(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Wir haben sie ja auch immer gefordert. – Regine Lück, DIE LINKE: Also wissen Sie! – Zuruf von Torsten Renz, CDU)
Dieses sehe ich auch so, allerdings müssen wir das nicht mehr hier beschließen, schließlich ist der Mindestlohn nun da.
Ich wiederhole noch mal den Satz: Dass Sie meiner Partei so nachdrücklich zustimmen, kann ich natürlich nur begrüßen.
Einig sind wir uns auch in der Zielstellung, dass es wichtig ist, ein Auge darauf zu haben, dass und wie der Mindestlohn umgesetzt wird, um nachvollziehen zu können, wo es unter Umständen hakt. Genau deshalb hat die zuständige Bundesministerin Andrea Nahles auch angekündigt, bis zum Sommer die Umsetzung des Gesetzes zu überprüfen, in diesem Zuge erste Erfahrungen auszuwerten und mit Arbeitgebern und Gewerkschaften praktische Fragen zu besprechen.
Das Bundesarbeitsministerium informiert zudem ausführlich auf seiner Homepage und hat eine eigene Hotline eingerichtet, um die Fragen rund um das Thema Mindestlohn zu beantworten, und zwar sowohl für die Beschäftigten als auch für die Unternehmen. Gehen bei dieser Hotline Hinweise auf Verstöße gegen das sogenannte Mindestlohngesetz ein, werden den Hinweisgebern die Telefonnummern und die Anschriften der zuständigen Hauptzollämter genannt.
Darüber hinaus ist ein Monitoring, wie Sie es, werte Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE, fordern, auch Aufgabe der Mindestlohnkommission. Im Gesetz heißt es dazu in Paragraf 9 Absatz 4, ich zitiere: „Die Mindestlohnkommission evaluiert laufend die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigung im Bezug auf bestimmte Branchen und Regionen sowie die Produktivität und stellt ihre Erkenntnisse der Bundesregierung in einem Bericht alle zwei Jahre gemeinsam mit ihrem Beschluss zur Verfügung.“
Parallel ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit damit betraut, die Einhaltung des Mindestlohnes zu überwachen, und bekommt dafür mehr Personal. Ob diese Aufstockung ausreicht, wird gegenwärtig munter diskutiert. Wir sollten der Zollverwaltung aber erst mal die Chance geben, ihre neue Aufgabe wahrzunehmen, bevor wir uns hier ein Urteil bilden.
Was will ich Ihnen mit dieser Aufzählung sagen? Der Bund hat ein Gesetz verabschiedet und er stellt sich der Aufgabe, seine Umsetzung zu begleiten, zu kontrollieren und auszuwerten. Das ist gut so, das ist richtig so, denn das Tarifautonomiestärkungsgesetz ist ein Bundesgesetz.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie ahnen es bereits, das Ansinnen, als Landesregierung zusätzlich ein eigenes Mindestlohn-Monitoring zu etablieren, überzeugt mich nicht. Jetzt werden Sie sagen, aber Ihre Kollegen in Nordrhein-Westfalen, die machen das doch. Das heißt aus meiner Sicht aber nicht, dass wir es nachmachen müssen, denn entscheidend ist doch, was wir mit einer solchen Parallelstruktur bewirken würden, nämlich mehr Verwirrung als Klarheit.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssten sich fragen, wer denn jetzt der richtige Ansprechpartner für welche Fragen zum Mindestlohn ist, und im schlimmsten Fall bekämen sie von zwei Stellen zwei verschiedene Antworten. Stellen wir uns das Ganze mal 16 vor, macht es die Sache nicht besser. Wir hätten einen Flickenteppich unterschiedlicher Monitoring-Verfahren, die weder den Betroffenen helfen würden noch zu einem Vergleich taugten.
Hinzu kommt, dass auch die jeweiligen Interessenvertretungen auf Unternehmer- wie auf Beschäftigtenseite aus ihrer Perspektive das Wohl und Wehe des Mindestlohns begleiten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund bietet sich als Ansprechpartner für die Beschäftigten an. Die Vereinigung der Unternehmensverbände setzt sich ebenfalls intensiv mit dem Thema auseinander. Wir überlassen das Feld aber keineswegs den anderen, sondern wir, die Landesregierung, wollen die Anliegen der Sozialpartner ergänzend unterstützen, wo es möglich und vor allem, wo es sinnvoll ist.
Für den 14. April werde ich zu einer Veranstaltung einladen, die sich mit den konkreten Umsetzungs- und Interpretationsfragen der Wirtschaft auseinandersetzen soll. Eine Vertreterin oder ein Vertreter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit wird dort interessierten Unternehmen unseres Landes als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Für den Mai will ich den DGB zu einem Erfahrungsaustausch über die ersten Monate mit dem Mindestlohn einladen. Da beleuchten wir die Anfangsphase aus Sicht der Beschäftigten.
Sie sehen also, wir werden die Auswirkungen des wichtigen Gesetzes im Blick behalten. Wir werden die Auswertung des Bundes analysieren. Wir werden mit allen Partnern im Gespräch bleiben. Sollten wir auf Probleme stoßen, die aus unserer Sicht Änderungen nötig machen, werden wir genau darauf drängen. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ein wenig Gelassenheit kann der Sache manchmal nicht schaden. Es ist doch klar, dass eine solche umfassende und richtigere Form der Regulierung des Arbeitsmarktes nicht startet, ohne dass es hier und da knirscht. Das darf uns aber nicht den Blick für das Wesentliche versperren.
Und, Herr Foerster, da sind wir uns wieder einig, die Einführung eines Mindestlohns ist ein großer Gewinn für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ganz Deutschland und auch und gerade für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem wir nun erlebt haben, dass Vertreter der LINKEN die Deutungshoheit in der Thematik „Soziale Gerechtigkeit“ logischerweise hier erlangen wollen, die SPD so ein bisschen die Vaterschaft versucht hat, auf ihre Seite zu ziehen,
und sich bedankt, dass die LINKEN endlich ihren Forderungen beitreten, also es ist schon manchmal lustig in der Politik.
(Helmut Holter, DIE LINKE: Nee, ich finde das richtig gut. Eine Partei macht die Forderungen auf, die andere macht dies und beide sind dafür. Was wollen Sie denn?! Ist doch schön.)
Insofern möchte ich doch einfach mal feststellen, dass der gesetzliche Mindestlohn eingeführt wurde unter Führung der Kanzlerschaft von Angela Merkel, CDU.
(Beifall und Heiterkeit bei Helmut Holter, DIE LINKE – Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Man sollte bei dieser Thematik schon mal der Realität ins Auge sehen. Insofern erinnere mich immer sehr gern an die Wahlkampfzeit 2013, kurz vor der Wahl. Es gab eine hochrangige Runde bei Plasbergs „Hart aber fair“. Da ging es auch um die Deutungshoheit bei dieser sozialen Gerechtigkeit. Ich erinnere mich noch sehr genau, wie sprachlos die Runde war, als Ursula von der Leyen erklärt hat, dass im Prinzip alle Mindestlöhne oder Lohnun
tergrenzen, wie Sie das auch immer formulieren wollen, die durch Allgemeinverbindlichkeitserklärungen der Bundesregierung erfolgen konnten, dass alle die in Deutschland bisher bis zum 10.09.2013 immer unter Führung der CDU erfolgt sind.