Ich will das mal zitieren: „Der Begriff Einbahnstraße … bezeichnet eine Straße, in der sich Fahrzeuge nur in eine Richtung bewegen dürfen.“
„Durch eine entsprechende Beschilderung wird der Verkehrsteilnehmer auf diese Verkehrsregelung hingewiesen.“
Und wie Sie wissen, auch das habe ich noch mal nachgeschaut, die erste Einbahnstraße in der Neuzeit, 1617 in London eingerichtet, gehört zum normalen alltäglichen Leben wie die Straßenverkehrsordnung und deren Gesetze,
(Heiterkeit bei Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Na ja, aber später kamen die Fahrradfahrer und seitdem gibt es Sonderregelungen.)
Und wenn ich dann diesen Straßenverkehr gleichsetze mit dem Arbeitsmarkt, dann stellt sich doch auch im übertragenen Sinne die Frage, wenn logischerweise – und dafür gibt es viele gute Gründe – die Einbahnstraßenregelung zur Straßenverkehrsordnung gehört, vielleicht gehört dann die Teilzeitbeschäftigung auch zum Arbeitsmarkt in Deutschland. Ich denke, allein diese Frage ist mehr als berechtigt, und die Gründe sprechen dafür, nicht die Einbahnstraßen abzuschaffen und logischerweise in dem Zusammenhang dann auch nicht auf das Arbeitsmarkt- instrument Teilzeitbeschäftigung zu verzichten.
Und wenn wir uns dann auch noch betrachten. Was wollen Sie denn überhaupt damit erreichen? Welche Zielstellung haben Sie als Fraktion DIE LINKE? Wenn Sie dieses Arbeitsmarktinstrument, diese Flexibilität abschaffen wollen, dann muss ja die Frage berechtigt sein: Wenn Sie also Einbahnstraßen abschaffen wollen, wollen Sie auch Teilzeit abschaffen? Wollen Sie wieder einen starren Arbeitsmarkt in Deutschland mit der Folge, dass die Arbeitslosigkeit steigt?
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Darum geht es doch gar nicht, Herr Renz. Die Frauen sind in der Teilzeit.)
Wir sagen, Teilzeit, Minijobs und Leiharbeit sind Instrumente am Arbeitsmarkt, die dazu geführt haben, dass wir erfolgreich in Deutschland Arbeitsmarktpolitik betreiben und gut dastehen in der Welt.
Insofern, glaube ich, haben Sie schon fast wieder, auch wenn Sie ja punktuell jedes Mal ein anderes Arbeitsmarktinstrument herausgreifen, fast wieder dann das Thema verfehlt.
Jetzt könnte ich es mir auch relativ einfach machen und sagen, okay, wir arbeiten an dem Thema, das Thema ist sowieso erledigt.
Das könnte ich machen. Ich will Ihnen auch sagen, warum. Weil Frau Nahles, und ich zitiere Frau Nahles vom 16.03.2014, es ist also auch noch nicht so lange her, sie kündigt an in der BamS: „Die meisten Frauen in Teilzeit würden gern mehr Stunden arbeiten, und die Wirtschaft braucht diese Frauen. Im nächsten Jahr will ich ein Gesetz einbringen, das eine Befristung der Teilzeit auf einige Jah- re ermöglicht und ein Rückkehrrecht auf Vollzeit vorsieht.“
Wenn das Ihre Strategie ist, Herr Foerster, immer Dinge, die im Koalitionsvertrag stehen beziehungsweise die angekündigt werden durch die Ministerin, wenn das Ihre Strategie ist, aufgrund dieser Ankündigung in diesen Landtag zu gehen, um zu sagen, wir sollen die Bundesregierung auffordern, in diesem Bereich was zu tun,
dann, kann ich nur sagen, sind wir bei der Fabel oder beim Märchen „Hase und Igel“ und wir sind schon da.
Sie werden ja sicherlich auch in den Koalitionsver- trag geschaut haben, mehr als diese Formulierung ist schon fast nicht möglich. Es geht los bei der Präambel auf Seite 9. Für Sie zum Nachlesen: „das Recht, aus einer Teilzeitbeschäftigung wieder in eine Vollzeitstelle zurückzukehren“, wird als Thema aufgegriffen und benannt.
