Protokoll der Sitzung vom 22.04.2015

Und was hier dargestellt wird von der angeblichen Arbeit im Petitionsausschuss, hat mit der Realität absolut nichts gemein.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ach, Sie waren schon mal da?)

Wir haben einen Ausschussvorsitzenden, Herrn Dachner, der sich entweder total unwohl in dieser Rolle fühlt oder dem die Anliegen der Bürger total unwichtig sind, weil er führt die Sitzung in einer Geschwindigkeit durch, die letztendlich den Anliegen der Bürger nicht entspricht.

(Manfred Dachner, SPD: Wenn Sie nicht folgen können, dann müssen Sie draußen bleiben.)

Ich konnte folgen. Ich weiß von einer Sitzung, an der ich teilgenommen habe, da hat die Abgeordnete Gerkan sich mehrfach zu Wort gemeldet und der Vorsitzende Dachner hat gesagt: Nee, jetzt nicht, wir stimmen jetzt ab, Punkt.

(Manfred Dachner, SPD: Ja, richtig.)

Das ist Ihre Demokratie. Es ist noch nicht irgendwie Schluss der Debatte oder Ähnliches dort beschlossen worden,

(Patrick Dahlemann, SPD: Spielen Sie mal nicht den Demokratielehrer! – Zuruf von Manfred Dachner, SPD)

sondern Sie lassen selbst Abgeordnete, die eine Meinung haben, die mit Ihrer nicht in Einklang zu bringen ist, gar nicht zu Wort kommen. Frau Gerkan hat sich das bieten lassen, ich würde mir das im Leben nicht bieten lassen.

(Zurufe von Manfred Dachner, SPD, und Patrick Dahlemann, SPD)

Dann darüber hinaus, die Bürger hier im Land wissen doch ganz genau, dass im Ausschuss all jenes,

(Zuruf von Jutta Gerkan, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

was gegen den Strich der Landesregierung geht, konsequent abgelehnt wird. Das habe ich mehrfach, weil ich die Petitionen mir auch häufig anschaue in der Fraktion, miterlebt. Es geht doch gar nicht darum, ob die Bürger recht haben, sondern es geht darum, dass durch RotSchwarz einfach konsequent das, was kritisch an ihrer Regierungsform geäußert wird, abgelehnt wird.

(Zuruf von Manfred Dachner, SPD)

Und insofern haben die Leute die Schnauze voll, eine Petition einzureichen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Herr Köster, nicht diesen Ausdruck!

(Udo Pastörs, NPD: Herr Köster!)

Sie wenden sich lieber direkt an die Sozialgerichte, weil sie da wenigstens noch …

Herr Köster!

… ein Stückchen Hoffnung haben, recht zu bekommen. Das ist die …

(Der Abgeordnete Stefan Köster beendet seine Rede bei abgeschaltetem Mikrofon. – Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Jetzt hat das Wort noch einmal der Abgeordnete Herr Saemann von der SPDFraktion.

(Patrick Dahlemann, SPD: Nils zitiert jetzt alle seine Hits. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir wollen wieder zum eigentlichen Thema zurückkommen. In Anbetracht der umfangreichen Einbringung des Tätigkeitsberichtes 2014 des Petitionsausschusses durch den Vorsitzenden und dem damit sehr breit gefächerten Begehren und den Problemen der Bürgerinnen und Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern möchte ich mit meiner Berichterstattung fortsetzen, aber in einer verkürzten Form.

Wie schon durch den Vorsitzenden erwähnt, ist gegenüber dem Vorjahreszeitraum ein bis auf die Hälfte zu bezeichnender Rückgang an Petitionen zu verzeichnen. In meinem Bericht möchte ich explizit noch einmal direkt auf die Tätigkeiten des Petitionsausschusses eingehen, so, wie es im Tätigkeitsbericht 2014 auch dargelegt ist.

2014 fanden 19 Sitzungen des Petitionsausschusses statt. Vier Sitzungen davon wurden extern, drei in Neubrandenburg und eine mit einem Vor-Ort-Termin gemeinsam mit den Petenten und den dafür zuständigen Behördenmitarbeitern verhandelt. In den 19 Sitzungen hat der Petitionsausschuss 33 Petitionen mit Regierungsvertretern und Vertretern anderer Behörden und Einrichtungen angehört und beraten. Um eine oder mehrere Petitionen mit den betroffenen Behörden erfolgreich abschließen zu können, ist es sehr wichtig, wenn nach erfolgter Prüfung und Würdigung der Sachverhalte seitens des Petitionsausschusses Widersprüche oder Sachverhaltskonflikte, die unbedingten Klärungsbedarf hervorrufen, festgestellt werden. Eine Vielzahl von Petitionen wurde aber ohne Regierungsvertreter beraten und entschieden.

Angesichts dieser Darstellung ist somit schlusszufolgern, dass sich ein nicht ganz unerheblicher Bestandteil von Begehren und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes auf öffentliche Behörden bezieht. So wurden in den bereits erwähnten externen Sitzungen unter anderem eine Petition gegen die Errichtung eines Mobilfunkmastes in der unmittelbaren Umgebung von Neubrandenburg

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ach so, doch von Neubrandenburg, Mensch!)

sowie mehrere Petitionen zur Besteuerung von Renten von im Ausland lebenden deutschen Rentnern, für die das Finanzamt Neubrandenburg zuständig ist, beraten.

