Die im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz formulierten Eckpunkte sind durchaus ein verhandlungsfähiger Ansatz unserer Meinung nach. Deshalb will ich für alle, die sich nicht damit beschäftigen, diese Eckpunkte noch einmal benennen. Zu Ihrer Information:
Wohneigentum unter der Maßgabe, dass die steuerliche Förderung den Mieterinnen und Mietern zugutekommt
Fließen eine progressionsunabhängige Förderung und auch eine Förderung von Einzelmaßnahmen in den Gesetzentwurf ein, wäre dieser sozial gerechter, das heißt, nicht so wie 2011. Dann profitieren alle gleichermaßen und auch eine kleine Maßnahme wäre sozusagen steuerlich absetzbar. Deshalb kritisiere ich, dass diese Eckpunkte als Verhandlungsgrundlage nicht klar benannt worden sind im Antragstext. Also, im Aktionsplan ist es besser formuliert, als Sie in Ihrem Antrag fordern. Dazu halten meine Fraktion und ich weitere Forderungen für notwendig, zum Beispiel nach dem vollständigen Ausgleich der Steuerausfälle der Länder und Kommunen durch den Bund.
Auch bezweifle ich, dass die geplante steuerliche Förderung und die Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungs- programms ausreichen. 1 Milliarde Euro Steuerförderung und 2 Milliarden Euro für das CO2-Gebäudesanierungs- programm pro Jahr sind in diesem Aktionsprogramm, in diesem Nationalen Aktionsprogramm Energieeffizienz, verankert. Gebraucht wird die Erhöhung der Sanierungsquote auf mindestens zwei Prozent. Das ist auch schon durch Rainer Albrecht hier gesagt worden. Das wäre nur mit einem Fördervolumen in der Höhe von 5 Millio- nen Euro, aber pro Jahr, erreichbar. Also müsste der Bund noch 2 Milliarden Euro jährlich draufpacken.
Nicht mitgehen können meine Fraktion und ich mit der Argumentation in der Begründung, welche das Beschneiden der Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen rechtfertigt. Um das Vorhaben zu finanzieren und die Länder zu einer Zustimmung zu bewegen, schlug Bundeswirtschaftsminister Siegmar Gabriel vor, den Steuerbonus auf Handwerkerleistungen zu kürzen, das ist hier auch schon gesagt worden. Auch sollen Rechnungen erst ab 300 Euro aufwärts steuerlich geltend gemacht werden können. Das trifft unserer Meinung nach genau die Falschen. Das wollen wir als LINKE nicht. Es trifft nämlich diejenigen, deren Geldbeutel nur für kleine Maßnahmen reicht, und für die es einen Unterschied macht, ob sie 20 oder 15 Prozent steuerlich geltend machen können.
Meine Fraktion und ich fordern außerdem, dass die Landesregierung im Verbund mit den ostdeutschen Ländern noch einmal den Versuch wagt, ostdeutsche Wohnungsunternehmen von Altschulden zu entlasten. Das passt einfach gut hierher und deshalb muss ich das auch noch mal anbringen. Mit der Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf von 2011 ist ein solcher Vorstoß gemacht worden. Vorgeschlagen wurde, dass alle Wohnungsunternehmen mit Altverbindlichkeiten beim Abriss von Wohngebäuden ab dem Baujahr 1919 einen Entlastungsbetrag von 55 Euro je Quadratmeter abgerissener Wohnfläche erhalten, sofern dieser Entlastungsbetrag vollständig in die Sanierung von Wohngebäuden in der Innenstadt auf der Grundlage eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes investiert wird. Diese Regelung sollte für Abrisse bis Ende 2019 gelten.
