Protokoll der Sitzung vom 28.01.2015

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke.

Den Genesungswünschen schließen wir uns hier an.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Albrecht von der SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mit diesem Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, sich gegenüber der Bundesregierung unter anderem für eine steuerliche Förderung für selbstgenutztes Wohneigentum als Ergänzung zum bestehenden CO2-Gebäudesanie- rungsprogramm einzusetzen. Das Bundeskabinett hat bereits am 3. Dezember 2014 das Aktionsprogramm „Klimaschutz 2020“ von Umwelt- und Bauministerin Frau Dr. Barbara Hendricks und den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz, kurz NAPE, vom Wirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel beschlossen.

Zum beschlossenen NAPE gehört neben zahlreichen weiteren Eckpunkten die von der Branche seit vielen Jahren geforderte Einführung einer steuerlichen Förderung für energetische Gebäudesanierung. Weiter werden konkrete Maßnahmen benannt, die dazu auch beitragen, dass Deutschland seine ehrgeizigen Ziele beim Energiesparen und beim Klimaschutz bis 2030 erreicht.

Einen Gesetzentwurf gibt es offensichtlich noch nicht, denn die Details müssen noch mit den Ländern ausgehandelt werden, danach sind der Bundestag und der Bundesrat am Zug. Dafür sind auch bei allen Beschleunigungsoptionen mehrere Wochen einzukalkulieren. Dabei spielen die Wohn- und Bürogebäude eine entscheidende Rolle, denn auf die Gebäude entfallen 40 Prozent des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland. Darauf ist hier schon hingewiesen worden. So sollten gut 2 Prozent des Gebäudebestandes jährlich energetisch saniert werden. Die tatsächliche Sanierungsquote liegt nach Untersuchungen der Deutschen Energie-Agentur dena bisher nur bei 0,9 bis 1,3 Prozent und das, obwohl der Bund bereits mehrere KfW-Förderprogramme aufgelegt hat. Diese Programme müssen nach Aussage des dena-Chefs Stephan Kohler aufgestockt und längerfristig angelegt werden. Auch der Präsident des GdW, Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Axel Gedaschko, fordert neben der steuerlichen Abschreibung von energetischen Sanierungsmaßnahmen die Aufstockung und Ausweitung der KfW-Programme.

Meine Damen und Herren, all diese Forderungen und Erwartungen werden im Rahmen des jetzt vorliegenden

Nationalen Aktionsplanes Energieeffizienz mit vielen Vorschlägen und Maßnahmen untersetzt. So werden diese Maßnahmen jetzt Schritt für Schritt in die Tat umgesetzt. Mehrere Förderprogramme für die Wirtschaft und die Kommunen sind zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten oder angepasst worden. Haus- und Wohnungseigentümer profitieren so zum Beispiel von verbesserten Konditionen beim KfW-Programm „Energieeffizient sanieren“. Konkret bekommen Haus- und Wohnungseigentümer höhere Zuschüsse, wenn sie sich bei der energetischen Sanierung an den Effizienzhausstandard der KfW orientieren und einen Förderkredit in Anspruch nehmen. Das heißt, wer sein Haus oder seine Wohnung nach dem ambitionierten Standard KfW-Effizienzhaus 55 saniert, wird von der KfW mit einem Zuschuss von 22,5 Prozent des Darlehensbetrages gefördert.

Ab 2015 wird es noch eine weitere Option geben. Private Haus- und Wohnungseigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung selbst nutzen, können energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen. Ob es sich dabei um eine Einzel- oder Gesamtmaßnahme handelt, spielt keine Rolle. Ausschlaggebend ist, dass die Maßnahmen entweder die Energieeffizienz steigern oder erneuerbare Energien als Wärmequellen nutzen. Diese steuerliche Förderung erfolgt unabhängig vom Jahreseinkommen durch Abzug von der Einkommenssteuerschuld, und zwar progressionsunabhängig über zehn Jahre. Die Voraussetzungen für den steuerlichen Abzug werden am CO2-Gebäudesanierungsprogramm ausgerichtet. Insgesamt stellt der Staat dafür ab 2015 jährlich 1 Milliarde Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren bereit. Zur Umsetzung dieser riesigen Maßnahme wird die Bundesregierung kritische, kurzfristige Gespräche mit den Ländern führen mit dem erklärten Ziel, spätestens Ende Februar 2015 eine finale Entscheidung zu treffen.

Meine Damen und Herren, und genau weil das so ist, bedarf es erstens vonseiten des Landtages heute keines Beschlusses. Dieser wäre sogar kontraproduktiv, denn er würde unsere Landesposition bei der anstehenden Verhandlung der konkreten Ausgestaltung mit dem Bund eher verschlechtern.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Also kein Rückenwind.)

