wäre eine Ausweitung dessen, was momentan da ist, möglich. Das finde ich falsch. Deswegen kann ich diesem Antrag nicht zustimmen.
Das stimmt, da haben Sie recht, geredet hat Professor Tack so nicht. Ich habe hier aber einen Antrag und der Antragstext ist genau so: Wir sollen auf Grundlage dieser Studie die Größen festlegen. Wir können auf Grundlage dieser Studie eben nicht die Größen festlegen. Dem, was Professor Tack gesagt hat, stimme ich zu, aber ich habe hier einen Antrag und dem Antrag kann ich nicht zustimmen, weil da steht etwas anderes, da steht eine Grundlage drin, der kann ich nicht folgen.
(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Wenn wir das so machen, dann wird uns vorgeworfen, man kann nicht reagieren auf die Reden. – Zurufe von Dr. Till Backhaus, SPD und, Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das ist wohl so und deswegen hat meine Fraktion auch gesagt, wir können dem nicht zustimmen, wir würden das gerne weiter diskutieren wollen. Dafür wollten wir in den Ausschuss überweisen.
Aber sei es, wie es sei. Ich will mich am Antrag selbst langhangeln, denn wir werden heute nicht das letzte Mal diese Debatte geführt haben. Ich denke, die Debatten werden öfter noch geführt werden, deswegen will ich die einzelnen Punkte, die die Fraktion DIE LINKE hier in den Antrag geschrieben hat, auch noch einmal betrachten.
Punkt 1. „Die bodengebundene bäuerliche Tierhaltung ist zu sichern.“ Diesem Punkt stimmen wir zu 100 Prozent zu. Da sind wir uns einig, die Betriebe sollen bodengebunden tätig sein.
Punkt 2. „Die Bestandsgröße muss in die Region passen...“ Ja, richtig, auch hier stimmen wir überein.
Dann führen Sie verschiedene Punkte auf: ökologische Belastbarkeit, Flächenausstattung für die Futtererzeugung, umweltgerecht wirtschaften, umweltgerechte und wirtschaftliche Ausbringung der Gülle und anderer landwirtschaftlicher Reststoffe. Hierzu dürfen wir fragen, wo sie hin wollen. Geht es da um das Bundes-Immissions- schutzgesetz, soll da was geändert werden, Umweltverträglichkeit, andere Kriterien?
„Flächenbereitstellung für die Futterversorgung“, soll es so sein, dass die Futterproduktion für die Betriebe auf den jeweils eigenen Flächen stattfinden soll? Wenn das so gemeint ist, hätten wir an dieser Stelle einen Dissens, das will ich klar sagen. Ich will das auch gerne kurz erläutern. Wir haben mit den Mischfutterwerken hier im Land eine aufgabenteilige Produktion der Bestandteile des Mischfutters und das ist durchaus eine leistungsfähige Struktur, die ich gern erhalten würde. Dass ich mir dabei mehr lokale Verarbeitung wünsche, ist richtig, genauso, wie ich mir wünsche, dass mehr pflanzliches Eiweiß hier in Mecklenburg-Vorpommern produziert würde. Aber der Glaube, dass das real sein könnte, dass jeder Betrieb
Aber vielleicht kann der Kollege Tack das noch mal klarstellen, weil das geht aus dem Antrag nicht genau hervor.
Was die umweltgerechte Ausbringung der Gülle betrifft, so wissen wir, dass es hier strenge Regeln gibt, die jetzt auch noch einmal verschärft werden mit der Düngemittelverordnung. Ich bin der Meinung, dass wir diese Änderungen erst einmal umsetzen und die Wirksamkeit beurteilen sollten, wenn sie umgesetzt sind, und gegebenenfalls dann darüber diskutieren, ob Verschärfungen notwendig sind.
Zum Punkt 3 Ihres Antrags: Sie fordern eine „Minimierung der Lebendtiertransporte“. Da würde ich gern wissen, wie das geschehen soll. Die Schlachthöfe werden nicht näher an die Stallanlagen rücken und die Stallanlagen nicht näher an die Schlachthöfe. Also: Wie soll das gehen? Dann die Forderung nach der „Optimierung der Haltungs- und Transportbedingungen“. Ja, auch wir wollen die Haltungsbedingungen Schritt für Schritt optimieren, dazu hat der Minister hier schon einiges gesagt, Stichwort ist beispielsweise „Tierhaltungs-TÜV“. Bei den Transportbedingungen ist dagegen sehr viel in den letzten Jahren passiert. Mich würde da interessieren, woran Sie bei der Verbesserung ganz konkret denken, denn das muss man dann auch im konkreten Fall miteinander diskutieren.
In Ihrem Punkt 4 des Antrages stimmen wir zu 100 Prozent überein, das wollen wir genauso, da sind wir uns einig.
Der Punkt 5 wirft bei mir eine Reihe von Fragen auf. Hier heißt es „regional begründete Obergrenzen“. Ob das heißt, dass in der Seenplatte andere Obergrenzen gelten als in Westmecklenburg, in Sachsen andere als in Mecklenburg-Vorpommern? Ich möchte solche Dinge möglichst europäisch, zur Not national, geregelt haben. Alles andere würde zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen führen und würde meine Zustimmung nicht finden.
