terbeschäftigt zu werden, den ersehnten Anschlussvertrag zu bekommen, ja den Anschluss nicht zu verlieren.
Die ver.di-Betriebsräte machen aktuell im Rahmen der Kampagne „(Un)befristet – Schluss mit dem Befristungswahn!!“ in Hamburg deutlich, dass befristet Beschäftigte sich dabei auffällig oft übernehmen. Viele kommen sogar krank zur Arbeit, um Präsenz zu zeigen, und dennoch bleibt der Wunsch nach einer Entfristung des Arbeitsvertrages oft genug unerfüllt. Werden besagte Kollegen infolge dieses Handelns dann länger krank, haben sie ebenso schlechte Karten wie bei der Anzeige einer Schwangerschaft, und auch im Alltag kann es schwierig werden, denn die Aufnahme eines Kredits oder die Anmietung einer Wohnung sind für befristet Beschäftigte nur schwer möglich.
In der Summe sind befristete Beschäftigungsverhältnisse in Mecklenburg-Vorpommern nach Auskunft der Landesregierung zwar seit 2010 auf zuletzt 73.000 Fälle zurückgegangen, dennoch arbeitet damit immer noch jede und jeder zehnte Beschäftigte bei uns im Land mit einem solchen Zeitvertrag. Markant ist dabei, dass öffentliche Arbeitgeber sogar doppelt so häufig das Instrument der Befristung nutzen wie private Arbeitgeber. So gibt die Landesregierung in ihrer Antwort auf meine letzte Kleine Anfrage zu diesem Thema an, dass 2011 circa 21 Prozent der Betriebe in der Privatwirtschaft und 50 Prozent der Betriebe des öffentlichen Sektors im Land auf befristete Arbeitsverträge zurückgegriffen haben.
Der Landtag hat sich auf unsere Initiative hin bereits im Jahr 2012 mit dem Thema „Befristete Arbeitsverhältnisse“ befasst. Damals ging es schwerpunktmäßig um die sachgrundlosen Befristungen und deren Streichung aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz,
zu Recht, denn das Thema ist auch hierzulande nach wie vor relevant. 35 Prozent aller Befristungen 2012 und immerhin 28 Prozent aller Befristungen 2013 entfielen allein auf diese Form.
Und, Herr Renz, nicht nur nach unserer Auffassung sind Befristungen in der Dauerschleife und jene ohne Sachgrund unnötig. Auch der Arbeitnehmerflügel der CDU, der leider hierzulande offenbar nur geringen Einfluss auf die Politik der Landtagsfraktion hat,
Der Bundesvize der CDA bezeichnete die Tatsache, dass trotz wirtschaftlich stabiler Lage immer noch jedes zweite Beschäftigungsverhältnis in Deutschland befristet geschlossen wird,
als systematischen Missbrauch und forderte eine Reform des Befristungsrechts. Das sehen wir genauso und ha
ben in den Mittelpunkt des Ihnen vorliegenden Antrags dieses Mal das Problem der Kettenbefristung gestellt.
Das Problem mag im Detail nicht jedem geläufig sein, Herr Renz, aber den Fall von Anja Helfenstein, einer Postbotin aus Westmecklenburg, der im vergangenen Jahr bundesweit für Schlagzeilen sorgte,
Er zeigt, welche extremen Auswüchse die aktuellen Regelungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz zulassen. 88 Mal binnen 17 Jahren wurde der Vertrag der Kollegin verlängert, bevor der Arbeitgeber sie schlussendlich doch auf die Straße setzte. Dass dieses Prozedere am Ende vom Arbeitsgericht kassiert wurde, ist richtig und gut.
Es stellt sich die Frage, ob wir zulassen wollen, dass sich derartige Dinge wiederholen, oder ob wir nicht doch gesetzgeberisch tätig werden. Um es klar zu sagen, es geht nicht darum, die prinzipielle Notwendigkeit von Befristungen infrage zu stellen. Selbstverständlich sollen Arbeitgeber auch in Zukunft Ersatzbedarfe bei längerfristigem krankheitsbedingtem Ausfall, bei Mutterschutz und Erziehungsurlaub und ähnliche Dinge decken können. Allerdings sollen auch begründete Befristungen einen neuen Rahmen erhalten, der endlose Kettenbefristungen verhindert.
Aktuell können befristete Arbeitsverhältnisse, die sich auf einen Sachgrund stützen, nämlich faktisch endlos verlängert werden. Lediglich die Befristungen zur Erprobung und jene im Anschluss an Ausbildung und Studium sind nur bei erstmaliger Beschäftigung beziehungsweise als Erstanstellung zulässig. Gegen die endlose Verlängerungsmöglichkeit gibt es auch unter Juristen seit jeher Bedenken. So äußerte das LAG Köln eben solche mit Blick auf die Vereinbarkeit der deutschen Praxis mit der europäischen Rahmenvereinbarung. Deren Zweck war ja unter anderem die Unterbindung eines kontinuierlichen Abschlusses von Kettenarbeitsverträgen.
Ich möchte daran erinnern, weil hier häufig auch der Rechtsweg beschrieben wird, dass aktuell bei Einreichung einer Klage zur Klärung der Wirksamkeit einer Befristung lediglich der letzte Vertrag beurteilt wird und zuvor vereinbarte Befristungen in einer Kette in aller Regel keine Rolle spielen. Was ein Gericht dann am Ende entscheidet, ist höchst unterschiedlich. Dazu werde ich in der Debatte noch zwei Beispiele bringen. Deshalb schlagen wir Ihnen vor, die Landesarbeitsministerin damit zu beauftragen, über die Arbeits- und Sozialministerkonferenz und die Länderkammer erneut Anlauf zu nehmen, um zu einer Neuregelung des Befristungsrechts zu kommen.