Und zweitens, ob und wie die steuerliche Förderung das richtige Förderinstrument an dieser Stelle ist, muss auch noch genau untersucht und abgestimmt werden, denn die steuerliche Förderung soll für die gleichen Fördertatbestände gelten wie das entsprechende KfW-Zuschuss- programm.

(Zuruf von Regine Lück, DIE LINKE)

Und, meine Damen und Herren, was die Bündnisgrünen nicht auf ihrem Schirm haben, ist die Tatsache, dass die Steuerförderung nur durch die Mitfinanzierung von Ländern und Gemeinden in Höhe von 57,5 Prozent umgesetzt wird. Der Minister hat darauf hingewiesen. Das KfW-Programm wird dagegen komplett vom Bund getragen. Deshalb möchte die SPD-Fraktion vorrangig, dass die KfW-Förderung verbessert und die Inanspruchnahme erleichtert wird. Weiter kann eine steuerliche Förderung anders als eine direkte Zuschussförderung nicht gedeckelt beziehungsweise budgetiert werden. Je nach tatsächlicher Inanspruchnahme können die Einnahmeausfälle aus dem Ruder laufen. So tragen diese Kosten des

Verwaltungsvollzugs bei der Einkommenssteuer, denn hier wirkt die steuerliche Entlastung, ausschließlich die Länder. Damit werden nicht nur unsere Finanzämter erheblich mit zusätzlichem Arbeitsaufwand belastet, weil die Förderfälle nicht mit den maschinellen Veranlagungsverfahren kompatibel sind, nein, auch weil diese steuerliche Förderung ein weiterer Ausnahmetatbestand im ohnehin komplexen Steuerrecht bedeutet.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, dennoch könnte das aktuelle Modell des Bundes unter bestimmten Voraussetzungen mitgetragen werden. Einzelheiten

werden gegenwärtig im Rahmen einer Bund-LänderArbeitsgruppe auf Ebene der Chefs der Staatskanzleien abgestimmt. Aus Sicht unseres Landes müssen folgende Aspekte in diese Diskussion mit einfließen:

1. vollständige Gegenfinanzierung durch die Reduzie

rung einer anderen Steuersubvention

Dies ist mit den Einschränkungen beim sogenannten Handwerkerbonus im aktuellen Modell des Bundes bereits vorgesehen. Allerdings gibt es hier unter den Ländern gegenläufige Auffassungen, aber auch bei den Handwerkskammern.

2. Entlastung der Länder von Einnahmerisiken einer zu

regen Inanspruchnahme der neuen Steuerförderung

Hier müssen sich die Länder noch auf ein geeignetes Verfahren mit dem Bund verständigen.

3. Es muss eine Lösung gefunden werden, die es den

Finanzämtern ermöglicht, die Förderung unterm Strich ohne zusätzliche Belastung umzusetzen. Von Vorteil wäre hier eine Gegenfinanzierungsmaßnahme, die gleichzeitig Verwaltungsaufwand spart. Dies ist mit dem Sockelfreibetrag im aktuellen Modell des Bundes bereits vorgesehen.

Meine Damen und Herren, um sogenannte Mitnahmeeffekte zu vermeiden, ist die Landesregierung bereits von Beginn an im Rahmen der CdSArbeitsgruppe der Länder in konstruktivem Dialog, denn Mitnahmeeffekte sind ein grundsätzliches Problem jeder Steuersubvention. Man wird nicht verhindern können, dass viele Bürger die Förderung in Anspruch nehmen, obwohl sie die gleichen Baumaßnahmen auch ohne Förderung durchgeführt hätten. Dies ist ein weiterer Punkt, weshalb wir die Gesamtmaßnahme kritisch sehen. Warum? Weil Steuersubvention oft Gießkannenprinzip bedeutet. Eine direkte Förderung ist grundsätzlich zielgenauer und somit vorzuziehen.

Voraussichtlich bis Ende Februar soll ein Verhandlungsergebnis vorliegen. Darauf wiesen Sie, meine Damen und Herren der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bereits in Ihrer Antragsbegründung hin. Das heißt, es besteht gar kein Raum mehr für die Mitteilung von regelmäßigen Zwischenberichten, wie Sie unter 4. in Ihrem Antrag fordern.

Sehr geehrte Damen und Herren, für die SPDLandtagsfraktion ist die Energieeffizienz neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien die zweite Säule der Energiewende. Energieeffiziente Wohn- und Bürogebäude leisten dabei einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Energiewende. So hat sich die SPD-Fraktion bereits mit früheren Antragsinitiativen, beispielsweise „Energieeffizi

enz erhöhen – Stärkung … durch Investitionen in energetische Sanierungen“, klar positioniert. Das NAPE wurde bereits im Dezember des vergangenen Jahres durch das Bundeskabinett auf den Weg gebracht und es wird unter anderem Sofortmaßnahmen umfassen, die größtenteils bereits 2015 greifen.