Auf der Seite 50, Herr Foerster, im Koalitionsvertrag: „Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich z. B. wegen Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen zu einer zeitlich befristeten Teilzeitbeschäftigung entschieden haben, wollen wir sicherstellen, dass sie wieder zur früheren Arbeitszeit zurückkehren können. Dazu werden wir das Teilzeitrecht weiterentwickeln und einen Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit schaffen.“
Erster wesentlicher Punkt, der klar benannt wird, deutlicher geht es nicht, ist Schwerpunkt unter anderem Ihres Antrages.
Es steht weiter im Koalitionsvertrag: „Für bestehende Teilzeitarbeitsverhältnisse werden wir die Darlegungslast im Teilzeit- und Befristungsgesetz auf den Arbeitgeber übertragen. Bestehende Nachteile für Teilzeitbeschäftigte wollen wir beseitigen.“
Alles das, was Sie hier seitenlang zurechtschreiben, was Sie ändern wollen im Paragrafen 8, ist klar definiert. Daran wird die Koalition arbeiten.
Der Vollständigkeit halber verweise ich auch auf den Koalitionsvertrag Seite 69, wo die restlichen Dinge noch mal niedergeschrieben sind, die Sie dann sehr gerne nachlesen können. Und das wird die Bundesregierung von CDU und SPD umsetzen.
Wie gesagt, wir könnten uns das so einfach machen, wir wären im Prinzip mit dem Thema schon durch, aber ich will es Ihnen nicht ersparen, vielleicht auch den einen oder anderen inhaltlichen Punkt hier konkret bezogen auf Mecklenburg-Vorpommern zu betrachten.
Fakt ist eins: Die Erfolgsmeldung, die haben wir in den letzten Tagen, wenn ich jetzt gerade auch unseren Wirtschaftsminister Harry Glawe wieder sehe, vermeldet,
erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik in Mecklenburg-Vorpom- mern, Arbeitslosigkeit von 9,9 Prozent, Rekordbeschäftigungsquoten.
Und dann stellt sich die Frage: Wie stellt sich im Detail die Beschäftigungssituation in Mecklenburg-Vorpommern dar? Da müssen wir feststellen, wir haben 66,2 Prozent Vollbeschäftigung. Wie stehen wir im Vergleich zu anderen Bundesländern da? Dann möchte ich Ihnen sagen, in der Bundesrepublik Deutschland liegt der konkrete Wert
bei 52,5 Prozent. Ich wiederhole gerne noch mal für Sie und insbesondere für Sie, Herr Foerster: 66,2 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern – also eine deutlich höhere Vollbeschäftigung in Mecklenburg-Vorpommern als in vielen anderen Bundesländern in Deutschland.
(Henning Foerster, DIE LINKE: Ja, Sie wissen auch, woran das liegt im Vergleich zu den alten Ländern, Herr Renz!)
Wir gehen erst mal nur den Fakt an. Sie thematisieren ja auch Teilzeit und Vollzeit, und insofern möchte ich auf diese Werte eingehen. Ich bin gerne bereit, auch über andere Dinge, wie Lohnniveau, mit Ihnen zu diskutieren. Da, glaube ich, brauchen wir uns vor einer Diskussion mit Ihnen nicht zu fürchten in dem Sinne.
Wenn wir jetzt schon feststellen, bei der Vollzeit sind wir, zumindest was die Beschäftigungsquote betrifft, sehr gut aufgestellt, dann schauen wir uns an, wie sieht es bei Teilzeit aus. Das ist ja das Problem, was Sie angehen wollen. Da haben wir die konkreten Werte: im Bund 25 Prozent, die neuen Bundesländer 27 Prozent. Und wenn dieser enorme Handlungsbedarf jetzt da sein sollte in Mecklenburg-Vorpommern, müsste der Wert ja völlig aus dem Rahmen fallen. Da kann ich Ihnen sagen, Mecklenburg-Vorpommern bewegt sich mit einer Quote Teilzeitbeschäftigung von 26 Prozent also genau in dem Rahmen, wie es in der Gesamtheit in Deutschland aussieht.
Daraus können Sie zumindest – Sie können es natürlich, aber inhaltlich ist es die Frage – ableiten diesen enormen Handlungsbedarf. Und es stellt sich die Frage: Wer will die Teilzeit abschaffen? Ich muss jetzt feststellen, sie, die Fraktion DIE LINKE, will Teilzeitmöglichkeiten abschaffen.
Aber mir geht es da um den Punkt: Wie sieht es bei den Betroffenen aus? Stehen die jetzt auch in Größenordnungen vor der Tür
(Peter Ritter, DIE LINKE: Da ist ein arbeitsmarktpolitischer Geisterfahrer auf der Einbahnstraße unterwegs.)