Protokoll der Sitzung vom 29.01.2015

(Heinz Müller, SPD: Du glaubst wohl immer an das Gute im Menschen, ne?)

Erstens. Das Land bekennt sich zur Schulsozialarbeit wie dieser Landtag auch.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Rainer Albrecht, SPD: Jawohl.)

Wenn wir das nicht tun würden, würden wir nicht ESFMittel einsetzen in erheblichem Maße, um diese Jugend- und Schulsozialarbeit zu sichern. Uns hier zu unterstellen, wir würden Verantwortung auf die kommunale Ebene abschieben,

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Ja, genau das, das hör ich.)

ist schlichtweg falsch und wird dem nicht gerecht, was wir hier die ganze Zeit tun.

Zweitens. Wenn Sie sagen, wir müssten mit der kommunalen Ebene enger zusammenarbeiten und uns abstimmen, das tun wir sehr wohl. Dieser Verantwortung,

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Seit 2013 bis heute hat sich noch nichts getan.)

dieser Verantwortung bin ich mir sehr wohl als ehemalige Landrätin auch bewusst. Ich habe mich mit den Landräten und Oberbürgermeistern zusammengesetzt und wir haben das jetzige Verfahren einvernehmlich besprochen. Deswegen sind auch im Dezember die Vereinbarungen unterzeichnet worden.

Dritter Punkt. Wir haben uns darauf verständigt – und das finde ich völlig legitim –, uns anzugucken, wenn wir ein pauschalisiertes Verfahren einführen, dass wir es nach einem Jahr, auch das ist Konsens gewesen in diesem Gespräch, evaluieren. Warum denn nicht? Was fordern Sie denn eigentlich hier? Was fordern Sie?

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Schauen Sie sich den Antrag mal an, Sicherheit für die Stellen!)

Und wenn Sie uns dann unterstellen, wir würden den Schulsozialarbeitern und den Jugendsozialarbeitern nicht den Rücken stärken, finde ich das schlichtweg eine Unterstellung, die nicht den Tatsachen entspricht.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Ein letzter Punkt, und das gehört zur Ehrlichkeit auch dazu: Wenn Sie sagen, im Landkreis LudwigslustParchim gibt es Probleme, die Stellen über BuT über einen längeren Zeitraum auszufinanzieren, dann müssen Sie auch sagen, warum: weil dieser Landkreis sich dafür entschieden hat, nur kurzfristig mit den BuT-Mitteln zu finanzieren.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Aber das ist nicht der einzige Landkreis, Frau Hesse.)

Das ist der einzige Landkreis, die anderen Landkreise haben etwas anderes gewählt. Die haben nämlich gesagt, die BuT-Mittel investieren wir in Stellen, die wir dann auch langfristig ziehen können,

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ja, so sieht das aus.)

also bis 2020.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Aha!)

Wenn Sie uns jetzt also vorwerfen, da würden irgendwelche Mittel gekürzt werden,

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das hat sich ganz anders angehört vorhin.)

stimmt das nicht,

(Zuruf von Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)

denn der Landkreis Ludwigslust-Parchim fördert über BuT 20 Stellen, im Durchschnitt der anderen Landkreise sind es 10. Sie haben also in diesem Landkreis ein Votum abgegeben, was auch berechtigt und gut ist, zu sagen, wir wollen mehr Schulsozialarbeit. Aber dann können Sie sich doch nicht hinstellen und sagen, das Land, der Bund sind jetzt in der Verantwortung, das zu finanzieren. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Frau Hesse.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3613. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3613 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU und NPD abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 22: Beratung der Unterrichtung durch den Landesrechnungshof – Sonderbericht zur Zukunft der kommunalen Wohnungs- unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 6/3615.

Unterrichtung durch den Landesrechnungshof Sonderbericht zur Zukunft der kommunalen Wohnungsunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 6/3615 –

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe

und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Um das Wort gebeten hat der Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern und Kommunalminister Lorenz Caffier. Bitte schön!

(Minister Lorenz Caffier spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Heinz Müller, SPD: Mikro!)

Moment. Es ist schon an.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben einen Tagesordnungspunkt aufgesetzt bekommen: Bericht des Landesrechnungshofes zum Thema Wohnungswirtschaft –

(Peter Ritter, DIE LINKE: Beschlossen. Nicht aufgesetzt bekommen! Beschlossen!)

ich glaube, ein Problem, das uns über längere Zeit noch befassen wird. Insofern bin ich dankbar über die Aufsetzung, obwohl es, glaube ich, nicht das Patentrezept gibt, sondern es ist wichtig, sich mit der Thematik langfristig und gezielt auseinanderzusetzen.