Ortsbesichtigungen oder Vor-Ort-Termine mit Petenten haben den Vorteil, dass die bisher nicht bekannten Umstände oder Gegebenheiten augenscheinlich gemeinsam mit den Petenten besprochen werden können und gegebenenfalls in einer nicht vorhersehbaren Form doch für den Petenten entschieden werden können.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Richtig.)

An den umfangreichen Beratungen und Sachverhaltsdiskussionen nahmen neben den Regierungsvertretern auch Vertreter von Gemeinden, Ämtern, Landkreisen und kreisfreien Städten teil. So waren beim Petitionsausschuss auch Vertreter des Landeskriminalamtes, des Staatlichen Schulamtes, des Staatlichen Theaters einer Region, aber auch der Deutschen Telekom, Bereich Netzproduktion, und der WEMAG Netz GmbH zu Gast. Hier hatten die Petenten die Gelegenheit, sich zu den Angelegenheiten zu äußern.

Die Teilnahme von Petenten an Ausschusssitzungen ist grundsätzlich nicht vorgesehen, kann jedoch per Antrag oder Ausschussbeschluss ermöglicht werden. In einem besonderen Fall wurde die Ausschusssitzung nur zum Teil öffentlich durchgeführt. Auch diese Möglichkeit besteht, wenn der Ausschuss dies vorher beschließt und der Petent seine Zustimmung erteilt. Hierbei handelte es sich um eine Schulklasse, die als Unterrichtsstoffgebiet das Petitionsrecht behandelte. Es wurde eine Möglichkeit eingeräumt, eine Beratung der Abgeordneten des Petiti

onsausschusses zu verfolgen. Die Schüler nutzten dies sogleich für eine Übergabe einer Petition. Selbstverständlich sind alle Entscheidungen und Festlegungen an Recht und Gesetz gebunden. Bestehen jedoch Ermessensspielräume, die von Behörden in zulässiger Weise nicht zugunsten der Petenten genutzt wurden, wirkt der Petitionsausschuss vermittelnd auf die Behörde ein. Auf diese Art und Weise wird versucht, seitens des Petitionsausschusses ein zufriedenstellendes Ergebnis für unsere Bürger zu ermöglichen. Kommt es hierbei zu keinem für beide Seiten zufriedenstellenden Ergebnis, besteht immer noch die Möglichkeit, die Vorgänge vom Petitionsausschuss zur erneuten Prüfung an die Landesregierung zu überweisen.

Eine weitere Möglichkeit, zugunsten des Bürgers Entscheidungen zu erzielen, ist auch die Miteinbeziehung des Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vor- pommern gemeinsam mit dem Petitionsausschuss. Selbst die Unterstützung und die Mitwirkung bei vereinzelten Begehren und Situationen durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit müssen als Teilinformation mit in dieser Berichterstattung erscheinen. Der Landtag befürwortete die Empfehlung des Datenschutzbeauftragten, dass junge Menschen in Mecklenburg-Vorpommern qualifizierte Bildungsangebote themenbezogen wahrnehmen können. Es wird auch befürwortet und begrüßt, dass der Landtag die angesprochenen Überlegungen des Bundesbeauftragten für weitere Diskussionen für den Zensus 2021 vorgesehen hat.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kollegen Abgeordneten! Infolge der sehr ausgiebigen Berichterstattung durch den Vorsitzenden und meine Vorredner möchte ich mich noch einmal recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken und wünsche uns weiterhin eine gute Zusammenarbeit und ein gutes Gelingen für zukünftige Entscheidungen. Bitte stimmen Sie dem Tätigkeitsbericht zu! – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Danke.

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit schließe ich die Aussprache.

Im Rahmen der Debatte ist seitens des Vorsitzenden und Berichterstatters beantragt worden, dem Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses auf Drucksache 6/3819 zuzustimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist dem Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses auf Drucksache 6/3819 zugestimmt worden, mit Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU, der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei keinen Gegenstimmen und bei Stimmenthaltung der Fraktion der NPD.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Das ist die Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Gutachten „Evaluierung des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern“, die Drucksache 6/3887.

Unterrichtung durch die Landesregierung Gutachten „Evaluierung des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern“ – Drucksache 6/3887 –

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Schulte von der SPD-Fraktion.

(Jochen Schulte, SPD: Das schaffe ich.)

Ich glaube, ich muss noch kurz etwas ergänzen: Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache. Das muss ja alles perfekt sein, das haben wir jetzt.

Herr Schulte, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sie sind wie immer perfekt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

(Heiterkeit bei Wolfgang Waldmüller, CDU – Heinz Müller, SPD: Na ja.)

Lassen Sie uns, nachdem der Ausschussvorsitzende den Bericht des Petitionsausschusses vorgestellt hat und darüber entsprechend ausgiebig diskutiert worden ist, jetzt ein ganz anderes Thema aufgreifen: das Landesvergabegesetz.