Protokoll der Sitzung vom 13.11.2014

Meine sehr geehrten Damen und Herren, hier müssen wir etwas tun auch im Sinne des Braindrains. Wir müssen aufpassen, dass uns der gut qualifizierte junge Nachwuchs nicht abhandenkommt.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Hikmat Al-Sabty, DIE LINKE)

Ich kann das an meiner eigenen Familie nachzeichnen. Mein Bruder ist von den Max-Planck-Instituten abgewandert und ist jetzt an einem Forschungsinstitut in Washington, weil er eben auch gesagt hat, da habe ich sehr viel bessere Anstellungsverhältnisse.

(Egbert Liskow, CDU: Und keine Zeitverträge.)

Sehr viel länger befristet, und zwar hat er da einen 5Jahres-Vertrag bekommen. Das ist hier an unseren Hochschulen kaum vorstellbar.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die GRÜNEN setzen sich bekannterweise – Sie hätten es nicht anders erwartet – schon sehr lange für diese Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes ein. Wir fordern schon lange: fair statt prekär. Ich möchte ganz kurz auf die Historie eingehen: Im April 2013 haben SPD und GRÜNE gemeinsam im Bundesrat eine entsprechende Initiative eingereicht. Im Herbst 2013 – das wissen Sie alle – ist die SPD aus der Opposition auf die Regierungsbank gewechselt. Dann gab es einen kleinen Satz im Koalitionsvertrag und seitdem ruht der See. Man könnte auch sagen: Die SPD spielt „toter Mann“ oder, wie Herr Pegel gesagt hat, gegendert, auch „tote Frau“. Deswegen hat die Bundestagsfraktion der GRÜNEN im Mai 2014 genau den gleichen Antrag vom Bundesrat wieder in den Bundestag geschoben und leider wurde er dort abgelehnt.

Die Forderungen der GRÜNEN – daraus kann ich noch mal kurz rezitieren beziehungsweise vortragen –: Nach der Promotion, nach der erfolgreichen Promotion, soll nur noch in begründeten Ausnahmefällen eine Befristung unter zwei Jahren statthaft sein, das heißt, der Standard soll mindestens zwei Jahre für hoch qualifizierte Nachwuchskräfte sein. Das unterscheidet natürlich die Forderungen zwischen den LINKEN und den GRÜNEN, aber

ich finde, da kann man auf jeden Fall zustimmen, weil es ja eine Mindestforderung der Fraktion DIE LINKE ist. Mindestens aber soll die Laufzeit den Finanzierungsbewilligungen des Drittmittelgebers entsprechen.

Das ist auch eine ganz wichtige Forderung: Die Aufhebung der Tarifsperre – Hikmat Al-Sabty ist darauf eingegangen – ist ebenso für die Hochschulautonomie wichtig, um diese weiter zu stärken, damit endlich die Möglichkeit geschaffen wird, eigene adäquate Tarifregelungen für die Wissenschaft auszuhandeln.

Ich persönlich bin von der SPD in dieser Angelegenheit ein bisschen enttäuscht.

(Heinz Müller, SPD: Ooh!)

Sie ist mit hehren Zielen gestartet, …

Herr Müller, da müssen Sie jetzt durch. Sie sind ja auch in guter Position, um das zu verkraften, Herr Müller.

(Heinz Müller, SPD: Wir sind aber schon ziemlich gestählt.)

… allerdings sind Sie sehr engagiert gestartet und als Bettvorleger geendet. Ich bin gespannt,

(Heinz Müller, SPD: So breit und flach? Ich aber nicht.)

ich bin auf jeden Fall gespannt, wie sich die SPD auf Bundesebene weiter positionieren wird. Es wäre dann natürlich nicht schlecht, wenn sie auch Rückenwind von der SPD der Landesebene bekäme, dass dieser Antrag hier beschlossen würde.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Abschluss will ich sagen, wir brauchen an unseren Universitäten im Land frauen- und familienfreundliche Arbeitsbedingungen. Das geht eben nur mit fairen statt prekären Arbeitsbedingungen. Wir wollen in Zukunft im Wettbewerb um die besten Nachwuchskräfte den Anschluss nicht ver- lieren, da ist das Wissenschaftszeitvertragsgesetz das Herzstück.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja.)

