal klarmachen. Auch dazu findet man in der Beschlussempfehlung nicht eine einzige. Und da frage ich mich: Wie gehen wir eigentlich mit den Fachausschüssen persönlich um? Die Fachausschüsse bemühen sich, gemeinsam eine Beschlussempfehlung zu konkreten Fragen hinzubekommen, zum Beispiel zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag, zur Schülerbeförderung und auch zu anderen Fragen, und wir sagen jetzt einfach, der Bürgerbeauftragte soll sich mal weiter darum kümmern. Ich denke, das ist keine Lösung für die Zukunft, und ich hoffe, dass wir das in Zukunft anders hinbekommen.

Meine Fraktion wird der Beschlussempfehlung nicht zustimmen. Ich danke aber dem Bürgerbeauftragten nochmals für sein Engagement, auch seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, und ich bin fest davon überzeugt, dass sie im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Probleme, die auf dem Tisch liegen, sich weiter bemühen, ihnen zu helfen, und unsere Unterstützung werden sie dabei auch bekommen. – Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Danke.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Saemann von der Fraktion der SPD. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auf der Landtagsdrucksache 6/3359 liegen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Petitionsausschusses zur Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, 19. Bericht des Bürgerbeauftragten für das Jahr 2013 vor.

Am 11. September hat der Petitionsausschuss gemeinsam mit dem Bürgerbeauftragten über diesen Bericht beraten. Seitens meiner Fraktion wurde betont, dass die Aufgabenzuweisung sinnvoll sei, dass der Bürgerbeauftragte die Bürger in sozialen Angelegenheiten berät, weil hierdurch eine schnelle Hilfe der Betroffenen realisiert werde. Der Vorsitzende sprach bereits an, dass darüber hinaus gefordert wurde, dass der Bürgerbeauftragte im

größeren Umfang von dem Instrument der förmlichen Empfehlung Gebrauch mache

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Eher angeboten.)

und damit den Petitionsausschuss in den Fällen mit in das Verfahren einbeziehe, in denen die Adressaten der Empfehlung nicht nachkommen.

Es wurde auch angemerkt, dass eine regelmäßige Information des Petitionsausschusses durch den Bürgerbeauftragten gegebenenfalls durch halbjährige Zwischeninformationen förderlich sei.

Weiterhin wurde von unserer Seite darum gebeten, dass die im Bericht enthaltenen Statistiken genauer zu fassen sind. Es soll detaillierter dargestellt werden, wie viele Personen zu den Sprechtagen erscheinen.

Bereits am 14. Mai dieses Jahres stellte der Bürgerbeauftragte den Bericht hier im Landtag vor. Ich verzichte an dieser Stelle darauf, inhaltlich auf die einzeln angesprochenen Petitionen einzugehen, da sich auch alle Ausschüsse des Landtages mit dem Bericht beschäftigt haben.

Im Gespräch mit dem Bürgerbeauftragten wurde positiv hervorgehoben, dass Petitionen im Kommunalbereich zurückgehen, jedoch war zu hören, dass die Verfahrensdauer bei einzelnen Petitionen immer länger wird. Auch bei den im Petitionsausschuss eingehenden Petitionen sehen wir dieses Problem.

Und nun komme ich zu dem Versuch eines interfraktionellen Antrages der demokratischen Fraktionen.

Sehr geehrte Frau Borchardt, Sie haben in der Ausschusssitzung am 11. September den Wunsch geäußert, einen gemeinsamen Vorschlag der demokratischen Fraktionen für die Beschlussempfehlung zu erarbeiten.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Aha!)

Die Koalitionsfraktionen haben Ihnen einen Entwurf für die Entschließung vorgelegt. Sie haben unsere Punkte größtenteils gestrichen und einen Vorschlag unterbreitet, von dem Sie wussten, dass die Koalitionsfraktionen ihm nicht zustimmen können. Im Ergebnis der Diskussion im Ausschuss über die vorliegenden Anträge der Koalitionsfraktionen und der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN konnten wir Ihren Entschließungsantrag nur ablehnen.

Sehr geehrte Abgeordnete, in der vorliegenden Beschlussempfehlung finden Sie unter Punkt I eine Entschließung, die die wesentlichen Punkte aufgreift, die mit dem Bürgerbeauftragten besprochen wurden.

Herr Saemann, würden Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Frau Bor- chardt zulassen?

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Sie haben wohl Angst davor, oder was?)

Dann fahren Sie fort.

(allgemeine Heiterkeit – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Also ich glaube, Sie haben noch Redezeit, und Herr Saemann, Sie können gerne weiterreden.

