Umgang. Es steht immer oder häufig der Täter im Fokus, und die Frage ist doch, wie Opfer unterstützt werden.
… das, was in diesem Zusammenhang wichtig ist, ist Folgendes: Im September ist diskutiert worden durch DIE LINKE, „Opferschutz stärken“. Ja, dazu gehört eben auch Stalking.
Eine Unterscheidung dessen, gerade in der Form psychischer Gewalt, ist immer schwer nachweisbar. Ich selber habe elfeinhalb Jahre in der Beratung gearbeitet.
Bis jemand überhaupt erst einmal Hilfe sucht, ist der Leidensdruck so hoch, dass das absolut nicht zu belächeln, sondern ernst zu nehmen ist.
Da ist dann der Paragraf 238 Strafgesetzbuch das Ende der Kette. Wir müssen doch hier in Mecklenburg-Vor- pommern die Zugänge für Stalkingopfer verbessern und vernetzen.
weil beispielsweise gerade im Sozialministerium die Beratungslandschaft evaluiert wird, die Beratungsangebote der unterschiedlichen Professionen zu überprüfen
und zu überprüfen, ob da die Zugänge und die regionale Netzwerkarbeit insbesondere für die ländlichen Räume verbessert werden können,
denn die ländlichen Räume sind immer noch welche, die vernachlässigt werden und wo der Zugang schlechter ist.
Das ist Realität, Herr Kokert! Da sage ich nichts Neues, das wird auch Ihnen und Ihren Kollegen bekannt sein.
Also wir beantragen zum einen eine Überweisung des Antrages, gerne auch mit unserem Änderungsantrag, in den Sozialausschuss und den Rechts- und Europaausschuss. Dieser soll dann auch federführend sein. In dem Zusammenhang kann man und sollte man darüber nachdenken, wenn auch die Petition des Opferschutzes auf die Tagesordnung kommt, ob man das noch mal mit einer Anhörung verbindet, um tatsächlich Opferschutz ernst zu nehmen, nämlich perspektivisch. Denn, wie gesagt, der Leidensdruck der Opfer ist so hoch, und wenn wir hören, dass die Verurteilung dann so gering ist, ist das ein doppelter Schlag für die Opfer.
Ich werbe dafür – noch mal an die CDU und an die SPD –, hier einer Überweisung zuzustimmen. Es geht um Opferschutz, diesen ernsthaft zu unterstützen und insbesondere die Hilfsangebote den Bedarfen und Bedürfnissen der weiblichen und männlichen Opfer anzupassen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um es gleich vorwegzunehmen: Wir werden Ihrem Antrag zustimmen. Gleichwohl erlaube ich mir, auf einige Ungereimtheiten beim Thema Opferschutz hinzuweisen.
Die von Ihnen benannten Vorhaben im Koalitionsvertrag offenbaren eine bestehende Lücke in der Praxis. Zunächst ein Beispiel aus dem jüngsten Alltag hier aus der Landeshauptstadt, bevor ich im Anschluss noch einmal auf die zitierte Nummer 385 aus dem Koalitionsvertrag zurückkomme. In Schwerin vergewaltigte ein Sexualverbrecher ein elfjähriges Mädchen, die Tochter der Lebensgefährtin seines Bruders. Dann marschierte er zur Polizei und zeigte sich selber an, wobei er gleichzeitig darauf aufmerksam machte, dass er an einer Persönlichkeitsstörung litt und selbstverständlich gerne bereit sei, eine Therapie zu machen. Da er während seiner Verhandlung vor dem Landgericht Schwerin Mitte Juli dieses Jahres auch gestand, erhielt er lediglich ein Jahr und zehn Monate Gefängnis, ausgesetzt zur Bewährung.
Jeder Kinderschänder hat also sozusagen in der bestehenden Unrechtsordnung mindestens eine Vergewaltigung frei – über ein Kind herfallen, dann sofort Selbstanzeige, Geständnis und Therapie und dafür keine Haft oder sonst eine ernst zu nehmende Strafe.
Ich komme zum Thema. Völlig gegensätzlich heißt es unter Nummer 385 des Koalitionsvertrages, Zitat: „Gerichtsverfahren sollen noch stärker an den Interessen der Opfer ausgerichtet werden.“ Zitatende. Nun stellen Sie sich das Opfer, das elfjährige Mädchen, und womöglich die Eltern während der Urteilsverkündung vor.
Ist das der von Ihnen beschriebene Opferschutz? Unter Nummer 388 des Koalitionsvertrages geht der Hohn weiter, Zitat: „Es sind alle rechtsstaatlichen Mittel auszuschöpfen,“
„um Wiederholungstaten, insbesondere von Gewalt- und Sexualstraftätern, zu verhindern.“ Zitatende. Auch hier liegt der Koalitionsvertrag weit von der Praxis entfernt.
Herr Abgeordneter, ich erteile Ihnen einen Sachruf. Sie haben hier ein Thema zu bearbeiten und bisher haben wir dazu kein Wort von Ihnen gehört.
Abschließend sei gestattet, aus Nummer 381 zu zitieren, Zitat: „… die Bevölkerung vor Straftaten zu schützen ist eine zentrale Aufgabe der Rechtspolitik... der konsequenten Aburteilung überführter Straftäterinnen und Straftäter kommt dabei eine entscheidende Bedeutung zu.“ Zitatende.
Schlussendlich müssen sich alle Eltern darüber im Klaren sein, dass der Staat ihre Kinder nicht schützt. Seine Sorge gilt in erster Linie den armen Tätern,