Da geht es nicht darum, wo schreibe ich irgendwas rein, sondern wie setze ich das um, was ich auch in der Landesverfassung gefasst habe.
(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Sehr richtig.)
Da ist bezogen auf den Artikel 14, den der Innenminister genannt hat, überhaupt nichts passiert bisher.
den Absatz 4, der genau die Beteiligung beschreibt: „Kinder und Jugendliche sind Träger von Rechten, deren Ausgestaltung die Persönlichkeit fördert und ihren wachsenden Fähigkeiten und Bedürfnissen zu selbstständigem Handeln entspricht. Land, Gemeinden und Kreise fördern die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an der Gesellschaft.“ Das ist der zentrale Punkt.
Und die Frage, die hier in diesem Landtag zu stellen ist, ist: Wie fördern Sie dies denn? Tun Sie das so, dass sich Kinder und Jugendliche in ausreichendem Maße einbezogen fühlen bei den Dingen, die sie angehen, die Auswirkungen auf das haben, was ihr Leben bestimmt, und setzen Sie das in ausreichendem Maße um? Wir hatten vor gar nicht so langer Zeit – und darauf orientiert ja auch in Teilen der Antrag – eine Debatte, die, finde ich, sehr demaskierend war. Das war die Debatte um das Wahl- alter 16. Da will ich noch mal ausdifferenzieren: Die SPD hätte sich dazu gerne anders verhalten, aber die Koalitionszwänge und die Position der CDU, die dann – Sie erinnern sich ja – eine Umfrage bemühte,
um Argumente zu haben, um das noch abzulehnen, haben das verhindert. Aber da ist doch sehr deutlich geworden, wie Sie junge Menschen im Alter zwischen 16 und 17 einschätzen und dass Sie ihnen nicht zutrauen,
Das ist doch die Wahrheit dessen, wie Sie zu dem stehen, wie Sie Kinder- und Jugendrechte umsetzen wollen in diesem Land, sehr geehrte Damen und Herren!
Mitgestaltungsmöglichkeiten im Besonderen im besten demokratischen Sinne müssen insbesondere für Kinder und Jugendliche erlebbar sein, sie müssen fassbar sein. Ich glaube, und auch da könnte das Land einiges tun, dass das zum Beispiel in der Kommune am ehesten möglich ist.
Und wenn in den Kommunen Bebauungspläne aufgestellt werden, ohne dass es in den Beteiligungsverfahren auch nur ansatzweise in irgendeiner Form das Bemühen gibt, Kinder und Jugendliche einzubeziehen,
dann muss man sich die Frage stellen: Wie ernst meinen wir es denn mit der Umsetzung des Artikels 14?
Da kann ich nicht viel Ernsthaftigkeit erkennen, wenn ich das Vorgehen auf den unterschiedlichen Ebenen sehe.
Wir haben, und das will ich hier einräumen, eine interessante Debatte in der Fraktion gehabt – Silke Gajek machte mich gerade darauf aufmerksam – bei der Frage: Wie kann man denn Kinder einbeziehen, die beispielsweise in der Kindertagesstätte sind? Und die Frage, die sich da auch in der Fraktion stellte, war zum Beispiel: Na ja, an
welchen Punkten ist das möglich? Silke Gajek hatte eine relativ einfache Antwort: zum Beispiel bei der Frage der Essensgestaltung.
Ja, selbstverständlich kann man Kinder schon in der Kindertagesstätte bei so einer einfachen Frage wie Essenausgestaltung einbeziehen
und man kann selbst an so einem einfachen Beispiel, Frau Friemann-Jennert, selbst an so einem einfachen Beispiel kann man ernsthaft Einbeziehung leben.
Das können Kinder, sehr geehrte Damen und Herren, und Jugendliche können das umso mehr. Selbstverständlich.
(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Vincent Kokert, CDU: Warum erzählen Sie uns hier Selbstverständlichkeiten, Herr Suhr? Setzen Sie sich mal lieber hin!)
dass sich junge Menschen für dieses demokratische Verfassungssystem engagieren und dass man damit so früh wie möglich anfängt?