trage ich Ihnen nachfolgend unser Begehren Punkt für Punkt und auch laut und deutlich vor, damit Sie zumindest die theoretische Möglichkeit haben, das Gewollte zu erfassen.
Die Überschrift wurde ja schon von der Präsidentin vorgetragen, nachfolgend nun die einzelnen Forderungen der NPD-Fraktion.
schaftlichen Beirates beim Bundesministerium für Finanzen eine sehr gute Grundlage zur grundlegenden Umgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
öffentlich-rechtlichen Rundfunks, insbesondere der Finanzierung und der Programmgestaltung, für unausweichlich und fordert die Landesregierung auf, sich auf allen Ebenen für eine umfassende Umgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unter Einbeziehung und weitgehenden Umsetzung des zuvor genannten Gutachtens einzusetzen.“
Sie hören es, es ist ganz einfach zu verstehen, welche Forderungen der NPD-Antrag beinhaltet. Die NPDFraktion sieht also in dem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates beim Bundesministerium für Finanzen aus dem Oktober 2014 eine sehr gute Grundlage für die Abschaffung des im Volksmund als Rundfunksteuer bezeichneten Rundfunkbeitrages. Die NPD-Fraktion hier im Landtag hat schon mehrfach die Beendigung der Abzocke durch die Rundfunkgebühren eingefordert und wir bleiben dieser Haltung konsequent treu. „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ – so lautet der neue Name, der die in schlechten Ruf geratene GEZ im Jahr 2013 ersetzte.
Zuvor musste jeder, der einen Fernseher, ein Radio oder andere Geräte unterhielt, Rundfunkgebühren zahlen. Seit Januar 2013 ist die neue Abgabe für alle Haushalte fällig, und zwar für jeden, gleichgültig, ob er einen Fernseher, ein Radiogerät oder dergleichen besitzt. Der Widerstand gegen diese Zwangssteuer ist daher sehr groß.
Vor den Verwaltungsgerichten in der Republik sind unzählige Verfahren anhängig, die sich zu Recht gegen diese Zwangsabgabe richten. Bislang wurden alle entsprechenden Klagen jedoch zum Teil mit sehr fadenscheinigen Begründungen abgelehnt. Doch es ist ja schon belegt, dass von den Gerichten in dieser Republik nicht selten Unrecht zu Recht erklärt wird. Parteibuchrechtsprechung scheint leider inzwischen an der Tagesordnung zu sein.
Die Kläger und ihre Rechtsvertreter wenden zu Recht ein, dass die Allgemeinheit nicht beitragspflichtig sein kann. Weil jeder Haushalt jedoch zahlungspflichtig ist, handelt es sich folglich um die Allgemeinheit.
Die Medienwelt hat sich in den vergangenen Jahren grundlegend gewandelt. Auch deshalb ist ein Staatsrundfunk, der sich inhaltlich vom Programm oder von den Programmen der privaten Sender kaum noch unterscheidet, nicht mehr zeitgemäß und somit schlichtweg überflüssig.
Die Gutachter bewerten diesen Sachverhalt wie folgt, Zitat: „Der öffentlich-rechtliche Anbieter sollte nur da auftreten, wo das privatwirtschaftliche Angebot klare Defizite aufweist. Angesichts der technischen Entwicklung gibt es kaum noch Gründe, warum der Rundfunk
Und weiter heißt es dort: „Nur dort, wo die Privaten kein geeignetes Angebot erstellen, entsteht eine Aufgabe für die öffentliche Hand. Einige Lücken könnten durch eine kluge Regulierung eines weitgehend privaten Angebots geschlossen werden. Öffentlich-rechtliche Sender könnten die verbleibenden Lücken im Programmspektrum füllen. Allerdings sollte im öffentlichen Rundfunk auf die Werbefinanzierung komplett verzichtet werden, da ansonsten die Fehlanreize der Programmgestaltung, die mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk beseitigt werden sollen, gleichsam durch die Hintertür wieder eingeführt werden.“
„Hier sollte sich der Gesetzgeber entweder für eine klare Finanzierung aus dem … Haushalt oder für eine moderne Nutzungsgebühr entscheiden.“
Das Gutachten wurde um die Weihnachtsfeiertage öffentlich bekannt. Hatte dies Gründe und sollten die Bürger im Weihnachtstrubel hiervon keine Kenntnis nehmen?
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk benötigt einen grundsätzlichen, einen radikalen Umbruch. Ein öffentlichrechtlicher Rundfunk muss unparteiisch und neutral sein. Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk muss die Bürger ausführlich und umfassend über die Geschehnisse informieren.
Diese Grundprinzipien eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks erfüllen die Sender in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht einmal mehr im Ansatz.
Die Politik ist nicht nur gefordert, sondern sie ist in der Pflicht, diesen Umbruch zu bewerkstelligen. Auch die Gutachter stellen fest, dass aus ökonomischer Sicht die jetzigen Pflichtbeiträge eine Steuer sind, die einer Zweckbindung unterliegen.
Die Politik muss sich daher entscheiden: Entweder betrachtet man den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als ein Gut, das allen Bürgern gleichermaßen zur Verfügung gestellt werden soll, dann ist eine Finanzierung über Steuern sachgerecht, da sich damit im Gegensatz zu den jetzigen Pflichtbeiträgen eine Belastung nach der Leistungsfähigkeit gewährleisten lässt, oder man trägt den veränderten technologischen Rahmenbedingungen Rechnung, die die Bereitstellung einer breiten Palette von Programmen als Klubgüter ermöglichen, und finanziert diese Programme durch nutzungsabhängige Gebühren.
Dieses würde natürlich dazu führen, dass man zumindest in diesem Bereich keine Versorgungspöstchen für altgediente Genossen, Kumpels und Freunde mehr anbieten könnte.
Die NPD-Fraktion fordert eine wirkliche Umgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, keine Erpressung der Gebührenzahler, sondern eine nachhaltige Entlastung. Wir fordern die Abschaffung der Rundfunksteuer.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Da ist Ihnen wahrscheinlich das Herz aufgegangen, dass Sie hier mal so einen Antrag einbringen konnten. Denn der Kern des Antrages ist doch klar und den hat Ihr Fraktionsvorsitzender ja auch dazwischengerufen. Und Ihr Bundesvorsitzender Frank Franz hat Ihnen im Januar noch mal in einer Pressemitteilung …