Das, finden wir, ist ein sehr guter Vorschlag in diesem Gesetzentwurf und der sollte auch aufgenommen werden. So oder ähnlich könnte er aussehen, dieser Vorschlag, und deshalb sollte sich Mecklenburg-Vorpom- mern auch genau dafür starkmachen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich betone noch einmal: Auch wir LINKEN wollen eine deutlich höhere
Sanierungsquote erreichen. Die Steigerung der Effizienz im Gebäudebereich ist wichtiger Bestandteil für das Gelingen der Energiewende und natürlich für die Erreichung der Klimaschutzziele. Wir verschließen uns einer steuerlichen Förderung in Ergänzung der sonstigen Förderung nicht, solange, und das betone ich, diese sozial gerecht ist.
Die Ansätze des Nationalen Aktionsplanes sind da deutlich vielversprechender als das Gesetzesvorhaben von Schwarz-Gelb aus 2011. Der vorliegende Antrag lässt zu viel Raum für Auslegung und es fehlen wichtige Forderungen, das habe ich deutlich gemacht. So zwingen die verordnete Schuldenbremse und die Finanzsituation der Kommunen das Land dazu, über den Ausgleich von Steuermindereinnahmen zu verhandeln.
Die Pressemitteilung von Kollegin Jutta Gerkan vom vergangenen Donnerstag enthält Einzelheiten zum Verhandlungsstand. Demnach sollen die Kommunen einen Ausgleich für die Steuermindereinnahmen erhalten. Wir werden sehen, wie belastbar diese Aussagen sind und sich sozusagen in einem Gesetzentwurf dann auch niederschlagen. Eine Mitwirkung am Verhandlungs- und Gesetzgebungsprozess wäre auch für uns wichtig.
Wir hätten heute eine Überweisung des Antrages in die Ausschüsse vorgeschlagen, weil aber die Verhandlungen Ende Februar enden sollen und unsere nächste Ausschusssitzung auch erst in der letzten Februarwoche stattfindet, macht das wenig Sinn. Wir wollen jedoch eine Berichterstattung über die Verhandlungsergebnisse in den betroffenen Fachausschüssen. Dafür werden wir uns starkmachen. Das geht meiner Meinung nach auch im Rahmen der Selbstbefassung. Meine Fraktion wird sich bei der Abstimmung zum Antrag der GRÜNEN enthalten. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Tagesordnungspunkt ist ein ganz besonderer, denn die Forderung der GRÜNEN, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern sich für die steuerliche Begünstigung energetischer Gebäudesanierung starkmachen soll, teile ich fast uneingeschränkt, denn die CDU fordert schon seit Jahren, dass die energetische Sanierung von Gebäuden steuerliche Vorteile bringen soll.
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass das Thema auf Bundesebene praktisch abschließend diskutiert worden ist. Die GRÜNEN weisen in der Antragsbegründung selbst darauf hin, dass die Bundesregierung bis Mitte Februar dieses Jahres mit den Bundesländern abschließend über die steuerliche Absetzbarkeit zu verhandeln gedenkt; das wäre also in zwei bis drei Wochen. Insofern drängt sich bei dem Antrag der Verdacht auf, als wäre er zunächst geschrieben worden und erst dann wurde ein Sachverhalt eingeholt.
