Schlussendlich müssen sich alle Eltern darüber im Klaren sein, dass der Staat ihre Kinder nicht schützt. Seine Sorge gilt in erster Linie den armen Tätern,
(Der Abgeordnete Tino Müller beendet seine Rede bei abgeschaltetem Mikrofon. – Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Notwendigkeit, den Stalkingparagrafen von einem Erfolgsdelikt in ein Eignungsdelikt zu ändern, hat mein Kollege Texter bereits deutlich gemacht.
Bundesweit gibt es jährlich eine Vielzahl von Strafanzeigen wegen Stalking. Im Jahr 2013 waren es laut Statistik des BKA 25.517. Die Aufklärungsquote war beachtlich, immerhin wurden in 90 Prozent der Fälle die Täter ermittelt.
Meine Damen und Herren, in einer Vielzahl dieser Fälle konnte mit den sogenannten Gefährderansprachen oder Kontakt- und Näherungsverboten der Täter erfolgreich von seinem Opfer abgebracht werden. Daneben benötigt die Justiz aber dringend ein schärferes Schwert, um mit besonders hartnäckigen Stalkern umzugehen. Der derzeitige Paragraf 238 hat sich häufig nur als – das wurde schon gesagt – Papiertiger erwiesen, denn beim Stalking stehen den vielen Strafanzeigen auffällig wenige Verurteilungen gegenüber. Ursache hierfür ist regemäßig die tatbestandliche Anknüpfung im Paragrafen 238 an die Konstitution des Opfers.
Meine Damen und Herren, es ist deshalb im Sinne eines effektiven Opferschutzes richtig und wichtig, die tatbestandlichen Hürden des Stalkingparagrafen an die Realität anzupassen. Viele Juristen scheuen sich davor, Normen im Strafrecht als sogenannte Gefährdungs- beziehungsweise Eignungsdelikte zu formulieren. Hintergrund ist das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot, Artikel 103 Absatz 2 Grundgesetz. Danach ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu beschreiben, dass die Tragweite und der Anwendungsbereich des Straftatbestandes zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen. Dies mag zwar eine juristische Herausforderung sein, lösbar ist sie aber, wie die zahlreichen Beispiele von Eignungsdelikten im Strafgesetzbuch zeigen, zum Beispiel im Paragrafen 138 – Volksverhetzung, im Paragrafen 315c – Gefährdung des Straßenverkehrs, oder im Paragrafen 315 – Trunkenheit im Verkehr.
Es ist also Aufgabe des Gesetzgebers, eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen, um eine effektive Strafverfolgung von Stalkern zu ermöglichen. Ich bin davon überzeugt, dass es auf Bundesebene gelingen wird, den Stalkingparagrafen so zu formulieren, dass er der Praxis gerecht wird und auch verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht.
Meine Damen und Herren, ich möchte nochmals unterstreichen, warum die Änderung des Paragrafen 238 eine wichtige Aufgabe ist. Auf der Internetplattform „www.change.org“ haben sich mittlerweile 42.000 Unterstützer für eine Onlinepetition gefunden, mit der das
Bundesjustizministerium ebenfalls aufgefordert werden soll, den Stalkingparagrafen von einem Erfolgs- in ein Eignungsdelikt zu ändern. Hinter dieser Petition steht das Schicksal von Mary Scherpe, die selbst Opfer eines Stalkers wurde. Sie wurde zunächst online belästigt, erhielt zahllose beleidigende E-Mails, Twitternachrichten oder SMS. Später wurden auf ihren Namen Waren bestellt. Zuletzt erhielt sie fast 30 Pakete an einem Tag, die sie nicht bestellt hatte. Ihre Strafanzeigen scheiterten jedoch an den tatbestandlichen Voraussetzungen des Stalkingparagrafen. Frau Scherpe hatte anders reagiert, sie ging an die Öffentlichkeit, schrieb ein Buch über ihre Erfahrungen und erstellte die Onlinepetition.