Im Punkt 6 fordern Sie: „Das Mitspracherecht der Bevölkerung und ihrer kommunalen Vertretungen … ist … zu sichern.“ Hier, sage ich, sind sich Sozialdemokraten und LINKE einig. Bei gewerblichen Anlagen im Außenbereich ist die Privilegierung schon entfallen, da ist die jeweilige kommunale Vertretung Herr des Verfahrens. Dass hier Mitsprachemöglichkeiten erweitert werden müssen, darüber waren sich Sozialdemokraten und LINKE auch vorher schon einig. Wie allerdings das Mitspracherecht organisiert werden soll, so, dass sachgerechte Entscheidungen und nicht Bauchentscheidungen herauskommen, darüber, denke ich, müssen wir im Gespräch sein miteinander. Ich glaube aber, da lässt sich ein Weg miteinander finden.
Meine Damen und Herren, ich glaube, es ist durch meine Ausführungen deutlich geworden, dass eine ganze Reihe von Fragen sich mit diesem Antrag verbinden.
Das ist auch der Grund gewesen, weshalb meine Fraktion den Antrag in den Ausschuss überweisen wollte. Das
funktioniert aber nur, wenn beide Koalitionspartner sich einig sind. Die CDU möchte das nicht. Und da die CDU das nicht möchte, die Diskussion im Ausschuss, werden wir den Antrag ablehnen müssen. – Besten Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In den Medien wird immer wieder von massiven Verstößen gegen das bestehende Deutsche Tierschutzgesetz berichtet. Bereits in den 80er-Jahren wurde auf einem Tierärztekongress festgestellt, dass in der Massentierhaltung, dem brutalsten Ausbeutungssystem aller Zeiten, insbesondere Amtsveterinäre ein großes Problem darstellen, unter den Erfüllungsgehilfen die vorgesetzten Ministerien sowie Staatsanwaltschaften und Richter dabei eine unrühmliche Rolle spielen, so führte es die Naturzeitschrift „Umwelt & Aktiv“ aus.
Verstöße gegen den Tierschutz werden kaum geahndet und enden häufig mit minimalen geringen Geldstrafen. Dieser Sachverhalt muss beim Thema Tierschutz auch einmal klar benannt und erwähnt werden. Tierschutzmaßnahmen sind immer nur so viel wert, wie Verstöße gegen diese auch konsequent geahndet werden. Diese Ausführungen nur einmal zur Einleitung.
Die LINKEN fordern zu Recht klare Verhältnisse in der Tierhaltung. Die Forderungen im Antrag sind mit den diesbezüglichen Forderungen der NPD deckungsgleich. Wir haben die Sachverhalte, die Sie in Ihrem Antrag ausführen, seit Jahrzehnten in unseren Programmen und Initiativen. Wir von der NPD haben uns auch hier im Landtag stets für das Wohl der Tiere, für Ökologie und Verbraucherschutz eingesetzt. Wir haben bislang und werden auch weiterhin diese Forderungen auf die Tagesordnung des Landtages bringen. Sie, Vertreter der Oberdemokraten, haben mit fadenscheinigen Begründungen diese Forderungen immer als unwichtig herauszustellen versucht und diese Initiativen abgelehnt.
Insofern habe ich meine Zweifel, dass Sie das Anliegen auch nur ansatzweise mit vollem Herzen und Bewusstsein vertreten.
Sie stoßen hier in eine Kerbe, die unzählige Bürgerinitiativen und Vereine bereits längst geschaffen haben. Das
waren nämlich all jene Menschen, die seit Jahren gegen Großtierhaltungsanlagen protestieren und von den etablierten Parteien, und dazu gehören die LINKEN auch, und ihren pseudodemokratischen Schöngeistern nichts als leere Worte erhielten.
Sie schreiben in Ihrer Begründung, dass eine „Begrenzung der Konzentration von Tierbeständen“ von allen sogenannten demokratischen Parteien „als Gebot der Vernunft“ und „als machbar anerkannt“ worden sei. Gesprochen, da haben Sie recht, wird von den genannten Vertretern viel. Aber wo bleiben ihre Taten? Die Taten bleiben aus. Wenn es diese gegeben hätte, wäre Ihr Antrag vollkommen überflüssig.
Ist die vorgenannte Aussage hingegen nicht zutreffend, so ist dies ein weiterer Beleg dafür, dass die Landesregierung und alle pseudodemokratischen Fraktionen bislang vollkommen untätig waren. Sicherlich, Sie haben ein Problem erkannt. Die Taten werden trotzdem wieder nicht folgen.
Und auch wenn Ihr Antrag nur ein Scheinantrag für Ihre grün angestrichene Wählerklientel sein soll und wir Ihnen eine Ernsthaftigkeit absprechen, wird die NPD-Fraktion diese Forderung mit ihrer Zustimmung unterstützen. – Danke schön.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich würde es außerordentlich begrüßen, wenn wir den Antrag in den Ausschuss verweisen, und zwar ist es fast fraktionsübergreifend einstimmig. Die CDU schwankt so ein bisschen, habe ich den Eindruck.
Sie stimmen im Grunde von der Intention des Antrags mit dem Antrag überein, aber es geht lediglich darum, doch das eine oder andere eventuell noch mal zu ändern. Wir haben hier im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern so viele Agrarstrukturen und haben die Möglichkeit, auch vonseiten des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf den Bund zu wirken. Da würde ich es einfach schade finden, genau an dieser wichtigen Stelle die Chance zu vergeben. Und dass der Antrag da einfach abgelehnt wird, weil Sie hier nicht ganz mitgehen,