Da müssen wir ran

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau.)

und dafür brauchen wir ein ganz starkes Zeichen auch aus Mecklenburg-Vorpommern, schon allein, damit man in Berlin nicht einschläft. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Wippermann von der Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag, den die Fraktion DIE LINKE uns unter der Überschrift „Arbeits- und Qualifizierungsbedingungen der Lehrenden

und Forschenden an den Hochschulen des Landes verbessern“ zur Beratung vorgelegt hat,

(Zuruf von Dr. Hikmat Al-Sabty, DIE LINKE)

beinhaltet im ersten Teil zwei Feststellungen, die wir möglicherweise mittragen könnten, aber aus meiner Sicht keinerlei Wirkung für die Betroffenen selbst entfalten würden.

Im zweiten Teil des Antrages werden Forderungen für eine Novellierung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft sowie eine aktive Vergabepolitik der Landesregierung aufgestellt. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz regelt als Bundesgesetz insbesondere Befristungen von Arbeitsverträgen wissenschaftlicher und künstlerischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Hochschulen. Mit diesem Gesetz erhielten die Hochschulen der Bundesrepublik 2007 ein geeignetes Instrument, um flexibler Personalentscheidungen für Forschungsprojekte zu fällen oder Promovierende und Habilitanden einen Einstieg in wissenschaftliche Arbeitsverhältnisse zu ermöglichen. Die hierin enthaltenen Regelungen des Sondergesetzes zu den Befristungen der Arbeitsverhältnisse in der Wissenschaft sind offener als die Normen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes und erfordern damit ein verantwortungsvolles Handeln der Personalabteilungen der Hochschulen.

Demgegenüber stehen die Interessen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Einige betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die naturgegeben nach Abschluss der Qualifizierungsphase noch sehr jung sind, schildern oft angesichts der Befristung eine Unsicherheit in der Lebensplanung und sind dementsprechend unzufrieden über ihre Situation.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Na, dann können Sie ja zustimmen!)

So ist es nicht verwunderlich, dass die Evaluation 2011 ergab, dass die Familienplanung trotz der im Gesetz enthaltenen Möglichkeiten zur Verlängerung der Verträge bei Erziehungszeiten verschoben oder gänzlich aufgehoben wird.

(Zuruf von Dr. Hikmat Al-Sabty, DIE LINKE)

Doch nicht nur individuelle Auswirkungen dieser Befristungsmöglichkeiten geben Raum für Überlegungen zur Novellierung des Gesetzes. So werden Karriereplanungen in der Wissenschaft gerade von den besten Köpfen zunehmend als unattraktiv betrachtet. Es besteht die Gefahr, gute und junge Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler für Forschung und Wissenschaft für immer zu verlieren.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Haben Sie die Rede von Herrn Saalfeld vorher schon gelesen?)

Und zuletzt wollen künftige Absolventinnen und Absolventen der Hochschulen auch die Möglichkeit haben, einen Arbeitsplatz zur weiteren wissenschaftlichen Qualifikation zu erhalten.

Wir bewegen uns hier also in einem Spannungsbogen der Interessen der Hochschulen, der Studierenden und ihres wissenschaftlichen Personals. Es ist offensichtlich,

hier muss sorgsam abgewogen und umsichtig nachjustiert werden. Das hat die SPD-Bundestagsfraktion – zur Erinnerung: es handelt sich ja um ein Bundesgesetz – nach der Evaluation des Gesetzes 2011 erkannt und sich für eine Novellierung starkgemacht. Dieses Engagement mündete letztendlich in der Aufnahme in die Koalitionsvereinbarungen zwischen SPD und CDU/CSU im Bund.