Da sich der Antrag also inhaltlich erledigt hat, möchte ich nunmehr umfangreich aus Dokumenten zitieren, aus
denen deutlich wird, dass es keinesfalls so ist, dass lediglich DIE GRÜNEN erkannt haben, dass die energetische Sanierung steuerliche Vorteile bringen sollte. So heißt es im Regierungsprogramm von CDU und CSU im Kapitel „Energieeffizienz erhöhen und Energieeinsparung fördern“, Zitat: „Jede Kilowattstunde, die nicht verbraucht wird, muss gar nicht erst erzeugt werden. Deshalb ist Energiesparen ein Schlüssel für den Erfolg der Energiewende. Die meiste Energie in Deutschland wird in Gebäuden benötigt – damit es im Winter warm ist, wir nicht im Dunkeln sitzen oder der Kühlschrank läuft. Mit besseren Informationen über sparsame Geräte, Heizungen und eine Beratung über die sinnvolle Dämmung unserer Häuser wollen wir auf die großen Einsparmöglichkeiten hinweisen. Dabei verfolgen wir das Prinzip der Technologieoffenheit: Wir wollen niemandem vorschreiben, welche Technik zum Einsatz kommen soll. Bis zum Jahr 2020 wollen wir so den Energieverbrauch um 20 Prozent und den Stromverbrauch um mindestens zehn Prozent in Gebäuden vermindern. Investitionen in Energiesparmaßnahmen wollen wir finanziell fördern. Die Umsetzung soll sich für Eigentümer und Mieter lohnen. Dazu werden wir das erfolgreiche CO2-Gebäudesanierungsprogramm
fortsetzen. Über eine steuerliche Förderung wollen wir zusätzliche Anreize für private Investitionen bei der Gebäudesanierung auslösen. Das stärkt auch das Handwerk, das die Maßnahmen vor Ort umsetzt.“ Zitatende.
Bei so viel Wahrheit hätte ich eigentlich deutlichen Applaus, insbesondere auch aus den Reihen der GRÜNEN, erwartet. Sei es drum, es wird noch zwei weitere Gelegenheiten zum Applaudieren geben, meine Damen und Herren.
(Heiterkeit bei Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ach so! Ich weiß ja nicht, wo Sie den Applaus wünschen.)
So wird im Koalitionsvertrag an zahlreichen Stellen auf die energetische Sanierung von Gebäuden eingegangen. Beispielhaft heißt es etwa unter der Überschrift „Energieeffizientes Bauen und Sanieren“: „Wir werden das energieeffiziente Bauen und Sanieren als entscheidenden Beitrag zur Energiewende weiter fördern und wollen dafür sorgen, dass qualitätsvolles, energiesparendes Wohnen für alle bezahlbar bleibt.“
„Das Wirtschaftlichkeitsgebot, Technologieoffenheit und der Verzicht auf Zwangssanierungen bleiben feste Eckpunkte des Energiekonzepts. Die aktuell geltenden ordnungsrechtlichen Vorgaben werden wir nicht verschärfen und ihre Wirkungen evaluieren. Neue Technologien für noch mehr Gebäudeenergieeffizienz und zur Steigerung von Erzeugung und Einsatz von erneuerbaren Energien im Gebäudebereich werden wir weiter unterstützen. Die staatliche Förderung der Energieberatung im Gebäudebereich werden wir fortsetzen und bündeln.“
Und weil es so schön ist, möchte ich auch noch aus dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zitieren, der im Dezember 2014 veröffentlicht wurde. Dort heißt es auf Seite 24 unter der Überschrift „Steuerliche Förderung von energetischen Sanierungen“: „Ergänzung zum CO2Gebäudesanierungsprogramm … durch Eröffnung einer weiteren Förderoption. Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Wärme in Wohngebäuden. Die Voraussetzungen für den steuerlichen Abzug werden am CO2Gebäudesanierungsprogramm ausgerichtet. Eckpunkte für die steuerliche Förderung sind:
Wohneigentum unter der Maßgabe, dass die steuerliche Förderung den Mieterinnen und Mietern zugute kommt
Einführung ab 2015 über einen Zeitraum von 5 Jahren. Zur Umsetzung wird die Bundesregierung kurzfristig Gespräche mit den Ländern führen, mit dem Ziel, spätestens Ende Februar 2015 eine finale Entscheidung zu treffen.“
Wir stellen also abschließend fest: Die energetische Sanierung von Gebäuden ist im Regierungsprogramm von CDU und CSU, im Koalitionsvertrag und im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz des Bundesministeriums für Wirtschaft sehr klar benannt und mit eindeutigen Zielen unterlegt. Die Einzigen, die in diesem Bereich ganz offensichtlich im Tiefschlaf sind, sind Die GRÜNEN, die all das schlicht übersehen haben.