… „Landesregierung gegen Bezahlpflicht von Praktika“. Also das stellt ein Abgeordneter der LINKEN fest, übergibt das Thema der Presse und Rot-Rot wird dann massiv angegriffen in diesem Bereich.
Die Welt ist bunt. Ich wiederhole mich da gerne. An mir scheitert so ein Antrag in der Umsetzung nicht.
Wenn wir einen Zustand haben, wo 1.263 Praktikanten … Herr Foerster hat das ja auch vorgetragen, differenziert aufgebaut. Er hat ja dann auch ausgeführt, dass von diesen 1.263 tatsächlich 8 bezahlt worden sind. Sie haben gesagt, dass davon 5 gesponsert wurden. Also, Herr Foerster, sprechen Sie es doch noch deutlicher aus! 3 haben sozusagen effektiv Geld bekommen! Und das sage ich Ihnen jetzt ganz persönlich: Über dieses Thema muss man reden!
Ich sehe im Bund eine Richtlinie auf den Weg gebracht – die scheint auch dem Haushaltsrecht zu entsprechen –, auf den Weg gebracht im Jahre 2011 durch CDU und FDP. Ich denke, das ist eine vernünftige Arbeitsgrundlage. In der Art und Weise, wie Sie das hier niedergeschrieben haben, da kann ich natürlich der Fraktion der CDU keine Zustimmung empfehlen. Aber zum Inhalt, denke ich, habe ich ausreichend ausgeführt. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Ja, Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Um das mal aufzunehmen, was Kollege Renz gerade gesagt hat, beantrage ich erstens die Überweisung des Themas in den Ausschuss für Arbeit und Soziales, dann können wir da nämlich über die Richtlinie diskutieren.
(Helmut Holter, DIE LINKE: Genau. – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, da können wir auch zustimmen.)
Und zweitens darf ich darauf hinweisen, es werden – Herr Saalfeld war, was das Thema angeht, hier ein bisschen schneller als ich – ja noch konkretere Zahlen durch die Häuser erhoben. Es läuft noch eine Kleine Anfrage von mir, und dann können Sie das ja gleich als Gelegenheit nehmen, um schon mal zu ermitteln, was man für die Finanzierung von Praktikumsentschädigungen bräuchte, um das in den nächsten Doppelhaushalt entsprechend einzustellen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Rahmen der Debatte ist vom Abgeordneten Herrn Foerster, Fraktion DIE LINKE, beantragt worden, den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3499 in den Sozialausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? –
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, nun stimmt doch mal zu! – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wir wissen schon, wie wir abstimmen sollen, Frau Gajek.)
Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag zum Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3499 in den Sozialausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und NPD abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3499. Wer dem zu- zustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3499 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt.
Ich rufe auf den Zusatztagesordnungspunkt 1: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Winterabschiebungsstopp anordnen, Drucksache 6/3544.
Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete und Vizepräsidentin Frau Gajek.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Schleswig-Holstein macht es vor, die dortige Landesregierung beschloss am 2. Dezember 2014, während der Wintermonate keine Abschiebung in solche Staaten durchzuführen, ich zitiere: „in denen durch die herrschenden winterlichen … Verhältnisse nicht gewährleistet werden kann, dass Betroffene bei Rückkehr in allen Landesteilen eine Aufnahme in Sicherheit und Würde erwartet“, Zitatende. Das treffe auf die Staaten Afghanistan, Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Kosovo, Mazedonien, Russische Föderation, Serbien, Türkei, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Pakistan und die Ukraine zu.
Innenminister Stefan Studt sprach von einem Zeichen der Humanität. In den vom Abschiebestopp erfassten Ländern sei die wirtschaftliche und soziale Situation der meisten Menschen nach wie vor so schlecht, dass Rückführungen gerade in der kalten Jahreszeit vermieden werden sollten. Schleswig-Holstein nutze alle rechtlichen Möglichkeiten des Aufenthaltsgesetzes für eine menschliche Ausländerpolitik. Nach dessen Paragraf 60a könne das Landesinnenministerium „aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen“
„oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass die Abschiebung von“ Ausländerinnen und „Ausländern aus bestimmten Staaten oder von in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen allgemein oder in bestimmte Staaten für längstens sechs Monate ausgesetzt“ werde.
Doch wie ist überhaupt die Lage in den von diesem Abschiebungsstopp erfassten Ländern? Ich kann aus Zeitgründen hier nicht auf jedes einzelne Land eingehen, greife mir daher einige wenige beispielhaft heraus.