Zu diesen zentralen Sofortmaßnahmen zählen die Erhöhung des Fördervolumens für die Gebäudesanierung und die Einführung einer von Bund und Ländern getragenen steuerlichen Förderung von Effizienzmaßnahmen im Gebäudesektor. So sollen zwischen 2015 und 2019 1 Milliarde Euro für die steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Gebäudesanierungen bereitgestellt werden. Geplant ist weiterhin, das KfW-Gebäudesanierungs- programm ab 2015 um 200 Millionen Euro jährlich auf 2 Milliarden Euro aufzustocken. 300 Millionen Euro sollen auf eine Zuschussförderung entfallen. Die Frage der Gegenfinanzierung wird derzeit noch aktiv diskutiert. Ich hatte in diesem Zusammenhang bereits auf die unterschiedlichen Interessenlagen auch in der Arbeitsgruppe der Chefs der Staatskanzleien hingewiesen.

Meine Damen und Herren, wie Sie meinen Ausführungen entnehmen konnten, ist der vorliegende Antrag nicht nötig. Die SPD-Fraktion lehnt diesen Antrag ab. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Danke.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete und Vizepräsidentin Frau Lück von der Fraktion DIE LINKE. Bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Bündnisgrünen will erreichen, dass sich die Landesregierung den Verhandlungen zur steuerlichen Absetzung energetischer Sanierungsmaßnahmen wohlwollend öffnet. So verstehen wir den Antrag.

Die steuerliche Förderung von energetischer Sanierung ist eine der Sofortmaßnahmen des Nationalen Aktionsplanes Energieeffizienz und laut diesem Aktionsprogramm führt die Bundesregierung mit den Ländern Gespräche zurzeit. Deshalb ist es auch legitim, dass man hier so einen Antrag einbringt mit dem Ziel – diese Gespräche werden schließlich mit dem Ziel geführt –, bis Ende Februar zu entscheiden.

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Es ist also der erneute Versuch des Bundes, mit steuerlichen Erleichterungen Anreize zur Erhöhung der Sanierungsquote zu schaffen.

Bereits, und da möchte ich mal erinnern,

(Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

unter Schwarz-Gelb gab es einen Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden. Dieser scheiterte ungefähr nach anderthalb Jahren und mehrfachen Verhandlungen im Vermittlungsausschuss kläglich. Der Bund war seinerzeit nicht bereit, die Steuermindereinnahmen der Länder und der Kommunen vollständig auszugleichen.

(Zuruf von Rainer Albrecht, SPD – Präsidentin Sylvia Bretschneider übernimmt den Vorsitz.)

Länder und Kommunen hätten deutlich mehr als die Hälfte der Steuerausfälle verkraften müssen.

(Rainer Albrecht, SPD: Das können wir doch nicht zulassen.)

Zudem war der Gesetzentwurf unserer Meinung nach auch sozial ungerecht.

(Rainer Albrecht, SPD: So ist das.)

Spitzenverdiener hätten die meisten Steuervorteile gehabt. Deshalb hatten wir auch unser Problem damit. Auch bestanden im Bundesrat Zweifel, dass die vorgesehene Förderung ein hinreichender Anreiz zur energetischen Sanierung wäre.

Dem Bundesrat liegt seit 2013 ein Gesetzesantrag zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden des schwarz-grün regierten Landes Hessen vor, dem Sachsen und auch Bayern beigetreten sind. Die Ausschüsse beraten dazu noch. Zumindest die Schleswig-Holsteiner Landesregierung wird, so der Antwort auf eine Kleine Anfrage zu entnehmen, nicht zustimmen und verweist darauf, dass die Wirksamkeit steuerlicher Förderung in der Ländergemeinschaft umstritten ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Anliegen des Antrages der Bündnisgrünen ist durchaus zu verstehen. Sie wollen ein erneutes Scheitern des Gesetzesvorhabens verhindern. Bund und Länder sollen aufeinander zugehen und sich einigen. Leider ist der Antrag nicht konkret formuliert, das fehlt uns, um nicht zu sagen, er ist zum Teil schwammig formuliert. Einen Freibrief für die Verhandlungen wollen und können wir der Landesregierung nicht geben.

Die im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz formulierten Eckpunkte sind durchaus ein verhandlungsfähiger Ansatz unserer Meinung nach. Deshalb will ich für alle, die sich nicht damit beschäftigen, diese Eckpunkte noch einmal benennen. Zu Ihrer Information: