Protokoll der Sitzung vom 22.04.2015

… „Wir wollen den Maximalschaden dieses Parteienstaates“, Zitatende, treffender hätte auch der Verfassungsschutz die Aktivitäten der NPD nicht zusammenfassen können.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Es besteht für die Landesregierung und für die Fraktionen nicht der geringste Zweifel:

(Udo Pastörs, NPD: Die Parteien haben sich schon längst das Volk zur Beute gemacht.)

Die NPD steht außerhalb unseres verfassungsrechtlichen Rahmens und muss deswegen verboten werden.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich weiß, dass die demokratischen Fraktionen des Landtages das genauso sehen. Dennoch möchte ich mich ausdrücklich für den Antrag,

(Udo Pastörs, NPD: Das ist so ein Parteienstaat.)

dennoch möchte ich mich ausdrücklich für den Antrag,

(Udo Pastörs, NPD: Da sieht man das unisono gleich.)

mit dem sich SPD, CDU, LINKE und GRÜNE zu dem NPD-Verbotsverfahren bekennen, bedanken, denn damit sendet der Landtag wiederum ein starkes Signal gegen Rechtsextremismus in unserem Land.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von David Petereit, NPD)

Meine Damen und Herren, wie Sie wissen, ist uns und mir insbesondere das Verbotsverfahren ein besonderes Anliegen. Deswegen werde ich auch alles in meiner Macht Stehende unternehmen, damit das Verbotsverfahren erfolgreich sein wird.

(Udo Pastörs, NPD: Welche Macht meinen Sie denn?)

Wir haben aus dem Urteil von 2003 gelernt

(Michael Andrejewski, NPD: Offenbar nicht.)

und das jetzige Verbotsverfahren konsequent und konzentriert vorbereitet.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Vor einiger Zeit hat uns das Bundesverfassungsgericht dazu zusätzliche Hausaufgaben

(Stefan Köster, NPD: Deswegen hat Herr Müller Ihnen geschrieben, dass Ihre Beweise absolut nichts wert sind.)

mit auf den Weg gegeben, das ist richtig. Diese werden derzeit abgearbeitet.

(Michael Andrejewski, NPD: Ja, klar.)

Dabei geht es um die Quellenabschaltung auf Führungsebene, das Verbot der Nachsorge und die Vermeidung der Ausspähung der Prozessstrategie der Gegenseite. Es geht auch um die Frage des Parteiprogramms. Die geforderten Belege werden die Länder selbstverständlich termingerecht abarbeiten und einreichen und auch mit der an sie gestellten Anforderung. Ich persönlich habe daher keinen Zweifel daran, dass wir das Hauptsacheverfahren erreichen werden.

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD: Ja, mehr auch nicht. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Und ich bin mir sicher, am Ende des Verfahrens, Herr Pastörs,

(Udo Pastörs, NPD: Wird der Sieg stehen.)

wird das Verbot Ihrer Partei stehen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dann ist damit Schluss, dass die Demokratie ihre Feinde auch noch füttert.

(Stefan Köster, NPD: Jetzt erinnern Sie mich an Mielke. – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Ich sage Ihnen ganz offen,

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

ich sehe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

(Stefan Köster, NPD: Was Sie da für einen Quark erzählen, Herr Caffier.)

in der Tat alles andere als gelassen entgegen. Ich verspüre eine gewisse Spannung,

(Heiterkeit bei Michael Andrejewski, NPD: Besser als Langeweile.)

daraus mache ich keinen Hehl,

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD: Wenigstens ein bisschen Spannung.)

aber auch eine gewisse Genugtuung. Endlich rückt das NPD-Verbot nach dem 2003 gescheiterten Verbotsverfahren in greifbare Nähe.

(Udo Pastörs, NPD: Oh!)

Der braune Sumpf wird trockengelegt. Es lohnt sich, darauf hinzuarbeiten und alle Energie, auch mögliche Fehler, aufzuwenden und Sie abzustellen. Seien Sie sicher, dass wir genau das tun werden. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Dr. Nieszery von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 19. März den Ländern auferlegt, noch einmal im Detail nachzuweisen, dass auch wirklich alle V-Leute aus den Führungsgremien der NPD abgezogen worden sind. Nun gut, dann werden wir dies eben nachweisen. Ich habe keine Zweifel daran, dass dieser Nachweis auch gelingen wird. MecklenburgVorpommern hat damit kein Problem, die anderen Bundesländer hoffentlich auch nicht.

Das Bundesverfassungsgericht will mit diesem Beschluss auf Nummer sicher gehen und verschiebt damit die Befassung mit der Frage, ob die NPD eine verfassungs

feindliche Partei ist, auf einen späteren Zeitpunkt. Das ist bedauerlich, gerade für uns in Mecklenburg-Vor- pommern,

(Udo Pastörs, NPD: Das muss es, weil die Verfahrensvoraussetzungen noch gar nicht gegeben sind. Das ist so, Herr Nieszery.)

wo wir die Notwendigkeit eines Verbotes der rechts- extremen NPD nahezu täglich vor Augen geführt bekommen, Herr Pastörs.

(Udo Pastörs, NPD: Jaja.)

So ist zum Beispiel die Stadtvertreterin der LINKEN in Güstrow, Frau Karen Larisch, massiven Einschüchterungsversuchen von Neonazis ausgesetzt. Nur, weil sie sich für die Unterstützung von Flüchtlingen engagiert, erhält sie Hassmails, wird in sozialen Netzwerken verunglimpft und muss Morddrohungen ertragen. Ein zweites aktuelles Beispiel...

(Michael Andrejewski, NPD: Was hat die NPD damit zu tun?)