so können diese Überlegungen zurückstehen. Aus unserer Sicht scheint es wichtiger, sich schnell in den auf der Bundesebene laufenden Diskussionsprozess einzubringen, und zwar sowohl im Bundesrat, im Bundestag oder bei der AMK. Andere Bundesländer wie Brandenburg oder Sachsen-Anhalt sind da schon weiter.
Wenn unser Koalitionspartner eine Überweisung bevorzugt und sich nicht zu einer Zustimmung durchringen kann, dann scheint dort doch ein signifikanter Änderungsbedarf bezüglich des Antrages zu bestehen. Inwieweit,
inwieweit ein Diskussionsprozess im Ausschuss da Abhilfe schaffen kann, da man am Ende für alle Änderungen eine Mehrheit braucht, das erschließt sich mir wirklich nicht. Allerdings, wir stimmen …
Ja, ich habe doch gesagt, wir stimmen da inhaltlich mit der LINKEN überein. Was wollen wir im Ausschuss diskutieren? Wir könnten dem Antrag so zustimmen.
(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Eine Möglichkeit wäre da ein gemeinsamer Antrag. – Zuruf von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich glaube nicht, dass wir die SPD da überzeugen. Ich denke, auch Sie haben an Ausschussarbeit schon teilgenommen und wissen, wie so ein Diskussionsprozess immer aussieht.
dass Sie fest davon überzeugt sind, dass mit einer Überweisung in den Ausschuss dieser Antrag verbessert werden kann und im Ergebnis dann in einer Form den Landtag erreicht …
(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Sie können vielleicht die SPD überzeugen mit einer Anhörung.)
(Henning Foerster, DIE LINKE: Die SPD muss doch Gründe haben, warum sie das nicht macht. – Zurufe von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Also, Abgeordneter Saalfeld und Abgeordnete Schlupp, ich bitte doch, von Dialogen Abstand zu nehmen, ja.
Wie gesagt, es gibt unterschiedliche Auffassungen darüber, wie man in einer Ausschussberatung mit solchen Anträgen umgeht. Aber wie gesagt, mir geht es nicht nur darum, dass man sich letztendlich im Ausschuss dann auf eine gemeinsame Linie vereinbaren muss, wo ich die Veränderung tatsächlich nicht erkennen kann. Es ist ja so, dass für so eine Beratung im Ausschuss mit mindestens drei Monaten, in der Regel aber eher sechs Monaten, wenn man von großen Anhörungen und Debatten ausgeht, zu rechnen ist. Ich denke nicht, dass eine Verzögerung in Anbetracht der Dynamik, die diese Debatte auch auf Bundesebene hat – der Minister hat ja ausgeführt, wir werden jetzt in diesem Jahr über das Thema debattieren – gut ist. Wenn wir es im Ausschuss debattieren und fertig sind, wenn die Bundesebene auch fertig ist, dann, denke ich, haben wir nichts erreicht. Ich bleibe dabei und kann das hier am Ende meiner Ausführung nur ankündigen: Die CDU wäre nach wie vor bereit, diesem Antrag ihre Zustimmung zu geben. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin der Fraktion DIE LINKE erst mal sehr dankbar, dass sie das Thema, das wichtige Thema „Obergrenzen der Tierbestände in der Nutztierhaltung“ auf die Tagesordnung gehoben hat.
Wir Bündnisgrüne machen uns selbstverständlich für eine flächengebundene Tierhaltung stark, wie wir uns bereits in unserem Antrag von 2012, Sie kennen ihn, für eine tierschutzgerechte, umweltschonende und flächen
gebundene Tierhaltung stark gemacht haben. Allerdings, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion, bei der Frage, welche Obergrenzen denn nun eigentlich gemeint sind, bleibt der Antrag etwas unpräzise. Meinen Sie die Obergrenzen in der Region oder meinen Sie die Obergrenzen pro Stall, pro Tierhaltungsanlage? Für uns, wir denken, dass beide Kategorien betrachtet werden müssen, dass beide Kategorien wichtig sind, denn Mecklenburg-Vorpommern ist schließlich das Bundesland, das neben Sachsen-Anhalt die größten Tierhaltungsanlagen Deutschlands hat.