Meine Damen und Herren, die von meinem Kollegen Texter und mir geschilderten Fälle unterscheiden sich, sie machen aber deutlich, dass jeder ein Opfer von Stalking werden kann. Stalking betrifft alle Altersgruppen, alle Geschlechter und Gesellschaftsschichten. Genauso ver- schieden wie die Biografien der Opfer sind auch die Formen von Stalking. Es findet in aller Öffentlichkeit statt oder versteckt im Privaten, im Internet oder per SMS, auf der Arbeit oder im Park. Die Motive der Täter reichen von reinen Machtgelüsten über Rache bis zu verschmähter Liebe. All diese Fälle aber eint das Bedürfnis nach einer effektiven Strafverfolgung.
Meine Damen und Herren, die Politik ist für die von Stalking Betroffenen auch außerhalb des Strafrechtes verantwortlich. Der Arbeitskreis Recht der CDU-Landtags- fraktion hat sich mehrfach mit den Mitarbeiterinnen der Beratungs- und Hilfenetze ausgetauscht und aus deren Arbeit erfahren. Sie helfen den Betroffenen bereits, sei es in Gesprächen, im Kontakt mit der Polizei, sie leisten Hilfe bei der Erwirkung von Kontakt- und Näherungsverboten oder in letzter Instanz sogar beim Wohnortwechsel in Nacht-und-Nebel-Aktionen.
Ich möchte deshalb an dieser Stelle die Arbeit der Beratungs- und Hilfenetze nochmals ausdrücklich loben. Ich möchte auch noch mal sagen: Sie sind vernetzt! Dazu habe ich hier eine Verwaltungsvorschrift zur „Anerkennung der Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking in Mecklenburg-Vorpommern“ herausgesucht. Aus dieser möchte ich einen Satz zitieren: „Die Interventionsstellen agieren als fachlich fundierte Schnittstelle zwischen Polizei und weiteren Gliedern der Kette staatlicher Intervention bei häuslicher Gewalt und Nachstellung und stellen die Vernetzung aller mit diesen Themen befassten Schutz- und Beratungseinrichtungen, Ämtern, Behörden und sonstigen Einrichtungen und Institutionen sicher. Dadurch werden die durch unterschiedliche Arbeitsaufträge, Arbeitsweisen, Trägerschaften und Verantwortlichkeiten“
Auch unser Koa-Vertrag macht eine Aussage zu den Beratungsangeboten, das ist aber jetzt nicht unser Thema.
Wir haben diskutiert und dabei sind wir zu dem Schluss gekommen, dass die Beratungslandschaft künftig auch Anpassungsbedarf hat. Das Bremer Modell,
Meine Damen und Herren, die Interventionsstellen wissen aus ihrer täglichen Arbeit, welche Schwierigkeiten sich aus dem Umgang mit Stalkern ergeben, und auch sie haben ausdrücklich eine Änderung des Paragrafen 238 gefordert. Ich habe vorhin noch einmal in die Presse geguckt und es kam eine Pressemitteilung der Landesko- ordinierungsstelle von CORA, die ausdrücklich begrüßt, dass es eine diesbezügliche Landtagsinitiative gibt.
Die CDU-Fraktion wird selbstverständlich dem Ursprungsantrag zustimmen, in dem es nicht in erster Linie um die Beratungsstellen, sondern um die Bundesratsinitiative
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es geht doch um eine Weiterentwicklung, wenn man Opferschutz sehr ernst nimmt.)
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, und die Überweisung?)
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/3330 zur federführenden Beratung an den Europa- und Rechtsausschuss sowie zur Mitberatung an den Sozialausschuss zu überweisen. Kann ich davon ausgehen, dass wir den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3390 im Falle der Überweisung des Antrages auch an den Europa- und Rechtsausschuss federführend sowie an den Sozialausschuss mitberatend überweisen, sollte das der Fall sein? – Gut. Wer stimmt für den Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3390 abstimmen. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion der, nein, Entschuldigung, damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/3…,
Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3390 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der LINKEN, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU und der NPD abgelehnt.
Wer dem Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/3330 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/3330 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der NPD und Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktionen haben sich darauf verständigt, den Tagesordnungspunkt 23 nach dem Tagesordnungspunkt 19 sowie den Tagesordnungspunkt 20 nach dem Tagesordnungspunkt 22 aufzu- rufen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Keine betriebsbedingten Kündigungen bei Theatern und Orchestern, auf Drucksache 6/3337. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3389 vor.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Keine betriebsbedingten Kündigungen bei Theatern und Orchestern – Drucksache 6/3337 –