(Unruhe bei Wolf-Dieter Ringguth, CDU, und Peter Ritter, DIE LINKE)

Die Versorgung der Einwohner mit Wohnraum gehört bekanntermaßen zu den wichtigsten Aufgaben, denen sich die Gemeinden im Bereich der Daseinsvorsorge …

Fertig? Ja, okay.

Also die Beschaffung von Wohnraum gehört zu den wichtigsten Aufgaben, denen sich die Gemeinden im Bereich der Daseinsvorsorge widmen. In unserem Bundesland gibt es fast 100 kommunale Wohnungsunternehmen. Eine Vielzahl dieser Unternehmen hat der Landesrechnungshof in zwei Prüfungen untersucht und über die Ergebnisse Bericht erstattet. Ich begrüße diese Untersuchung ganz ausdrücklich, weil die kommunalen Wohnungsunternehmen insbesondere in finanzieller Hinsicht eng mit den Gemeinden und damit auch mit den Gemeindehaushalten verbunden sind.

Dies verdeutlicht insbesondere eine Zahl aus einer Untersuchung vom letzten Jahr: 265 Millionen Euro. So hoch sind die Sicherheiten, die die kreisangehörigen Gemeinden zum Stichtag 31. Dezember 2012 für Verbindlichkeiten von ihren Wohnungsunternehmen übernommen hatten. Ich wiederhole das noch mal: 256 Millionen Euro Verbindlichkeiten, Übernahme durch die Gemeinden.

Eine positive Entwicklung dieser Unternehmen muss daher zwangsläufig unser gemeinsames Anliegen sein. Eine wirtschaftliche Schieflage würde unmittelbar auf die kommunalen Haushalte durchschlagen oder schlägt ja in dem einen oder anderen Fall schon auf die Haushalte durch. Jeder Landtagsabgeordnete kann ein Beispiel aus seiner Region nennen.

Die Ergebnisse, zu denen der Landesrechnungshof bei seiner Prüfung der kommunalen Wohnungswirtschaft im ländlichen Raum gekommen ist, geben daher in der Tat Anlass zur Besorgnis. Bereits im Jahre 2011 lag bei

einigen dieser Unternehmen eine durchaus kritische Kapitaldienstquote vor. Das bedeutet, dass ein Unternehmen für die Bedienung seiner Darlehen schon mehr als die Hälfte der eingenommenen Mieterlöse aufwenden muss. Tendenziell wird sich dieses aber noch verschärfen. Bis zum Jahr 2030 wird das 15 von 19 Unternehmen betreffen, die auch dann noch Darlehen zu tilgen haben.

Die Ursachen für diese Entwicklung – dafür muss man, glaube ich, kein Experte sein – liegen in den strukturellen Defiziten der Gemeinden im ländlichen Raum. Insbesondere aufgrund des massiven Einwohnerrückgangs haben viele kommunale Unternehmen der Wohnungswirtschaft mit hohen Leerstandsquoten zu kämpfen. Nach meiner Auffassung ist hier auch langfristig keine Verbesserung abzusehen, vielmehr wird der Leerstand fast aller kommunalen Wohnungsunternehmen im ländlichen Raum nach Einschätzung des Landesrechnungshofes bis zum Jahr 2030 über 15 Prozent steigen, sofern dem nicht entgegengewirkt wird.

(allgemeine Unruhe)

Wenn infolgedessen die Mieterlöse weiter zurückgehen werden und Mieterhöhungen sowie Modernisierungsmaßnahmen in gebotenem Umfang kaum noch durchsetzbar sind, dann sind Unternehmenskrisen – Wohnungsunternehmen sind Unternehmen – schon vorprogrammiert, und zwar in dem Fall sogar in großem Stil.

Natürlich sind in erster Linie außer Zweifel die vor Ort handelnden Akteure gefragt, Prognosen über die langfristige Entwicklung ihrer Unternehmen aufzustellen, Risiken zu erkennen und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Schließlich kennen die Bürgermeister und Gemeindevertreter, Geschäftsführer und Aufsichtsratsmitglieder die spezifischen Probleme des Unternehmens oder der Gemeinde am besten.

Insofern halte ich es persönlich für eine richtige Entscheidung, dass der Landesrechnungshof zunächst von den betroffenen kommunalen Wohnungsunternehmen eine langfristige Unternehmensplanung sowie Risikominimierungs- oder Sanierungskonzepte anfordert. An dieser Stelle werden sich auch die Rechtsaufsichtsbehörden in angemessener Weise in das Verfahren einbringen beziehungsweise einbringen müssen, auch wenn sie es nicht in jedem Fall gern möchten.