(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sehr richtig.)
Ich will an dieser Stelle aber auch deutlich machen, unser Beitrag, so groß die Integrationsleistung ist, die wir da erbringen müssen, ist durchaus bescheiden. Zu uns in Mecklenburg-Vorpommern sind im vergangenen Jahr 4.500 asylsuchende Flüchtlinge gekommen, die Zahl für das laufende Jahr wird etwa genauso groß sein. Das ist nur ein kleiner Teil der Menschen, die auf der Flucht sind.
Frau Kaselitz hat richtigerweise darauf hingewiesen, mehr als 50 Millionen Flüchtlinge sind derzeit heimatlos. Und wenn man sich einmal die Zahlen der aufnehmenden Länder anschaut – 85 Prozent der Länder, die Flüchtlinge aufnehmen, sind sogenannte Entwicklungsländer. Ich will zwei Beispiele nennen: Allein in Pakistan sind im Jahr 2014 1,6 Millionen,
1,6 Millionen Menschen aufgenommen worden. Der Libanon beherbergt 900.000 Flüchtlinge, und das bei einer Einwohnerzahl von 5 Millionen Menschen. Also jeder Sechste dort ist ein Flüchtling. Die Integrationsleistung, die dort zu erbringen ist, ist deutlich größer als das, was auf uns in Mecklenburg-Vorpommern zukommt.
Sehr geehrte Damen und Herren, auch angesichts dieser Zahlen und der Not, die sich dahinter verbirgt, müssen wir uns immer wieder klarmachen, Asylrecht ist Menschenrecht. Wir haben hier eine große Verantwortung, aber es reicht nicht, dies unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen und es heute in der Aktuellen Stunde zur Sprache zu bringen. Helmut Holter hat richtigerweise darauf hingewiesen, Sie von der CDU und SPD haben in den vergangenen Monaten hier häufig die Gelegenheit gehabt, bei Oppositionsanträgen – ich nenne beispielsweise nur den zum Abschiebestopp aus der Dezembersitzung –
(Vincent Kokert, CDU: Das haben eure Leute nicht mal in Brandenburg bei Rot-Rot hingekriegt. Also hören Sie doch mit diesen Mätzchen auf!)
Da würde ich mir an der einen oder anderen Stelle – ich formuliere das sehr vorsichtig – in Zukunft Veränderungen wünschen.
Wenn ich den Ministerpräsidenten richtig verstanden habe – und Helmut Holter hat dieses Angebot auch gerade gemacht –, dann, glaube ich, sollten wir in den nächsten Wochen und Monaten angesichts der Akzeptanz, die wir gewinnen
und erhalten wollen, möglicherweise darüber nachdenken, ob das Thema „Flüchtlingspolitik/Integrationspolitik“ ein Thema ist, dem wir uns nicht in allererster Linie mit einem Streit hier im Parlament widmen sollten, sondern wo wir gemeinsam überlegen sollten, ob wir unter den demokratischen Fraktionen einen gemeinsamen Weg finden, um öffentliche Diskussionen zu vermeiden und möglicherweise auch,
um darüber nachzudenken, ob wir zur gemeinsamen Beschlussfassung kommen, so, wie wir es bei dem Thema „Schweriner Weg“ ja auch tun.
Ich halte das für lohnenswert, an der Stelle darüber nachzudenken. Von unserer Seite erhalten Sie hier ausdrücklich das Angebot, diesen Weg in den nächsten Wochen und Monaten zu gehen.
Sehr geehrte Damen und Herren, wenn diese Aktuelle Stunde ein Beitrag dazu ist, unsere Flüchtlingspolitik zukünftig konsequenter an humanitären Zielen auszurichten, dann hat sie sich allein schon deshalb gelohnt, denn zu den Rahmenbedingungen einer ehrlichen Willkommenskultur gehört ganz wesentlich, dass Zuwanderung als Chance und nicht als Bedrohung gesehen wird. – In dem Sinne danke ich Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verantwortung für Flüchtlinge in Mecklenburg-Vorpommern ist eine leichte Aufgabe, weil es nur wenige aus dem Ausland zugereiste Personen gibt, die die Bezeichnung „Flüchtling“ wirklich verdienen. Flüchtling ist jemand, der Verfolgung oder einem vergleichbaren Übel ausgesetzt ist und davor flieht,
und Flüchtling ist man nur so lange, bis man der Verfolgung oder dem vergleichbaren Übel entkommen ist. Wer etwa in Tschetschenien oder in der Ukraine verfolgt wird, ist nur so lange Flüchtling, bis er das sichere Polen erreicht hat, das laut Landkarte zwischen Deutschland, der Ukraine und Tschetschenien liegt.
Da kann er Asyl beantragen, dort ist er sicher. Zieht er von Polen weiter nach Deutschland, tut er das nicht als Flüchtling, sondern als Goldgräber.
Herr Andrejewski, ich bitte Sie, Ihre Rede kurz zu unterbrechen, und ich bitte Sie zu unterlassen, die Menschen, die von Flucht und Vertreibung bedroht sind, in ein solches Licht zu rücken. Das steht Ihnen nicht zu.
die etwa aus Afrika das sichere Italien, Spanien oder Griechenland erreichen. Sie sind ihren Verfolgern, soweit es die gab, entkommen – Ende der Flucht. Das ist auch geltendes Recht und nennt sich Dublin-III-Abkommen. Und es ist entlarvend, dass die bisherigen Redner das noch nicht einmal erwähnt haben, weil es ihnen offenbar nicht in den Kram passt.
Wenn dieses geltende Recht respektiert und umgesetzt würde, dann gäbe es im Lande nur eine Handvoll Flüchtlinge. Die Tschetschenen wären schon längst nach Polen abgeschoben worden, der Asylbewerber aus Mali, dem die St.-Petri-Gemeinde in Wolgast monatelang Kirchenasyl gewährte, hätte postwendend in derselben Sekunde, in der er Deutschland betrat, in die Niederlande zurückgeschickt werden müssen. Dort hat er nämlich zuerst Europa betreten – Flucht beendet.
Die kurdische Familie, die jetzt in Blankensee lebt und der der NDR eine rührselige und tränenreiche Geschichte gewidmet hat, hatte eine Zeit lang in Frankreich gelebt. Niemand muss aus diesem Land flüchten, Frankreich ist kein Schurkenstaat.