(Peter Ritter, DIE LINKE: Sie schreiben dem Herrn Gesundheitsminister Briefe und wir sagen dem Bescheid.)
(Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Torsten Renz, CDU: Lafontaine war auch mal Familiensprecher.)
Und jetzt noch ein inhaltlicher Punkt für die GRÜNEN: Nach der UN-Kinderrechtskonvention, Frau Kollegin Gajek, hat jedes Kind das Grundrecht, durch eine Impfung vor vermeidbaren Erkrankungen geschützt zu werden. Das ist übrigens die gleiche Konvention, die Sie hier regelmäßig zitieren. Bitte zitieren Sie die doch auch zu diesem Zweck.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir fühlen uns auch mit der Meinung, die wir heute hier als Fraktion vertreten, nicht ganz allein. Aktuelle Umfragen sagen, dass über 70 Prozent der Bundesbürger dafür sind, dass man zukünftig die sogenannte Impfpflicht einführt.
Mittlerweile gibt es namhafte Verfassungsrechtler, ich nenne da den Verfassungsrechtler Papier, den ehemaligen.
Papier, Entschuldigung, Papier war wohl ein bisschen zu kurz gegriffen, der mittlerweile auch sagt, dass selbstverständlich das Gemeinwohl über das Einzelwohl geht
aber ich würde nachher gerne noch mal reden, wenn die GRÜNEN dann ihren Kurs hier bestätigen. Haben Sie bis dahin vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben.
sondern Sie haben auch etwas getan, was in diesem Hause nicht zulässig ist, nämlich Gegenstände demonstrativ nach oben gehalten.
Beim ersten Mal habe ich es nicht gesehen, da lag es auf dem Pult, ich habe es aber nicht gesehen. Aber beim zweiten Mal habe ich es gesehen, also muss ich Sie dafür rügen.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Als Gesundheitsministerin begrüße ich jede Initiative, die zur Steigerung der Impfbereitschaft führt. Ich bedanke mich daher bei der CDU-Fraktion für dieses Thema,
insbesondere auch, weil ich so Gelegenheit habe, die Situation in Mecklenburg-Vorpommern noch mal darstellen zu dürfen, denn Mecklenburg-Vorpommern, und das haben wir bereits gehört, ist ein impffreudiges Land.
Wir liegen im bundesweiten Vergleich auf den vorderen Plätzen bei den Durchimpfungsraten und haben so eine hohe sogenannte Herdenimmunität beziehungsweise einen hohen Kollektivschutz in der Bevölkerung. Das heißt, Erreger können sich hier nicht oder nur sehr schwer ausbreiten.
Schauen wir etwa auf die Zahl der Masernerkrankungen in Mecklenburg-Vorpommern, die in letzter Zeit auch für Schlagzeilen gesorgt haben, dann sehen wir, dass diese Krankheit hier seit Jahren nur sehr – und Gott sei Dank –, sehr vereinzelt auftritt: eine Erkrankung 2010, drei Erkrankungen 2011, keine 2012, eine 2013, eine 2014, zehn Erkrankungen 2015. Das kann ich Ihnen aber erklären: Darunter sind sieben Fälle in der Asylbewerberunterkunft in Horst und zwei importierte Fälle aus Berlin, also de facto bisher eine echte in 2015.
Was bemerkenswert ist, ist: Trotz dieser Einzelfälle gab es hierzulande keine Folgeerkrankung, eben weil wir so hohe Impfraten haben.
Gemeinsam mit Brandenburg sind wir die einzigen Bundesländer, die die für die Maserneliminierung geforderten 95 Prozent bei der zweiten Masernimpfung erreichen. Diesen hohen Wert wollen wir halten oder aber auch – besser – noch weiter verbessern. Beides, auch das haben wir schon gehört, passiert nicht von selbst, sondern wir müssen viel dafür tun, und das tun wir auch. Alle Gesundheitsämter bieten in Impfsprechstunden die öffentlich empfohlenen Impfungen an. Das Land beteiligt sich an den Impfstoffkosten mit 100.000 Euro und die Krankenkassen erstatten die darüber hinausgehenden Kosten für Impfstoffe und Verbrauchsmaterialien. Auf der Basis von Verträgen mit den Gesundheitsämtern bieten auch Betriebsärzte diese Impfung an, sodass wir die Beschäftigten damit erreichen können.
Die große Mehrheit der niedergelassenen Ärzte im Land motiviert ihre Patienten ebenfalls, sich impfen zu lassen. Und alle Ärzte, die in Mecklenburg-Vorpommern impfen, sind verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden und ein Impfzertifikat zu erwerben, das alle fünf Jahre erneuert werden muss. Unsere Ärzte sind also beim Thema Impfen immer auf dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand. Über die Medien informieren wir immer wieder darüber, wie wichtig es ist, sich impfen zu lassen, und fordern die Menschen im Land auf, ihren Impfschutz zu aktualisieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen also, der Impfschutz der Bevölkerung ist ein Anliegen, das wir kontinuierlich weiterverfolgen. Wir begrüßen – ich sagte es bereits – alle Schritte, die das Impfverhalten positiv beeinflussen. Eine solche positive Beeinflussung kann auch ein Gesetz sein. So erarbeitet der Bund gegenwärtig ein Präventionsgesetz, das im Entwurf vorsieht, dass Eltern künftig eine ärztliche Impfberatung nachweisen müssen, wenn ihr Kind in eine Kindertagesstätte aufgenommen wird. Das ist aber etwas anderes, als eine gesetzliche Impfpflicht einzuführen.
Derzeit hat das Bundesgesundheitsministerium die Möglichkeit, mit Zustimmung des Bundesrates Bürgerinnen und Bürger zu einer Impfung zu verpflichten, allerdings nur, wenn bei der Krankheit, um die es geht, eine epidemische Verbreitung mit klinisch schweren Verlaufsformen wahrscheinlich ist, sprich Krankheiten, die in aller Regel
zu bleibenden Schäden oder gar zum Tod führen. Sieht das Bundesministerium die Option einer solchen Verordnung nicht, können nach dem Infektionsschutzgesetz auch die Länder eine Impfpflicht regeln, natürlich unter denselben Einschränkungen. Die Krankheiten auf der Liste der ständigen Impfkommission erfüllen diese Kriterien nicht.
Wenn wir hier also ein Gesetz zur Impfpflicht schaffen wollten, wäre das ein sehr ehrgeiziges Vorhaben,
denn eine solche gesetzlich geregelte Verpflichtung macht nur Sinn – auch das haben wir heute schon gehört und das halte ich auch für richtig –, wenn sie eine bundesweite Regelung ist. Krankheitserreger machen schließlich nicht an Landesgrenzen halt.