Ihre Vorgängerin, Frau Ministerin Hesse, hatte 2012 gemeinsam mit zehn anderen Bundesländern eine Initia
tive zur Streichung der sachgrundlosen Befristung ergriffen und dabei insbesondere die Abwälzung des unternehmerischen Risikos auf die Beschäftigten kritisiert. Den Worten von Manuela Schwesig, die meinte, dass befristete Beschäftigungsverhältnisse besser wirken
würden als die Pille, habe ich an sich nichts hinzuzufügen, außer der Bemerkung, dass die SPD jetzt in Berlin mitregiert und sich im Koalitionsvertrag mit der CDU dennoch keine Regelungen zur Reform des Befristungsrechts finden. Deshalb wollen wir Sie mit unserem heutigen Antrag ermutigen,
das Thema erneut auf die Tagesordnung zu setzen und dabei insbesondere auch Neuregelungen zur Vermeidung von Kettenbefristungen in den Blick zu nehmen.
Wir schlagen vor, dass künftig der zweimalige Abschluss von befristeten Verträgen mit Sachgrund beziehungsweise dessen einmalige Verlängerung bei ein und demselben Arbeitgeber zulässig sind. Der Vorschlag ist natürlich nicht in Stein gemeißelt, wir begreifen das als Diskussionsangebot.
Das müssten dann die Fachminister, wenn sie sich mit dem Thema befassen, vielleicht mal klären. Das ist unsere Sicht darauf, möglicherweise gibt es auch andere. Fakt ist, im Sinne der Betroffenen brauchen wir hier andere Regelungen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Von solchem Beispiel wie dem der Postzustellerin, wie wir es eben gehört haben, muss man leider hin und wieder auch lesen. Ein solcher Fall macht wütend und solche Fälle treiben die Bedeutung des Wortes „Kettenbefristung“ wohl auf die Spitze. Wir alle sind uns sicherlich einig, befristete Arbeitsverträge dürfen nicht missbräuchlich eingesetzt werden.
Unser Land blickt zurück auf ein gutes Arbeitsmarktjahr, weniger Erwerbslosigkeit, mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und auch das erste Quartal dieses Jahres stimmt optimistisch. Das sieht übrigens auch das IAB so.
Dass gegenwärtig so viele Menschen im Land Arbeit haben, liegt sicherlich auch daran, dass es Instrumente
gibt, die Unternehmen mit einer gewissen Flexibilität auszustatten. Eines davon sind befristete Arbeitsverträge und die haben Vorteile – auch für die Beschäftigten. Kurz gesagt, ist ein befristeter Job besser als keiner.
Das heißt, um aus der Arbeitssuche wieder in Beschäftigung zu kommen, ist auch ein befristeter Arbeitsvertrag eine Chance. Er kann außerdem ein Sprungbrett sein, entweder um danach langfristig angestellt zu werden oder um mit der erworbenen Berufserfahrung dann das Unternehmen zu wechseln.
Die Schattenseite befristeter Beschäftigung, vor allem wiederholter befristeter Beschäftigung ist die: Es gibt keine Planungssicherheit für die Betroffenen. Herr Foerster führte es bereits aus. Gründe ich beispielsweise eine Familie, baue ich ein Haus, lohnt es sich, ein Ehrenamt zu ergreifen? Das alles sind Fragen, die oft vorerst unbeantwortet im Raum stehen bleiben.
Meine Damen und Herren, in Mecklenburg-Vorpommern ist der Anteil befristeter Jobs laut IAB-Betriebspanel über Jahre konstant geblieben. 2013 lag er bei 9 Prozent, genau so wie schon 1996. Jede dritte befristete Beschäftigung mündet in einen unbefristeten Arbeitsvertrag im selben Unternehmen. Interessant ist aber auch diese Zahl des Betriebspanels: Ein Viertel aller Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern, die im ersten Halbjahr 2013 Neueinstellungen vorgenommen haben, haben ausschließlich befristet eingestellt, im Vorjahreszeitraum waren es dagegen noch 40 Prozent. Vielleicht also deutet sich hier bereits ein Umdenken an, wie es der künftige Fachkräftebedarf auch nötig macht. Wer seine Mitarbeiter behalten möchte, kann nicht eine Befristung auf die nächste folgen lassen. Dann wird früher oder später ein anderer Job attraktiver werden. Ein gutes Argument, um die eigenen Fachleute an sich zu binden, ist da ein unbefristeter Arbeitsvertrag, und ich appelliere an die Unternehmen, dieses Instrument auch, wo immer möglich, zu nutzen.
Sehr geehrte Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE, Sie fordern die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, das Teilzeit- und Befristungsgesetz zu novellieren, damit künftig nach maximal zwei Befristungen, mit Sachgrund wohlgemerkt, Schluss ist mit der befristeten Weiterbeschäftigung. Und weil Sie auch den Koalitionsvertrag auf Bundesebene ansprechen, es ist in der Tat der SPD nicht gelungen, die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung darin aufzunehmen.
(Torsten Renz, CDU: Haben die das überhaupt gefordert in den Verhandlungen, Frau Hesse? Das ist mir gar nicht bekannt.)
Die Bundesarbeitsministerin hat einen Gesetzentwurf zu Leiharbeit und Werkverträgen, also zu temporären Arbeitsverhältnissen angekündigt. Aus meiner Sicht sollten wir die darin enthaltenen Vorschläge erst einmal abwarten. Ich sichere Ihnen aber auch zu, mich weiterhin bei dieser Thematik einzusetzen.