Wie Sie der Presse und den Ankündigungen von Bundesministerin Dr. Hendricks entnehmen konnten, arbeitet das Bundesbauministerium an einem Gesetzentwurf, der den Koalitionsvertrag in diesem Punkt umsetzt. Es wird hier nichts auf die lange Bank geschoben. Es geht vielmehr um eine sorgfältige Vorbereitung und um die Erarbeitung eines Konzeptes, das sowohl innerhalb der Bundesregierung als auch bei den Ländern die Zustimmung findet. Deshalb plädiere ich dafür, die derzeit laufenden Abstimmungsprozesse nicht durch politisches Querfeuer zu behindern.
Neben der reinen wohnungspolitischen Sicht müssen immer auch die finanziellen Dimensionen geklärt werden. Insgesamt rund 1 Milliarde Euro pro Jahr geben Bund und Länder derzeit für das Wohngeld aus. Für eine wirkungsvolle Reform wird sicher zusätzlich ein dreistelliger Millionenbetrag bundesweit benötigt werden pro Jahr.
Ich brauche Ihnen daher nicht zu sagen, welch finanziellen Kraftakt eine neue Wohngeldreform bedeuten wird, sowohl für den Bund als auch für die Länder. Da wird es sicherlich noch einigen Gesprächsbedarf aufseiten der Finanzpolitiker von Bund und Ländern geben. Und als Wirtschaftsminister sage ich auch,
dass Mehrausgaben keinesfalls zulasten dringend erforderlicher Investitionen gehen dürfen. Deshalb halte ich es für angemessen, die Forderungen an eine Wohngeldreform nicht zu überfrachten.
Wenn der Koalitionsvertrag hier umgesetzt ist, haben wir bereits sehr viel für die betroffenen Haushalte erreicht und einen wichtigen wohnungspolitischen Beitrag geleistet. Ich schlage deshalb vor, dass wir zunächst einmal den Vorschlag der Bundesregierung für eine Wohngeld- reform abwarten. – Herzlichen Dank.
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mensch, Frau Kuder, jetzt sind Sie schon zum Mann geworden!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Antrag setzt die Fraktion DIE LINKE das Thema Wohngeldreform auf die Tagesordnung des Landtages,
welches für die SPD bereits seit längerer Zeit ein wichtiger Baustein im Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen ist.
Die SPD-Bundesministerin Barbara Hendricks erklärte dazu jüngst – mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, darf ich sie zitieren –: „,Ich will dafür sorgen, dass auch Menschen mit niedrigem Einkommen angesichts steigender Kosten vernünftig wohnen können‘ … Die Wohngeldnovelle, die zum 1. Juli 2015 in Kraft treten soll, werde deshalb auch einen Heizkosten-Zuschuss beinhalten,“
„wie er früher gezahlt wurde. ,Wenn die Regelung so kommt wie geplant, wird sie rund einer Million Haushalte zugutekommen.‘“ Ende des Zitats.
Dafür wurde der Haushaltsansatz für das Wohngeld von 500 Millionen Euro auf 630 Millionen für 2015 erhöht. Weiter möchte unsere Bundesministerin Frau Hendricks die Einkommensgrenzen, innerhalb derer man Anspruch auf Wohngeld hat, anheben. Zuletzt wurde das Wohngeld 2009 angepasst. Dadurch sind immer mehr Menschen aus der Berechtigung herausgefallen. Das Wohngeld steigt aber nicht überall, da sich die Mieten bundesweit sehr unterschiedlich entwickeln. Wohngeld ist ein von Bund und Ländern je zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Er wird Einkommensschwachen in Haushalten gewährt, damit diese die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können.
Um Menschen mit geringem Einkommen direkt zu helfen und gutes Wohnen zu ermöglichen, wollen wir die Leistungen des Wohngeldes weiter verbessern, indem wir Leistungshöhe und Miethöchstbeträge an die Bestandsmieten und Einkommensentwicklungen anpassen. Wie notwendig die Novelle ist, haben uns die Zahlen der Wohngeldempfänger in den letzten Jahren gezeigt, die stets rückläufig waren. Zudem korrigieren wir die 2011 von der schwarzgelben Koalition getroffene Entscheidung, welche die Heizkostenkomponente gestrichen hatte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in den neuen Ländern, ohne Berlin, wird Wohngeld fast doppelt so häufig in Anspruch genommen wie im früheren Bundesgebiet einschließlich Berlin. Die Zahl der Wohngeldbezieher soll seit 2009 um 25 Prozent gesunken sein. Der Deutsche Mieterbund erklärte am 26. November 2014 hierzu, ich darf zitieren: „Aktuell erhalten rund 780.000 einkommensschwache Haushalte den staatlichen Zuschuss zum Wohnen. Knapp die Hälfte von ihnen sind Rentnerhaushalte. Der durchschnittliche Wohngeldempfängerhaushalt in Deutschland hat ein Einkommen von rund 850 Euro und bekommt 114 Euro Wohngeld für seine 405 Euro teure Miete.“ Ende des Zitats.
