25 bis 30 Millionen sind uns seit 2009 durch die Ausnahmeregelungen durch die Lappen gegangen, und das bei einer Steuer, die den Ländern zusteht. Es ist doch unvorstellbar. Das DIW hat ebenfalls errechnet, dass bei einer Abschaffung der Firmenprivilegien das jährliche Erbschaftssteueraufkommen von derzeit 5 Milliarden Euro auf bis zu 13 Milliarden Euro steigen könnte, wenn die geltenden Steuersätze beibehalten würden. Bemerkenswert ist auch die Feststellung – und da widerspricht das DIW der Finanzministerin Polzin –, dass, ich zitiere jetzt, „bei millionenfachen Unternehmensvermögen im Gegensatz zu Kleinunternehmen oder kleinen mittelständischen Firmen“ die weitgehenden Steuervergünstigungen nicht erforderlich sind, „um die Arbeitsplätze bei der Unternehmensnachfolge zu sichern“, Zitatende.
Das DIW sagt also, dass die Ausnahmeregelung ohne negative Auswirkungen auf Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit einfach gestrichen werden kann. Das heißt, wir geben sozusagen Unmengen Steuergelder aus der Hand, angeblich mit dem Pseudoargument, wir müssen Arbeitsplätze schützen beim Übergang, bei der Erbschaft sozusagen,
und das DIW, dem ja nun nicht wirklich Unternehmensfeindlichkeit vorgeworfen werden kann, sagt, das ist überhaupt nicht notwendig.
Meine Damen und Herren, das Bundesverfassungsgericht hat die bestehenden Regelungen zum Erbschaftsrecht zu Recht kritisiert und dem Gesetzgeber eine verfassungskonforme Neuregelung ins Aufgabenbuch bis Mitte 2016 geschrieben. Insgesamt haben von den bisherigen Regelungen vor allem die Superreichen, wie man hier so schön sagt, profitiert und es ist völlig unklar, warum etwa Erben mit milliardenschweren Aktienpaketen keine Steuern zahlen sollen, obwohl sie es könnten. Das ist einfach sozial ungerecht. Es ist auch ungerecht, dass die Mittelschicht den Großteil des Aufkommens aus der Erbschaftssteuer aufbringen muss – das ist momentan der aktuelle Stand in diesem Land –, während das Vermögen der Reichen und Superreichen weitgehend verschont wird.
Die DIW-Studie zeigt, dass die bisherigen Ausnahmeregelungen für sehr große Unternehmensvermögen nicht notwendig sind für den Erhalt von Arbeitsplätzen. Ich unterstreiche das noch mal, weil ich das absolut für wichtig halte. Ich finde es wichtig, dass sich die Landesregierung für konkrete und gerechte Regelungen in der Umsetzung einsetzt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir hätten mehr von dem Antrag erwartet. Wir stimmen ihm trotzdem zu, weil er unschädlich ist und weil er auch in die richtige Richtung geht, bloß leider wird er in der Sache kaum weiterhelfen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Meine sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir, bevor ich zu dem Antrag komme, einen kurzen Exkurs in die Geschichte. Ich glaube, so viel Zeit muss sein. Ich möchte kurz aus dem Rechtsgutachten, erstattet für ver.di von Herrn Professor Dr. Joachim Wieland vom Institut für Steuerrecht der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, aus dem November 2003 zitieren: „Die Vermögensteuer zählt zu den ältesten Steuern der Welt. Eine der bekanntesten frühen Erwähnungen der Vermögensteuer findet sich“, und jetzt hören Sie bitte zu von der CDU-Fraktion, „in der Bibel.“
„Dort heißt es: ,Es begab sich aber zu der Zeit, dass ein Gebot von dem Kaiser Augustus ausging, dass alle Welt geschätzt wird.‘ Lukas, 2, V. 1.“
(Marc Reinhardt, CDU: Ja, das frage ich dich doch. – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Er ist kein Steuerberater.)