In Afghanistan ist die Versorgungslage, so Pro Asyl, katastrophal. Über ein Drittel aller Kinder sei unterernährt …
Über ein Drittel aller Kinder sei unterernährt, es fehle an ausreichend qualifiziertem medizinischem Personal und bezahlbaren Medikamenten.
Die Zahl der Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus den Nachbarstaaten sei aufgrund der verschlechterten Sicherheits- und Versorgungslage zuletzt erheblich zurückgegangen. Trotzdem lebten Zehntausende zurückgekehrte Afghaninnen und Afghanen bereits seit Jahren in Slums und Zeltstädten vor den Toren Kabuls. Neben der allgemeinen Gefahr durch Bürgerkrieg und Mangelversorgung seien auch Zwangsrekrutierungen durch die Taliban und das boomende Geschäft mit Entführungen, insbesondere für Abgeschobene, eine Bedrohung.
Die UNHCR warnte am 11. November dieses Jahres davor, dass infolge fehlender Finanzierungsmittel und der steigenden Anzahl intern Vertriebener im Irak etwa eine Million Flüchtlinge ohne adäquate Winterversorgung bleiben wird. Es mangelt an grundlegenden Dingen wie Decken, Jacken, Zeltisolation oder Heizgeräten.
Nach Artikel 37a des mazedonischen Passgesetzes kann solchen Personen, die nach Mazedonien abgeschoben wurden, für die Dauer eines Jahres der Pass entzogen werden. Wie die Schweizer Flüchtlingshilfe dokumentierte, wird dieser Zeitrahmen jedoch oft ausgeweitet mit dem Argument, dass der Grund für den Entzug des Passes fortbestehe. Menschen, die nach Mazedonien abgeschoben wurden, werden unmittelbar nach ihrer Ankunft von Grenzbeamten vernommen, die anschließend ihren Pass vorübergehend einziehen. Die Akte wird an das Innenministerium übergeben, das die Entscheidung dann bestätigt oder wieder aufhebt. Menschen, die nach Mazedonien abgeschoben wurden, berichten, dass sie nicht nur ihren Pass, sondern auch ihren Anspruch auf Sozialhilfe verloren haben.
Rückkehrerinnen und Rückkehrer nach Bosnien-Herze- gowina, die einer Minderheit angehören, hätten, so die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intole
ranz, in der Regel Probleme, eine Arbeit zu finden, und zwar sowohl bei öffentlichen Einrichtungen als auch bei Privatunternehmen. Die Lage der Roma sei besonders katastrophal.
Der ehemalige Menschenrechtskommissar des Europarates, Thomas Hammarberg, schreibt, dass der Zugang zum Arbeitsmarkt stets noch von der ethnischen Zugehörigkeit und der Parteizugehörigkeit abhänge, wodurch Rückkehrerinnen besonders benachteiligt seien.
Die Kommission für ökonomische, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen stellt fest, dass der Rückkehrprozess dadurch erschwert werde, dass Angehörige ethnischer Minderheiten beim Zugang zu ihren ökonomischen, sozialen und kulturellen Rechten behindert würden. Insgesamt ist die Lage der Roma in dem West- balkanstaat nach Angaben von Pro Asyl prekär bis katastrophal. Abgeschobene landen häufig in Slums und Behelfsunterkünften, die zum Teil nicht beheizbar sind. Sie können sich keine Brennmaterialien beschaffen oder sich auf andere Weise das besorgen, was man für ein menschenwürdiges Überstehen des Winters braucht, und haben oft keinen Zugang zu medizinischer Versorgung. Im Winter verschärft sich die Situation vieler Roma drastisch.
Menschen im Winter in die Obdachlosigkeit oder in slumartige Behausungen abzuschieben, ist nach Auffassung meiner Fraktion inakzeptabel und unmenschlich. Wenn sich die Landesregierung nicht zu einem generellen Winterabschiebestopp durchringen kann, gäbe es noch eine andere Möglichkeit. Das rheinland-pfälzische Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Ausländerbehörden des Landes gebeten, von der Möglichkeit der Ermessensduldung nach Paragraf 60a Absatz 2 Satz 3 Aufenthaltsgesetz Gebrauch zu machen, um winterbedingte Härten im Rahmen der individuellen Rückführsteuerung – unabhängig vom Herkunftsland und der Zugehörigkeit zu einer bestimmten ethnischen Minderheit – einzelfallorientiert zu vermeiden.