So wollen der Bürgerbeauftragte und der Petitionsausschuss sich bei thematisch gleichen Petitionen enger abstimmen und dadurch eventuell dazu beitragen, Verwaltungen zu entlasten.

Die immer wieder von uns geforderte bessere statistische Auswertung der eingehenden Petitionen beim Bürgerbeauftragten soll nun durch die Einführung einer neuen Software möglich werden. Das begrüßen wir.

Zum Schluss meiner Rede danke ich dem Bürgerbeauftragten sowie seinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen für die geleistete Arbeit. Ich bitte um Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Ums Wort gebeten hat die Abgeordnete Frau Gerkan von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Präsidentin! Ich bin froh, dass ich einen Redebeitrag habe an dieser Stelle, und kann gleich noch mal ein bisschen was klarrücken. Der Bürgerbeauftragte hat seinen Jahresbericht vorgelegt – deutlich, klar, detailliert, eine Dokumentation der wichtigen Arbeit von Herrn Crone und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

(Vizepräsidentin Regine Lück übernimmt den Vorsitz.)

Im Namen der Bündnisgrünen-Landtagsfraktion möchte ich Ihnen an dieser Stelle herzlich dafür danken.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Engagement des Bürgerbeauftragten und seines Teams ist für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern unersetzlich. Das macht der vorliegende Bericht auch deutlich. Meine Fraktion und auch ich persönlich schätzen die Expertise des Bürgerbeauftragten sehr. Es ist mir wichtig, das an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich zu betonen.

Die Zusammenarbeit zwischen dem Bürgerbeauftragten und dem Petitionsausschuss funktioniert aus unserer Sicht gut. Dort, wo es nicht nur thematische Überschneidungen, sondern sozusagen Deckungsgleichheit gibt – und das bleibt ja in unserem weiten Arbeitsfeld nicht aus –, sehen wir die Möglichkeit, die Zusammenarbeit noch weiter auszubauen und dadurch wechselseitige Synergien zu schaffen. Wohlgemerkt: wechselseitige Synergien!

Die gemeinsame Beschlussempfehlung zum Bericht des Bürgerbeauftragten, die DIE LINKE und wir Bündnisgrünen im Petitionsausschuss vorgelegt haben, war in dieser Hinsicht durchaus eindeutig. Und unsere gemeinsame Beschlussempfehlung lag auch im Gegensatz zu der

von CDU und SPD frühzeitig genug vor, dass Sie darüber noch hätten diskutieren können.

Im Zentrum unserer gemeinsamen Arbeit für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger sollte unserer Auffassung nach ganz klar ein sachgetragenes Interesse stehen, kein primär fraktionsorientiertes. Dies ist einer der Aspekte, der den Petitionsausschuss in seiner Arbeit und Struktur von allen anderen Ausschüssen unterscheidet.

Leider fand unser Antrag trotz allem keine Mehrheit. Es wurde noch eine Auszeit beantragt, es wurde diskutiert, offensichtlich auch lange diskutiert, aber ich hatte den Eindruck, weder bei CDU noch bei SPD ging es vor oder zurück. Wir wären hingegen bereit gewesen, sowohl LINKE als auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Parts zu streichen, Punkte hinzuzufügen oder punkt- weise abzustimmen. Aber auch hier sind wir nicht zusammengekommen. Das bedauere ich außerordentlich. Deshalb können wir der Beschlussempfehlung nicht zustimmen.

Sehr geehrte Damen und Herren, im Vorwort seines Berichtes fasste der Bürgerbeauftragte zusammen, was er sich von diesem erhofft, nämlich Anstöße für die Politik, Anregungen für die Verwaltung und Ermutigung im Hinblick auf aktive Teilhabe für die Bürgerinnen und Bürger. Diesen Ball möchte ich aufnehmen und anhand einiger Beispiele verdeutlichen, wo wir besonderen politischen Handlungsbedarf sehen und einfordern.

Ein Grundtenor des Berichts aus meiner Sicht ist folgender: Wichtige, teilweise auch komplexe Themen tauchen jährlich wieder auf, insbesondere solche, die sich als Folge aus der Kreisgebietsreform ergeben. Hier besteht ganz offensichtlich grundsätzlicher, oft auch gesetzlicher Handlungsbedarf. Die Handlungsinitiative dazu muss von der Landesebene ausgehen, auch dann, wenn es sich um Aufgaben der Kreise und kreisfreien Städte handelt, denn zum einen geht die Kreisgebietsreform ursächlich auf die Initiative der Landespolitik zurück, zum anderen hat die Landesebene den Gesamtüberblick und trägt die Gesamtverantwortung hinsichtlich der Sicherstellung landeseinheitlicher Regelungen.