Im Frühjahr dieses Jahres nahm ich an einer Fachtagung der Sprecherinnen und Sprecher für Hochschulpolitik der SPD-Bundestags- und Landtagsfraktionen teil. Neben der Aufhebung des Kooperationsverbotes, der Übernahme der BAföG-Millionen durch den Bund war der Novellierungsbedarf des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes der wichtigste Tagesordnungspunkt auf dieser Konferenz. Hier wurden intensiv Fehlentwicklungen diskutiert und Änderungsbedarfe aufgezeigt. Konsens der Teilnehmenden war, dass eine Novellierung nur dann erfolgreich sei und gut gelingen kann, wenn dies unter Einbindung der Gewerkschaften und der Hochschulleitungen passiert. Nicht praktikable Lösungen, die im Schnellschuss hier durch den Landtag gepeitscht werden sollen, würden mehr schaden, als dass sie nutzen würden.

(Heinz Müller, SPD: Richtig.)

Erst kürzlich hat sich der Wissenschaftsrat für Änderungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes ausgesprochen. Sie sehen also, sehr geehrte Damen und Herren der demokratischen Opposition, dass unsere Kolleginnen und Kollegen in der Großen Koalition schon längst an dem Thema auf Bundesebene arbeiten.

(Vizepräsidentin Silke Gajek übernimmt den Vorsitz.)

Ich bin daher froh, dass sich die Hochschulrektorenkonferenz dieses Problems angenommen und den Hochschulen Empfehlungen zur Verbesserung der Beschäftigungsverhältnisse und vor allem deren Laufdauer gegeben hat, denn eines ist klar: Zu einer Rückkehr der Regelungen, die vor 2007 getroffen worden waren, darf es nicht kommen.

Bei all den Fragen dürfen wir aber eines nicht ausblenden, das ist die Tatsache, dass das Wissenschaftszeitvertragsgesetz eine unbefristete Beschäftigung gar nicht verbietet. Letztendlich entscheiden die Hochschulen selbst, ob eine Wissenschaftlerin oder ein Wissenschaftler befristet oder unbefristet beschäftigt wird. Im Rahmen ihres Stellenplanes können sie entsprechende Stellen besetzen. Die Koalition hat den Stellenplan der Hochschulen des Landes sogar so flexibilisiert, dass seit dem Haushaltsplan 2014/15 die Hochschulen in einem Umfang von bis zu einem Prozent des Gesamtstellenplans, mindestens jedoch im Umfang von zwei Stellen zusätzliche unbefristete Arbeitsverhältnisse eingehen können.

(Heiterkeit bei Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine solche Privilegierung hat sonst kein Bereich der Landesverwaltung. Hochschulen in anderen Ländern müssen sich strikt an den Stellenplan halten. Die Hochschulen und allen voran die Hochschulleitung tragen daher größte Verantwortung. Allein sie haben die Möglichkeit zu entscheiden, in welchem Umfang das Gesetz genutzt wird. Und ich betone nochmals: Diese Verantwortung müssen sie auch wirklich verantwortungsvoll nutzen.

(Zuruf von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Darüber hinaus muss erwähnt werden, ein Missbrauch dieses Gesetzes an den Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommerns ist mir nicht bekannt. Ich wünschte, dass alle Hochschulen in Deutschland so handeln würden.

Daran können Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE, sehen, dass Änderungen am Wissenschaftszeitvertragsgesetz sehr behutsam angepackt werden müssen und wir dies auch schon auf Bundes- und Landesebene tun. Diese Änderungen müssen vor allem mit den Hochschulen und deren Personalräten besprochen werden. Die SPD-Landtagsfraktion wird daher den Minister dabei unterstützen, eine solche Novellierung zu erreichen. Ich werde ebenfalls mit unseren Genossinnen und Genossen im Bund und den Ländern

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

die anstehenden Änderungen ausführlich beraten …