Wie sollen die Bestandsobergrenzen wissenschaftlich begründet werden? Welche Obergrenzen verstehen Sie unter „regional begründeten Obergrenzen“? Vermutlich meinen Sie zwei Großvieheinheiten pro Hektar. Das heißt, von den 0,4 Großvieheinheiten pro Hektar nach oben hin ist noch viel Luft.
In der Begründung hingegen sprechen Sie von „Tierbeständen in den Anlagen“. Aber wir beschließen ja hier nicht die Begründung, sondern den Antrag. Der Antrag ist an dieser Stelle also in doppelter Hinsicht nicht eindeutig.
Was passiert mit den vielen überdimensionierten Massentierhaltungsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern? Wir Bündnisgrüne fordern auch für Ställe Bestandsobergrenzen. Wir sprechen in jedem Fall von Massentierhaltungsanlagen ab der Genehmigungsschwelle laut Bundes-Immissionsschutzgesetz, also dem vereinfachten Verfahren, das heißt, ab 1.500 Mastschweine, 15.000 Legehennen oder 30.000 Mastgeflügel. Wir haben das mal in einer Kleinen Anfrage abgefragt und über eine unserer Websites Massentierhaltung-mv.de visualisiert. Da wird jedem deutlich, dass die Massentierhaltungsanlage kein Einzelfall ist, sondern dass es ein Massenphänomen in Mecklenburg-Vorpommern ist.
Das Bundesgutachten des Wissenschaftlichen Beirates, auf das Sie sich hier beziehen, ist der Auffassung, dass die Betriebsgröße gegenüber anderen Einflussfaktoren einen vergleichsweise geringen Einfluss auf das Tierwohl habe. Hier macht es den Eindruck, dass DIE LINKE diese großen industriellen Tierhaltungsanlagen nicht anfassen mag.
Wir Bündnisgrüne haben sowohl die Obergrenzen pro Stall als auch die regionalen Obergrenzen im Auge.
Das Gutachten unter dem Druck der Öffentlichkeit geschrieben, dass die Tierhaltungspolitik und auch die Praxis entsprechend geändert werden müssen, ist hier angeführt worden.
Die Erkenntnis und den Willen, das zu ändern, begrüßen wir natürlich außerordentlich. Insgesamt sind die Forderungen, die in diesem Gutachten aufgeführt sind, sehr eng an den bündnisgrünen Forderungen. Von daher begrüßen wir auch dieses Gutachten.
Insbesondere die Frage wie sich konzentrierte Großbestände in unterschiedlichen Regionen auf Mensch, Tier und Umwelt auswirken, muss stärker als bisher untersucht werden. Ob es dabei der Wissenschaft vorbehalten bleiben soll, Begründungen zu liefern, möchten wir dabei hinterfragen. Schließlich hat es auch die Wissenschaft in all den Jahren nicht vermocht, die Auswirkungen von konzentrierten Großbeständen der Tierhaltung auf den Zustand unserer Umwelt in Mecklenburg-Vorpommern zu beschreiben, dabei liegen die alarmierenden Fakten schon lange auf dem Tisch.
Der Zustand unseres Grundwassers, die Emissionen aus den Ställen – all das hätte bereits seit 25 Jahren Thema der agrarökologischen Untersuchungen und auch der Forschung in unserem Bundesland sein können. Das sage ich auch im Hinblick auf die SPD, im Hinblick auf DIE LINKE hier.
Vielleicht ist das auch kein Zufall, denn die bisherigen Landesregierungen hatten überhaupt kein Interesse daran, Tierbestände zu deckeln und eine entsprechende Forschung zu fördern.
(Dr. Till Backhaus, SPD: Die haben abgebaut die Bestände ohne Ende. Da waren Sie noch gar nicht hier.)
Von daher haben wir mit dem Begriff der „bäuerlichen Landwirtschaft“ bei der Fraktion DIE LINKE durchaus auch unsere Probleme, weil in der Vergangenheit sind durchaus auch bewusst gewerbliche Anlagen gefördert worden.
Zu den negativen Vorzeichen von sehr großen Tierbeständen in Großställen gehören beispielsweise die einhergehende Rationalisierung der Tierbetreuung und damit der Abbau von Arbeitsplätzen. Dazu gehört die Freisetzung von großen Mengen an Ammoniak und anderer Schadstoffe. Dazu gehört die Verbreitung multiresistenter Erreger.