Am Jahresende 2012 erhielten 3,2 Prozent aller ostdeutschen und 1,7 Prozent aller westdeutschen Privathaushalte Wohngeld. In Mecklenburg-Vorpommern waren die privaten Haushalte mit einem Anteil von 4,4 Prozent am häufigsten auf Wohngeld angewiesen, am seltensten in Bayern und im Saarland mit einem Anteil von je 1,1 Prozent. 2012 gaben Bund und Länder zusammen rund
1,2 Milliarden Euro für Wohngeld aus. Im Vergleich zu 2011 sanken die Wohngeldausgaben um 21 Prozent. Mit der jetzt diskutierten Reform werden wir also dafür sorgen, dass wieder mehr Menschen von Wohngeld profitieren. Konkret werden wir dafür Erhöhungen der Tabellenwerte sowie der regional gestaffelten Miethöchstbeträge durchsetzen.
Meine Damen und Herren, im Rahmen des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen sollen in Arbeitsgruppen alle Fragen behandelt werden, die sich im Zusammenhang mit der Ausweitung des Wohnungsangebotes und der Bezahlbarkeit des Wohnens stellen. Dies sind zum Beispiel solche Fragen wie: Mit welchen Mitteln können Baukosten gesenkt werden? Welches sind die größten Kostentreiber? Wie können bedarfsgerechte Flächenpotenziale in den Städten aktiviert werden? Wie kann Wohnungsneubau dort entstehen, wo er am meisten gebraucht wird? Wie können Liegenschaften von Bund, Ländern und Kommunen für bezahlbares Wohnen genutzt werden? Mit welchen Instrumenten können für bestimmte Investorengruppen, zum Beispiel Baugruppen und Genossenschaften, wirksame Anreize gesetzt werden? Wie kann Wohnungsneubau in den Innenstädten bei höheren Bodenpreisen erschwinglich bleiben? Wie kann der Wohnungsbestand so umgebaut werden, dass er auch nachhaltig und altersgerecht ist? Oder die Erarbeitung von Antworten auf diese Fragen: Wie kann erreicht werden, dass auch in Zukunft einkommensschwächere Mieter und Studierende in den Großstädten und Universitätsstädten wohnen können
und die soziale Mischung in der Stadt erhalten bleibt? Wie kann energetische Sanierung auf die Bestände fokussiert werden, bei denen die höchsten energetischen Verbesserungen erreicht werden können?
Wie kann das Ziel einer verbesserten Wohnungsversorgung zu bezahlbaren Konditionen stärker mit den Zielen des Natur- und Klimaschutzes vereinbart werden?
Meine Damen und Herren Abgeordnete, um günstige Mieten zu sichern, müssen wir Einsparmöglichkeiten beim Bauen analysieren, denn tatsächlich sind nicht nur die Mieten, sondern auch die Baukosten und Betriebskosten in den letzten Jahren erheblich gestiegen.
Daher wurde im Rahmen des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen am 5. August 2014 eine Baukostensenkungskommission eingerichtet, in der nach Möglichkeiten zur Senkung der Baukosten im Neubau und bei der Modernisierung von Wohngebäuden gesucht werden soll. Ziel ist es, mögliche Kostentreiber festzustellen und eine entsprechend des Lebenszyklus orientierte KostenNutzen-Analyse durchzuführen. Für Leistungsverbesserungen beim Wohngeld ist grundsätzlich eine Änderung des Wohngeldgesetzes und der Wohngeldverordnung notwendig, für die eine Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist, denn Wohngeld wird zur Hälfte von Bund und Ländern gezahlt, das wurde schon berichtet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie Sie meinen Ausführungen entnehmen konnten, ist die SPD im Bund und im Land seit geraumer Zeit an diesem Thema intensiv dran. Wenn es jetzt leider zu Verzögerungen bei der Wohngeldnovelle kommt, ist das dem Koalitionspartner auf Bundesebene geschuldet.
Der CDU-Finanzminister hat seinen Haushalt 2015 so aufgestellt, dass die schwarze Null steht, und es scheint sich zu bewahrheiten, dass das mit der SPD-Ministerin ausgehandelte erheblich erweiterte Wohngeld unter anderem hier wieder gekürzt werden soll.
(Marc Reinhardt, CDU: Aber ihr habt doch da auch zugestimmt, Herr Albrecht! – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ja, also irgendwie habt ihr dem Haushalt wirklich zugestimmt.)
Der Wohngeldetat soll sich jetzt somit im Vergleich zu 2014 von 500 Euro auf 530 Millionen Euro im Jahr erhöhen.
Wir haben uns zwar gewünscht, dass der geplante Ansatz von 630 Millionen Euro aufrechterhalten werden kann, aber leider ist das im Moment mit dem Koalitionspartner der CDU nicht umsetzbar.
Kritik kommt aber auch vom Deutschen Mieterbund und vom Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Die GRÜNEN auf Bundesebene fragen sich, wie der geplante Heizkostenzuschuss bezahlt werden soll.
(Egbert Liskow, CDU: Andere Wahlergebnisse müsst ihr kriegen. – Torsten Renz, CDU: Steigen Sie doch aus aus der Koalition in Berlin!)
sondern wir müssen in intensiven Gesprächen einen Konsens mit dem CDU-Koalitionspartner auf Bundesebene erreichen.