Wie gesagt: „Die Erhebung von Vermögensteuern reicht aber noch viel weiter zurück. So dürfte es schon im alten Babylonien und im alten Ägypten solche Abgaben auf das Vermögen gegeben haben. Charakteristisch für alle frühen Formen der Vermögensbesteuerung war ihr Einsatz zunächst als außerordentliches Hilfsmittel in Kriegs- und Notzeiten,“
„So wurde im Athen der griechischen Antike im 4. Jahrhundert vor Christi Geburt bereits regelmäßig eine Vermögensteuer in Höhe von 1 Prozent des Vermögens erhoben.“
Sie hat nichts getan, nee, das ist es ja, dass sie nichts getan hat. Aber, Frau Rösler, vielen Dank für den Antrag.
Ich kann auch die Gelegenheit nutzen, die Position der SPD-Fraktion oder der Bundes-SPD hier noch mal vorzustellen.
Denn der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE besteht ja aus einem einzigen Satz, ich zitiere noch mal: „Der Landtag teilt die Auffassung der Landesregierung bezüglich vorhandener Spielräume für eine stärkere Besteuerung großer Vermögen.“ Diesen Satz kann ich unterschreiben – sofort. Geben Sie mir einen Stift,
Spielraum nach oben ist ja immer. Wie sagt man so schön bei uns? Luft nach oben ist immer noch genug. Das sagt ja auch die OECD, wie viel wir eigentlich dafür geben.
An der Tatsache, meine Damen und Herren, dass die Spielräume gerade für die Besteuerung großer Vermögen bestehen, gibt es wohl in keiner Fraktion Zweifel. Oder, Herr Liskow? Ich glaube, nicht.
Aber wie immer bei solchen Pauschalaussagen liegt die Bewertung oder Wahrheit im Detail. Was ist ein großes Vermögen? Welche Arten von Steuern sind gemeint?
Oder, meine Damen und Herren, reden wir jetzt alle nur über Vermögen-, Schenkungs-, Erbschafts-, Grundsteuer oder Vermögensabgabe? Was wollen wir jetzt nehmen? In der Begründung zum Antrag findet sich dazu jedenfalls nichts, aber zumindest die tatsächliche Absicht der Antragstellerin.
Die Landesregierung hatte auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE zur Wiedereinführung der Vermögensteuer auf den Drucksachen 6/3512 und 6/3602 wie folgt geantwortet, ich darf wiederum zitieren: „Die Landesregierung sieht nach wie vor Spielräume für eine stärkere Besteuerung großer Vermögen, da die vermögensbezogenen Steuern in Deutschland im europäischen Vergleich unterdurchschnittlich zum Gesamtsteueraufkommen beitragen. Hinsichtlich der Einführung einer Vermögensabgabe liegt gegenwärtig keine Beschlussfassung der Landesregierung vor.“ Ende des Zitats.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Rösler, Sie haben sich wohl insgeheim ein wenig amüsiert, als Sie diesen Antrag stellen wollten,
denn was soll die Finanzministerin anderes sagen. Soll sie sagen, ich will keine Steuer mehr einnehmen? Das glaube ich eher nicht. Denn wie Sie wissen, hat die SPD Steuererhöhungen ins Regierungsprogramm 2013 bis 2017 zum Bundestagswahlkampf geschrieben. Ich zitiere aus dem Regierungsprogramm der SPD 2013 – 2017:
„Die doppelte Aufgabe in Deutschland – die Schulden unseres Landes abzubauen und gleichzeitig vor allem in Bildung und Infrastruktur zu investieren – lässt sich nicht mit dem Wahlversprechen verbinden, gleichzeitig die Steuern zu senken. Sondern im Gegenteil: Wir werden Steuern sogar erhöhen müssen. Nicht alle Steuern für alle, aber einige Steuern für wenige.“
(Torsten Renz, CDU: Ja, aber jetzt kriegen wir das unter Führung der CDU mit der schwarzen Null hin. – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)
„Denn in unserem Land gibt es eine neue soziale Frage: Wie kommen wir wieder zu einer fairen Verteilung der Lasten für unser Gemeinwohl?“